Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2825 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2453 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below- Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.11.2014 Situation der kommissarisch geleiteten Grundschulen in Niedersachsen Aus der Antwort der rot-grünen Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Vakante Schulleiterstellen der Niedersächsischen Grundschulen“ der FDP-Landtagsfraktion geht hervor, dass gegenwärtig 144 Schulleiterstellen an den Grundschulen in Niedersachsen nicht besetzt sind. Einige Schulen in Niedersachsen verfügen darüber hinaus gegenwärtig nur über eine kommissarische Besetzung. Berichten zufolge soll diese kommissarische Besetzung an den Grundschulen zugenommen ha- ben. Demnach würden zahlreiche kommissarische Schulleiterinnen und Schulleiter auf ihre Ernen- nung zur Rektorin bzw. zum Rektor warten. Interessierten Lehrerinnen und Lehrern wird den Be- richten zufolge der Zugang zur Ausübung dieses Amtes erschwert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind unter den 144 vakanten Grundschulleiterstellen auch kommissarisch besetze Stellen und, wenn ja, wie viele? 2. Wie viele Grundschulen in Niedersachsen werden gegenwärtig kommissarisch geleitet? 3. Auf wie viele dieser Schulleiterstellen bewerben sich die kommissarischen Schulleiter aktiv? 4. Müssen die Bewerber, die bereits eine Stelle kommissarisch besetzen, lange Wartezeiten hinnehmen, bis sie zur Rektorin bzw. zum Rektor ernannt werden, wenn ja, warum? 5. Wie viele Schulleiter an Niedersachsens Grundschulen übernehmen auch die kommissari- sche Führung benachbarter Grundschulen (bitte auflisten nach Landkreisen und den jeweili- gen Namen der Schulen)? 6. Welche Voraussetzungen müssen Lehrerinnen und Lehrer mitbringen, um sich erfolgreich auf eine Schulleiterstelle bewerben zu können? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 23.01.2015 - 01-0 420/5-2453 - Grundschulen legen die Basis für den weiteren schulischen Werdegang der Schülerinnen und Schüler. Für eine qualitativ hochwertige Arbeit in den Leitungsfunktionen benötigen sie - wie in al- len Schulformen - gut ausgebildete und engagierte Schulleiterinnen und Schulleiter. Deshalb be- grüßt es die Landesregierung, dass es immer wieder engagierte Lehrkräfte gibt, die bereit sind, ei- ne Schule nach Ausscheiden der Schulleitung kommissarisch zu leiten und somit Verantwortung zu übernehmen. Diese finden auch die ausdrückliche Unterstützung der Niedersächsischen Landes- schulbehörde, wenn sie Interesse an einer Bewerbung zeigen und bewerbungsfähig sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2825 2 Ein Stellenbesetzungsverfahren richtet sich nach rechtlichen Vorgaben, Beteiligungen unterschied- licher Gremien müssen eingehalten werden, das kann im Einzelfall - insbesondere wenn Ferien in den Zeitraum fallen - zu längeren Wartezeiten bis zur Besetzung einer Stelle führen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Von den derzeit 132 vakanten Grundschulleitungsstellen sind 123 kommissarisch besetzt. Zu 2: In Niedersachsen werden gegenwärtig 123 Grundschulen kommissarisch geleitet. Zu 3: 22 der mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben beauftragten Schulleiterinnen und Schulleiter haben sich aktiv auf die ausgeschriebenen Stellen beworben. Zu 4: Die Bewerberinnen und Bewerber, die bereits kommissarisch eine Schule leiten, müssen nach Ausschreibung und Bewerbung das gleiche Verfahren durchlaufen wie externe Bewerberinnen und Bewerber. Die Verfahren können unterschiedlich lange dauern und sind nicht daran ausgerichtet, ob es sich um interne oder externe Bewerbungen handelt. Zu 5: 42 Schulleiterinnen und Schulleiter haben an Niedersachsens Grundschulen auch die kommissari- sche Leitung benachbarter Grundschulen übernommen. Regionalabteilung Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Braunschweig Landkreis Gifhorn GS Ehra-Lessien Landkreis Gifhorn GS Sprakensehl Landkreis Gifhorn GS Waldschule Tülau Landkreis Goslar GS Hohegeiß Braunlage Landkreis Goslar GS Jerstedt Goslar Landkreis Goslar GS Astfeld Langelsheim Landkreis Goslar GS Wiedelah Goslar Landkreis Northeim GS Leinetalschule Drüber Einbeck Landkreis Northeim GS Kardinal-Bertram Northeim Landkreis Osterode/a. H. GS Walkenried Stadt Wolfsburg GS Moorkämpe Wolfsburg Hannover Landkreis Diepholz GS Aschen Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont GS Klütschule Hameln Landkreis Hameln-Pyrmont GS Hemeringen Hess. Oldendorf Region Hannover GS A.-Schweitzer-Schule Hannover Region Hannover GS Entenfang Hannover Region Hannover GS Leinetalschule Pattensen Region Hannover GS Pestalozzischule Laatzen Region Hannover GS Th.-Heuss-Schule Ronnenberg Region Hannover GS Mardorf Neustadt a. Rbge. Lüneburg Landkreis Celle GS Garßen Celle Landkreis Celle GS Groß Hehlen Celle Landkreis Cuxhaven GS Kührstedt-Ringstedt Landkreis Heidekreis GS Heinz-Heyder Buchholz Landkreis Heidekreis GS Vorbrück Walsrode Landkreis Rotenburg/W. Oste GS Heeslingen Landkreis Rotenburg/W. GS Hetzwege Scheeßel Landkreis Rotenburg/W. GS Morgenstern Schule Sottrum Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2825 3 Regionalabteilung Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Osnabrück Landkreis Cloppenburg GS Hohefeld Friesoythe Landkreis Emsland GS St. Antonius Geeste Landkreis Emsland GS Dohren Landkreis Emsland GS Adorf Twist Landkreis Emsland GS Lähden Landkreis Emsland GS Teglingen Meppen Landkreis Friesland GS Tettens Wangerland Landkreis Leer GS Burlage Rhauderfehn Landkreis Leer GS K.-Oltmanns-Schule Rhauderfehn Landkreis Oldenburg GS Dünsen Landkreis Vechta GS Brockdorf Lohne Landkreis Wesermarsch GS Schwei Stadland Landkreis Wesermarsch GS Nordenham-Einswarden Landkreis Wesermarsch GS Fr.-August-Hütte Nordenham Zu 6: Anknüpfungspunkt für die Bewerbung um eine Funktionsstelle ist grundsätzlich eine entsprechende Lehrbefähigung. Ihr steht eine Ergänzungsqualifikation nach Maßgabe des Erlasses „Qualifizierun- gen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Lauf- bahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt“ (sogenannter Qualifizierungserlass) gleich. Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich danach zurzeit Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss zu- dem der Ausbildungsschwerpunkt Grundschule gegeben sein oder es muss eine mindestens zwei- jährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform nachgewiesen werden. Unter Be- rücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls kann die konkrete Ausschreibung einer Funktionsstelle andere oder ergänzende Angaben enthalten. Aus Anlass einer Bewerbung wird eine dienstliche Anlassbeurteilung erstellt. Soweit sich mehrere Lehrkräfte um eine ausgeschriebene Funktionsstelle bewerben, die das An- forderungsprofil erfüllen, erfolgt die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In diesem Rahmen können gegebenenfalls auch Erfahrungen von Bedeutung sein, die bei der kom- missarischen Leitung einer Schule erworben wurden. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 29.01.2015) Drucksache 17/2825 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2453 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.11.2014 Situation der kommissarisch geleiteten Grundschulen in Niedersachsen Antwort der Landesregierung