Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2826 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2267 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 23.10.2014 Sprachlernklassen in Niedersachsen Sprache leistet einen wichtigen Beitrag, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden und sich zu integrieren. Um Kinder und Jugendliche schneller an unserer Gesellschaft teilhaben zu lassen, wurden an den niedersächsischen Schulen Sprachlernklassen eingerichtet. Im Zuge der stark ge- stiegenen Flüchtlingszahlen der vergangenen Wochen und Monate steigt der Bedarf nach Sprach- lernklassen in Niedersachsen enorm. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Sprachlernklassen gibt es in Niedersachsen zum Schuljahresbeginn 2014/2015 (bit- te nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Klassen- und Schülerzahl auflisten)? 2. Welche Entwicklungen erwartet die Landesregierung für das laufende Schuljahr, und hält sie es für notwendig, dass weitere Sprachlernklassen eingerichtet werden müssen? 3. Wie viele Stunden werden gegenwärtig für die Sprachlernklassen in Niedersachsen zur Ver- fügung gestellt, und plant die Landesregierung, die Stundenzahl zu erhöhen, und, wenn ja, in welchem Umfang? 4. Wie viele Stunden werden für alle anderen sprachlichen Fördermöglichkeiten an den Schulen in Niedersachsen derzeit bereitgestellt (bitte differenziert nach Förderart und Stundenzahl auf- listen)? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 26.01.2015 - 01-0 420/5-2267 - Der Bedarf an Sprachlernklassen ist vor dem Hintergrund steigender Flüchtlings- und Zuwande- rungszahlen deutlich gewachsen. Im Schuljahr 2013/2014 gab es 61 Sprachlernklassen an öffentli- chen allgemeinbildendenden Schulen in Niedersachsen. Seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 existieren landesweit bereits 118 Sprachlernklassen. Seitens der Landesregierung wird nun erst- malig die Möglichkeit eröffnet, auch zu Beginn eines 2. Schulhalbjahres Sprachlernklassen einzu- richten. Durch diese Maßnahme ist zum 01.02.2015 voraussichtlich mit landesweit rund 240 Sprachlernklassen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zu rechnen. Der Bereich der berufsbildenden Schulen wurde bislang nicht erfasst, da bisher keine ausgewiese- nen Sprachlernklassen vorhanden waren und der Förderbedarf durch das BVJ-A (Berufsvorberei- tungsjahr für Ausländer) abgedeckt wurde. Mit der Statistik zum Stichtag 15.11.2014 wurde die Zahl der Sprachlernklassen, an berufsbildenden Schulen BVJ-Sprachförderklassen genannt, zum ersten Mal gesondert erhoben. Derzeit wird diese Statistik durch das Kultusministerium umfassend geprüft. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung kann daher voraussichtlich erst im März erfolgen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2826 2 Die Landesregierung hat frühzeitig Maßnahmen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache eingeleitet. Dazu gehört z. B. die Einführung des Deutschen Sprachdiploms. Zum ersten Mal in Niedersachsen nahmen Schülerinnen und Schüler, die in den letzten Jahren ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen nach Niedersachsen zugewandert und in Sprachlernklassen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen intensiv auf den Regel- unterricht vorbereitet worden sind, an der weltweiten Prüfung der Kultusministerkonferenz Deut- sches Sprachdiplom, Stufe I, auf dem Niveau B 1 des Europäischen Referenzrahmens teil. Im Bereich der Lehramtsausbildung wird im Projekt „Umbrüche gestalten“ an den entsprechenden niedersächsischen Universitäten daran gearbeitet, zukünftige Lehrkräfte auf einen sprachsensiblen und interkulturellen Unterricht in allen Fächern vorzubereiten und dies auch nachhaltig in der Leh- rerausbildung zu verankern. Darüber hinaus werden die Fortbildungsangebote zur Qualifizierung von Lehrkräften aller Schul- formen im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ), für die Arbeit in Sprachlernklassen und für in- terkulturelles Lernen aufgestockt. Informationsmaterialien zur Unterstützung der Eltern mit Migrati- onshintergrund werden demnächst veröffentlicht. Gleichzeitig soll das Projekt DaZNet verstetigt werden. Durch die Entwicklung nachhaltiger Struktu- ren zur durchgängigen Sprachbildung und interkulturellen Schulentwicklung wird so die bedarfsge- rechte Unterstützung der Schulen verbessert. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die Anzahl der Sprachlernklassen sowie die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklas- sen an öffentlichen allgemeinbildendenden Schulen zum Stichtag 22.09.2014 je Landkreis/kreis- freier Stadt sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreis/ Kreisfreie Stadt Sprachlernklassen Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Braunschweig 4 59 Salzgitter 2 31 Wolfsburg 5 61 Gifhorn 2 46 Göttingen 9 132 Goslar 1 10 Helmstedt 1 20 Wolfenbüttel 2 22 Hannover (Stadt) 17 285 Diepholz 3 34 Hameln-Pyrmont 6 87 Hannover (Region) 13 191 Hildesheim 3 46 Holzminden 1 21 Nienburg/Weser 1 11 Schaumburg 2 28 Celle 5 79 Cuxhaven 2 33 Harburg 2 26 Lüneburg 1 12 Heidekreis 1 13 Uelzen 1 10 Verden 3 35 Delmenhorst 3 46 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2826 3 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Sprachlernklassen Schülerinnen und Schüler in Sprachlernklassen Oldenburg (Stadt) 6 60 Osnabrück (Stadt) 9 118 Wilhelmshaven 1 21 Ammerland 2 29 Aurich 2 29 Cloppenburg 1 15 Oldenburg (Land) 3 43 Osnabrück (Land) 4 64 Niedersachsen 118 1 717 Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 3 und 4: Für Schülerinnen und Schüler stellt der Besuch einer Sprachlernklasse die intensivste Form der sogenannten additiven Sprachförderung dar. In den Schulen werden neben Sprachlernklassen bei Bedarf aber auch weitere Sprachfördermaßnahmen durchgeführt, die sich insbesondere auch auf die neu zugewanderten Kinder beziehen. So können beispielsweise Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ und Förderunterricht angeboten werden. Auch Sprachförderung nach besonderen Sprachförderkonzepten für Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit be- sonderen Lernerschwernissen ist möglich. Dieses Bündel an Sprachfördermaßnahmen ist und bleibt ein Angebot an alle Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Das vorhandene Kontingent für diese Fördermaßnahmen hat insgesamt ein Volumen von rund 36 900 Unterrichtsstunden. Auf Initiative der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind dem Kultusministerium vom Gesetzgeber überdies für 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 500 000 Euro für Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt worden, um die Schulen auch bei erhöhtem Bedarf sehr kurzfristig unterstützen zu können. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 29.01.2015) Drucksache 17/2826 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2267 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 23.10.2014 Sprachlernklassen in Niedersachsen Antwort der Landesregierung