Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2100 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.09.2014 Zahl der Anmeldungen von Förderschülern an Regel- und Förderschulen in Niedersachsen Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 ist in Niedersachsen die inklusive Schule eingeführt worden. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben seitdem ein Wahlrecht und können frei entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Im vergangenen Schuljahr 2013/2014 wurden 1 453 Erstklässler und 1 783 Fünftklässler mit einem Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder mit Förderbedarf sind landesweit an den Förderschulen für das Schuljahr 2014/2015 in den ersten und fünften Klassen angemeldet worden (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und den unterschiedlichen Förderschwerpunkten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Kinder mit Förderbedarf sind landesweit an Regelschulen bzw. an einer inklusiven Schule zum Schuljahr 2014/2015 in den ersten und fünften Klassen angemeldet worden (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und den unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf- schlüsseln)? 3. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus diesen Anmeldezahlen? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler der 1 453 Erstklässler und 1 783 Fünftklässler, die zum Schuljahr 2014/2015 mit einem Förderschwerpunkt an einer allgemeinbildenden Schule be- schult worden sind, wechselten wieder zurück auf eine Förderschule? (An die Staatskanzlei übersandt am 09.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 23.01.2015 - 01-0 420/5-2100 - Zum Stichtag 22.09.2014 haben 1 766 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unter- stützungsbedarf den Schuljahrgang (SJG) 1 und 2 347 Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda- gogischem Unterstützungsbedarf den Schuljahrgang 5 einer allgemeinbildenden Schule (in öffentli- cher und in freier Trägerschaft) besucht. Zum selben Zeitpunkt lag die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an einer Förderschule (in öffentlicher und in freier Trägerschaft) unterrichtet wurden, bei 3 262 in SJG 1 und bei 5 010 in SJG 5. Diese Zahlen zeigen, dass sich auch im zweiten Jahrgang der inklusiven Beschulung die positive Haltung zum gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstüt- zungsbedarf im Elternwahlverhalten widerspiegelt. Diese Einschätzung berücksichtigt selbstver- ständlich, dass im Schuljahrgang 1 im Förderschwerpunkt Lernen nach dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012 keine Aufnahme an einer Förderschule mit dem Förder- schwerpunkt Lernen mehr möglich ist. Dennoch veranschaulichen die Daten zu den anderen För- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 2 derschwerpunkten und insbesondere die Daten im Schuljahrgang 5 deutlich die Steigerung in der Anwahl der Eltern für die inklusive Schule für ihre Kinder. Die gewonnenen Erfahrungen mit dem ersten inklusiven Jahrgang und die positive Einstellung der Schulen zum gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Bedarf an son- derpädagogischer Unterstützung haben offensichtlich die Eltern des zweiten Jahrgangs in hohem Maße dazu bewogen, ihre Kinder inklusiv in der allgemeinen Schule unterrichten zu lassen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt. Zu 1: Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 5 an den Förderschulen zum Stichtag 22.09.2014 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 6 Zu 2: Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an all- gemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22.09.2014 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2827 9 Zu 3: Die Anmeldezahlen zeigen ganz deutlich, dass sich Inklusion nicht allein auf Grundschulen be- schränkt. Die weiterführenden Schulen sind mit dem zweiten starken inklusiven Jahrgang weiter vo- rangeschritten, als es beispielsweise die am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten erwartet hatten. Des Weiteren wird deutlich, dass sich der Wunsch der Eltern nach inklusiver Beschulung über alle Förderschwerpunkte erstreckt. Nach Auffassung der Landesregierung ist von den Eltern damit auch das gegebene Signal der Be- reitstellung zusätzlicher Ressourcen nachhaltig gewürdigt worden. Die zusätzlichen Lehrkräfte so- wie pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im finanziellen Wert allein in 2014 von 40,73 Millionen Euro tragen erheblich zur Verbesserung der Situation in den Schulen bei. Diesen Prozess wird die Landesregierung durch die bereits in der MIPLA 2014 bis 2018 veranschlagten weiteren ca. 442 Millionen Euro fortsetzen. Die Landesregierung wird die Weiterentwicklung der inklusiven Schule sorgfältig und bedachtsam fortsetzen, Sorgen aller Betroffenen und Beteiligten bei der Einführung der Inklusion ernst nehmen und die Prozesse aufmerksam beobachten. Zu 4: Dies wird statistisch nicht erhoben. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 29.01.2015) Drucksache 17/2827 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2100 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.09.2014 Zahl der Anmeldungen von Förderschülern an Regel- und Förderschulen in Niedersachsen Antwort der Landesregierung