Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2843 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2606 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Klaus Krumfuß (CDU), ein- gegangen am 03.12.2014 Verliert Hildesheim das Sozialgericht an Göttingen, weil Ministerpräsident Weil den Grünen das Wissenschaftsressort überlassen musste? Vor der Landtagwahl berichtete das Göttinger Tageblatt am 19.10.2013 unter der Überschrift „Weil wählt Wissenschaftsministerin für Schattenkabinett“: „Im Falle eines Wahlsieges von SPD-Spitzen- kandidat Stephan Weil bei der Landtagswahl im Januar soll die Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta Wissenschaftsministerin werden.“ Nach der Landtagswahl meldete das Göttinger Tageblatt am 10.02.2013 unter der Überschrift „Gabriele Andretta bekommt keinen Ministerposten“: „Die bislang als Ministerkandidatin gehandelte Göttinger SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Gabriele Andretta bekommt keinen Ministerposten im neuen Kabinett Stephan Weil (SPD) ab.“ Die HNA berichtete am 20.04.2013 über den Auftritt des Ministerpräsidenten und SPD-Landes- vorsitzenden Stephan Weil beim Parteitag des SPD-Unterbezirks Göttingen u. a. Folgendes: „Eine SPD-Delegierte ist da härter: Sie hält Weil vor, bezüglich der Nominierung von Gabriele Andretta als Wissenschaftsministerin gelogen zu haben. Der Stachel sitzt tief bei den Göttinger Genossen.“ Im Göttinger Tageblatt vom 30.12.2013 hieß es unter der Überschrift „Göttingen soll Sozialgericht bekommen“: „Göttingen soll Standort eines Sozialgerichtes werden. Das Thema steht für 2014 auf der Agenda des Justizministeriums. Das bestätigt auf Anfrage dessen Sprecher Alexander Wie- merslage. Die Aussichten seien gut, zumindest für eine dauerhafte Außenstelle des Sozialgerichtes Hildesheim, glaubt auch Gabriele Andretta, SPD-Landtagsabgeordnete für Göttingen. Sie will noch in der ersten Januarwoche eine Anfrage an die Justizministerin zur Zahl der Göttinger Klagen beim Hildesheimer Gericht stellen. Andretta hatte das Thema bereits im Frühsommer angestoßen.“ Die HNA meldete am 04.03.2014 unter der Überschrift „Standort für Sozialgericht: Göttingen macht sich Hoffnungen“: „Die Universitätsstadt kann sich offenbar Hoffnungen machen, Standort eines Sozialgerichts zu werden. Jedenfalls hat das Justizministerium mit einer entsprechenden Prüfung begonnen. Das geht aus der Antwort von Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Mündliche Anfrage der Göttinger Landtagsabgeordneten Dr. Gabriele Andretta (SPD) hervor.“ In der Hildesheimer Zeitung vom 23.05.2014 hieß es unter der Überschrift „Anwälte gegen Umzug“: „Erst verliert Hildesheim das Verwaltungsgericht, jetzt vielleicht auch noch das Sozialgericht an der Kreuzstraße? Der Hildesheimer Anwaltsverein wehrt sich vehement gegen eine mögliche Verle- gung der Behörde nach Göttingen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. 'Die Notwendigkeit ist derzeit überhaupt nicht ersichtlich‘, sagt Vorsitzender Erhard Hallmann. Ein akzeptabler Grund wie Kostenersparnisse seien nicht ersichtlich. Im Gegenteil: ‚Nach Recherchen des Anwaltvereins sind ungefähr 60 % der Rechtstreite im Bereich Hildesheim angesiedelt‘, verdeutlicht der Jurist. Die Göttinger Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta (SPD) hatte sich für einen Umzug des Sozialge- richts stark gemacht. Die Anreise nach Hildesheim stelle für ‚Menschen in schwierigen Lebenslagen ‘ eine große Belastung dar, argumentiert die Politikerin. Der Anwaltsverein entgegnet, dass das Sozialgericht Hildesheim schon jetzt regelmäßig Sitzungen in Göttingen abhalte. Das Argument der Abgeordneten überzeugt den Vorsitzenden Hallmann nicht. Denn: Im Umkehrschluss gebe es eine ähnliche Pendelei.“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2843 2 In Justizkreisen kursiert das Gerücht, Justizstaatssekretär Scheibel habe der Göttinger Abgeordne- ten Dr. Gabriele Andretta die Verlegung des Sozialgerichts von Hildesheim nach Göttingen bzw. zumindest die Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen zugesagt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es im Justizministerium bzw. im Geschäftsbereich des Justizministeriums eine Prüfung bezüglich eines Sozialgerichtsstandortes Göttingen bzw. der Einrichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheims in Göttingen, und wie ist der konkrete Sachstand der Prüfung? 2. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Errichtung eines neu- en Sozialgerichts in Göttingen zulasten des Standorts Hildesheim bzw. gegen die Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die seitens des Hildesheimer Anwaltsvereins gegen die Er- richtung eines neuen Sozialgerichts in Göttingen zulasten des Standorts Hildesheim bzw. ge- gen die Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen vorgebrach- ten Argumente? 4. Hat es Gespräche von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und/oder Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel mit Vertretern des Hildesheimer Anwaltsvereins in dieser Angelegenheit gegeben, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 5. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Hildesheim - so wie seinerzeit die betroffenen Justizbediensteten in Oldenburg zur Frage des Justizzentrums - dazu befragt worden, wie sie zu den Forderungen der SPD-Abgeordneten Andretta nach einer Verlegung des Sozialgerichtsstandortes von Hildesheim nach Göttingen bzw. zu der Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen stehen, und welche Argumente aus ihrer Sicht dagegen sprechen und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 6. Wenn in Göttingen eine Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim errichtet werden sollte, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Hildesheim müssten dann zu dieser Außenstelle wechseln, und könnte dies auch gegen den Willen der Bediensteten erfol- gen? 7. Wie hat sich die zuständige Mittelbehörde, also das Landessozialgericht bzw. dessen Präsi- dent, zu der Frage einer Verlegung des Sozialgerichts von Hildesheim nach Göttingen bzw. einer Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen geäußert, und wie wird diese Äußerung von der Landesregierung berücksichtigt? 8. Sind für Göttingen als Standort eines neuen Sozialgerichts bzw. als Standort einer Außenstel- le des Sozialgerichts Hildesheim bereits eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und eine Nutz- wertanalyse vorgenommen worden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Er- gebnis im Einzelnen? 9. Worin liegt der Unterschied zwischen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und einer Nutzwertana- lyse, kommen diese beiden Methoden im konkreten Fall zu unterschiedlichen Ergebnis- sen/Bewertungen, bzw. würden sie zu unterschiedlichen Ergebnissen/Bewertungen führen, und welche der beiden Methoden soll der Entscheidung aus welchen Gründen zugrunde ge- legt werden? 10. Wenn Göttingen neuer Standort für ein Sozialgericht oder neuer Standort für eine Außenstelle des Sozialgerichtes Hildesheim werden sollte, welche Räumlichkeiten stünden in diesem Fall in Göttingen zur Verfügung, müssten Räumlichkeiten angemietet oder gekauft werden, welche Kosten würden dabei mindestens entstehen, und welche Kosten verursacht der Standort Hil- desheim im Vergleich dazu gegenwärtig (Aufschlüsselung nach Kosten für Liegenschaften bzw. Räumlichkeiten und Mitarbeiter sowie etwaige Fahrtkosten und Auslagen), welche Räumlichkeiten würden dann in Hildesheim leer stehen, und welche Kosten würden dies ver- ursachen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2843 3 11. Könnte die Landesregierung im Fall einer Verlegung des Sozialgerichts von Hildesheim nach Göttingen bzw. im Fall der Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göt- tingen garantieren, dass dies zu keinerlei zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler führen würde? 12. Wenn in Göttingen eine Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim eingerichtet werden sollte: Kann die Landesregierung Einfluss auf die Geschäftsverteilung durch das Präsidium des Ge- richts nehmen, wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht? 13. Kann die Landesregierung bzw. das Justizministerium im Falle der Errichtung einer Außen- stelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen vom Präsidium des Sozialgerichts einfor- dern, wie die Geschäftsverteilung erfolgen soll und insbesondere welche Richter bzw. Kam- mern an welchem Standort welche Fälle verhandeln? 14. Kann die Landesregierung garantieren, dass im Falle der Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen dort ausschließlich Fälle aus Stadt und Landkreis Göt- tingen verhandelt würden? 15. Haben Ministerpräsident Stephan Weil und/oder Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und/oder Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel der Göttinger Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta Zusagen für eine Verlegung des Sozialgerichts von Hildesheim nach Göttingen bzw. für die Errichtung einer Außenstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen gemacht, wenn ja, welche, wann und warum? 16. Welche Äußerungen haben Ministerpräsident Stephan Weil und/oder Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und/oder Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel gegenüber der Abgeord- neten Dr. Gabriele Andretta hinsichtlich ihres Wunsches für Göttingen als Standort eines So- zialgerichts oder einer Außenstelle des Sozialgerichts aus Hildesheim im Einzelnen wann ge- troffen? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 08.01.2015 - 3200 – 102. 299 - Das Sozialgericht Hildesheim ist neben den Landkreisen Hildesheim und Holzminden auch für die Landkreise Göttingen, Osterode und Northeim zuständig. Eine im Februar 2014 durchgeführte Er- hebung über die Verteilung der in den Jahren 2010 bis 2013 beim Sozialgericht Hildesheim einge- gangenen Rechtsfälle hat ergeben, dass etwa die Hälfte der Verfahren, die vom Sozialgericht Hil- desheim verhandelt werden, ihren Ursprung in den Landkreisen Göttingen, Osterode und Northeim haben. Sozialgerichtsstreitigkeiten betreffen oft Menschen in schwierigen Lebenslagen, für die weite Anrei- sen eine große Belastung darstellen. Aus diesem Grund hält das Sozialgericht Hildesheim bereits jetzt regelmäßig auswärtige Sitzungen gemäß § 110 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes in den Räumen des Verwaltungsgerichts und des Arbeitsgerichts Göttingen ab. Im Hinblick auf den hohen Anteil von Verfahren, die Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Göttingen, Osterode und Northeim betreffen, prüft das Justizministerium neben der möglichen Ausweitung dieser Sitzungstätigkeit des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen durch Einrichtung auswärtiger Gerichtstage an bestimmten Tagen in regelmäßiger Wiederkehr auch die Errichtung eines Sozialgerichts Göttingen oder einer Zweigstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen. Das Referat BL 43 der Oberfinanzdirektion (LFN Göttingen) ist deshalb vorsorglich darum gebeten worden, auf der Grundlage eines vorläufigen Raumbedarfsplans Unterbringungsmöglichkeiten für ein Sozialgericht Göttingen bzw. eine Zweigstelle des Sozialgerichts Hildesheim in landeseigenen Liegenschaften oder Mietflächen in Göttingen vorzuschlagen. Entsprechende Ergebnisse wurden Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2843 4 inzwischen vorgelegt; eine für einen Sozialgerichtsstandort in Göttingen nach Auffassung des LFN Göttingen geeignete Immobilie befindet sich derzeit auf dem Markt. Weitere Schritte sind bislang nicht unternommen worden. Die Prüfung im Hinblick auf eine weitere Verbesserung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Göttingen, Osterode und Northeim zur Sozialge- richtsbarkeit dauert noch an. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Ja, siehe Vorbemerkung. Zu 2: Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, siehe Vorbemerkung. Zu 3: Die Argumente werden im Rahmen der weiteren Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist, be- rücksichtigt werden. Zu 4: Nein. Die Prüfung ist nicht abgeschlossen, siehe Vorbemerkung. Für Gespräche mit Interessenver- tretungen besteht deshalb jedenfalls zurzeit noch kein Anlass. Zu 5: Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, besteht - jedenfalls derzeit - kein Anlass, mit den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialgerichts Hildesheim Gespräche zu führen. Zu 6: Der tatsächliche Personalbedarf würde von der konkreten Ausgestaltung einer Außenstelle abhän- gen. Die personalrechtlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Betroffenen müssten im Ein- zelfall geprüft werden, sofern die Errichtung einer Außenstelle beschlossen werden würde. Zu 7: Der Präsident des Landessozialgerichts steht der Einrichtung einer Zweigstelle des Sozialgerichts Hildesheim am Standort Göttingen aus organisatorischen Erwägungen heraus skeptisch gegen- über. Die Argumente des Präsidenten des Landessozialgerichts werden im weiteren Verfahren ange- messen Berücksichtigung finden. Zu 8: Bislang wurden weder eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung noch eine Nutzwertanalyse erstellt. Hier- zu bestand - jedenfalls bislang - kein Anlass, weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist und erst im weiteren Verlauf entsprechende Betrachtungen geboten wären. Die hierbei gefundenen Ergeb- nisse wären dann bei der endgültigen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Zu 9: Gemäß Nr. 2.1 der VV zu § 7 LHO enthält eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung u. a. eine monetäre Wirtschaftlichkeitsberechnung und nicht-monetäre Aspekte. Die nicht-monetäre Bewertung erfolgt im Rahmen einer Nutzwertanalyse, die monetäre Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen einer Kostenvergleichsrechnung oder im Falle längerfristiger Betrachtungen mit unterschiedlichen Zah- lungsströmen nach der Kapitalwertmethode. Die Nutzwertanalyse ist danach ein Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die monetäre Betrachtung (Wirtschaftlichkeitsberechnung) häufig auch als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung oder Wirtschaft- lichkeitsprüfung bezeichnet. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2843 5 Zu 10: Das Sozialgericht Hildesheim ist derzeit in einer landeseigenen Liegenschaft untergebracht, für die neben den üblichen Bewirtschaftungskosten nur Bauunterhaltungsaufwendungen anfallen. Am Standort Göttingen steht keine geeignete landeseigene Liegenschaft für die Justiz zur Verfügung. Räumlichkeiten müssten daher angemietet werden. Eine Anmietung hat der LFN vorgeschlagen (siehe Vorbemerkung). Die Höhe der Kosten hängt u. a. von der Mietdauer, den justizspezifischen baulichen Anforderungen und letztlich dem Verhandlungsergebnis des LFN mit einem Vermieter ab und lässt sich aktuell nicht beziffern. Ob und in welchem - auch zeitlichen - Umfang Kosten für die Verlagerung von Beschäftigten von Hildesheim nach Göttingen entstehen würden, lässt sich erst vor dem Hintergrund konkreter Pla- nungen prüfen. Diese liegen nicht vor, siehe Vorbemerkung. Eine vergleichende Aufschlüsselung der Kosten, wie sie die Fragesteller verlangen, ist daher nicht möglich. Das Sozialgericht Hildesheim ist mit anderen Nutzern (Arbeitsgericht Hildesheim und NLSZA) in ei- nem Behördenhaus untergebracht. Im Hinblick auf das in der Vorbemerkung beschriebene Prü- fungsstadium sind Aussagen über einen möglichen Leerstand in Hildesheim im Fall der Errichtung eines Sozialgerichts Göttingen oder einer Zweigstelle des Sozialgerichts Hildesheim in Göttingen nicht möglich. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere das Sozialgericht Hildesheim unter Raum- mangel leidet, der innerhalb des Behördenhauses nicht ausgeglichen werden kann. Im Falle einer Beibehaltung des Ist-Zustandes müssten dem Gericht daher auf Sicht zusätzliche Flächen zur Ver- fügung gestellt werden. Die hierfür erforderlichen Kosten müssten in einer Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung kalkulatorisch mit erfasst werden. Zu 11: Nein. Zu 12: Nein. Nach §§ 6 Sozialgerichtsgesetz, 21 e Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt das Präsidium des Ge- richts die Besetzung der Spruchkörper, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Zu 13: Nein, siehe Antwort zu Frage 12. Zu 14: Nein, siehe Antwort zu Frage 12. Zu 15: Nein. Zu 16: Der Ministerpräsident und die Justizministerin haben zu diesem Thema gegenüber Frau MdL Dr. Andretta keine Äußerungen getätigt. Herr Justizstaatssekretär Scheibel und Frau MdL Dr. Andretta haben verschiedene Gespräche über einen Sozialgerichtsstandort Göttingen im Verlauf der vergangenen beiden Jahre geführt und dabei über einen möglichen Sozialgerichtsstandort Göttingen diskutiert. Dabei sind verschiedene Alterna- tiven erörtert worden, ohne dass eine irgendwie geartete Festlegung in der Sache erfolgt wäre. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 04.02.2015) Drucksache 17/2843 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2606 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Klaus Krumfuß (CDU), ein-gegangen am 03.12.2014 Verliert Hildesheim das Sozialgericht an Göttingen, weil Ministerpräsident Weil den Grünen das Wissenschaftsressort überlassen musste? Antwort der Landesregierung