Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2846 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2665 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 12.12.2014 Finanzsituation der niedersächsischen Kliniken In Niedersachsen existiert ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, das eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet. Hierbei ist der Anteil kleinerer Krankenhäuser überdurchschnittlich hoch. Die Rahmenbedingungen der Kran- kenhausversorgung werden indes immer schwieriger. Die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Be- triebskostenfinanzierung und Qualitätssicherung setzen Anreize zur Konzentration von Kranken- häusern in größeren Einheiten. Hinzu kommt, dass der demografische Wandel und ein zunehmender Wettbewerb auf dem Kran- kenhausmarkt insbesondere kleinere Kliniken vor Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Kliniken bzw. Klinikgruppen in Niedersachsen konnten in den letzten fünf Geschäfts- jahren einen positiven Jahresabschluss erzielen oder zumindest eine schwarze Null erreichen (bitte einzeln und mit dem konkreten Abschluss aufführen)? 2. Welche Kliniken bzw. Klinikgruppen haben in den letzten fünf Geschäftsjahren rote Zahlen geschrieben (bitte einzeln und mit dem konkreten Abschluss aufführen)? 3. Sofern sich die Antworten auf die Fragen 1 und 2 auf Klinikgruppen beziehen: Wie stellen sich die Jahresabschlüsse der einzelnen Teilklinken dar (bitte geordnet nach den jeweiligen Klinik- gruppen einzeln und mit dem konkreten Abschluss aufführen)? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.01.2015 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 404 - Die niedersächsischen Krankenhäuser werden in den unterschiedlichsten Rechtsformen (Kapital- gesellschaft, GmbH, Einzelunternehmung, Verein, Stiftung, kommunaler Eigenbetrieb etc.) geführt. Die Offenlegung der Bilanzen, wie sie z. B. für Kapitalgesellschaften im Handelsgesetzbuch gere- gelt wird, ist nicht für alle Rechtsformen gegeben, sodass für eine Vielzahl von Krankenhäusern ei- ne Verpflichtung zur Veröffentlichung der Jahresergebnisse nicht gegeben ist. Selbst bei Kapitalge- sellschaften liegen nicht selten zwischen dem Geschäftsjahr und dem Jahr der Veröffentlichung bis zu drei Jahre. Eine Verpflichtung der Krankenhäuser, ihre Jahresabschlüsse gegenüber dem Land offenzulegen, existiert nicht. Die Jahresabschlüsse derjenigen Krankenhäuser, die als Kapitalge- sellschaft geführt werden, sind ab 2012 oder älter, im Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de) und können dort eingesehen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2846 2 Bei den veröffentlichten Jahresergebnissen muss zudem berücksichtigt werden, dass rechtsform- abhängig unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften vorliegen können. Dadurch ist die absolute Höhe des jeweiligen Jahresergebnisses nur eingeschränkt aussagefähig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Daten der Jahresabschlüsse aller niedersächsischen Krankenhäuser für die letzten fünf Jahre lie- gen der Landesregierung nicht vor. Cornelia Rundt (Ausgegeben am 05.02.2015) Drucksache 17/2846 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2665 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 12.12.2014 Finanzsituation der niedersächsischen Kliniken Antwort der Landesregierung