Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2406 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Horst Kortlang, Almuth von Below-Neu- feldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 18.11.2014 Abordnungen von Förderschullehrkräften Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird an den Schulen in Niedersachsen inklusiv unterrichtet. Um In- klusion umzusetzen, werden auch Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer an den allge- meinbildenden Schulen eingesetzt. Grundlage bildet das Niedersächsische Beamtengesetz. Die Zuständigkeit liegt bei der Landesschulbehörde. Berichten zufolge hat die Landesschulbehörde darauf hingewiesen, dass keine Abordnungen ohne schriftliche Anordnungen angetreten werden sollen und dass Abordnungen vor Beginn der Som- merferien vorliegen sollen. An der Grundschule Lienen in Elsfleth hat es diesbezüglich Unregelmä- ßigkeiten gegeben. Die Schulpersonalrätin hat erst zum 29.09.2014 ein Beteiligungsschreiben be- kommen, wonach eine einzusetzende Förderschullehrkraft erst zum 6. Oktober 2014 an die Schule kommen konnte. Den Schülerinnen und Schülern seien so 30 Förderstunden nicht erteilt worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind der Landesschulbehörde ähnliche Fälle bekannt, und, wenn ja, um wie viele dieser Art handelt es sich, und was sind die Gründe (bitte nach Landkreisen und Schulformen auflisten)? 2. Wie genau gestaltete sich der organisatorische Ablauf für Abordnungen? 3. Stimmen die Berichte, dass den Schülerinnen und Schülern in Elsfleth 30 Förderstunden nicht erteilt werden konnten? 4. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, damit es künftig nicht zu solchen Unregelmä- ßigkeiten kommt? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 03.02.2015 - 01-0 420/5-2406 - Die inklusive Bildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogi- scher Unterstützung den barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten der ver- schiedenen Bildungsgänge, zu den allgemeinen Angeboten der Schule und des Schullebens. Im In- teresse der sozialen Teilhabe und auch im Interesse des menschlichen und gesellschaftlichen Mit- einanders sollen alle Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf nach Möglichkeit im Rah- men der gesetzlichen Regelungen inklusiv gefördert werden. Die Landesregierung legt Wert darauf, die Qualität der sonderpädagogischen Förderung in der in- klusiven Schule zu sichern und weiterzuentwickeln. Vorrangiges Ziel ist die notwendige Unterstüt- zung der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf, um ihnen einen erfolgreichen Bil- dungsabschluss zu ermöglichen - und dies nach Möglichkeit in der inklusiven schulischen Bildung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 2 Die Koordination der sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen und die Koordi- nierung des Einsatzes der Förderschullehrkräfte sind daher wichtige Bausteine im Rahmen der in- klusiven Bildung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Laut Bericht der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind 18 Förderschullehrkräfte bekannt, bei denen es aufgrund eines Versehens bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung von Abordnungen zu verspäteten Einsätzen an den Zielschulen nach Schuljahresbeginn gekommen ist. Betroffen wa- ren zwölf Grundschulen, vier Oberschulen, eine Haupt- und Realschule sowie eine Integrierte Ge- samtschule (IGS), die sich allesamt im Landkreis Wesermarsch befinden. An ähnlich gelagerten Fällen sind darüber hinaus weitere sechs Förderschullehrkräfte bekannt, bei denen die Abordnung erst nach über zwei Wochen nach Schuljahresbeginn umgesetzt wurde. Dies betrifft den Einsatz einer Förderschullehrkraft an einer Grundschule der Region Hannover sowie den Einsatz einer Förderschullehrkraft an einer IGS im Landkreis Schaumburg. Zwei Lehrkräfte aus dem Landkreis Hildesheim wurden ebenfalls verspätet eingesetzt - eine Lehrkraft an einer Grund- schule und eine Lehrkraft an einer Hauptschule. Ferner waren eine Lehrkraft aus dem Landkreis Celle mit Einsatz an einer Grundschule sowie eine Lehrkraft aus dem Landkreis Lüneburg ebenfalls mit einem Einsatz an einer Grundschule betroffen. Verzögerungen beim Einsatz der abzuordnenden Förderschullehrkräfte an der Zielschule können beispielsweise durch nicht vorhersehbare Veränderungen im Kollegium oder in Bezug auf den fest- gestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hervorgerufen werden. Falls sich während der Sommerferien nicht vorhersehbare Veränderungen ergeben, wird gelegentlich der Einsatz der Förderschullehrkräfte in Einzelfällen noch bis zum Beginn des Schulhalbjahres geändert. Hierbei handelt es sich einerseits um kurzfristige Veränderungen im Kollegium der einzelnen Förderschu- len, beispielsweise durch Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft, Erkrankungen oder Todesfälle, andererseits um kurzfristige Veränderungen bezüglich des Bedarfs der inklusiven Schulen, wie kurzfristige Zu- oder Abgänge von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem son- derpädagogischen Unterstützungsbedarf oder Änderungen des festgestellten sonderpädagogi- schen Unterstützungsbedarfs. Zu 2: Die Leiterinnen und Leiter der Förderschulen machen der Niedersächsischen Landesschulbehörde Vorschläge zu Abordnungsmaßnahmen der Förderschullehrkräfte, um die Bedarfe in den umlie- genden inklusiven Schulen möglichst bedarfsgerecht zu bedienen. Nach Vorschlag der entsprechenden Abordnungsmaßnahme durch die Förderschulleitung prüft die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob die beabsichtigte Personalmaßnahme entsprechend der gültigen Vorschriften und Vereinbarungen umgesetzt werden kann und leitet das personalver- tretungsrechtliche Beteiligungsverfahren beim Schulbezirkspersonalrat sowie das Beteiligungsver- fahren bei der Gleichstellungsbeauftragten umgehend ein. Nach Eingang der Zustimmung des Schulbezirkspersonalrates oder nach Ablauf der Mitbestim- mungsfrist und nach Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt unverzüglich die Umset- zung der Maßnahme durch schriftliche Verfügung an die Lehrkraft und alle Beteiligten. Abordnungsmaßnahmen von Förderschullehrkräften sind in der Regel spätestens zu Beginn der Sommerferien schriftlich verfügt. Aufgrund nicht vorhersehbarer Veränderungen kann es dennoch zu Verzögerungen beim Einsatz der abzuordnenden Förderschullehrkräfte an der Zielschule kommen. Hinsichtlich der unterschied- lichen Gründe für diese Verzögerungen wird auf die beispielhafte Darstellung in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3: Dies ist zutreffend. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 3 Zu 4: Das unter der Antwort zu Frage 1 beschriebene Versehen bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung von Abordnungen stellt ein singuläres Ereignis dar. Zum Stichtag 22.09.2014 sind insgesamt rund 41.760 Stunden von Lehrkräften mit dem Lehramt für Sonderpädagogik (ohne Referendarinnen und Referendare) oder von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation Sonderpädagogik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (ohne Schulgliederung Förderschule) als Lehrer-Ist- Stunden vorhanden. Insofern ist deutlich zu machen, dass bei nahezu allen Abordnungen der rechtzeitige Einsatz vom ersten Schultag an erfolgreich umgesetzt worden ist. Dennoch wird in den künftigen Neufassungen der Erlasse „Erhebung zur Unterrichtsversorgung mit Lehrerverzeichnis und Schulstatistik an den allgemeinbildenden Schulen“ sowie „Einstellung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen“ noch deutlicher auf die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit von Abordnungen zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulformen hingewie- sen. Ferner wird auch die Niedersächsische Landesschulbehörde die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter im Bereich Personalplanung künftig im Rahmen der Einarbeitung noch deutlicher hinsichtlich der zeitlichen Abläufe von Abordnungen zu Schulhalbjahresbeginn unterrichten und - auch im Hin- blick auf die Beratung von Schulen - entsprechend sensibilisieren. In Vertretung des Staatssekretärs Jan ter Horst (Ausgegeben am 09.02.2015) Drucksache 17/2857 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2406 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Horst Kortlang, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 18.11.2014 Abordnungen von Förderschullehrkräften Antwort der Landesregierung