Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2860 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2668 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Ist eine Beschilderung nach Tarmstedt auf der Bundesautobahn möglich? In Tarmstedt findet einmal im Jahr eine der größten Landwirtschaftsmessen Norddeutschlands statt. Knapp 100 000 Besucher strömen dann in das Grundzentrum. Eine gute Erreichbarkeit ist dabei von großer Wichtigkeit. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Tarmstedter Ausstellung bei? 2. Wie ist Tarmstedt von den Bundesautobahnen aus zu erreichen? 3. Kann die Landesregierung die Aufnahme von Tarmstedt auf das Hinweisschild der Autobahn- abfahrt Bockel unterstützen? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.01.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2668/Beschilderung - Für die wegweisende Beschilderung auf den Bundesautobahnen gelten die Richtlinien für die weg- weisende Beschilderung auf Autobahnen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra- struktur. Danach erfolgen Zielangaben und Knotenbezeichnungen im übergeordneten Straßennetz der Bun- desautobahnen ausschließlich nach verkehrlichen Erfordernissen. Sie dienen der Orientierung im Netz sowie der Wegfindung und Standortbestimmung. Die Zielangaben erfolgen nach ihrer Funktion als Nahziele und Fernziele. Fernziele ermöglichen ei- ne geographische Orientierung über den weiträumigen Verlauf der Autobahnstrecke durch die An- gabe von Großstädten. Als Nahziele sind die Namen verkehrswichtiger Zielorte im Einzugsbereich einer Anschlussstelle zur Orientierung im Nahbereich zulässig. Die Anzahl der aufzunehmenden Ziele ist aus informations- und beschilderungstechnischen Grün- den auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Regelmäßig sind nur zwei Ziele zu be- nennen. Mehr als vier Ziele dürfen keinesfalls angeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung misst der Tarmstedter Ausstellung eine hohe Bedeutung bei. Es handelt sich um eine traditionsreiche Wirtschaftsausstellung mit jährlich weit über 90 000 Besuchern. Mehr als 700 Aussteller und Verbände aus den Bereichen Landwirtschaft, Pferdehaltung, Gewerbe, erneuerbare Energien sowie Haus, Garten und Freizeit sind dort vertreten. Die Ausstellungsfläche Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2860 2 umfasst inzwischen mehr als 18 ha. Mit ihrem breiten Angebot ist die Tarmstedter Ausstellung ein wichtiger und sehr attraktiver „Marktplatz“ für private und öffentliche Unternehmen im norddeut- schen Raum. Sie genießt einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung und ist eine Stätte des Dia- logs zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Landwirtschaft. Fachpublikum bietet sie umfassende Informationsmöglichkeiten und Diskussionsforen. Vertreter der Landesregierung haben diese wichtige Ausstellung für den ländlichen Raum in Niedersachsen regelmäßig besucht. Zu 2: Der Ort Tarmstedt liegt nicht im Nahbereich einer Anschlussstelle einer Bundesautobahn. Aufgrund seiner Lage zu den Bundesautobahnen kann Tarmstedt von verschiedenen Anschlussstellen er- reicht werden: aus Richtung Cuxhaven BAB 27 AS Schwanewede -> L 149 ->B 7 -> L154 -> usw., aus Richtung Bremen BAB 27 AS HB-Horn/Lehe -> L 133, aus Richtung Osnabrück BAB 1 AS Oyten -> L 167 -> K 2 -> L 154 -> usw., aus Richtung Hannover BAB 27 AS Achim-Ost -> L 156 -> L 168 -> L 132 -> usw., aus Richtung Hamburg BAB 1 AS Bockel -> B 71 -> K 112 -> K 117 -> usw. Zu 3: Der Ort Tarmstedt kann nicht in die wegweisende Beschilderung der Anschlussstellen im Zuge der BAB 1 aufgenommen werden, da der Ort weder im Nahbereich einer Anschlussstelle liegt noch als Fernziel ein Leitziel für den Verkehr darstellt. An den Anschlussstellen Bockel und Stuckenborstel in Fahrtrichtung Hamburg wurde bereits die maximale Anzahl an Ausfahrtzielen ausgeschildert. Entsprechend den Richtlinien für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Aus- stellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen kann eine temporäre wegwei- sende Beschilderung zu dieser Landwirtschaftsmesse erfolgen. Der Veranstalter trägt die Kosten für diese temporäre Beschilderung. Über Anträge entscheiden die jeweiligen örtlich zuständigen Straßenbaubehörden. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am 10.02.2015) Drucksache 17/2860 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2668 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Ist eine Beschilderung nach Tarmstedt auf der Bundesautobahn möglich? Antwort der Landesregierung