Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2861 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2669 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Wie vernetzt sind Rockerbanden und Rechtsextreme in Niedersachsen? Laut einem Artikel des Onlineportals SPIEGEL-ONLINE vom 26.11.2014 hat das Bundeskriminal- amt (BKA) zusammen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein „Lagebild zu Verbin- dungen zwischen rechtsextremistischer Szene und Rockergruppierungen“ erstellt. Grund dafür war die Sorge, dass sich nach dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Unter- grunds“ eine gefährliche Mischszene aus Rockern und Neonazis heranbilden könnte. Tatsächlich stellten BfV und BKA in ihrem Lagebild fest, dass es bundesweit immer wieder punktu- ell Zusammenarbeit zwischen Rockern und Rechtsextremen gegeben hat, aber sich keine struktu- relle Zusammenarbeit erkennen lässt. Insgesamt wurden dennoch 522 Personen ausfindig gemacht, die in Kontakt sowohl mit Rechten als auch mit Rockern stehen. 76 Männer davon sind Mitglied in einem Motorradclub und der Polizei zeitgleich als rechte Straftäter bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Bedrohung durch eine Zusammenarbeit der beiden Gruppierungen für Niedersachsen ein? 2. Inwiefern sind der Landesregierung konkrete Fälle bekannt, bei denen Rocker mit Rechtsext- remen kooperiert haben? Wie hat sich diese Zusammenarbeit gestaltet, und wann fand sie statt? 3. Inwiefern hat die Landesregierung Kenntnis über Personen in Niedersachsen, die sowohl ei- nem Rockerclub angehören als auch rechtsextrem motivierte Straftaten begangen haben? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 02.02.2015 für Inneres und Sport - 23.22-01425/2-2015 - Ende 2014 wurde im „Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterroris- mus“ der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder das Lagebild zu „Verbindungen zwi- schen rechtsextremistischer Szene und Rockergruppierungen“ aktualisiert. In diesem Lagebild sind die Erkenntnisse der beteiligten Behörden zu Verbindungen, Einflussmöglichkeiten und Gefähr- dungsaspekten aus Kontakten und Vernetzungsstrukturen zwischen Rockern und Rechtsextremis- ten zusammengeführt. Dem Fazit des Lagebildes nach handelt es sich bei den Verbindungen zwischen der rechtsextre- mistischen und der Rockerszene um punktuelle Kooperationen, freundschaftliche Verhältnisse von Einzelpersonen und wirtschaftliche Interessen. Eine sich aus diesen Verbindungen ergebende Ge- fährdungslage ist derzeit nicht erkennbar. Dennoch stehen die relevanten Verbindungen weiterhin im Fokus sowohl von Polizei- als auch Verfassungsschutzbehörden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2861 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landes- kriminalamtes Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Auch in Niedersachsen liegen über vereinzelte persönliche Bekanntschaften hinaus keine Erkennt- nisse über strukturelle Verbindungen zwischen Rockern und der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen vor. Eine Indoktrinierung oder Instrumentalisierung der Rockergruppierungen und deren Strukturen durch Rechtsextremisten ist im Allgemeinen nicht feststellbar. Gleichwohl liegen über einzelne Mitglieder von Rockerclubs polizeiliche Erkenntnisse als rechtsmo- tivierte Straftäter vor. Schon die Zusammensetzung der in Rede stehenden Gruppierungen sowie die vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse zu einigen dieser Personen sind für die zuständigen Polizeidienststellen Anlass, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen analog den zur Bekämpfung der Rockerkriminalität entwickelten Bekämpfungskonzepten aufrechtzuerhalten. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Gefahrenabwehr sowie der Erkenntnisgewinnung hinsicht- lich potenzieller Zusammenschlüsse von Personen aus den Bereichen des kriminellen Rockermili- eus mit denen aus der politisch rechtsmotivierten Szene. Zu 2: Über ein am 30.04.2011 in den Räumlichkeiten des „MC Red Devils, Chapter Stadthagen“ durchge- führtes Konzert der Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ hinaus, liegen dem Landeskriminalamt keine Erkenntnisse über Kooperationen zwischen Rockern und der rechtsextremistischen Szene vor. Im Bereich Emsland, Oldenburg und Osnabrück sind vereinzelte Verbindungen zwischen beiden Szenen, die sich jedoch auf gelegentliche wechselseitige Teilnahmen an Veranstaltungen der je- weils anderen Gruppe beschränken, feststellbar. Zu 3: Im polizeilichen Auskunftssystem „INPOL“ verfügen 17 der 1 294 niedersächsischen Personen, die in einer Verbunddatei zur Bekämpfung der Rockerkriminalität erfasst sind, über den personenge- bundenen Hinweis „rechtsmotivierter Straftäter“. Boris Pistorius (Ausgegeben am 10.02.2015) Drucksache 17/2861 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2669 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Wie vernetzt sind Rockerbanden und Rechtsextreme in Niedersachsen? Antwort der Landesregierung