Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2870 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2672 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Arbeitsschwerpunkte der Justizministerin Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat zu Beginn ihrer Amtszeit im Rechtsausschuss im April 2013 ihre Arbeitsschwerpunkte dargelegt. Frau Niewisch-Lennartz hat dabei u. a. ausgeführt, dass sie sich für eine Ausweitung von Mitbestimmungsrechten von z. B. Präsidialräten einsetzen wird. Des Weiteren kündigte die Justizministerin an, die Vielfalt in der Jus- tiz zu fördern, um die Legitimation zu stärken. Zudem erklärte Frau Ministerin, dass das Justizmi- nisterium bei dem Transparenzgesetz federführend sein wird. Seit dieser Sitzung sind bereits mehr als anderthalb Jahre ins Land gegangen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern wurden bereits Maßnahmen ergriffen, die eine Ausweitung von Mitbestimmungs- rechten zum Ziel haben, und wie ist der gegenwärtige Stand? 2. Inwiefern wurden Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt in der Justiz eingeleitet, und wie ge- staltet sich die gegenwärtige Situation? 3. Wie weit ist das Justizministerium bei der Entwicklung des Transparenzgesetzes, und wann ist mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zu rechnen? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 03.02.2015 - 1240 - II. 165 SH 1 - Die Kleine Anfrage greift drei justizpolitische Themen aus dem Arbeitsprogramm der Justizministe- rin heraus. Die Antwort beschränkt sich daher auf die angesprochenen justizpolitischen Themen. Hinsichtlich weiterer Arbeitsschwerpunkte der Justizministerin wird auf die Antwort der Landesre- gierung vom 17. Dezember 2014 (Drs. 17/2644) auf die Kleine Anfrage des Fragestellers vom 4. November 2014 (Drs. 17/2316) Bezug genommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Ausweitung der Mitbestimmungsrechte hat das Justizminis- terium bereits unter Ziffer 1 der Antwort zu Frage 2 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beant- wortung des Fragestellers (Drs. 17/2316) aufgeführt (Drs. 17/2644). Insoweit kann auf die dortige Antwort verwiesen werden. Zu 2: Es ist ein wesentliches Ziel der Justiz, allen Beschäftigten den gleichen Zugang zu Ämtern zu er- möglichen und gleiche Beförderungschancen für alle zu schaffen. Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Familiensituation sowie eine Vielzahl weiterer persönlicher Fähigkeiten und Eigenschaften bereichern das Profil der niedersächsischen Justiz. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2870 2 Die Akzeptanz und die Wertschätzung der gerichtlichen Entscheidungen werden nur dann dauer- haft Bestand haben, wenn sich die Bevölkerung auch in Zukunft in der Justiz repräsentiert fühlt und sich mit dieser identifizieren kann. Vielfalt macht die Justiz flexibler und bürgernäher, weil sie mit den unterschiedlichen Gruppen in der Gesellschaft adäquat umgeht und ihre besonderen Bedürf- nisse berücksichtigt. Diversity Management, also der bewusste Umgang mit der Vielfalt und deren Gestaltung, erzeugt nicht nur ein respektvolles und gemeinschaftliches Miteinander im beruflichen Alltag, sondern er- möglicht es, dass unterschiedliche Menschen gemeinsam ihre Expertise, ihre innovativen Ideen und Potenziale für sich und die Justiz nutzen. Diversity Management führt langfristig zu mehr Chancengleichheit und schafft eine verbindende Identität. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Förderung einer offenen Organisationskultur, in der ethnische, kulturelle oder sonstige Unterschiede keine Rolle spielen und Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung ihre Fähigkeiten barrierefrei einsetzen können, als eine Leitlinie der künftigen Personalentwicklung in das „Neue Personalentwicklungskonzept“, das derzeit von einer landeswei- ten Arbeitsgruppe erarbeitet wird, festzuschreiben. Dabei ist die notwendige Steigerung von Vielfalt und Chancengleichheit bereits jetzt eine zentrale Aufgabe der Führungskräfte. Zur Förderung der Vielfalt ist die niedersächsische Justiz darüber hinaus bestrebt, die interkulturelle Öffnung voranzutreiben und die interkulturelle Kompetenz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Der professionelle Umgang mit der Vielfalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Rechtsuchenden ist ein wichtiger Erfolgsfaktor sowohl für die Mitarbeiterzufriedenheit als auch für die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber und das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit. Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Relevanz interkultureller Kompetenz in der Justiz zu sensi- bilisieren und eine offene Organisationskultur zu fördern, in der ein gegenseitiges Verständnis für unterschiedliche kulturelle Hintergründe besteht, wird auch in diesem Jahr wieder eine Fortbildung zur „Interkulturellen Kompetenz in der Justiz“ angeboten. Zudem ist das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ mittlerweile in die Ausbildungsinhalte der Rechtspfleger- und Justizfachwirtausbildun- gen sowie der Justizvollzugsfachwirt- und Verwaltungsfachwirtausbildungen im Justizvollzug auf- genommen worden. Zu 3: In den vergangenen zehn Jahren ist die Gewährung eines voraussetzungslosen Zugangs zu amtli- chen Dokumenten für die Bürgerinnen und Bürger fast überall in Deutschland zum Standard ge- worden. Niedersachsen zählt zu den fünf Ländern, in denen ein solcher Anspruch noch nicht be- steht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vor diesem Hintergrund in ihrem Koalitionsvertrag vom Februar 2013 vereinbart, ein Landesinformationsfreiheitsgesetz zu beschließen. Sie wollen sich dabei an dem am 6. Oktober 2012 in Kraft getretenen Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbGVBl. 2012 S. 271) orientieren. In ihrer Sitzung vom 9. April 2013 hat die Landesregierung beschlossen, dass das Justizministeri- um den Entwurf dieses Gesetzes federführend erarbeiten wird. Regelungskern eines Informationsfreiheitsgesetzes ist es, jeder Person einen Anspruch auf vo- raussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen zu verschaffen. Im Unterschied zu den meisten Informationsfreiheitsgesetzen anderer Länder und auch zu dem von der FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 17/278) soll sich der vom Justizministerium zu erarbeitende Entwurf für ein Niedersächsisches Informationszugangsge- setz jedoch nicht auf die Gewährung eines voraussetzungslosen Informationszugangsanspruchs beschränken. Vielmehr soll darin nach Vorbild des Hamburgischen Transparenzgesetzes ein weite- rer Schritt unternommen und die öffentlichen Stellen des Landes nicht nur verpflichtet werden, Bür- gerinnen und Bürgern auf Antrag Auskünfte zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren, sondern darüber hinaus proaktiv bestimmte amtliche Dokumente und aufbereitete Informationen in einem Transparenzregister mit Suchfunktion im Internet zu veröffentlichen. Damit ist das Gesetzgebungs- vorhaben ein wichtiger Baustein in der Open-Data-Strategie der Landesregierung. Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens hat das Justizministerium den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages zuletzt am 5. Februar 2014 un- terrichtet. Wie in der Unterrichtung dargelegt, ist es beabsichtigt, alle Ebenen der Verwaltung, an Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2870 3 die sich das Gesetz wenden soll, angemessen in das Verfahren einzubinden. Dazu fanden Ende 2013 ressortübergreifende Fachgespräche mit den obersten Landesbehörden sowie mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände statt. In dem Gespräch mit den kom- munalen Spitzenverbänden wurde insbesondere die mögliche Einbeziehung der Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes sowohl im Hinblick auf das Antragsverfahren als auch im Hinblick auf das Transparenzregister diskutiert. Diesbezüglich sind unterschiedliche Regelungsmodelle bis hin zu Opt-in- oder Opt-out-Lösungen denkbar. In Anbetracht des weiten Anwendungsbereichs eines Informationszugangsgesetzes sind für die Er- stellung eines Gesetzentwurfs mit einer Vielzahl von Landesbehörden und anderen öffentlichen Stellen umfangreiche Abstimmungsprozesse erforderlich, die derzeit noch andauern. Der weiterhin große Abstimmungsbedarf wurde auch in der lebhaften Diskussion deutlich, die sich anlässlich des vom Studieninstitut des Landes Niedersachsen veranstalteten 4. Niedersächsischen Verwaltungs- forums Anfang Dezember 2014 unter den anwesenden Führungskräften der Landesverwaltung über die Umsetzung und die Folgen eines Niedersächsischen Informationszugangsgesetzes ent- spann. Der Bedeutung des Gesetzesvorhabens entsprechend soll der Diskussionsprozess fortge- führt und insgesamt sorgfältig aufbereitet werden. Die Einbringung eines Gesetzesentwurfs ist für das 4. Quartal 2015 geplant. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 10.02.2015) Drucksache 17/2870 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2672 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Arbeitsschwerpunkte der Justizministerin Antwort der Landesregierung