Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2455 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Gerald Heere (Bündnis 90/Die Grünen), eingegangen am 27.11.2014 Wie steht es um Ausstattung der Finanzverwaltung in Niedersachsen? Um einen aktualisierten umfassenden Überblick über den Steuervollzug in Niedersachsen der letz- ten Jahre zu erhalten - u. a. zu Aspekten der Steuergerechtigkeit, der steuerlichen Einnahmesitua- tion des Landes sowie der Personalstrukturen der Finanzämter - frage ich die Landesregierung: Finanzverwaltung und Finanzämter insgesamt 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeitäquivalenten, und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2009 bis 2014? 2. Wie verteilen sich Personalbestand, Planstellen und Auszubildende in den Jahren 2009 bis 2014 auf die Beamten des höheren, gehobenen, mittleren und einfachen Dienstes und auf die vergleichbaren Angestellten, jeweils in Vollzeitäquivalenten? 3. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 die gesamten Ausgaben für die Finanz- verwaltung? 4. Wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen in den Jahren 2009 bis 2014, und wie hoch waren die Steuereinnahmen für die unterschiedlichen von der Landesverwaltung verwalteten Steuerarten? Betriebsprüfungen 5. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Betriebsprüfung in Voll- zeitäquivalenten, und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen jeweils für die Jahre 2009 bis 2014 absolut sowie im Verhältnis zur Gesamtzahl der Betriebe? 6. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe, und wie verteilen sich die gesamten Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer, der betrieblichen Einkom- mensteuer und der Umsatzsteuer auf diese Betriebsklassen jeweils für die Jahre 2009 bis 2014? 7. Wie viele Veranlagungszeiträume wurden in den Betriebsprüfungen jeweils im Durchschnitt geprüft, und bei wie vielen Fällen handelte es sich um Schwerpunktprüfungen im Unterschied zu Gesamtprüfungen (gegliedert nach Größenklassen und Jahren)? 8. Existiert für die Prüfungen von Betrieben eine risikoorientierte oder risikogesteuerte Fallaus- wahl, und, wenn ja, wie erfolgt diese Auswahl? 9. Wie hoch waren das gesamte und das durchschnittliche Mehrergebnis von Betriebsprüfun- gen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen (auch in Relation zur ur- sprünglich festgesetzten Steuer) jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 und - soweit möglich - aufgegliedert nach Betriebsgrößen? 10. Welcher Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wurde jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 einer Umsatzsteuersonderprüfung unterzogen (Prüfungsquote), und welches durch- schnittliche Mehrergebnis resultierte aus diesen Prüfungen, jeweils auch nach Betriebsgröße? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 2 Prüfung von Steuererklärungen/Einkommensteuerveranlagung 11. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Einkommensteuerveran- lagung für Arbeitnehmer und für Steuerpflichtige mit Einkünften aus den übrigen Einkunftsar- ten jeweils in Vollzeitäquivalenten, und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstel- len jeweils für die Jahre 2009 bis 2014 absolut sowie im Verhältnis zu den auf diese Steuer- pflichtigen entfallenden Steuereinnahmen? 12. Wie hoch war der gesamte Fallbestand in diesen (vgl. Frage 11) Veranlagungsbezirken, und wie hoch ist der Anteil der nicht veranlagten Fälle zum Ende der Veranlagungszeiträume 2009 bis 2014? 13. Welcher Anteil der Steuererklärungen wurde 2009 bis 2014 jeweils elektronisch abgegeben (ELSTER), und welche Erhebungen zum dadurch ersparten Zeitaufwand liegen vor? 14. Wie viele Fälle wurden auch im Verhältnis zur Gesamtfallzahl jeweils intensiv geprüft, und welches durchschnittliche Mehrergebnis konnte erreicht werden? 15. Wie hoch sind die Zahl sowie die tatsächliche und angestrebte Quote der Außenprüfungen von Einkommensmillionären jeweils für die Jahre 2009 bis 2014, und wie stellte sich hier das Mehrergebnis dar (auch im Verhältnis zu den ursprünglich festgesetzten Steuern)? Steuerfahndung 16. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Steuerfahndung in Voll- zeitäquivalenten, und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen jeweils für die Jahre 2009 bis 2014? 17. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2009 bis 2014 jeweils von der Steuerfahndung ermit- telt, und wie viele Ermittlungsverfahren sind davon bereits abgeschlossen? 18. Wie hoch waren das gesamte und das durchschnittliche Mehrergebnis (pro Fall) der Steuer- fahndung (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer) in den Jahren 2009 bis 2014, und wie verteilt es sich auf Betriebe und andere Steuerpflichtige und auf die Steuerar- ten? 19. Wie viele Selbstanzeigen gingen in den Jahren 2009 bis 2014 jeweils ein, in wie vielen dieser Fälle waren die Bedingungen für Straffreiheit des § 371 AO bzw. § 398 a AO tatsächlich er- füllt, und wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuerre- levanten Daten Schweizer Banken verändert? 20. Welcher Anteil der gesamten Ermittlungsfälle und des Mehrergebnisses der Steuerfahndung entfiel ganz oder teilweise jeweils auf die Bereiche der Unternehmensbesteuerung und des Umsatzsteuerbetrugs, welcher Anteil entfiel auf Einkommensmillionäre, und welcher Anteil be- traf ganz oder teilweise Einkünfte aus Kapitalvermögen? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.12.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 05.02.2015 - 36-O 1531/004-0040 - Zur aktuellen Personalausstattung in der niedersächsischen Steuerverwaltung ist darauf hinzuwei- sen, dass durch die restriktive Personalpolitik der vorherigen Landesregierung sich in der Steuer- verwaltung der Personalbestand aufgrund der sogenannten Zielvereinbarungen I bis III in den Jah- ren 2004 bis 2015 um rund 1 000 Vollzeiteinheiten reduziert hat. Dies entspricht rund 10 % des Personalbestandes. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 3 Parallel dazu wurden in den letzten Jahren durch die geänderte Rentenbesteuerung, das „Elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren“ (ELStAM) und die Einführung eines grundlegend veränderten Besteuerungsverfahrens in den Veranlagungsfinanzämtern, das KONSENS I-Verfahren, zusätzli- che Aufgaben in der Steuerverwaltung etabliert. Insbesondere diese Faktoren haben dazu beigetragen, dass zwischen dem für die Steuerverwal- tung ermittelten Personalbedarf und der Zahl der tatsächlich vorhandenen Beschäftigten eine er- hebliche Lücke entstanden ist. Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens sind die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat. Die notwendigen Einnah- men für staatliche Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche wie Bildung und Infrastruktur lassen sich nur durch eine konsequente Erhebung der fälligen Steuern erzielen. Ziel der Landesregierung ist es, die Steuerverwaltung des Landes so auszurichten, dass sie ihrer Rolle als tragender Ein- nahmeverwaltung noch besser gerecht werden kann. Dafür ist für die laufende Legislaturperiode insgesamt eine Stärkung der Betriebsprüfungsstellen vorgesehen und auch bereits eingeleitet. Die Landesregierung beabsichtigt zugleich, die Anzahl der einzustellenden Nachwuchskräfte zu er- höhen und damit den Fehlbestand zur bedarfsgerechten Personalausstattung insgesamt zu redu- zieren. Die Schaffung zusätzlicher Stellen reicht indes nicht aus. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um geeignete Beamtinnen und Beamte aus dem vorhandenen Personalbestand für diesen Aufga- benbereich zu gewinnen und so für eine zeitnahe Besetzung der Stellen auch faktisch zu sorgen. Zur dauerhaften Stärkung der steuerlichen Außendienste wird die Landesregierung daher beglei- tende Maßnahmen einleiten mit dem Ziel, die Attraktivität dieses Aufgabengebietes zu steigern und die Bewerbersituation zu verbessern. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage sind die vorhandenen statistischen Erhebungen und Daten- bestände so weit wie möglich ausgewertet worden. Nicht in allen Bereichen lagen bereits für das Jahr 2014 schon verlässliche Angaben vor und zu einigen Fragestellungen liegen gar keine statisti- schen Werte vor, sodass eine Beantwortung nicht möglich ist. Die Hinweise hierzu ergeben sich aus den Anmerkungen zu den einzelnen Fragen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nachfolgend ist das jahresdurchschnittliche Beschäftigungsvolumen laut Personalstatistikpro- gramm „PUMA“ dargestellt (die Werte - in VZE - sind auf ganze Zahlen gerundet). Die Werte für 2014 stellen den Wert November 2014 dar. Bei Erstellung des Berichts lagen keine aktuelleren Werte vor. Finanzverwaltung und Finanzämter insgesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Jahresdurchschnittliches Beschäftigungsvolumen lt. PUMA (einschließlich OFD) 10 893 10 737 10 642 10 594 10 582 10 485 Bestand an Planstellen insgesamt (ohne Leerstelle ) 9 318 9 234 9 316 9 396 9 396 9 505 Angegeben ist die Gesamtzahl der Planstellen laut den Haushaltsplänen der einzelnen Jahre für Kapitel 04 06. Stellen für Tarifbeschäftigte werden im Haushaltsplan nicht mehr ausgebracht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 4 Zu 2: Nachfolgend dargestellt ist das Beschäftigungsvolumen als Jahresdurchschnitt. Beschäftigungsvolumen Verteilung Personalbestand nach Vollzeiteinheiten 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Beamte höherer Dienst 298,78 311,15 310,91 306,22 306,60 305,22 gehobener Dienst 4 644,60 4 573,85 4 559,58 4 555,61 4.530,48 4.643,46 mittlerer Dienst 4 105,34 4 073,19 4 059,99 4 085,63 4.088,05 4.012,17 einfacher Dienst 14,38 14,08 13,81 13,67 13,44 12,38 Tarifbeschäftigte Vergleichbar höherer DSt 14,61 15,62 15,85 15,77 15,59 14,85 Vergleichbar gehobener DSt 110,56 109,41 105,75 106,39 108,46 114,34 Vergleichbar mittlerer DSt 1 624,86 1 578,31 1 505,29 1 441,61 1.393,92 1.223,24 Vergleichbar einfacher DSt 203,60 203,10 191,27 205,15 210,30 230,40 Anwärter Steueranwärter 136 209 245 199 204 288 Finanzanwärter 241 355 476 527 496 470 RegAss 16 21 7 8 6 11 Planstellen sind immer im Umfang von 1,0 ausgebracht. Eine Aufteilung nach Vollzeitäquivalenten (bzw. Vollzeiteinheiten) findet nicht statt. Anwärter (Steuer- oder Finanzanwärter) haben im Verlauf ihrer Ausbildung keine Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Finanzverwaltung und Finanzämter insgesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Planstellenverteilung auf höherer Dienst 308 324 324 323 323 323 gehobener Dienst 4 732 4 770 4 768 4 770 4 770 4 879 mittlerer Dienst 4 180 4 208 4 206 4 288 4 288 4 288 einfacher Dienst 14 14 15 15 15 15 Anwärter Steueranwärter 171 290 290 290 290 350 Finanzanwärter 600 600 600 600 600 640 Zu 3: Nachfolgend ist die Höhe der Gesamtausgaben für die Steuerverwaltung (Kapitel 04 06) aufgeführt. Finanzverwaltung und Finanzämter insgesamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtausgaben Steuer-/ Finanzverwaltung (Kapitel 04 06) in Mio. Euro OFD und Finanzämter 532,9 538,4 562,3 549,5 558,0 560,7 Zu 4: Steuereinnahmen des Landes Niedersachsen der Jahre 2009 bis 2014 ohne Länderfinanzaus- gleich und Bundesergänzungszuweisungen Auf folgende Besonderheiten ist hinzuweisen: Die Feuerschutzsteuer wird ab 01.07.2010 vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 5 Die Zuständigkeit für Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ging ab 01.07.2009 auf den Bund über und wird im Wege von Kompensationsleistungen an die Länder ausgeglichen, die Verwaltung erfolgte noch bis 30.06.2014 gegen Kostenerstattung von den Ländern, danach ging sie auf die Hauptzoll- ämter über. Die Biersteuer wird vom Zoll verwaltet. Die Einfuhrumsatzsteuer (im nachstehenden Tabellenteil in der Umsatzsteuer enthalten und der Höhe nach gesondert ausgeworfen) wird zwar grundsätzlich von der Zollverwaltung erhoben, die weitere Prüfung bei Unternehmern wie z. B. die Anrechenbarkeit auf die Umsatzsteuer etc. obliegt jedoch wieder den Länderfinanzverwaltungen im Wege des Innendienstes, etwaiger Betriebsprü- fungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen. Bei allen anderen Steuerarten der Tabellen obliegt die Verwaltung den Ländern, mithin den Fi- nanzämtern. Steueraufkommen der Jahre 2009 bis 2014 für das Land Niedersachsen gesamt (Ges.) und A. Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage nur der Landesanteil (LA), bei der Umsatz- steuer sind die Ausgleichzahlungen im Länderfinanzausgleich enthalten B. Reine Landessteuern (L) in Mio. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Lohnsteuer LA Ges. 4 732,4 11 135,0 4 454,1 10 480,2 4 865,2 11 447,4 5 377,1 12 652,1 5 698,1 13 407,3 6 045,6 14 225,0 Veranl. Einkommensteuer LA Ges. 970,1 2 282,5 1 095,0 2 576,5 1 129,1 2 656,6 1 461,5 3 438,8 1 603,5 3 773,0 1 828,8 4 303,1 Nicht veranl. Steuern vom Ertrag 1) LA Ges. 396,4 792,8 454,3 908,5 442,2 884,3 806,6 1 613,2 657,2 1 314,4 595,4 1 190,9 Abgeltungsteuer 2) LA Ges. 368,8 838,3 327,7 744,7 273,8 622,3 284,7 647,0 294,1 668,5 271,6 617,2 Körperschaftsteuer LA Ges. 293,1 586,3 610,3 1 220,6 752,5 1 505,1 823,1 1 646,3 862,8 1 725,6 699,6 1 399,2 Summe Steuern vom Einkommen LA Ges. 6 760,8 15 634,9 6 941,4 15 930,5 7 462,8 17 115,7 8 753,0 19 997,4 9 115,7 20 888,8 9 441,1 21 735,4 Umsatzsteuer davon Einfuhrumsatzsteuer LA Ges LA 8 395,4 8 033,1 1 473,1 7 792,6 7 120,7 1 888,1 8 064,4 6 445,4 2 196,6 8 492,5 6 291,8 2 255,1 9 134,4 6 902,5 2 097,5 8 943,3 6 229,5 2 108,4 Gewerbesteuerumlage LA LA 133,8 240,5 155,1 272,7 192,8 329,9 205,8 341,8 212,0 351,7 193,1 320,3 Summe A (LA) LA 15 530,6 15 161,8 16 049,9 17 793,1 18 813,8 18 897,7 Vermögensteuer L 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Erbschaftsteuer L 299,2 304,2 365,0 329,9 319,3 291,6 Grunderwerbsteuer L 347,5 397,9 512,2 576,2 637,8 715,2 Kfz-Steuer L 437,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Lotteriesteuer L 134,4 127,3 126,1 125,4 129,7 130,7 Biersteuer L 28,8 27,4 27,0 30,3 28,2 27,8 Feuerschutzsteuer L 23,0 36,6 33,8 37,3 39,7 42,4 Übrige Landessteuern L 0,6 0,5 0,7 0,8 24,1 19,4 Summe B L 1 271,3 893,9 1 064,8 1 099,9 1 178,8 1 227,1 Summe A und B L/LA 16 801,9 16 055,7 17 114,6 18 893,1 19 992,7 20 124,8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 6 nachrichtlich in Mio. Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Länderfinanzausgleich 72,9 159,5 210,4 116,4 174,5 238,0 Bundesergänzungszuweisung -26,1 162,1 51,5 12,6 62,8 122,8 1) Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (inklusive ausländischer Quellensteuer) 2) Abgeltungssteuer auf Zinserträge nur für Privatpersonen Zu 5: Der Personalbestand der Betriebsprüfung (in VZE) umfasst die Beamten, deren Tätigkeit einer ent- sprechenden Funktion nach der Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter zu § 26 Abs. 3 BBesG vom 06.08.2002 (BGBl. I. S. 3020) in der jeweils gültigen Fassung zugeordnet wer- den kann. Der Bestand der Planstellen ist nicht aufteilbar in die Bereiche Betriebsprüfung (Frage 5) und Steuerfahndung (Frage 16), da sich die Verordnung zu § 26 Abs. 3 BBesG auf beide Tätig- keitsbereiche bezieht. Es sind die Planstellen aus den Erläuterungen zu den Stellenplänen der Haushaltspläne der ent- sprechenden Jahre dargestellt. Die Anzahl der Lohnsteueraußenprüfer der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) werden nicht ausgewertet. Das Beschäftigungsvolumen der Lohnsteueraußenprüfer der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ist nachrichtlich angegeben. Die Gesamtzahl der Betriebe der Jahre 2009 bis 2014 und deren Aufteilung ergeben sich aus der Antwort zu Frage 6. Betriebsprüfung Personal und Planstellen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Planstellen in den „Funktionsgruppen “ einschließlich Steuerfahndung (ohne BP Sachgebietsleiter) 1 964 1 964 1 964 1 964 1 964 1 964 Planstellen in der Funktionsgruppe Außendienst (L. 1 2. E) 439 439 439 439 439 439 Aufteilung entsprechend den Funktionsgruppen Vollzeiteinheiten im Jahresdurchschnitt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VO (Konzernbetriebsprüfer ohne Steuerfahnder) 484,32 487,00 494,68 502,75 505,70 511,08 § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 (Großbetriebsprüfer ohne Steuerfahnder) 142,42 143,52 141,53 137,98 136,58 136,68 § 4 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 (Betriebsprüfer) 845,25 889,80 868,50 847,34 845,25 844,99 § 4 Abs. 1 Nr. 4 (Außenprüfer m. D. ohne Lohnsteueraußenprüfer ) 255,68 257,66 254,90 260,33 256,50 241,98 Nachrichtlich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 § 4 Abs. 1 Nr. 4 (Außenprüfer m. D. nur Lohnsteueraußenprüfer ) 95,35 93,96 92,58 93,93 93,27 93,75 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 7 Zu 6: Die Gesamtzahl der Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ist nachfolgend zusammengestellt. Anzahl der G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe Kst-Betriebe Betriebe 2009 15 414 74 291 102 691 494 410 2010 17 769 77 994 100 272 562 520 2011 17 769 77 994 100 272 562 520 2012 17 769 77 994 100 272 562 520 2013 19 037 80 574 99 718 485 864 2014 19 037 80 574 99 718 485 864 Die Einteilung der Betriebe in Betriebsgrößenklassen findet alle drei Jahre statt (zuletzt auf den 01.01.2013) und wird bis zum jeweils nächsten Stichtag fortgeschrieben. Die Minderung der Gesamtzahl der Kst-Betriebe beruht darauf, dass seit 2013 die sogenannten nicht prüfungswürdigen Kst-Betriebe (2013 für NI = 116.885) gesondert erfasst und in der Ge- samtstatistik nicht mehr ausgewiesen werden. Die Aufteilung der Steuereinnahmen auf die Betriebsgrößenklassen ist nicht möglich. Zu 7: Durchschnittl. Prüfungszeitraum in Jahren G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe Kst-Betriebe 2009 3,7 3,2 3,1 3,0 2010 3,6 3,1 3,1 3,0 2011 3,7 3,2 3,1 3,0 2012 3,7 3,2 3,1 3,0 2013 3,6 3,2 3,2 3,0 Für das Kalenderjahr 2014 liegen noch keine statistischen Werte vor. Eine Aufgliederung von Schwerpunktprüfungen im Unterschied zu Gesamtprüfungen wird nicht aufgezeichnet. Zu 8: Zweck der Außenprüfung ist die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachver- halte, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen (§ 2 Betriebsprüfungsordnung). Die Finanzbehörde entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung von Risikoge- sichtspunkten, ob und wann eine Außenprüfung durchgeführt wird. Großbetriebe werden in der Regel „anschlussgeprüft“, d. h. es wird nahezu jeder Veranlagungszeitraum geprüft. Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe werden in Niedersachsen in vergleichbarer Häufig- keit wie in den anderen Bundesländern geprüft. Für die Entscheidung darüber, ob und wann bei diesen Betrieben eine Prüfung - zumeist die letzten drei Besteuerungszeiträume - stattfindet, ist die Prüfungswürdigkeit maßgebend, welche sich aus mehreren im Einzelfall zu bewertenden Indizien und Risikofaktoren ergibt. Die Auswahl der zu prüfenden Betriebe erfolgt letztlich durch die Sach- gebietsleiter der Betriebsprüfung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 8 Zu 9: Betriebsprüfungen Gesamtes Mehrergebnis Bp in Euro G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe Kst-Betriebe 2009 1 013 615 133 145 569 902 66 505 901 92 821 258 2010 554 788 093 128 235 217 65 934 136 106 724 897 2011 861 332 313 131 015 964 64 866 943 90 224 121 2012 986 986 673 124 492 965 82 644 881 94 739 846 2013 472 654 807 135 549 665 60 628 530 81 666 159 Durchschnittl. Mehrergebnis je Bp in Euro G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe Kst-Betriebe 2009 287 306 22 330 11 664 9 413 2010 140 275 20 118 11 869 10 817 2011 212 622 20 523 12 622 8 990 2012 247 800 19 909 17 061 9 666 2013 113 319 22 656 13 134 9 327 Lohnsteuer-Außenprüfungen Gesamtes Mehrergebnis LStAP in Euro A1-Betriebe (500 und mehr Arbeitnehmer) A2-Betriebe (100 bis 499 Arbeitnehmer) A3-Betriebe (20 bis 99 Arbeitnehmer) A4-Betriebe (weniger als 20 Arbeitnehmer) 2009 11 378 736 8 657 770 12 624 050 8 484 833 2010 22 632 185 10 420 391 12 779 186 13 990 289 2011 10 050 885 13 142 544 13 817 020 7 328 083 2012 7 828 690 12 673 075 12 692 773 7 163 274 2013 13 669 946 11 755 079 13 077 060 8 447 711 Durchschnitl. Mehrergebnis je LStAP in Euro A1-Betriebe (500 und mehr Arbeitnehmer) A2-Betriebe (100 bis 499 Arbeitnehmer) A3-Betriebe (20 bis 99 Arbeitnehmer) A4-Betriebe (weniger als 20 Arbeitnehmer) 2009 66 542 10 138 3 131 1 272 2010 138 848 12 390 3 318 2 235 2011 57 764 14 363 3 857 1 318 2012 47 736 13 942 3 522 1 136 2013 67 673 11 292 3 597 1 375 Für das Kalenderjahr 2014 liegen noch keine statistischen Werte vor. Eine Relation zur ursprüng- lich festgesetzten Steuer wird nicht aufgezeichnet. Zur Beantwortung der Fragen 9 und 10 im Bereich der Umsatzsteuer ist anzumerken, dass eine Aufteilung nach Betriebsgrößenklassen bei der Erstellung der Statistik für die Umsatzsteuer- Sonderprüfung nicht erfolgt. Außerdem können Angaben zur Umsatzsteuer-Statistik 2014 nicht gemacht werden, da diese noch nicht vorliegen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 9 Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2009 2010 2011 2012 2013 Mehr- (Minder-) Steuer gesamt NI in Euro 100 878 436 105 432 000 198 420 000 115 626 000 81 206 000 Durchschnittliches Mehrergebnis je Prüfung in NI in Euro 12 635 12 865 25 715 15 361 12 259 Eine Darstellung des durchschnittlichen und gesamten Mehrergebnisses in Relation zur ursprüng- lich festgesetzten Umsatzsteuer kann aufgrund fehlender Daten nicht erfolgen. Zu 10: Prüfungsquote Umsatzsteuer-Sonderprüfungen in Niedersachsen: 2009 2010 2011 2012 2013 Quote in % 1,8 1,88 1,72 1,61 1,4 Zur Prüfungsquote ist anzumerken, dass die Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfung kei- ne Aussage über die Prüfungsdichte bzw. über den Prüfungsturnus je Unternehmen aussagt. Denn im Rahmen von allgemeinen Betriebsprüfungen wird in der Regel immer auch die Umsatzsteuer geprüft, sodass der Prüfungsturnus höher ist, als er nach der oben dargestellten Quote sich er- rechnet. Zum durchschnittlichen Mehrergebnis siehe Tabelle zur Antwort der Frage 9. Zu 11: Die Zuordnung von Planstellen zu den angefragten Arbeitsbereichen ist nicht möglich. In der Steu- erverwaltung gibt es keine Bindung von Planstellen und Dienstposten. Arbeitnehmer Einkommensteuer 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Personalbestand in VZÄ 1) Arbeitnehmerbereich 931,43 921,01 866,09 872,17 872,30 931,59 Steueraufkommen in Mio. Euro lt MF-Statistik: Lohnsteuer 11 135,0 10 480,2 11 447,4 12 652,1 13 407,3 14 225,0 Sonstige natürliche Personen Einkommensteuer 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Personalbestand in VZÄ 2) allgemeiner Veranlagungsbereich 815,64 802,20 815,62 821,94 850,78 916,73 Steueraufkommen in Mio. Euro lt. MF-Statistik: veranlagte Einkommensteuer 2 282,05 2 576,5 2 656,6 3 438,8 3 773,0 4 303,1 1) Lt. Personalzuweisung (ohne Sonderaufgaben, ohne veranlagungsverwaltende Aufgaben) 2) Lt. Personalzuweisung (ohne Sonderaufgaben, ohne veranlagungsverwaltende Aufgaben, ohne Aufgaben aus dem Gesellschaftsbereich [einschl. Einkommensteuer]) Anmerkung: Die Bildung einer Relation von Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in bestimmten Arbeitsbereichen zum Steueraufkommen hat keine Aussagekraft, weil eine Abgrenzung der Arbeitsbereiche (Arbeitneh- merbereich bzw. allgemeiner Veranlagungsbereich) im Hinblick auf die Steuereinnahmen nicht möglich ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 10 Zu 12: Um aussagekräftige Daten über den Arbeitsstand liefern zu können, wurde als Termin für den „Veranlagungsschluss“ jeweils der 30.09. des auf den Veranlagungszeitraum (VZ) folgenden über- nächsten Jahres zugrunde gelegt (soweit bereits vorhanden). Zum Ende des jeweiligen VZ liegt der Anteil der nicht veranlagten Fälle immer bei 100 %, weil das Veranlagungsverfahren erst im Laufe des Folgejahres beginnt und eine Vielzahl von steuerlich beratenen Fällen und Antragsveranlagun- gen erst im dem zweiten Jahr nach dem Betrachtungs-VZ eingehen und bearbeitet werden. Arbeitnehmer Einkommensteuer VZ 2009 VZ 2010 VZ 2011 VZ 2012 VZ 2013 VZ 2014 30.09.2011 1) 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 30.09.2016 Zahl der Steuerpflichtigen (geschätzt) 1 713 294 1 700 974 1 650 868 1 626 996 1 599 151 keine Daten Anteil der nicht veranlagten Fälle 7,0 % 9,1 5,5 % 2,4 % keine Daten keine Daten Sonstige natürliche Personen Einkommensteuer VZ 2009 VZ 2010 VZ 2011 VZ 2012 VZ 2013 VZ 2014 30.09.2011 1) 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2014 30.09.2015 30.09.2026 Zahl der Steuerpflichtigen 772 928 780 997 819 421 832 426 828 540 keine Daten Anteil der nicht veranlagten Fälle 1,7 % 4,2 % 4,6 % 4,1 % keine Daten keine Daten 1) Als Veranlagungsschluss wird jeweils der 30.09. des auf den Veranlagungszeitraum (VZ) folgenden übernächsten Jahres zugrunde gelegt. Zu 13: Der Anteil der elektronisch abgegebenen Steuererklärungen ist in der nachfolgenden Tabelle dar- gestellt. Der starke Anstieg der elektronischen Erklärungen ab dem Kalenderjahr 2013 ist durch die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe bei Gewinneinkünften ab dem Veranlagungs- zeitraum 2011 begründet. Erhebungen zu möglichen Zeitersparnissen wurden bislang in Niedersachsen nicht durchgeführt. Die Berechnungsgrundlagen der Bundesmuster für den Veranlagungsbereich entsprechen trotz laufender Anpassungen immer weniger den tatsächlichen Verhältnissen in den Finanzämtern. Aus diesem Grund wird derzeit - auch unter niedersächsischer Beteiligung - durch eine Unterarbeits- gruppe der Bundesarbeitsgruppe „Personalbemessung“ der Steuerverwaltungen der Länder eine Organisationsuntersuchung des Veranlagungsbereichs durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersu- chung ist auch festzustellen, welcher evtentuelle Minderaufwand sich beispielsweise durch den Wegfall der Datenerfassung bei elektronisch abgegebenen Steuererklärungen ergeben hat. Es ist aber ebenso zu betrachten, in welchem Umfang beispielsweise Bearbeitungshinweise (hier soge- nenannte ELSTER-Hinweise) zu Mehrarbeiten führen. Das Ergebnis der Organisationsuntersu- chung bleibt abzuwarten. Ziel der Einführung und Fortentwicklung aller elektronischen Verfahren im Bereich der Steuerver- waltung ist es im Allgemeinen, die Qualität der materiell-rechtlichen Bearbeitung zu verbessern, und nicht, vorrangig Personal abzubauen. Anteil der elektronisch abgegebenen Steuererklärungen Jahr Einkommensteuer Umsatzsteuer 2009 23 % 21 % 2010 28 % 26 % 2011 33 % 35 % 2012 34 % 64 % 2013 54 % 80 % 2014 Auswertung liegt noch nicht vor Auswertung liegt noch nicht vor Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 11 Zu 14: Arbeitnehmerbereich (ANB) Für die Arbeitnehmerfälle ist ein maschinelles Risikomanagement (RMS) im Einsatz. Dieses basiert auf bundeseinheitlich festgelegten Risikoregeln, nach denen nur bestimmte Sachverhalte (aufgrund ihres Risikogehalts) den Bearbeitern zur intensiven personellen Prüfung vorgegeben werden (Fall- gruppe A). Weitere Sachverhalte sind in diesen Steuerfällen nicht mehr personell zu prüfen. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Zufallsauswahl (in Niedersachsen 2 % der Gesamtfälle), die eine vollumfängliche personelle Prüfung des betroffenen Steuerfalls vorgibt (Fallgruppe B). ANB Bereich Veranlagungszeitraum Auswertungszeitraum Anteil der zu prüfenden Fälle 2009 02/2010 bis 02/2011 ca. 64,5 % 2010 02/2011 bis 02/2012 ca. 66,6 % 2011 02/2012 bis 02/2013 ca. 71,0 % 2012 02/2013 bis 02/2014 ca. 67,7 % 2013 02/2014 bis 12/2014 ca. 61,3 % Aussagekräftige Aufzeichnungen über mögliche Mehrergebnisse wurden nicht geführt. Allgemeiner Veranlagungsbereich: Im allgemeinen Veranlagungsbereich werden die Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften und Überschusseinkünften geführt. Bis zum Kalenderjahr 2015 ist ein weitgehend personelles Risiko- managementverfahren im Einsatz, das durch die „Grundsätze der Neuorganisation in den Finanz- ämtern - GNOFÄ -“ geprägt ist. Danach werden zunächst Fälle maschinell aufgrund der Höhe der Vorjahreseinkünfte für eine In- tensivprüfung ausgewählt. Ferner werden von den veranlagenden Sachbearbeiterinnen und Sach- bearbeitern die Erklärungen auf Plausibilität durchgesehen (sogenannte überschlägige Prüfung). Bestimmte Sachverhalte lösen wegen der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Prüffeld nach perso- neller Auswahl eine Intensivprüfung aus, die zusätzlich zu der maschinellen Auswahl 3 % aller Er- klärungen betreffen soll. Außerdem sind punktuelle Intensivprüfungen vorgesehen. Darüber hinaus werden durch den Veranlagungsbereich als geeignet eingestufte Fälle der Betriebsprüfung gemel- det. Da die Angabe einer Gesamtprüfungsquote, die all diese verschiedenen Prüfungen berücksichtigt, nicht möglich ist, stellt die folgende Tabelle lediglich die Intensivprüfquote nach personeller Aus- wahl dar: Veranlagungszeitraum Fallzahl Intensivprüfquote nach personeller Auswahl in v H aller Fälle Bemerkungen 2009 28 828 3,14 2010 20 225 2,16 Vorbereitung, Umsetzung und Folgewirkung der Einführung eines neuen EDV- Verfahrens (KONSENS I) 2011 20 292 2,15 2012 21 990 2,33 2013 1) 22 575 2,34 1) Die Angaben zu 2013 beruhen auf den aktuell ermittelten Werten (Daten für den 30.09.2015 gibt es noch nicht). Eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren ergibt sich daher erst zum 30.09.2015 für 2013. Da jedoch Ende 2014 mit 22 575 Fällen bereits der Wert von 2012 übertroffen wurde, dürfte für 2013 in etwa der Wert von 2009 erreicht werden. Für 2014 liegen noch keine Daten vor. Im Kalenderjahr 2015 ist die Einführung eines weitgehend maschinellen RMS vorgesehen (ver- gleichbar mit dem maschinellen RMS in den Arbeitnehmerbereichen). Die Auswahl intensiv zu prü- fender Steuerfälle erfolgt dann grundsätzlich durch die Aussteuerung betroffener Fälle anhand der Kriterien des Risikofilters. Aufzeichnungen von Mehrergebnissen erfolgen nicht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 12 Zu 15: Unter den sogenannten Einkunftsmillionären bzw. Einkommensmillionären sind Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften von über 500 000 Euro zu verstehen (bE-Fälle). Der Begriff Einkunftsmilli- onär bzw. Einkommensmillionär wird gesetzlich nicht verwendet. Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften werden nach den bundeseinheitlichen Einordnungsmerkmalen wie Großbetriebe einge- stuft. Zugrunde gelegt wird dabei die Summe der positiven Überschusseinkünfte aus nichtselbst- ständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Renten und sonstige Ein- künfte von mehr als 500 000 Euro - ohne Berücksichtigung von Verlusten (Summe der positiven Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 des Einkommensteuergesetztes). Gewinneinkünfte werden nicht mit einbezogen. Die sogenannten bE-Fälle werden aufgrund ihrer besonderen steuerlichen Bedeutung grundsätz- lich durch den steuerlichen Außendienst der Finanzämter für Großbetriebsprüfung geprüft. Soweit ein bE-Fall für die Finanzämter für Großbetriebsprüfung nicht als prüfungswürdig erscheint, erfolgt eine Intensivprüfung durch den Innendienst des für die Veranlagung zuständigen Finanzamts. Der Umfang der Außenprüfung in den Jahren 2009 bis 2013 ergibt sich aus der nachfolgenden Über- sicht. Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften Anzahl der Außenprüfungen Tatsächliche Prüfquote 2009 89 18 % 2010 98 9 % 2011 109 11% 2012 127 12 % 2013 128 21 % Für das Kalenderjahr 2014 liegen noch keine statistischen Werte vor. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften nicht aufge- führt werden, wenn diese zugleich auch hohe Gewinneinkünfte erzielen und dadurch bereits von einem Finanzamt im Hinblick auf ihren Betrieb geprüft werden. Eine Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer wird nicht aufgezeichnet. Zu 16: Steuerfahndung: Aufteilung entsprechend den Funktionsgruppen Vollzeiteinheiten im Jahresdurchschnitt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 VO (nur vergleichbare Steuerfahnder) 42,45 41,20 39,65 40,07 41,08 39,47 § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 (nur Steuerfahnder ) 228,01 226,71 229,20 229,35 228,72 225,59 Steuerfahndung Personal und Planstellen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Planstellen in der Funktionsgruppe § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 (Steuerfahndung /Großbetriebsprüfer) Gemäß der Funktionsgruppen VO wird keine Aufteilung der Planstellen in die Bereiche Betriebsprüfung und Steuerfahndung vorgenommen. Zur Frage der Planstellen verweise ich auf die Antwort zu Frage 5. Zu 17: Die Anzahl der Vorgänge insgesamt, in denen die Steuerfahndung ermittelt, wird statistisch nicht aufgezeichnet. Statistisch aufgezeichnet werden die Vorgänge, bei denen nach Ermittlung durch die Steuerfahndung ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Alle von der Steuerfahndung eingeleiteten Verfahren werden auch abgeschlossen. Aufzeichnungen über die abgeschlossenen Verfahren liegen nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 13 Kalenderjahr eingeleitete Strafverfahren 2009 2 113 2010 2 429 2011 2 188 2012 2 021 2013 2 239 Für das laufende Kalenderjahr 2014 liegen noch keine statistischen Werte vor. Zu 18: Kalenderjahr Bestandskräftige Mehrsteuern gesamt in Euro Bestandskräftige Mehrsteuern durchschnittlich in Euro 2009 111 612 480 42 649 2010 160 235 339 59 767 2011 107 868 281 40 219 2012 150 049 297 54 863 2013 168 997 465 64 258 Für das Kalenderjahr 2014 liegen noch keine statistischen Werte vor. Eine Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer wird nicht aufgezeichnet. Eine Verteilung der Mehrsteuern auf Betriebe bzw. andere Steuerpflichtige wird nicht aufgezeich- net. Die Verteilung der bestandskräftigen Mehrsteuern in Euro insgesamt auf Steuerarten ist nachfol- gend dargestellt: Steuerarten 2009 2010 2011 2012 2013 Umsatzsteuer 53 298 592 94 756 692 51 440 524 58 257 333 74 577 510 Einkommensteuer 35 288 922 33 894 933 33 306 714 50 038 983 47 955 477 Körperschaftsteuer 6 019 056 5 159 682 3 506 066 8 897 938 11 422 569 Lohnsteuer 2 879 891 5 015 305 3 177 574 4 108 036 4 698 889 Gewerbesteuer 8 219 592 7 549 494 8 567 437 12 887 473 14 641 216 Vermögen-steuer 297 431 614 118 80 182 38 449 72 622 Sonstige 5 608 996 13 245 115 7 789 784 15 821 085 15 629 182 Für das Kalenderjahr 2014 liegen noch keine statistischen Werte vor. Zu 19: Kalenderjahr Anzahl der Selbstanzeigen Anzahl der § 398 a AO-Vorgänge 2009 1 248 - 2010 2 941 - 2011 1 187 - 2012 1 206 5 2013 2 862 15 2014 3 797 statistische Werte liegen noch nicht vor. Die Vorschrift des § 398 a AO wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) vom 28.04.2011 (BGBl. I S. 676) mit Wirkung vom 03.05.2011 eingefügt. Eine statistische Aufzeichnung erfolgt seit dem Ka- lenderjahr 2012. Wie viele Selbstanzeigen wirksam sind, wird statistisch nicht aufgezeichnet. Mit Bekanntwerden der ersten CD mit steuerrelevanten Daten Schweizer Banken Anfang 2010 vermehrte sich die Anzahl der Selbstanzeigen gegenüber dem Vorjahr erkennbar (vgl. obige Dar- stellung). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2913 14 Zu 20: Diese Aufgliederungen werden statistisch nicht aufgezeichnet. Das bestandskräftige Mehrergebnis insgesamt wird statistisch nach Steuerarten erfasst (vgl. Antwort zu Frage 18). Peter-Jürgen Schneider (Ausgegeben am 17.02.2015) Drucksache 17/2913 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2455 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Gerald Heere (Bündnis 90/Die Grünen), eingegangen am 27.11.2014 Wie steht es um Ausstattung der Finanzverwaltung in Niedersachsen? Antwort der Landesregierung