Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2230 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 20.10.2014 Der Semesterbeitrag in Niedersachsen Die Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen und Universitäten zahlen zu Beginn ei- nes jeden Semesters den sogenannten Semesterbeitrag. Die Zahlung ist Voraussetzung für die Immatrikulation und für die Rückmeldung ins nächst höhere Semester. Berichten zufolge differieren die Beträge zwischen den einzelnen Hochschulen und Universitäten in der Höhe und ebenso in der Zusammensetzung und Verwendung. Zahlreiche Kritiker bezeichnen die Semesterbeiträge als heimlichen Studienbeitrag. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Beträge an den einzelnen Hochschulen zum Wintersemester 2014/2015, wie setzen sich die Beträge genau zusammen, und für welche Institutionen werden sie ver- wendet (bitte nach Hochschulen auflisten)? 2. Wie haben sich die Semesterbeiträge in den letzten drei Jahren entwickelt? 3. Welche Personen an den niedersächsischen Hochschulen und Universitäten sind verpflichtet, den Betrag zu bezahlen, und welche Personen werden von der Zahlung befreit? 4. Wie viele Studierende zahlen in Niedersachsen insgesamt den Semesterbeitrag zum Winter- semester 2014/2015 und zum Wintersemester 2013/2014? 5. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller in Niedersachsen gezahlten Semesterbeiträge zum Win- tersemester 2014/2015 und zum Wintersemester 2013/2014? 6. Wie bewertet die Landesregierung den Semesterbeitrag, und werden sich die Beträge in Zu- kunft nach Einschätzung der Landesregierung erhöhen? 7. Plant die Landesregierung Änderungen bezüglich der Semesterbeiträge, und, wenn ja, wie gestalten sich diese genau, und wann werden sie umgesetzt? 8. Teilt die Landesregierung die Meinung vieler Kritiker, nach der die Semesterbeiträge einen heimlichen Studienbeitrag darstellen? 9. Bewertet die Landesregierung die unterschiedlich hohen Semesterbeiträge als gerecht, und wie kann aus ihrer Sicht begründet werden, dass die Beträge unterschiedlich hoch sind? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.10.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.01.2015 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/2230 - Der Semesterbeitrag setzt sich an den niedersächsischen Hochschulen im Regelfall zusammen aus: – dem Verwaltungskostenbeitrag von einheitlich 75,00 Euro gemäß § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG), – dem Studierendenschaftsbeitrag gemäß § 20 NHG (in dessen Rahmen von den Studierenden- schaften u. a. auch der Beitrag für das studentische Semesterticket festgelegt wird) und dem – Studentenwerksbeitrag gemäß § 68 NHG. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 NHG erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung für ihren Träger von den Studierenden für jedes Semester einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 75,00 Euro. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 NHG sind hiervon ausgenommen: 1. ausländische Studierende, die eingeschrieben werden a) aufgrund eines zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommens oder einer Hoch- schulpartnerschaft, soweit Gegenseitigkeit besteht, oder b) im Rahmen von Förderprogrammen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden, 2. Studierende, die für ein ganzes Semester oder Trimester beurlaubt sind, 3. Studierende, die ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium für ein Promotionsstudi- um oder gleichstehendes Studium erhalten, und 4. Studierende an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege. Gemäß § 11 Abs. 3 NHG wird der Verwaltungskostenbeitrag erhoben für das Leistungsangebot der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Hierzu zählt insbesondere das Leistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für die Immatrikulation, für Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung ohne Studienfachberatung und für akademische Auslandsangelegenheiten. Nicht dazu gehört das Leistungsangebot zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung so- wie in Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren für den Hochschulzugang und die Hochschul- zulassung. Die Hochschulen erheben von den Studierenden bei Immatrikulation oder Rückmeldung die Beiträ- ge für die Studierendenschaft gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 NHG und für die Studentenwerke gemäß § 70 Abs. 1 Satz 2 NHG mit und leiten diese an die Studierendenschaft und die Studentenwerke weiter. Die Höhe der Beiträge für die Studierendenschaft setzt diese selbst durch eine Beitragsordnung fest. Die Studierendenschaft legt außerdem in eigener Zuständigkeit fest, ob und gegebenenfalls für welche Strecken von welchen Verkehrsanbietern Angebote in das jeweilige Semesterticket übernommen werden. Hierdurch entstehen an den jeweiligen Hochschulen und zum Teil auch an unterschiedlichen Standorten derselben Hochschule unterschiedliche Beiträge für das Semesterti- cket. Zudem werden an einzelnen Hochschulen von den Studierendenschaften Fahrrad- und Fahr- radselbsthilfewerkstätten betrieben oder ein Kulturticket für vergünstigte Eintritte angeboten, wofür ebenfalls ein Beitrag erhoben wird. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 3 Die Beitragsordnung der Studentenwerke wird durch den Verwaltungsrat des jeweiligen Studen- tenwerks (beim Studentenwerk Göttingen: Stiftungsrat), in dem stimmberechtigte Studierende jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Studentenwerks vertreten sind, festgelegt. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Angaben für die Bei- träge zur Studierendenschaft für die studentische Selbstverwaltung (nachfolgend: Studierenden- schaft) und für das studentische Semesterticket (nachfolgend: Semesterticket) sind getrennt aus- gewiesen. Ebenfalls extra ausgewiesen sind eventuelle weitere Beiträge wie für Fahrrad- und Fahr- radselbsthilfewerkstätten. Technische Universität Braunschweig Beiträge in Euro für: Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 14,00 Semesterticket 122,71 Fahrradwerkstatt 2,00 Studentenwerk 94,00 Gesamt 307,71 Technische Universität Clausthal Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Studentenwerk 94,00 Gesamt 179,00 Universität Hannover Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 9,09 Semesterticket 196,83 Fahrradwerkstatt 0,91 Studentenwerk 80,00 Gesamt 361,83 Medizinische Hochschule Hannover Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,15 Semesterticket 198,04 Studentenwerk 53,00 Gesamt 334,19 Universität Oldenburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 23,30 Semesterticket 145,80 Fahrradwerkstatt 2,10 Studentenwerk 68,00 Gesamt 314,20 Universität Osnabrück Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 17,50 Semesterticket 169,90 Studentenwerk 55,00 Gesamt 317,40 Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 11,90 Semesterticket 131,62 Fahrradwerkstatt 2,00 Portokosten 1,45 Studentenwerk 94,00 Gesamt 315,97 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Standort Emmichplatz Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 11,20 Semesterticket 181,06 Studentenwerk 57,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 4 Gesamt 324,26 Standort Expo-Plaza Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 11,20 Semesterticket 181,06 Studentenwerk 80,00 Gesamt 347,26 Universität Vechta Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 11,30 Semesterticket 147,15 Studentenwerk 55,00 Gesamt 288,45 Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Standorte Wolfsburg und Wolfenbüttel Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 119,71 Studentenwerk 94,00 Gesamt 297,21 Standort Salzgitter Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 119,71 Studentenwerk 12,00 Gesamt 215,21 Standort Suderburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,50 Semesterticket 101,21 Studentenwerk 94,00 Gesamt 278,71 Hochschule Hannover Standorte Linden und Expo-Plaza Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 20,00 Semesterticket 198,46 Studentenwerk 80,00 Gesamt 373,98 Standort Ahlem Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 20,00 Semesterticket 198,46 Studentenwerk 23,00 Gesamt 316,98 Standort Blumhardtstraße Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 20,00 Semesterticket 198,46 Studentenwerk 57,00 Gesamt 350,98 Hochschule Hildesheim /Holzminden/Göttingen Standort Hildesheim: Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 173,12 Studentenwerk 94,00 Gesamt 352,12 Standort Holzminden: Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 5 Semesterticket 117,32 Studentenwerk 70,00 Gesamt 272,32 Standort Göttingen Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,00 Semesterticket 153,22 Kulturticket 7,03 Studentenwerk 62,00 Gesamt 307,25 Hochschule Emden/Leer Standort Emden Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,23 Semesterticket 145,80 Studentenwerk 68,00 Gesamt 299,03 Standort Leer Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 10,23 Semesterticket 145,80 Gesamt 231,03 Hochschule Wilhelmshaven /Oldenburg/Elsfleth Standorte Wilhelmshaven und Oldenburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 15,00 Semesterticket 145,80 Studentenwerk 68,00 Gesamt 303,80 Standort Elsfleth Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 15,00 Semesterticket 145,80 Studentenwerk 61,00 Gesamt 296,80 Universität Göttingen Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 9,00 Semesterticket 134,14 Kulturticket 9,80 Studentenwerk 62,00 Gesamt 289,94 Tierärztliche Hochschule Hannover Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 5,00 Semesterticket 177,92 Studentenwerk 80,00 Gesamt 337,92 Universität Hildesheim Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 18,00 Semesterticket 150,28 Studentenwerk 94,00 Gesamt 337,28 Universität Lüneburg Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 17,00 Semesterticket 145,16 Studentenwerk 94,00 Gesamt 331,16 Hochschule Osnabrück Standort Osnabrück Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,70 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 6 Semesterticket 166,56 Studentenwerk 55,00 Gesamt 305,26 Standort Lingen Verwaltungskosten 75,00 Studierendenschaft 8,70 Semesterticket 153,31 Studentenwerk 55,00 Gesamt 292,01 Zu 2: Die Angaben können der nachstehenden Übersicht entnommen werden. Es ist der gesamte Se- mesterbeitrag wie zu Frage 1 jeweils für das Wintersemester 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und in dieser Reihenfolge angegeben. Technische Universität Braunschweig 250,33 €, 257,82 €, 262,30 € Technische Universität Clausthal 128,00 €, 146,00 €, 146,00 € Universität Hannover 300,72 €, 321,59€, 333,70 € Medizinische Hochschule Hannover 274,00 €, 295,00 €, 317,00 € Universität Oldenburg 269,50 €, 279,40 €, 288,00 € Universität Osnabrück 252,27 €, 263,71 €, 276,15 € Hochschule für Bildende Künste Braunschweig 259,84 €, 265,65 €, 273,22 € Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Standort Emmichplatz: 274,93 €, 308,42 €, 319,27 € Standort Expo-Plaza: 274,93 €, 285,42 €, 296,27 € Universität Vechta 149,80 €, 258,10 €, 276,65 € Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Standort Salzgitter: 187,31 €, 187,12 €, 202,09 € Standort Suderburg: 230,74 €, 231,42 €, 244,39 € Standort Wolfenbüttel: 246,31 €, 246,12 €, 261,09 € Standort Wolfsburg: 202,31 €, 202,12 €, 217,09 € Hochschule Hannover Standort Linden: 304,27 €, 320,48, 341,84 € Standort Expo-Plaza: 281,27 €, 320,48 €, 341,84 € Standort Ahlem: 251,27 €,267,48 €, 288,84 € Standort Blumhardtstraße: 281,27 €, 297,48 €, 318,84 € Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Standort Hildesheim 271,29 €, 288,91 €, 307,60 € Standort Holzminden 205,98 €, 225,07 €, 237,90 € Standort Göttingen 226,22 €, 246,19 €, 276,40 € Hochschule Emden/Leer Standort Emden 251,15 €, 261,35 €, 272,33 € Standort Leer 198,15 €, 208,35 €, 219,33 € Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Standorte Wilhelmshaven und Oldenburg 255,92 €, 266,12 €, 277, 10 € Standort Elsfleth 248,92 €, 259,12 €, 270,10 € Universität Göttingen 219,57 €, 235,22 €, 250,34 € Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 7 Tierärztliche Hochschule Hannover 293,42 €, 304,75 €, 314,64 € Universität Hildesheim 270,78 €, 280,81 €, 289,36 € Universität Lüneburg 257,85 €, 283,29 €, 289,62 € Hochschule Osnabrück Standort Osnabrück 267,44 €, 289,64 €, 305,26 € Standort Lingen 253,29 €, 254,03 €, 292,01 € Zu 3: Auf der Grundlage der o. g. Rechtsvorschriften sind grundsätzlich alle Studierenden verpflichtet, den Semesterbeitrag bei Immatrikulation oder Rückmeldung zu bezahlen. Ausnahmen für die Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags sind in der Vorbemerkung genannt worden. Unterschiedliche Ausnahmeregelungen sind ferner in den jeweiligen Beitragsordnungen der Studierendenschaften und der Studentenwerke von deren zuständigen Organen getroffen wor- den. Hierzu gehören z. B. Befreiungen von der Zahlung der jeweiligen Beiträge bei Beurlaubung, bei Praktika außerhalb Niedersachsens bzw. bei Auslandssemestern, bei Parallelimmatrikulation an einer weiteren Hochschule (gegebenenfalls im Zuständigkeitsbereich eines zweiten Studenten- werks), bei Immatrikulation in Online-Studiengängen und für Studierende mit Beeinträchtigungen, die zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt sind. Zu 4: Zum Wintersemester 2014/2015 waren dies 184 381 Studierende gegenüber 171 959 Studieren- den zum Wintersemester 2013/2014. Zu 5: Zum Wintersemester 2014/2015 waren dies 55 338 899,87 Euro gegenüber 46 140 489,70 Euro zum Wintersemester 2013/2014. Zu 6: Für den Verwaltungskostenbeitrag gilt Folgendes: Für das Vorhalten eines landesweiten, hoch- schulübergreifenden Studierendenverwaltungs- und Betreuungssystems wurde aufgrund einer mo- dellhaften Kostenrechnung ab dem Sommersemester 1999 erstmalig ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Mit dem Beitrag werden keine Leistungen abgegolten, die dem Lehrbetrieb zuzuordnen sind. Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe waren die durchschnittlichen Vorhaltekosten der Einrichtungen je Studierenden und Semester auf der Basis des Jahres 1996. Zum Sommersemes- ter 2005 wurde der zu erhebende Verwaltungskostenbeitrag von 50,00 Euro auf 75,00 Euro her- aufgesetzt. Eine zuvor durchgeführte Überprüfung der Kosten auf der Grundlage einer Personaler- hebung in den genannten Bereichen an allen Hochschulen und der standardisierten Personalkos- tensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgeabschätzungen hatte unter Berücksichtigung der Zahl der Studierenden im Wintersemester 2002/2003 einen durchschnittlichen Betrag von rund 89,00 Euro je Studierendem und Semester ergeben. Die im Jahr 2005 vorgenommene Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages auf 75,00 Euro für jedes Semester lag bereits zu diesem Zeitpunkt deutlich unter einer vollen Kostendeckung. Der hochschulübergreifende Charakter rechtfertigte da- bei die landeseinheitliche Festsetzung der Beitragshöhe unabhängig von den tatsächlichen Kosten der jeweiligen Hochschule. Die Landesregierung plant derzeit weder eine Erhöhung noch eine Senkung des Verwaltungskostenbeitrages. Auf die Höhe der weiteren Bestandteile des Semesterbeitrages, den Beitrag zur Studierenden- schaft und den Studentenwerksbeitrag, hat die Landesregierung keinen Einfluss, da dieser von den zuständigen Organen der Studierendenschaft und der Studentenwerke eigenverantwortlich festge- legt wird. Die Beiträge für die Studierendenschaft schwanken bzw. steigen dabei überwiegend durch die sich (i. d. R. jährlich) ändernden Beiträge für das studentische Semesterticket. Dies wie- derum ist abhängig von den autonomen Entscheidungen der Studierendenschaft, welche Anbieter mit welchen Strecken und Preisen hier aufgenommen werden sollen. Die Beiträge zum Studenten- werk unterliegen, wie eingangs dargestellt, der Entscheidung im Verwaltungsrat (in Göttingen: Stif- tungsrat) der Studentenwerke. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916 8 Zu 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 8: Nein. Der Semesterbeitrag mit seinen eingangs dargestellten Komponenten wurde bereits vor Ein- führung der Studienbeiträge erhoben. Auch nach Abschaffung der Studienbeiträge zum Winterse- mester 2014/2015 ist der Verwaltungskostenbeitrag, wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt wor- den ist, seit 2005 in der Höhe unverändert. Gemäß § 11 Abs. 3 NHG wird der Verwaltungskosten- beitrag erhoben für das Leistungsangebot der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Hierzu zählt insbesondere das Leistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für die Immatrikulation, für Prüfungen, für Praktika, für Studienberatung ohne Studienfachberatung und für akademische Auslandsangelegenheiten. Nicht dazu gehört das Leistungsangebot zur Feststel- lung der Hochschulzugangsberechtigung sowie in Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren für den Hochschulzugang und die Hochschulzulassung. Ein Beitrag zu den Kosten des Studiums ist damit nicht verbunden. Der Beitrag zur Studierendenschaft und der Studentenwerksbeitrag stellen sich als mitgliedschaftliche Solidarbeiträge der Studierenden dar, die in keiner Beziehung zu den Kosten des Studiums stehen. Zu 9: Der von der Landesregierung festgelegte Verwaltungskostenbeitrag beträgt einheitlich an allen Hochschulen 75,00 Euro pro Semester. Die unterschiedlich hohen Gesamtbeträge, die an den ein- zelnen Hochschulen zu zahlen sind, ergeben sich allein aus den oben dargestellten unterschiedlich hohen Beiträgen zur Studierendenschaft (und hierbei insbesondere für das Semesterticket) und für das Studentenwerk, deren Festsetzung nicht in der Zuständigkeit des Landes liegt. Gabriele Heinen-Kljajić (Ausgegeben am 18.02.2015) Drucksache 17/2916 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2230 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling, Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 20.10.2014 Der Semesterbeitrag in Niedersachsen Antwort der Landesregierung