Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2986 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2470 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Christian Grascha, Björn Försterling, Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 13.11.2014 Initiative „Energieallee A 7“ Die Projektinitiative „Energieallee A 7“ beruht auf einem Konzept des verstorbenen Politikers Hermann Scheer und steht unter der Trägerschaft des Vereins EUROSOLAR e. V. und der Hermann- Scheer-Stiftung. Das Konzept sieht vor, entlang der längsten deutschen Bundeautobahn, der A 7, Windkraftanlagen an allen geeigneten Standorten zu errichten. Somit sind das Land Niedersachsen und die Anwohner entlang der A 7, die ohnehin schon unter verschiedenen Emissionen (z. B. Ab- gase, Verkehrslärm) leiden, direkt betroffen. Im Rahmen der Planung wurde bereits ein Gutachten erarbeitet, welches entlang der A 7 eine Min- destanzahl von 1 251 - nach Aussagen auf der Homepages des Projekts - infrage kommenden Standorten ermittelte. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Idee der sogenannten Energieallee A 7? 2. Wie würde sich ein solches Vorhaben in die Verteil- und Übertragungsnetzstruktur in Nieder- sachsen einfügen? 3. Wie korrespondiert ein solches Vorhaben mit den Ausbauzielen für erneuerbare Energien der Landesregierung? 4. Welche Prüfungen und Überlegungen zu seiner Realisierung hat die Landesregierung hier durchgeführt oder veranlasst? 5. Unterstützt bzw. fördert die Landesregierung oder eine nachgeordnete Stelle bzw. Behörde zurzeit finanziell oder organisatorisch ein solches Projekt? Oder hat dies die Landesregierung oder eine nachgeordnete Stelle bzw. Behörde in der Vergangenheit getan oder wird dies be- absichtigt? 6. Falls ja, wie sieht bzw. sah diese Unterstützung im Detail aus, gab es z. B. eine Potenzialana- lyse, wurde diese (teil-)finanziert oder soll diese (teil-)finanziert werden? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines solchen Programmes? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.12.2014) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2986 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.02.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/11-0042 - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Konzept der Initiative „Energieallee A 7“ greift den Grundgedanken einer Bündelung von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung, insbesondere Windenergieanlagen, mit infrastrukturellen Vorbelastungen auf. Dem Bündelungs- und Konzentrationsgebot folgend, ist die Raumordnung einerseits bestrebt, Nut- zungen oder Infrastrukturplanungen zusammenzuführen, um so die Belastung anderer Nutzungen und von Schutzgütern möglichst zu vermeiden oder zu reduzieren. Andererseits darf eine Bünde- lung nicht zu einer Überbelastung führen. Die planerische Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung obliegt den Trägern der Regi- onalplanung (Landkreise, kreisfreie Städte, Zweckverband Großraum Braunschweig, Region Han- nover) bzw. den Trägern der Bauleitplanung (Städte und Gemeinden). Diese müssen bei der Er- mittlung und Ausweisung von Flächen ein planerisches Konzept zugrunde legen. Der Planungspro- zess zur Identifizierung und Bereitstellung von Flächen für Windenergienutzung zielt darauf ab, für die Windenergie geeignete Flächen zu ermitteln. Die gemäß der planerischen Konzeption ange- wendeten Kriterien ergeben Flächen, die sich für die Windenergienutzung eignen bzw. gegebenen- falls auch Flächen, auf denen sie auszuschließen wäre. Entlang von linienhaften Infrastrukturen haben sich Nutzungen wie beispielsweise Wohnnutzungen, gewerbliche Nutzungen, für Natur- und Landschaft wertvolle Gebiete und Rohstoffabbau entwickelt. Diese sind genauso wie auch vorhan- dene Umweltbeeinträchtigungen infolge von Lärm und Landschaftsbildbeeinträchtigungen in die Planung einzustellen. Für Autobahnen besteht gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz eine gesetzlich vorgegebene An- bauverbotszone für Hochbauten (hier z. B. Windenergieanlagen). Bei der Planung sollte zudem eingestellt werden, dass auch künftige Ausbauvorhaben der Autobahnen möglich bleiben. Dem Planungsträger obliegt es im Rahmen seines planerischen Konzeptes, zu geeigneten Flächen für die Windenergienutzung zu kommen. Im Ergebnis des Planungsprozesses können sich Flächen an Verkehrsachsen wie Autobahnen als geeignet erweisen. Jedoch ist davon auszugehen, dass aufgrund der Vielzahl von existierenden Flächennutzungen und Restriktionen an der Autobahn Ein- zelfallbeurteilungen notwendig sind. Eine durchgehende Energieallee erscheint vor diesem Hinter- grund kaum umsetzbar. Zu 2: Die A 7 verläuft durch mehrere Bundesländer, verbleibt allerdings weitgehend in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH. Gleichwohl werden auf der gesamten Länge der A 7 die Netzgebiete von einer Vielzahl von Verteilnetzbetreibern durchquert. Anlagen zur Erzeu- gung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien werden im Wesentlichen auf der Verteilnetzebene ins Stromnetz eingebunden. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien orientieren sich die Investo- ren nicht an linienhaften Infrastrukturen und bedingt an vorhandenen Verteilnetz- oder Übertra- gungsnetzstrukturen, sondern treffen ihre Standortentscheidung unter der gegebenen Planungsku- lisse maßgeblich nach der zu erwartenden Stromerzeugung und Ertragssituation am jeweiligen Standort. Aus netztechnischer Sicht sollten erneuerbare Energien möglichst dort genutzt werden, wo die Ein- bindung in vorhandene Netzstrukturen wirtschaftlich und technisch ohne erhebliche zusätzliche Inf- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2986 3 rastrukturerweiterungen möglich ist. Dies kann auf Teilabschnitten in siedlungsnahen Bereichen auch im Verlauf der A 7 der Fall sein und bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Aus netztechnischer Perspektive dürfte eine generelle Errichtung von Windenergie- bzw. Photovol- taikanlagen entlang linienartiger Infrastrukturen in der Regel eher nachteilig im Sinne eines erhöh- ten Netzausbaubedarfs sein. Bei der Photovoltaik wäre vielmehr darauf hinzuwirken, deren Installa- tion in die städtischen Verbrauchsschwerpunkte mit leistungsfähigen Netzen zu lenken und damit zusätzlichen Ausbaubedarf in ländlichen Verteilnetzen zu begrenzen. Zu 3: Die Landesregierung will zum Gelingen der Energiewende beitragen. Kernstück der Energiewende im Stromsektor ist die Windenergienutzung. Die Landesregierung strebt einen möglichst umwelt- und sozialverträglichen Ausbau der Windenergie an. Eine adäquate Berücksichtigung von infra- strukturellen Vorbelastungen - wie Verkehrsachsen - bei der Ermittlung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere Windenergieanlagen, ist Teil der erforderlichen Raumverträg- lichkeitsprüfung. Zu 4: Von Landesseite wurden bisher keine vertiefenden Prüfungen bzw. Überlegungen zur Realisierung der „Initiative ‚Energieallee A 7’“ durchgeführt. Im Übrigen wird im Hinblick auf die geltende Pla- nungssystematik auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5: Landesseitig wird kein Projekt unterstützt bzw. gefördert, das eine konkrete Umsetzung der „Initiati- ve Energieallee A 7“ verfolgt. Vom Land Niedersachsen gefördert wurde ein von der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragtes Projekt, das eine Restriktions- und Potenzialbetrachtung insbe- sondere von Waldstandorten entlang der beiden Verkehrsachsen A 7 und Bahnstrecke Göttingen– Hamburg in Hinblick auf eine potenzielle Eignung zur Windenergienutzung zum Ziel hatte. Diese Betrachtung erfolgte beschränkt auf das Gebiet der Metropolregion. Die Ergebnisse der Betrach- tung sind noch nicht veröffentlicht. Zu 6: Die Restriktions- und Potenzialanalyse der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg wurde landesseitig mit einem Zuschuss in Höhe von 35 000 Euro gefördert. Zu 7: Bezüglich der Umsetzbarkeit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der „Initiative Energieallee A 7’“ wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 26.02.2015) Drucksache 17/2986 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2470 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Christian Grascha, Björn Försterling, Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 13.11.2014 Initiative „Energieallee A 7“ Antwort der Landesregierung