Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/2989 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2807 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Christian Calderone (CDU), ein- gegangen am 19.01.2015 Wird die rot-grüne Landesregierung die Sprachheilklassen im Landkreis Vechta schließen? Die Sprachheilklassen im Landkreis Vechta gibt es seit 1989, also seit mehr als 25 Jahren. Sie sind organisatorisch dem Förderzentrum Elisabethschule in Vechta zugeordnet, das mehrere Förder- schwerpunkte abdeckt. Dadurch können die Lehrkräfte der Sprachheilklassen mit Förderschullehr- kräften in anderen Förderschwerpunkten kooperieren. Räumlich sind die Sprachheilklassen in den Gebäuden der Overberg-Grundschule in Vechta untergebracht. Dadurch ist eine umfangreiche Zu- sammenarbeit mit der Grundschule möglich (Musik- und Kunstprojekte, Sportfeste etc.). In den Sprachheilklassen werden zurzeit rund 90 Schülerinnen und Schüler beschult. Einzugsbereich ist das gesamte Gebiet des Landkreises Vechta. Für die Schülerinnen und Schüler kann die Elisa- bethschule ein gut ausgebautes, vielfältiges Förderangebot bereithalten. Dementsprechend genießt der Förderbereich Sprache einen ausgezeichneten Ruf. Nach Angaben der Schule wechseln die meisten Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch der Sprachheilklassen an die allgemeinbil- denden Schulen. Wie die Oldenburgische Volkszeitung (OVZ) in ihren Ausgaben vom 9. und 13. Dezember 2014 be- richtet, wolle die Landesregierung den Schwerpunkt Sprache am Standort in Vechta schließen. Ei- ne Sprecherin des Kultusministeriums wird in der OVZ mit den Worten zitiert: „Es ist vorgesehen, dass zum Schuljahresbeginn 2015/2016 keine Aufnahme in den Schuljahrgang 1 mehr erfolgt.“ Die Eltern, der Landkreis Vechta als Schulträger der Elisabethschule und die Stadt Vechta als Schulträger der Overberg-Grundschule möchten den Schwerpunkt Sprache der Elisabethschule erhalten. Betroffene fragen sich, warum das Land in ein funktionierendes System eingreift und ei- nen Förderbereich abschaffen will, den die Eltern erhalten wollen. Vor Ort fordern die Eltern, dass sie in diesem Bereich das Wahlrecht haben sollten, ob sie ihr Kind an einer Förderschule oder an einer Regelschule anmelden. Sie fragen sich, ob die Overberg-Grundschule bei dem ausgezeich- neten Ruf, den die Sprachheilklassen genießen, mit dem pädagogischen Profil Sprache ausgestat- tet werden und als Schwerpunkt erhalten bleiben könnte - diese Möglichkeit soll im Schulgesetz- entwurf der Landesregierung aufgeführt werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die pädagogische Arbeit im Schwerpunkt Sprache der Elisa- bethschule in Vechta ein? 2. Wie hoch ist der Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler im Land Niedersachsen, die nach dem Besuch von Sprachheilklassen bzw. einer Förderschule mit Schwerpunkt Sprache in all- gemeinbildende Schulen wechseln? 3. Wie hoch ist der Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler der Elisabethschule, die nach dem Besuch des Schwerpunkts Sprache in allgemeinbildende Schulen wechseln? 4. Wie viele Lehrkräfte mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichten zurzeit in diesem För- derbereich, und mit welcher Lehrerstundenzahl sind sie dort eingesetzt? 5. Warum respektiert das Land den Willen der Eltern in Bezug auf die Beschulung ihrer Kinder in anderen Förderschulformen, aber in Bezug auf die Beschulung in der Förderschule Sprache nicht? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2989 2 6. Warum soll die Förderschule Sprache, die ebenso wie die Förderschule emotionale und so- ziale Entwicklung (ES) als Durchgangsschule konzipiert ist, abgeschafft werden, die Förder- schule ES aber nicht? 7. Was spricht aus Sicht der Landesregierung bei Analyse der Situation im Landkreis Vechta da- für, die Sprachheilklassen auch weiterhin an dem Förderzentrum Elisabethschule Vechta an- gegliedert zu lassen, zumal die Elisabethschule im Schwerpunkt geistige Entwicklung auch weiterhin bestehen bleiben soll? 8. Wird das Land die Elisabethschule mit dem Schwerpunkt Sprache erhalten, wenn sich mehr als 70 % der Eltern (zurzeit 90) dafür aussprechen und ihr Kind auf dieser Schule anmelden? 9. Ab wie vielen Anmeldungen pro Jahrgang würde sich das Land dafür entscheiden, die Elisa- bethschule mit dem Förderbereich Sprache zu erhalten? 10. Ist die Landesregierung bereit, am Standort der Overberg-Schule in Vechta eine Grundschule mit einem besonderen Sprachförderprofil einzurichten? Wenn ja, wie groß wäre der Einzugs- bereich? 11. Wer wäre der Schulträger für eine solche Grundschule mit einem besonderen Sprachförder- profil? 12. Wer wäre der Kostenträger für das Therapiematerial? 13. Wer wäre der Kostenträger für die Schülerbeförderung? 14. Welche räumlichen und organisatorischen Bedingungen müssten für eine Grundschule mit ei- nem besonderen Sprachförderprofil an einem anderen Standort neu geschaffen werden? Wer trägt die Kosten dafür? 15. Können die bestehenden, erfolgreich erprobten Rahmenbedingungen der Sprachheilklassen von einer zukünftigen „Grundschule mit einem besonderen Sprachförderprofil“ übernommen werden (Anzahl der Lehrkräfte, Klassen/Fördergruppen)? 16. Ist die Landesregierung bereit, im Falle einer Abschaffung der Sprachheilklassen den Sys- temwechsel einer wissenschaftlichen Evaluation zu unterziehen? 17. Wie viele Lehrkräfte mit dem Schwerpunkt Sprache und mit welcher Lehrerstundenzahl wer- den für den Fall, dass das Land den Schwerpunkt Sprache an der Elisabethschule schließt, künftig für die Sprachförderung an allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Vechta zur Ver- fügung stehen? 18. Wie kann eine kompetente Beratung der Eltern von im Sommer 2015 einzuschulenden Kin- dern vor dem Hintergrund einer solch unsicheren Rechtslage gewährleistet werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 02.03.2015 - 01-0 420/5-2807 - Die Förderschulen sowie die allgemeinen Schulen mit der integrativen und inklusiven Beschulung leisten eine ausgezeichnete Arbeit. Dieses gilt gleichermaßen für öffentliche Schulen wie auch für Schulen in freier Trägerschaft. Sprache ist ein wesentliches Element der Bildung. Sprache und Bildung ermöglichen Teilhabe an der Gesellschaft. Schülerinnen und Schüler mit Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten sollen gleichberechtigt an der Bildung teilhaben. Es gehört zur inklusiven Schule, Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in den gemeinsamen Unterricht zu integrieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2989 3 Die vorliegende Anfrage stellt noch auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ab, der am 04.11.2014 durch Kabinettsbeschluss zur Anhörung freigegeben wurde. Die Landesregierung hat danach vom 05.11.2014 bis zum 19.12.2014 eine um- fassende Verbandsbeteiligung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Nach Auswertung der im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung den Gesetzent- wurf überarbeitet. In der zwischenzeitlich in den Landtag eingebrachten Fassung (Drs. 17/2882) sieht der Gesetzentwurf nunmehr den Fortbestand der Förderschule im Förderschwerpunkt Spra- che dahin gehend vor, dass ein unbefristeter Bestandsschutz statuiert werden soll. Vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs sollen Neuerrichtungen von Förderschulen Sprache nicht mehr möglich sein, die bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache dürfen aber weitergeführt werden. Konkrete Überlegungen für eine Umwandlung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, z. B. in Grundschulen mit einem besonderen Sprachförder- profil, sind daher derzeit entbehrlich. Selbstverständlich bleiben den kommunalen Schulträgern schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) unbenommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 2 und 3: Diese Daten werden statistisch nicht erhoben. Es werden keine Schülerindividualdaten erhoben, sodass auch der Bildungsverlauf von Schülerinnen und Schülern nicht ausgewertet werden kann. Zu 4: Zum Stichtag 22.09.2014 sind im Landkreis Vechta insgesamt sechs Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Sprache mit insgesamt 137,0 Lehrer-Ist-Stunden an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in der Schulgliederung För- derschule Sprache eingesetzt. Hierzu ist anzumerken, dass die Elisabethschule die einzige Schule mit dieser Schulgliederung in diesem Landkreis ist. Zu 5: Die Erziehungsberechtigten haben im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwi- schen den Schulformen und Bildungsgängen, die zur Verfügung stehen. Die Landesregierung legt großen Wert darauf, die Ausübung des Elternwillens im Rahmen des vorhandenen Schulangebots sicherzustellen. Zu 6: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 7: Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ vom 20.10.2011 bleiben exklusive sonderpädagogische Bildungsangebote zeitlich befristete Maßnahmen. Gleichzeitig wird nach diesem Beschluss den Förderschulen die Möglichkeit offen gehalten, „sich (...) für Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen (zu) öffnen, um dort gemeinsames Lernen zu ermöglichen.“ Nach den Empfehlungen der KMK können sich Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache weiterentwickeln zu einer allgemeinbildenden Grundschule mit einem profilierenden Programm zur sprachlichen Bildung, Un- terstützung und Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Ebenso können sich Grundschulen mit einem solchen Programm weiterentwickeln. Schulen mit einem besonderen Sprachförderprofil kön- nen die sonderpädagogische Kompetenz im Bereich Sprache besonders herausstellen und auch regional sichern. Konkrete Überlegungen werden von der Landesregierung derzeit nicht verfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/2989 4 Zu 8 bis 14: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 15: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zum Stichtag 22.09.2014 sind an der Elisabethschule - als einzige öffentliche allgemeinbildende Schule im Landkreis Vechta mit der Schulgliederung Förder- schule Sprache - insgesamt zehn Lehrkräfte in insgesamt neun Klassen des Förderschwerpunktes Sprache eingesetzt. Acht Klassen davon sind den Schuljahrgängen 1 bis 4 zuzuordnen. Zu 16: Die Landesregierung lässt die Umsetzung der Inklusion von der Leibniz Universität Hannover wis- senschaftlich begleiten. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Wirksamkeit der sonderpädagogi- schen Grundversorgung. Die sonderpädagogische Grundversorgung zielt ab auf die Förderschwer- punkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Zu 17: Für schulorganisatorische Entscheidungen, wie z. B. die Aufhebung von Schulen, ist nach § 106 NSchG der kommunale Schulträger zuständig. Zum Stichtag 22.09.2014 standen der Elisabeth- schule insgesamt 10 Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik mit der sonderpädagogi- schen Fachrichtung Sprache mit insgesamt 201,5 Lehrer-Ist-Stunden zur Verfügung. Zu 18: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Übrigen bieten alle Schulen zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch vor der Einschulung Beratungsange- bote in Sprechstunden, Elternsprechtagen und auch in Form von Einzelberatungen an. Selbstver- ständlich sind nach Vereinbarung auch Beratungen durch die Niedersächsische Landesschulbe- hörde möglich. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 09.03.2015) Drucksache 17/2989 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2807 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Christian Calderone (CDU), eingegangen am 19.01.2015 Wird die rot-grüne Landesregierung die Sprachheilklassen im Landkreis Vechta schließen? Antwort der Landesregierung