Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3003 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2728 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Clemens Große Macke (CDU), eingegangen am 13.01.2015 Landes-Raumordnungsprogramm - Stellungnahmen und Eingaben Das Landes-Raumordnungsprogramm soll novelliert werden. Nach Fristverlängerung konnten bis zum 31. Dezember 2014 Einwendungen und Stellungnahmen geltend gemacht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einwendungen bzw. Stellungnahmen sind bis zum 31. Dezember 2014 eingegangen ? 2. Woher kamen diese (bitte nach Landkreisen geordnet)? 3. Welchen Themenkomplexen sind sie zuzuordnen (z. B. kommunale Planungshoheit, Verflechtungsräume , Landwirtschaft/Moorentwicklung, Sonstiges)? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.02.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 303-20302/26- - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms sind bis zum 31.12.2014 rund 6 100 Stellungnahmen und mehrere Unterschriftenlisten mit ca. 1 850 Unterschriften eingegangen. Zu 2: Die Stellungnahmen kamen von öffentlichen Stellen und Privaten aus dem gesamten Landesgebiet , aus den Nachbarländern und den Niederlanden. Die Auswertung aller Stellungnahmen erfolgt themenbezogen entsprechend der im LROP angelegten Gliederung der Themenbereiche. Im Rahmen der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt keine generelle Zuordnung der Stellungnehmer zu Landkreisen. Behörden, Verbände, Kammern, Vereinigungen und Institutionen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, nehmen ihre Belange oftmals landesweit wahr. Insoweit ist die Absenderadresse kein Auswertungskriterium. Von kommunaler Seite haben alle 37 niedersächsischen Landkreise, der Zweckverband Großraum Braunschweig, die Region Hannover, sieben kreisfreie Städte und 399 Gemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3003 2 Private, die sich überwiegend geäußert haben, weil sie eine Betroffenheit ihres Grundbesitzes durch die vorgesehenen Regelungen zu Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung sehen, können zu rund 80 % dem Bereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, zu rund 15 % dem Bereich Lüneburg und zu rund 5 % dem Bereich Leine-Weser zugeordnet werden . Zu 3: Zu allen Themenkomplexen des Entwurfs der Änderungsverordnung zum LROP, für den am 24.07.2014 das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren eingeleitet wurde, sind Stellungnahmen eingegangen. Die Themenkomplexe sind: 1.1 Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes mit Regelungen zur Breitbandversorgung, 2.1 flächensparende Siedlungsentwicklung mit dem Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung und der Konzentration der Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte und Siedlungsgebiete mit Anbindung an den liniengebundenen ÖPNV, 2.2 Entwicklung der Daseinsvorsorge, zentralörtliche Verflechtungsbereiche und mittelzentrale Teilfunktion, 2.3 Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels mit der Festlegung von mittelzentralen Erreichbarkeitsräumen, 3.1.1 Freiraumverbund, Bodenschutz mit Regelungen zum Schutz kohlenstoffhaltiger Böden und der Festlegung von Vorranggebieten Torferhaltung und Moorentwicklung, 3.1.2 Natur und Landschaft mit Regelungen zur Biodiversität und zur Biotopvernetzung, 3.2.2 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung mit der Streichung aller Vorranggebiete Rohstoffgewinnung der Rohstoffart Torf und Änderung der bisherigen Zeitstufenregelung, 4.1 Verkehr und Logistik betr. Hafenhinterlandanbindungen der Seehäfen, für den Gütertransport landesbedeutsame Schienenstrecken und logistische Knoten, 4.2 Energie mit Regelungen zum Mindestwirkungsgrad für den Neubau von Kraftwerken, zur weiteren Entwicklung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zum Netzausbau, zum Gebiet mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung im Küstenmeer, zum Bau von Kavernen in Salzgestein, 4.3 Standorte zur Entsorgung von Abfällen mit der Streichung des Vorranggebietes für die Entsorgung radioaktiver Abfälle am Standort Gorleben und einer Regelung zur bedarfsgerechten Schaffung von Deponiekapazität für die Deponieklasse I. Christian Meyer (Ausgegeben am 27.02.2015) Drucksache 17/3003 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2728 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Clemens Große Macke (CDU), eingegangen am 13.01.2015 Landes-Raumordnungsprogramm - Stellungnahmen und Eingaben Antwort der Landesregierung