Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3004 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2758 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 15.01.2015 Müssen Mittel des Bundes für den Straßenbau zurückgegeben werden? In dem Magazin Landtag Aktuell der Landtagsfraktion der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag ist unter der Überschrift „Unser Land braucht eine Kehrtwende“ zu lesen: „Nordrhein-Westfalen war auch im Jahr 2013 wieder Stauland Nummer eins. Und dennoch mussten 42 Millionen Euro an den Bund zurückgegeben werden, weil die vom Land zu finanzierenden Planungen für Bundesfernstra- ßen fehlten. Es ist zu befürchten, dass der Verkehrsminister Groschek auch in diesem Jahr die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht verbauen kann, weil es an rechtskräftigen Planungen mangelt.“ Vor dem Hintergrund der in Nordrhein-Westfalen offenbar bestehenden Situationen fragen wir die Landesregierung: 1. Mussten im zurückliegenden Jahr 2014 Bundesmittel zurückgegeben werden, weil die vom Land Niedersachsen zu finanzierenden Planungen für Bundesfernstraßen fehlten? 2. Wenn ja, wie hoch waren die Rückflüsse? 3. Ist für das Jahr 2015 zu erwarten, dass Bundesmittel an den Bund zurückfließen müssen, weil im Verkehrsbereich vom Land Niedersachsen zu finanzierende Planungen für Bundesfern- straßen fehlen? Wenn ja, wie hoch sind die erwarteten Rückflüsse? 4. Was tut die Landesregierung, um etwaige Rückflüsse so gering wie möglich zu halten? 5. Bei welchen Verkehrsprojekten, für die der Bund Mittel gewährt, sind Rückflüsse genau zu erwarten (bitte detaillierte Aufstellung)? 6. Bei welchen Bundesfernstraßen in Niedersachsen sind die Planungen so weit abgeschlossen, dass - eine Mittelbereitstellung des Bundes vorausgesetzt - unmittelbar mit dem Bau begon- nen werden könnte (bitte detaillierte Aufstellung)? 7. Bei welchen Bundesfernstraßenprojekten in Niedersachsen verhindern nach heutigem Stand fehlende Planungen ein Voranschreiten des jeweiligen Projekts (bitte detaillierte Aufstellung nach Fernstraßenprojekt und aktuellem Planungsstand)? (An die Staatskanzlei übersandt am 21.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 19.02.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2758/Mittelrückgabe - Die Verwaltung der Bundesfernstraßen erfolgt durch die Länder als Auftragsverwaltung des Bun- des. Als zuständiger Baulastträger trägt der Bund die Bau- und Grunderwerbskosten. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Mit dem Bedarfsplan ist Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3004 2 der verkehrliche Bedarf definiert und vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bun- des in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen. Das Land darf nur Maßnahmen planen, die vom Bund dem „Vordringlichen Bedarf“ oder dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zuge- ordnet sind. Seit Jahren gelingt es Niedersachsen durch den zielgerichteten Einsatz von Bundesgeldern, das Fernstraßennetz kontinuierlich auszubauen und zu erweitern. Damit auch zukünftig Fernstraßenin- vestitionen in Niedersachsen erfolgen, werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen geplant und bis zur Baureife vorangebracht. Über die Einstellung in den Bundeshaushalt und damit über die Finanzierungsfreigabe neuer Fern- straßenprojekte entscheidet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) anhand eines Landesvorschlages. Dieser berücksichtigt baureife neue Bedarfsplanprojekte. Für die Reihenfolge ist ein wichtiges Kriterium das Datum der Unanfechtbarkeit der Planfeststellungsbe- schlüsse und der vorhandene Spielraum im vom Bund für das Land vorgegebenen Bundesfern- straßenbudget. Das BMVI stimmt dem Landesvorschlag regelmäßig dann zu, wenn das Budget eingehalten wird, die baurechtliche Absicherung der Projekte vorliegt und eine angemessene Verteilung der Haus- haltsmittel zwischen Bundesstraßen und Autobahnen sichergestellt ist. Um die Bundesfernstraßenprojekte zielgerichtet voranbringen zu können, ist es notwendig, dass die niedersächsische Straßenbauverwaltung auch über die dafür erforderlichen Ressourcen ver- fügt. Die Landesregierung wird auch in Zukunft durch eine angemessene Personalausstattung und Mittelbereitstellung sicherstellen, dass die Straßenbauverwaltung ihren Aufgaben nachkommen kann. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nein, ganz im Gegenteil. Gegenüber dem ursprünglichen Verfügungsrahmen hat Niedersachsen im letzten Jahr insgesamt 89 Millionen Euro zusätzliche Haushaltsmittel vom Bund abgenommen. Zu 2: Entfällt. Zu 3: Nein. Zu 4: Zusätzlich zu den Ausführungen des Vorspanns besteht in Niedersachsen schon seit 30 Jahren im Landeshaushalt die Ermächtigung, bis zu einem bestimmten Betrag Verpflichtungen für den Bun- desfernstraßenbau einzugehen. Durch diese „Landesliquidität“ wird eine Übersteuerung des Bundesfernstraßenhaushaltes in Niedersachsen abgesichert. Dieses Steuerungsinstrument zielt in ers- ter Linie auf einen vollständigen Mittelabfluss der zur Verfügung gestellten Bundesgelder ab. Au- ßerdem soll damit erreicht werden, dass im Mittelausgleich die Möglichkeit besteht, zusätzliche Bundesgelder nach Niedersachsen zu holen. Hier war das Land in den letzten Jahren (siehe auch Beantwortung der Frage 1) sehr erfolgreich. Zu 5: Entfällt. Zu 6: Bei den folgend aufgeführten Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen liegen un- anfechtbare Planfeststellungsbeschlüsse vor. Mit der Baudurchführung kann begonnen werden, wenn der Bund die entsprechenden Finanzmittel für den Bau bereitstellt: – B 1 - Ortsumgehung Coppenbrügge/Marienau, – B 61 - Ortsumgehung Barenburg, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3004 3 – B 64 - Ortsumgehung Negenborn, – B 210 - Verlegung südlich Emden, – B 211 - Verlegung von Mittelort bis Brake, – B 241 - Verlegung von Bollensen bis Volpriehausen, – B 243 - Verlegung von südlich Bad Sachsa bis Landesgrenze NI/TH (Realisierung mit OU Ma- ckenrode in Thüringen). Bei den nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen, für die ebenfalls unanfechtbare Planfeststellungs- beschlüsse vorliegen, hat das BMVI die Realisierung im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partner- schaft vorgesehen: – A 7 - sechstreifiger Ausbau von AS Echte bis AS Northeim-Nord, – A 7 - sechsstreifiger Ausbau von AS Northeim-Nord bis AS Nörten-Hardenberg. Zu 7: Im Rahmen der örtlichen, gesetzlichen und ressourcentechnischen Gegebenheiten schreiten alle Bundesfernstraßenprojekte mit gesetzlichem Planungsauftrag des Bedarfsplans für die Bundes- fernstraßen mit unterschiedlichem Zeitbedarf kontinuierlich voran. Olaf Lies (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 27.02.2015) Drucksache 17/3004 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2758 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Karsten Heineking und Axel Miesner (CDU), eingegangen am 15.01.2015 Müssen Mittel des Bundes für den Straßenbau zurückgegeben werden? Antwort der LandesregierungNiedersächsisches Ministerium