Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3005 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2681 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Karsten Heineking (CDU), eingegan- gen am 22.12.2014 Droht Streit zwischen den Koalitionären wegen des Autobahnbaus? Die Landedelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen am 18./19. Oktober 2014 in Walsrode hat unter der Überschrift „Alternativen zu Neubauvorhaben vorantreiben!“ die großen Verkehrsprojekte in Niedersachsen (A 39, A 20, A 33 und E 233) infrage gestellt. In dem Beschluss heißt es: „Statt in neue Autobahnen zu investieren, muss der Bestanderhalt der beste- henden Infrastruktur im Vordergrund stehen. Wo ein tatsächlicher nachgewiesener Bedarf besteht, geht ein Ausbau vorhandener Infrastruktur vor Neubau“. Die einzelnen Pläne dazu werden unter den Überschriften „Ausbau B 4 statt Neubau A 39“, „Alternative zur Küstenautobahn“ und „Morato- rium Neubaumaßnahmen“ im Einzelnen ausgeführt. Diese Beschlusslage von Bündnis 90/Die Grünen widerspricht den Ausführungen beispielsweise von Ministerpräsident Stephan Weil und Ver- kehrsminister Olaf Lies. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat der Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen vom 18./19. Oktober 2014 in Walsrode „Alternativen zu Neubauvor- haben vorantreiben!“ auf die Verkehrspolitik des Landes Niedersachsen? 2. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen, ei- nen Ausbau der B 4 statt eines Neubaus der A 39 voranzutreiben? 3. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen von Bündnis 90/Die Grünen, für die Küstenau- tobahn A 20 eine alternative Route zu entwickeln und so auf den Autobahnbau zu verzichten? 4. Wie steht die Landesregierung zu dem von Bündnis 90/Die Grünen postulierten Moratorium für Neubaumaßnahmen im Verkehrsbereich insgesamt? 5. Welche Auswirkungen wird der Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen vom 18./19. Oktober 2014 auf das Verhalten der Landesregierung bezüglich der Vorhaben A 20, A 33 und E 233 haben (bitte einzeln aufschlüsseln)? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.02.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2681/Autobahnbau - Eine bedarfsgerechte Anbindung aller Wirtschaftsräume ist für Niedersachsen von großer wirt- schafts- und strukturpolitischer Bedeutung. Eine ihrer wichtigen Aufgaben sieht die Landesregie- rung daher darin, den verkehrspolitischen Rahmen dahin gehend auszurichten, dass alle Regionen über die bestmöglichen Bedingungen für eine gute wirtschaftliche Entwicklung verfügen. Keine Re- gion soll z. B. durch vernachlässigte Straßen- und Schienenanbindungen von der wirtschaftlichen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3005 2 Entwicklung ausgenommen sein. Gut angebundene Regionen haben die Chance, neue Impulse für wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Um den heutigen und den zukünftig zu erwartenden Verkehr zu bewältigen, wird eine moderne Inf- rastruktur benötigt. Vor dem Hintergrund der verkehrlichen Prognosen sind die Planungen zur A 20, A 39, A 33 und E 233 für Niedersachsen, ebenso wie die anderen von Niedersachsen angemeldeten BVWP Maß- nahmen, wichtige Infrastrukturprojekte. Der Neubau der Küstenautobahn A 20 von Westerstede nach Drochtersen/Glückstadt und die A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg haben beide eine erhebliche wirtschaftliche und verkehrliche Wir- kung für Niedersachsen und die anderen norddeutschen Küstenländer. Hierzu hat die Landesregie- rung eine klare Haltung und deshalb in ihrem Koalitionsvertrag die eindeutige Vereinbarung getrof- fen, die Planungen zur A 20 und zur A 39 fortzuführen. Im Bau des Lückenschlusses A 33 und im Ausbau der E 233 zwischen der niederländischen Pro- vinz Drenthe und dem Emsland sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die dortigen Wirt- schaftsstandorte weiter zu stärken. Die Bundesregierung entwickelt zurzeit eine neue Bundesverkehrswegeplanung, die für den Zeit- raum bis 2030 gelten soll. Das Land Niedersachsen hat im September 2013 die vorstehenden Maßnahmen im Rahmen der in Niedersachsen erwogenen Bundesfernstraßenprojekte beim BMVI angemeldet. Zur umfassenden Bewertung hat Niedersachsen z. B. mit dem dreistreifigen Ausbau der B 4 und der Ortsumgehung Bremervörde auch Alternativprojekte zur A 39 und zur A 20 in die Meldung zum Bundesverkehrswegeplan mit eingebracht. Für den Raum Osnabrück wurden der Neubau der A 33-Nord und der Ausbau der A 30 angemeldet. Die Anmeldung ist getrennt, aber mit dem Hin- weis darauf, dass beide Projekte in Verbindung stehen, erfolgt. Nach der Prüfung und Bewertung der angemeldeten Maßnahmen durch den Bund wird das Land auch die Planungen zur A 39, A 20, A 33 und der E 233 im Rahmen der Aufstellung der Landespri- oritätenliste auf der Grundlage von objektiven Kriterien entsprechend ihrer Bedeutung reihen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 5: Der Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen gehört der Landesregierung an, insofern trägt er auch die Beschlüsse der Landesregierung mit. Zu 2 bis 4: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Olaf Lies (Ausgegeben am 27.02.2015) Drucksache 17/3005 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2681 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Karsten Heineking (CDU), eingegangen am 22.12.2014 Droht Streit zwischen den Koalitionären wegen des Autobahnbaus? Antwort der Landesregierung