Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3007 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2768 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Thomas Schremmer (GRÜNE), ein- gegangen am 13.01.2015 Planfeststellungsbeschluss zur Elbquerung in Schleswig-Holstein Am Ende des Jahres 2014 hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die Elbquerung plan- feststellen lassen. Aus niedersächsischer Sicht ergeben sich hieraus folgende Fragen: 1. Wann ist damit zu rechnen, dass Niedersachsen den Planfeststellungsbeschluss zum nieder- sächsischen Teil der Elbquerung aus fachlichen und/oder rechtlichen Gründen erlässt? 2. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Zeitplan für den Erlass des Planfeststellungsbe- schlusses und der derzeit laufenden Neuaufstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstra- ßen? 3. In der vom BMVI veröffentlichen Übersicht über die laufenden Vorhaben und die für den Bun- desverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben - Stand: 25.07.2014 - wird die A-20- Elbquerung im schleswig-holsteinischen Teil nicht genannt. Warum nicht? 4. Allerdings wird die A 20 im niedersächsischen Teil genannt. Welche Vereinbarung liegt dieser Vorgehensweise zugrunde? 5. In der Drucksache 17/1946 wurde eine Vereinbarung genannt, die am 04.10.2005 bzw. am 05.10.2005 zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein getroffen (unterzeichnet) wurde. Liegt dem Vorgehen gemäß den Fragen 2 und 3 die besagte Vereinbarung zugrunde? 6. In der genannten Liste wird die A 20-Elbquerung in der Kategorie „im neuen BVWP zu untersuchende Vorhaben“ genannt. Nicht enthalten ist die Elbquerung in der Kategorie „laufende Vor- haben (Maßnahmen des Bedarfsplans 2004, die im neuen BVWP nicht mehr untersucht wer- den, sondern im Bezugsfall des neuen BVWP enthalten sind)“. Demnach steht für die Elbquerung nicht fest, ob sie im neuen BVWP und damit im neuen Bedarfsplan enthalten sein wird. Gibt es hiernach (vgl. auch Frage 3) einen Zusammenhang mit dieser Kategorisierung? 7. Gibt es insbesondere eine Aussage vonseiten des BMVI/der Bundesregierung, dass nur solche Vorhaben aus der Kategorie „im neuen BVWP zu untersuchende Vorhaben“ in den neuen Be- darfsplan aufgenommen werden sollen, für die ein Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2014 vorliegt? Wenn dies nicht allgemein so ist, ist dies jedenfalls für die A 20-Elbquerung der Fall? 8. Sind die Planfeststellungsunterlagen für den niedersächsischen Teil der Tunnelplanungen in Schleswig-Holstein ausgelegt worden, und wenn ja, wo? (An die Staatskanzlei übersandt am 21.01.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3007 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.02.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2768/ Planfeststellungsbeschluss - Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bun- desfernstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund. Dem Land obliegt die Wahrnehmungs- kompetenz (Umsetzung, Betrieb, Planung und Bau im Rahmen der Vorgaben) und dem Bund die Sachkompetenz (Vorgabe des Handlungsrahmens sowie Kontrolle durch Fachaufsicht mit Wei- sungsrecht). Das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“ bildet die gesetzliche Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen. Da- rin ist die Elbquerung im Zuge der A 20 prioritär im Vordringlichen Bedarf als laufendes und fest disponiertes Vorhaben eingestuft. Für die planungsrechtliche Absicherung der A 20-Elbquerung werden jeweils separat und in Eigen- verantwortung Planfeststellungsverfahren in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen durchge- führt. Das Verfahren in Schleswig-Holstein ist beendet; der Planfeststellungsbeschluss erging am 30.12.2014. Das Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen läuft noch. Der Beschluss wird für März 2015 erwartet. Die Bundesregierung entwickelt derzeit eine neue Bundesverkehrswegeplanung, die bis zum Jahr 2030 gelten soll. Nach der Verabschiedung des BVWP durch die Bundesregierung wird die Not- wendigkeit der Projekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen festgelegt (Gesetzgebungsver- fahren zum Fernstraßenausbaugesetz). Für die Anmeldung der A 20 mit der länderübergreifenden Elbquerung zum BVWP - Teil Straße hatte das BMVI in Abstimmung mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein Regelungen zur Aufga- benerledigung getroffen. Die Daten für den Neubau der A 20 vom Autobahndreieck A 28/A 20 (Westerstede) bis Hohenfelde (A 23) (mit Unterteilung in mehrere Teilprojekte) waren danach fe- derführend vom Land Niedersachsen dem BMVI übermittelt worden. Derzeit führt das BMVI eine Überprüfung und Bewertung der für den BVWP gemeldeten Projekte durch. Nach den Angaben des BMVI in der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP), die auch im Internet veröffentlich wurde (www.bmvi.de), werden vom Bund im Rahmen der Aufstel- lung des BVWP 2015 die noch nicht realisierten Projekte des BVWP 2003 in die neue Bewertung einbezogen. Ausgenommen und damit nicht erneut bewertet werden danach nur einige wenige Vorhaben, die als „laufend“ gelten. Dazu zählen Maßnahmen, die bereits im Bau sind, bei denen zurzeit davon ausgegangen wird, dass bis voraussichtlich Ende 2015 mit dem Bau begonnen wird, oder für die im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) ein Konzessionsvertrag be- steht bzw. voraussichtlich bis Ende 2015 bestehen wird. Die Übersicht über die laufenden Vorhaben und die für den BVWP vorgeschlagenen Vorhaben - vorbehaltlich weiterer Änderungen und Ergänzungen - hat der Bund mit Schreiben vom 20.05.2014 den Ländern übersandt. Aktualisierte Fassungen der Übersicht mit Datum 25.07.2014 und 05.09.2014 sind danach vom BMVI im Internet veröffentlich worden. In der Fassung der Übersicht vom 25.07.2014 ist die Elbquerung im Zuge der A 20 unter laufender Nr. 806 mit dem Projekt A 20 - Glückstadt bis Westerstede im niedersächsischen Teil vom BMVI dargestellt worden. Gemäß der Grundkonzeption ist vorgesehen, dass im Verlauf der Projektbewertungen vom Bund noch einmal geprüft wird, ob die als im Bau befindlich definierten Projekte tatsächlich wie vorgese- hen bis Ende 2015 in Bau gehen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3007 3 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Aus heutiger Sicht soll nach Angaben der Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss im März 2015 erlassen werden. Zu 2: Nach der Grundkonzeption für den BVWP 2015 will der Bund auch Maßnahmen mit Planfeststel- lungsbeschluss und Projekte, die sich im Planfeststellungsverfahren befinden, für den BVWP neu bewerten. Der Planungsstand spielt insoweit keine Rolle. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Zu 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Der Bund hat das länderübergreifende Bundesfernstra- ßenprojekt im niedersächsischen Teil der Übersicht dargestellt. Das ist aus Sicht des Bundes wohl derzeit offensichtlich ausreichend, um darüber zu informieren, dass die Maßnahme zum BVWP 2015 angemeldet wurde und im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung neu bewertet wird. Zu 4: Auf die Antwort zu Frage 3 und die Vorbemerkungen wird verwiesen. Zu 5: Die Vereinbarung zur Planung der Elbquerung beinhaltet keine Festlegungen der Länderverwaltun- gen zum Vorgehen hinsichtlich des BVWP 2015. Zu 6: Die Elbquerung im Zuge der A 20 wird nach den derzeit hier vorliegenden Angaben des BMVI im Rahmen des BVWP 2015 vom Bund neu bewertet. Dies gilt sowohl für den Streckenbereich in Schleswig-Holstein als auch für den in Niedersachsen. Wie auch bei allen anderen Maßnahmen, die bewertet werden, steht somit derzeit nicht fest, ob oder mit welcher Dringlichkeit die A 20-Elb- querung in den BVWP 2015 aufgenommen wird. Zu 7: Solche Aussagen des Bundes liegen hier nicht vor. Das ist - soweit hier bekannt - auch für die A 20-Elbquerung nicht der Fall. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Zu 8: Nein. Olaf Lies (Ausgegeben am 27.02.2015) Drucksache 17/3007 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2768 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Thomas Schremmer (GRÜNE), eingegangen am 13.01.2015 Planfeststellungsbeschluss zur Elbquerung in Schleswig-Holstein Antwort der Landesregierung