Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3019 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2258 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Kommunale Sammelunterkünfte in Niedersachsen Die Misshandlungen von Flüchtlingen in der Aufnahmeeinrichtung in Burbach durch privates Wachpersonal veranlassten das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, einen neuen Erlass bezüglich des Einsatzes von privatem Sicherheitspersonal in den Erstaufnahmeeinrichtun- gen Niedersachsens herauszugeben. Danach soll dort nur Wachpersonal eingesetzt werden, das eine Unbedenklichkeitsprüfung unter Einbeziehung von Polizei und Verfassungsschutz vorlegen kann. Innenminister Boris Pistorius hat die Städte und Kommunen gebeten, sich beim Einsatz von privatem Wachpersonal an den Vorga- ben für die Landeseinrichtungen zu orientieren und entsprechend zu verfahren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche kommunalen Sammelunterkünfte gibt es in Niedersachsen? 2. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Qualifikation der Mitarbeiter für kommunale Sammelunterkünfte gesetzlich zu regeln? 3. Plant die Landesregierung, erhöhte bauliche Standards für die Asylbewerberunterbringung auf kommunaler Ebene durch eine Änderung des Aufnahmegesetzes festzuschreiben? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.02.2015 für Inneres und Sport - 62.11-12235 3 N 3 17 2258 - Für Ausländerinnen und Ausländer, die auf die Städte und Gemeinden verteilt werden, sind nach dem derzeit geltenden Niedersächsischen Aufnahmegesetz die Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte für die Versorgung und damit auch für die Unterbringung zuständig. Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat über die ausländerrechtlichen und allgemeinen Re- gelungen - wie beispielsweise dem Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleis- tungsgesetz, Bundesinfektionsschutzgesetz, Baurecht - hinaus keine weiteren Vorgaben gemacht, sodass es den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Region Hannover und den gegebenenfalls herangezogenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden hiernach obliegt, die zu gewährende Unterkunft auszuwählen und innerhalb des gesetzlichen Rahmens im Detail auszugestalten. Der Landesgesetzgeber hat den Kommunen bei der Ausgestaltung der Unterbringung einen größtmög- lichen Gestaltungsspielraum eingeräumt und damit den örtlich sehr unterschiedlichen Gegebenhei- ten Rechnung getragen. Nach Bekanntwerden der Berichterstattung über Vorkommnisse in Aufnahmeeinrichtungen Nord- rhein-Westfalens über Misshandlungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch privates Sicherheitspersonal hat das Innenministerium im Rahmen seiner Fachaussicht die für die Unter- bringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber zuständigen Kommunen un- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3019 2 verzüglich über die vorgenannten gewalttätigen Übergriffe unterrichtet. Gleichzeitig wurde den Kommunen nahegelegt, bei einem Einsatz privater Betreiber und privater Wachdienste in Gemein- schaftsunterkünften besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt walten zu lassen und im Falle eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses auf eine Einhaltung der vereinbarten Bedingungen zu achten und diese zu kontrollieren. Darüber hinaus wurden die Kommunen über die Maßnahmen, die anlässlich der oben genannten Vorkommnisse in Nordrhein-Westfalen in den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen ge- troffen wurden, informiert. Dabei wurde ihnen empfohlen, sich an den Vorgaben für die Landesauf- nahmebehörde Niedersachsen zu orientieren und in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften entsprechend zu verfahren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Da die Kommunen die Unterbringung der zugewiesenen Ausländerinnen und Ausländer im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen in eigener Zuständigkeit wahrnehmen (siehe Vorbemerkung), werden seitens des Landes keine Daten zur Unterbringungssituation erhoben. Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurde eine Abfrage bei den Kommunen durchgeführt. Von abgefragten Landkreisen, kreisfreien Städten, der Region Hannover sowie den Städten Göttin- gen, Hameln, Hildesheim und Lüneburg (insgesamt 51 Kommunen) haben 39 geantwortet. Insofern stellen die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse zu den kommunalen Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften keine landesweite Vollerhebung dar. Nach den 39 Meldungen der Kommunen gibt es in Niedersachsen derzeit 94 Wohnheime bzw. Gemeinschaftsunterkünfte und sechs Notunterkünfte. Die Größenordnung ist mit einer Personen- kapazität je Wohnheim zwischen elf und 230 Personen und je Notunterkunft zwischen 20 und 151 Personen angegeben. Des Weiteren wurden weitere vier geplante Wohnheime mit einer Personen- kapazität je Wohnheim zwischen 30 und 48 Personen gemeldet. 16 Kommunen gaben an, ausschließlich dezentral in Wohnungen unterzubringen. Die gemeldeten 94 Wohnheime und 6 Notunterkünfte haben folgende Betreiber: Anzahl Wohnheime oder Notunterkunft Betreiber 33 Kommune 13 Wohlfahrtsverbände 1 Kirchen 46 Private Firmen 1 Keine Angabe Zu 2 und 3: Wie in der Vorbemerkung dargestellt, haben die niedersächsischen Kommunen bei der Gewährung der Unterbringung die ausländerrechtlichen und allgemeinen Regelungen einzuhalten. Die Festle- gung weitergehender Standards würde einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht bedeuten und wäre rechtfertigungsbedürftig. Die Landesregierung sieht angesichts stark steigender Zugangszahlen derzeit davon ab, die kommunale Gestaltungsfreiheit dahin gehend einzuschrän- ken. Sie geht vielmehr davon aus, dass die niedersächsischen Kommunen die ihnen bei Beachtung der allgemeinen gesetzlichen Regelungen verbleibenden Spielräume im Sinne einer bestmöglichen Unterbringung im Rahmen der bestehenden Kapazitäten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten nutzen. Gleiches gilt für Vorgaben bezüglich der Qualifikation der Mitarbeiter für kommunale Unterkünfte. Boris Pistorius (Ausgegeben am 02.03.2015) Drucksache 17/3019 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2258 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Kommunale Sammelunterkünfte in Niedersachsen Antwort der Landesregierung