Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3020 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2679 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 22.12.2014 Wird die Entwicklung niedersächsischer Oberzentren durch das geplante Landes-Raumord- nungsprogramm geschwächt? Oberzentren haben die Aufgabe, über zentralörtliche Einrichtungen und Angebote den spezialisier- ten höheren Bedarf der Bevölkerung zu sichern und zu entwickeln. In der Plenarsitzung des Landtags am 24. Oktober 2014 antwortete Minister Meyer auf die Frage „Geht die Landesregierung davon aus, dass die Bestimmungen des geplanten Landes- Raumordnungsprogramms die Entwicklung des Einzelhandels in den Oberzentren nicht negativ beeinflussen werden?“ mit der Aussage: „Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja.“ Eine wei- tere Erklärung dazu, wie eine Schwächung der niedersächsischen Oberzentren verhindert werden soll, lieferte er jedoch nicht. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Wie verträgt sich die Antwort des Ministers Meyer aus der Plenarsitzung mit der Bestimmung im geplanten LROP, in der es heißt, dass in Oberzentren das Einzugsgebiet von Geschäften für den aperiodischen Bedarf den mittelzentralen Verflechtungsraum nicht wesentlich über- schreiten darf? 2. Wie soll verhindert werden, dass die niedersächsischen Oberzentren in ihrer Konkurrenzsitua- tion gegenüber den Großstädten in den benachbarten Bundesländern benachteiligt werden? 3. Welche Auswirkungen hat die erstmalige verbindliche Festlegung von Verflechtungsräumen für Mittel- und Oberzentren? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 23.02.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 303 01425-26 (N) - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es wird kein Widerspruch zu den Aussagen des Ministers gesehen. Oberzentren sind auch im gültigen Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) in ihrem Versor- gungsauftrag auf ihren Verflechtungsraum beschränkt. Der LROP-Entwurf zielt auf eine rechtswirksame Wiederherstellung des Kongruenzgebotes, das bis zum OVG-Urteil vom 15.03.2012, 1 KN 152/10, verbindlicher Bestandteil der Prüfung der Raumver- träglichkeit von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen war. Die Regelungen zielen auf den Er- halt gleichwertiger Lebensbedingungen und ausgeglichener Versorgungsstrukturen im ganzen Land. Die Regelungen zielen auf die Herstellung dauerhaft gleichwertiger Lebensverhältnisse durch eine nachhaltige Entwicklung ausgeglichener Versorgungsstrukturen in allen zentralen Orten unter Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3020 2 Beachtung der Erfordernisse einer wohnortbezogenen Nahversorgung; d. h. auf die Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen und Angeboten des Einzelhandels in ausreichendem Umfang und ausreichender Qualität. Zu 2: Grenzüberschreitende und nachbarschaftliche Bezüge sind sowohl bei der Bauleitplanung als auch bei der raumordnerischen Prüfung von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen zu berücksichti- gen, insoweit ist die Konkurrenzsituation für beide Seiten vergleichbar. Anzustreben ist, die grenz- überschreitende Abstimmung - wie beim Beispiel Bremen - über Staats- oder raumplanerische Ver- träge zu institutionalisieren. Zu 3: Da der LROP-Entwurf keine verbindliche und abschließende Festlegung von Verflechtungsräumen für Mittel- und Oberzentren verfolgt, sondern dies nur in Bezug auf die Anwendung des Kongruenz- gebotes beabsichtigt, sind keine Auswirkungen ermittelt und als solche auch nicht darlegbar. Erwartet wird, dass durch die Festlegung von Verflechtungsräumen für die Funktion Einzelhandel die ausgeglichenen Versorgungsstrukturen im Gesamtraum Niedersachsen erhalten und entwickelt werden. Christian Meyer (Ausgegeben am 03.02.2015) Drucksache 17/3020 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2679 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 22.12.2014 Wird die Entwicklung niedersächsischer Oberzentren durch das geplante Landes-Raumordnungsprogramm geschwächt? Antwort der Landesregierung