Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2140 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Ansgar Focke, Angelika Jahns und Bernd-Carsten Hiebing (CDU), eingegangen am 06.10.2014 Krisen in der Welt - Die Flüchtlingszahlen steigen - Wie ist die Lage in Niedersachsen? Die Europäische Union ist umgeben von zahlreichen humanitären Krisen. Infolge dieser Krisen ma- chen sich viele Menschen auf den Weg in die Europäische Union und insbesondere nach Deutsch- land. Im August dieses Jahres stellten lauf dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 15 138 Menschen in Deutschland Anträge auf Asyl. Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es 9 502 Erstanträge. Dies bedeutet eine Steigerung um 59,3 %. Bereits davor sind die Flüchtlings- zahlen deutlich gestiegen. So beantragten im gesamten Jahr 2008 lediglich 28 018 Menschen in Deutschland Asyl. Verantwortlich für die Unterbringung der Flüchtlinge sind die Kommunen. In zahlreichen Pressearti- keln ist zu lesen, dass viele Kommunen bei der angemessenen Unterbringung vor erheblichen Schwierigkeiten stehen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sind bislang in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland und nach Niedersachsen gekommen? 2. Nach welchen Maßgaben werden die Flüchtlinge zwischen den Bundesländern verteilt? 3. Nach welchen Maßgaben werden die Flüchtlinge innerhalb Niedersachsens verteilt? 4. Welche Rolle spielen bei der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Niedersachsens Faktoren wie Herkunft, Beruf, Nationalität oder Familienverbünde? 5. Wie viele Flüchtlinge haben die einzelnen Kommunen Niedersachsens im laufenden und im vergangenen Jahr aufgenommen? 6. Wie hoch sind die Kapazitäten der einzelnen Kommunen Niedersachsens für die Unterbrin- gung von Flüchtlingen? 7. Wie viele Unterbringungsplätze stehen den einzelnen niedersächsischen Kommunen gegen- wärtig noch zur Verfügung? 8. Wie viele Unterbringungsplätze für Flüchtlinge wurden in den letzten zwölf Monaten neu ge- schaffen? 9. Wie viele Unterbringungsplätze für Flüchtlinge werden gegenwärtig neu geschaffen oder wer- den geplant? 10. Wie viele Unterbringungsplätze für Flüchtlinge sind in den einzelnen Kommunen, Landkreisen und im gesamten Land in Sammelunterkünften und wie viele dezentral eingerichtet? 11. Wie unterstützt die Landesregierung die niedersächsischen Kommunen bei der Erhaltung und Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten? 12. Plant die Landesregierung, das System der Erstattung der finanziellen Aufwendungen der Kommunen für Flüchtlinge umzustellen, sodass die Kommunen nicht mehr in Vorleistung tre- ten müssen? Wenn ja, wie erfolgt die konkrete Umsetzung? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 2 13. Plant sie, bei der Erstattung von Krankheitskosten von Flüchtlingen von der pauschalierten Erstattung zur „Spitzabrechnung“ überzugehen? Wenn ja, wie erfolgt die konkrete Umset- zung? 14. Wie viele Personen sind gegenwärtig in Niedersachsen zur Ausreise verpflichtet? 15. Möchte die Landesregierung auch zukünftig, dass die Verpflichtung zur Ausreise vollzogen wird? 16. Was unternimmt die Landesregierung, um die Verpflichtung zur Ausreise durchzusetzen? 17. In wie vielen Fällen konnten seit dem 14.03.2013 angekündigte Abschiebungen nicht vollzo- gen werden, weil die abzuschiebende Person nicht angetroffen wurde, und wie vielen davon wurde die Abschiebung zuvor angekündigt? 18. In wie vielen Fällen wurden seit dem 14.03.2013 Abschiebungen nicht durchgeführt, weil nicht alle abzuschiebenden Familienangehörigen angetroffen wurden? 19. In wie vielen Fällen wurden seit dem 14.03.2013 Abschiebungen nicht durchgeführt, weil die- se durch Dritte verhindert wurden? 20. In wie vielen Fällen, in denen eine Abschiebung seit dem 14.03.2013 nicht durchgeführt wur- de, weil a) die abzuschiebende Person nicht angetroffen wurde, b) nicht alle abzuschiebenden Familienangehörigen angetroffen wurden, c) die Abschiebung durch Dritte verhindert wurde, wurde die Abschiebung später vollzogen? 21. Wie hoch sind die Kosten für Land und Kommunen wegen geplanter, aber nicht durchgeführ- ter Abschiebungen seit dem 14.03.2013? 22. Wie viele Fälle liegen der Härtefallkommission gegenwärtig vor? 23. Wie viele Fälle sind von der Härtefallkommission seit September 2013 abschließend behan- delt worden, und wie waren die Entscheidungen? 24. Hat der Innenminister in allen Fällen der Empfehlung der Härtefallkommission entsprochen und, wenn nein, warum jeweils nicht? 25. Wie viele Personen, deren Fall von der Härtefallkommission seit September 2013 beraten wurde, sind abgeschoben worden oder sollen abgeschoben werden? 26. Wie viele Menschen sind gegenwärtig in Niedersachsen „geduldet“? 27. Wie viele Asylverfahren haben in Niedersachsen im letzten und im laufenden Jahr zur Aner- kennung als Asylberechtigter, Flüchtling nach § 3 Abs. 1 AsylVfG oder zu subsidiärem Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylVfG geführt? 28. Wie viele Menschen wurden seit dem 01.01.2014 zwischen 22:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens aus Niedersachsen abgeschoben (es zählt der Beginn der Abschiebung)? 29. In wie vielen Fällen, in denen eine Abschiebung seit dem 01.01.2014 zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr begann, war die Abschiebung zuvor angekündigt worden? 30. Gibt es nach Ansicht der Landesregierung gegenwärtig in den Standorten der Landesauf- nahmebehörde Probleme infolge der großen Zahl von Flüchtlingen? 31. Zu wie vielen Polizeieinsätzen ist es seit dem 01.01.2014 in den Standorten der Landesauf- nahmebehörde gekommen? 32. Wie ist der Stand der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien durch bereits ansässige Ver- wandte? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 3 33. Was wird die Landesregierung tun, um weitere Flüchtlinge aus Syrien aufzunehmen, wenn die bestehenden Kontingente erfüllt sind? 34. Würde die Landesregierung eine Verkürzung der Frist zur Aufnahme von Arbeit für Flüchtlinge begrüßen, wie sie vom Bundestag beschlossen wurde? 35. Wie bewertet die Landesregierung die vom Bundestag beschlossene Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.02.2015 für Inneres und Sport - 62.11-12235 3 N 3 17 2140 - Weltweit haben sich immer mehr Regionen zu Kriegs- und Krisengebieten entwickelt. Die Lage - insbesondere in Syrien und im Irak - ist nach wie vor dramatisch. Immer mehr Menschen suchen daher aus Angst um ihr Leben Schutz in Deutschland und auch in Niedersachsen. So ist seit Au- gust 2012 ein signifikanter Anstieg der Zugangszahlen an Asylerstantragstellungen festzustellen. Nach der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in Nieder- sachsen im Zeitraum von Januar bis Dezember 2014 15 416 Asylerstanträge und 3 020 Folgean- träge gestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 10 225 Asylerstanträge und 1 681 Folgeanträge. Sowohl in den Jahren von 2012 auf 2013 als auch von 2013 auf 2014 wurde eine Steigerung an Zugängen in Höhe von jeweils mehr als 50 % verzeichnet. Angesichts der aktuellen Kriegs- und Krisengebiete rechnet das BAMF für den Bund derzeit mit ei- nem Zugang von etwa 250 000 Asylerstanträgen für 2015. Im Jahr 2014 waren es noch 173 072 Asylerstanträge. Diese anhaltend hohen bzw. weiterhin steigenden Zugangszahlen stellen die niedersächsischen Kommunen und das Land bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung dieser Zuflucht su- chenden Menschen vor sehr großen und weiter steigenden organisatorischen und finanziellen Her- ausforderungen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des für die Asylverfahrensstatistik zu- ständigen BAMF wurden in der Zeit von Januar bis Dezember 2014 in der Bundesrepublik Deutsch- land 173 072 Asylerstanträge und 29 762 Folgeanträge gestellt. In Niedersachsen waren es in die- sem Zeitraum 15 416 Asylerstanträge und 3 020 Folgeanträge. Neben der Aufnahme von Asylsuchenden bestehen derzeit drei Bundesprogramme zur Aufnahme für insgesamt 20 000 vorwiegend syrische Flüchtlinge. Nach dem Königsteiner Schlüssel wird Nie- dersachsen aus diesen Programmen insgesamt etwa 1 880 Personen aufnehmen. Aus dem ersten und zweiten Bundesaufnahmekontingent sind in Niedersachsen bisher 782 Personen (Stand: 26. Januar 2015) aufgenommen worden. Aus dem dritten Bundesaufnahmekontingent sind aktuell 216 Personen in Niedersachsen aufgenommen worden (Stand: 16. Februar 2015). Im Rahmen des niedersächsischen Aufnahmeprogramms für syrische Verwandte werden 2 667 Personen erwartet. Davon sind bisher 1 992 Personen in Niedersachsen aufgenommen worden. Darüber hinaus haben im Rahmen des Neuansiedlungsprogamms (Resettlement) 300 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Drittstaaten im Jahr 2014 in der Bundesrepublik und davon 30 Personen in Niedersachsen Aufnahme gefunden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 4 Zu 2: Die Verteilung von Asylsuchenden sowie die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen im Rahmen der Anordnungen des Bundesinnenministers und Resettlement auf die Bundesländer erfolgt nach Maßgabe des sogenannten Königsteiner Schlüssels. Dieser wird jährlich neu berechnet und setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. In den Anordnungen der Humanitären Aufnahmeprogramme wird zudem klargestellt, dass bei der Verteilung vorrangig die Aufnahme erleichternde Bedingungen (Verwandte und sonstige Anknüp- fungspunkte) und möglichst die Wahrung der Einheit der Familie der ausgewählten Personen zu berücksichtigen sind. Die Zuteilung der Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantragsteller mithilfe des EASY-Systems zu einer Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt im Rahmen der bestehenden Aufnahmequoten der Län- der nach deren aktuellen Kapazitäten. Daneben hängt die Zuteilung davon ab, in welcher Außen- stelle des BAMF das jeweilige Herkunftsland bearbeitet werden kann. Zu 3 und 4: Die landesinterne Verteilung erfolgt nach Maßgabe des Aufnahmegesetzes. Die Verteilentschei- dung ist eine Ermessensentscheidung, bei welcher das öffentliche Interesse mit den persönlichen Interessen und Belangen der Ausländerin oder des Ausländers - wie z. B. familiäre Bindungen, be- sondere Bedürfnisse oder Erfordernisse bei der Unterbringung - gegeneinander abzuwägen sind. Dem öffentlichen Anliegen an einer gleichmäßigen Verteilung der mit der Aufnahme verbundenen Verpflichtungen wie Unterbringung, Versorgung, ausländerrechtliche Betreuung sowie Bereitstel- lung der Infrastruktur auf die kommunalen Kostenträger wird durch die vorrangige Berücksichtigung der Einwohnerzahl der Kommunen nach der amtlichen Statistik als Verteilungsmaßstab Rechnung getragen. Grundlage bei der Festsetzung der Aufnahmepflicht bezogen auf die Landkreise und kreisfreien Städte sind sowohl das zugrunde gelegte zu verteilende Gesamtkontingent des Landes als auch - für den angenommenen Verteilungszeitraum - die Prognosen der Zugangszahlen des BAMF. Die Aufteilung der Aufnahmequote in Verteilzahlen auf die kreisangehörigen Städte und Gemein- den durch die Landkreise hängt daneben von lokalen Umständen, wie das Vorhalten von Gemein- schaftsunterkünften oder anderen örtlichen Besonderheiten, ab. Weitere Kriterien bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses sind migrationspolitische Ziele und/oder örtliche Besonderheiten - wie z. B. besonderer Bedarf an Integrationsmaßnahmen, Ver- hinderung der Ausweitung oder Verfestigung von Parallelgesellschaften/sozialen Brennpunkten, Vorhalten von Gemeinschaftsunterkünften. Auch wenn bereits mit Hochdruck die Ausweitung von Kapazitäten in den Landesaufnahmeeinrich- tungen wie auch zur Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtungen (z. B. Anmietung weiterer Wohn- container, Anmietung neuer Liegenschaften) vorangetrieben werden, ist allerdings angesichts der aktuellen Zugangssituation zur Aufrechterhaltung der Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit eine zügi- ge Verteilung und Zuweisung von Ausländerinnen und Ausländern nach dem Aufnahmegesetz auf die Kommunen erforderlich. Vor diesem Hintergrund bleibt der Landesaufnahmebehörde für die Ermittlung der persönlichen Interessen und Belange der Ausländerin und des Ausländers für die Einbeziehung in die Verteilentscheidung nur ein sehr kurzer Zeitrahmen. Durch die Ausweitung von Kapazitäten und den Aufbau weiterer Standorte der Landesaufnahme- einrichtung soll für das landesinterne Verteilungsfahren ein großzügigerer Zeitrahmen und den Kommunen ein längerer zeitlicher Vorlauf für die Aufnahme ermöglicht werden. Zu 5: Hierzu verweise ich auf die anliegende Tabelle. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 5 Zu 6 bis 10: Für Ausländerinnen und Ausländer, die auf die Städte und Gemeinden verteilt werden, sind nach dem derzeit geltenden Niedersächsischen Aufnahmegesetz die Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte für die Unterbringung - und damit für die Ausgestaltung im Detail - zuständig. Vor diesem Hintergrund werden seitens des Landes zu der detaillierten Unterbringungssituation in den Kommunen keine laufenden gesonderten Daten erhoben. Zur Beantwortung dieser Fragen wurden daher die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens um Unterstützung gebeten. Nach der von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens erbete- nen Stellungnahme hat der erhebliche Anstieg der Flüchtlingszahlen in allen Kommunen in Nieder- sachsen die Unterbringungssituation verschärft. Angesichts der massiven Belastung der Kommu- nen vor Ort hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände davon abgesehen, die Unterbringungssituation für Flüchtlinge vor Ort umfassend und detailliert abzufragen. Zumal die Fallzahlen lediglich die augenblickliche Situation abgebildet hätten, die mit Blick auf die in Kürze zu erwartende Festlegung weiterer Aufnahmeverpflichtungen der Kommunen schon nicht mehr aktuell gewesen wäre. Allgemein führen die kommunalen Spitzenverbände zur Unterbringungssituation Folgendes aus: In einigen Kommunen sei es derzeit noch möglich, die aufzunehmenden Flüchtlinge dezentral in privaten Wohnungen unterzubringen. Eine Vielzahl der Kommunen könne den benötigten Wohn- raum für die Flüchtlinge aber nicht mehr allein durch vorhandene eigene Kapazitäten und den pri- vaten Wohnungsmarkt decken und müsse daher auf die Umnutzung vorhandener ehemals instituti- oneller Gebäude zurückgreifen. Andere Kommunen seien aufgrund der örtlichen Wohnraumsituati- on dazu übergegangen, kontinuierlich neue Unterkünfte durch Wohncontainer zu schaffen. Aber auch diese Kommunen stießen in naher Zukunft an ihre Grenzen. Daher sei absehbar, dass in nächster Zeit die Unterbringung der Flüchtlinge sich immer schwieriger gestalten und insbesondere die von der Landespolitik gewünschte dezentrale Unterbringung in Einzelwohnungen vielerorts kaum noch möglich sein werde. Ergänzend wurde zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eine Abfrage bei den Kommunen durchgeführt. Von den abgefragten Landkreisen, kreisfreien Städten, der Region Hannover sowie den Städten Göttingen, Hameln, Hildesheim und Lüneburg (insgesamt 51 Kommunen) haben 39 geantwortet (Stand 12. Januar 2015). Insofern stellen die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse zu den kommunalen Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften keine landesweite Vollerhebung dar. Nach den 39 Meldungen der Kommunen gibt es in Niedersachsen derzeit 94 Wohnheime bzw. Gemeinschaftsunterkünfte und sechs Notunterkünfte. Die Größenordnung ist mit einer Personen- kapazität je Wohnheim zwischen elf und 230 Personen und je Notunterkunft zwischen 20 und 151 Personen angegeben. Des Weiteren wurden weitere vier geplante Wohnheime mit einer Personen- kapazität je Wohnheim zwischen 30 und 48 Personen gemeldet. 16 Kommunen gaben an, ausschließlich dezentral in Wohnungen unterzubringen. Die gemeldeten 94 Wohnheime und sechs Notunterkünfte haben folgende Betreiber: Anzahl Wohnheime oder Notunterkunft Betreiber 33 Kommune 13 Wohlfahrtsverbände 1 Kirchen 46 Private Firmen 1 Keine Angabe Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 6 Zu 11: Zur Einräumung eines größtmöglichen Planungs- und Vorbereitungszeitraums zur Schaffung und Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten werden die Kommunen über die voraussichtliche Entwicklung der Zugangszahlen und den damit zusammenhängenden Bedarf an Unterbringungs- möglichkeiten unterrichtet. Wie in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 dargestellt, soll durch die Ausweitung von Kapazitäten und den Aufbau eines weiteren Standortes der Landesaufnahmeeinrichtung auch für die Kommu- nen eine Entlastung erreicht werden. Die Kostenabgeltungspauschale nach dem Aufnahmegesetz wurde zum 1. Januar 2015 durch Ver- ordnung erhöht. Die Kommunen erhalten dadurch eine finanzielle Entlastung. Die Landesregierung hat sich mit den anderen Bundesländern dafür eingesetzt, dass sich der Bund bei der nationalen Aufgabe der Flüchtlingspolitik stärker als bisher engagiert. Der Bund hat inzwischen zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbrin- gung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 in Aussicht gestellt, von denen Niedersachsen für 2015 und 2016 anteilig jeweils rund 45 Millionen Euro erhalten würde. Hierzu hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits über die Verteilung der vom Bund für 2015 in Aussicht gestellten zusätz- lichen Mittel geeinigt. 40 Millionen Euro der Bundesmittel sollen direkt an die Kommunen fließen, 5 Millionen Euro sollen zum Auf- und Ausbau des vierten Standortes des LAB.NI verwendet wer- den. Darüber hinaus erfolgt die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern künftig mietzinsfrei. Zu 12 und 13: Nach dem Aufnahmegesetz zahlt das Land den Landkreisen, der Region Hannover und den kreis- freien Städten zur Abgeltung aller Kosten, die ihnen durch die Durchführung des Asylbewerberleis- tungsgesetzes (AsylbLG) entstehen, eine jährliche Pauschale pro tatsächlicher Leistungsempfän- gerin und tatsächlichem Leistungsempfänger. Die Kostenabgeltung des Aufnahmegesetzes basiert nach den derzeit geltenden Bestimmungen auf einem zweijährigen zeitversetzten System, welches der Planungssicherheit bei der Aufstellung der Landeshaushalte und kommunalen Haushalte dient, da zum Zeitpunkt der Erstellung des jewei- ligen Etatentwurfs die Bestandszahlen nach der Asylbewerberleitungsstatistik bereits bekannt sind. Die für das Jahr 2015 geltende Kostenabgeltungspauschale in Höhe von 6 195 Euro errechnet sich daher auf der Grundlage der Verhältnisse des Kalenderjahres 2013. Die vor kurzem vorgenommene Anhebung der Kostenabgeltungspauschale auf 6 195 Euro wird von den Kommunen grundsätzlich begrüßt. Die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände zielen aber auf eine grundsätzliche Änderung der Kostenabgeltungsstruktur, um so eine vollständige Entlastung der Kosten zu erreichen. Jede Gestaltung der Kostenabgeltungsregelung, die über die Neufestsetzung der jährlichen Kostenab- geltungspauschale nach den vorgegebenen Maßstäben und Ermittlungsgrundlagen des Aufnah- megesetzes hinausgeht, erfordert eine Gesetzesänderung und kann nicht mehr im Verordnungs- wege erfolgen. Die Landesregierung prüft derzeit, wie den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände sowohl im Hinblick auf den derzeit vom Aufnahmegesetz vorgegebenen Berechnungszeitraum als auch hinsichtlich verschiedener Leistungspositionen - wie „Soziale Betreuung, Unterbringung, Kranken- hilfekosten“ - im Zuge einer Änderung des Aufnahmegesetzes nachgekommen werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Forderungen zuletzt weiter konkretisiert. Auf dieser Basis wird derzeit ein Konzept zur Änderung des Aufnahmegesetzes erarbeitet. Zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sollen 40 Millionen Euro von 45 Millionen Euro, die vom Bund für das Jahr 2015 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 7 in Aussicht gestellt wurden, direkt an die Kommunen fließen. Die Landesregelung hierfür soll ge- schaffen werden, sobald eine entsprechende Bundesregelung vorliegt. Unabhängig davon hält die Landesregierung weiterhin eine strukturelle - insbesondere dauerhafte - Beteiligung des Bundes, z. B. bei den Leistungen für Krankheit und Hilfe zur Pflege, für notwendig. Zu 14: Am 31. Dezember 2014 hielten sich in Niedersachsen laut Ausländerzentralregister Ausländerinnen und Ausländer auf, von denen 15 435 ausreisepflichtig sind. Zu 15: Die Landesregierung wird auch künftig die kommunalen Ausländerbehörden im Rahmen der Fach- aufsicht dazu anhalten, die gesetzliche Aufgabe zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gemäß § 58 AufenthG bzw. die Vollzugshilfe für das BAMF bei Überstellungen auf der Grundlage der Dub- lin III-VO zu erfüllen. Allerdings wird die Landesregierung auch weiterhin darauf achten, dass Ab- schiebungen stets nur als letztes Mittel infrage kommen, wenn die Ausreisepflichtigen sich gegen- über der Beratung und Unterstützung zur freiwilligen Rückkehr verschließen und sich beharrlich weigern, ihrer Ausreisepflicht freiwillig nachzukommen. Zu 16: Die Landesregierung setzt ihren nach der Übernahme der Regierungsverantwortung im Februar 2013 gewählten Kurs eines humanen Rückführungsvollzugs fort und setzt darauf, die Menschen, die hier keine Perspektive für ein Bleiberecht erhalten können, mit Beratung und Information zu den Möglichkeiten der finanziellen Rückkehrförderung dazu zu bewegen, sich freiwillig und selbstbe- stimmt in ihr Heimatland zu bewegen. Wird jedoch die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht ver- weigert, so werden die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten genutzt, um eine zwangs- weise Durchsetzung der Ausreisepflicht (Abschiebung) unter Beachtung der Belange der Ausreise- pflichtigen auch durchzusetzen. Zu 17: Nach den Aufzeichnungen des Landeskriminalamts wurden vom 14. März 2013 bis zum 31. Okto- ber 2014 insgesamt 677 Personen, denen der Abschiebungstermin bekannt war, bei der geplanten Abschiebung nicht angetroffen. Zu 18: In 19 Fällen konnten Abschiebungen nicht vollzogen werden, weil nicht alle Familienmitglieder an- getroffen wurden (Stand: 31. Oktober 2014). Zu 19: In 65 Fällen wurden Abschiebungen durch Dritte verhindert (Stand: 31. Oktober 2014). Zu 20: Bei später vollzogenen Abschiebungen werden die Gründe des Scheiterns der vorangegangenen Abschiebungsversuche nicht erfasst, sodass eine exakte Benennung der erbetenen Zahlenanga- ben nicht möglich ist. Stichprobenartige Auswertungen der vorhandenen statistischen Zahlen einzelner Ausländerbehör- den ergeben folgendes Zahlenbild (Stand: 31. Oktober 2014): a) In 123 Fällen, in denen die Ausreisepflichtigen bei einem vorangegangenen Abschiebungsver- such nicht angetroffen wurden, konnte später die Abschiebung vollzogen werden. b) In 14 Fällen, in denen bei einem vorangegangenen Abschiebungsversuch nicht alle Familien- mitglieder angetroffen wurden, konnte später die Abschiebung vollzogen werden. c) In zwei Fällen, in denen die Abschiebung durch Dritte verhindert wurde, konnte später die Ab- schiebung vollzogen werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 8 Zu 21: Dem Land Niedersachsen sind beim Landeskriminalamt Niedersachsen und bei der Landesauf- nahmebehörde Niedersachsen vom 14. März 2013 bis zum 31. Oktober 2014 Kosten in Höhe von insgesamt rund 236 750 Euro für nicht durchgeführte Abschiebungen entstanden. Bei den niedersächsischen Ausländerbehörden sind die Kosten, die den Kommunen durch nicht durchgeführte Abschiebungen entstanden sind, nicht ermittelbar. In zahlreichen Fällen ist der Auf- enthalt der Ausreisepflichtigen, die bei der Abschiebung nicht angetroffen wurden, weiterhin unbe- kannt. In anderen Fällen liegen nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch neue Duldungs- gründe (z. B. Erkrankungen oder Folgeverfahren) vor, sodass die durch den weiteren Aufenthalt entstehenden Kosten nicht der gescheiterten Abschiebung zuzuordnen sind. Zu 22: Die Zahl der Eingaben, die bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bearbeitet werden, än- dert sich täglich. Aktuell sind es 592 Eingaben (Stand: 31. Oktober 2014). Zu 23: Seitdem die Härtefallkommission im September 2013 ihre Arbeit aufgenommen hat, sind 142 Ein- gaben abschließend beraten worden, davon 128 mit positivem Ergebnis und 14 mit negativem Er- gebnis (Stand: 31. Oktober 2014). Zu 24: Seit die Härtefallkommission im September 2013 ihre Arbeit aufgenommen hat, ist das Ministerium für Inneres und Sport den Empfehlungen der Kommission - mit einer Ausnahme - gefolgt (Stand: 31. Oktober 2014). Der Hintergrund der Ablehnung eines von der Härtefallkommission positiv be- schiedenen Falles waren u. a. die strafrechtlichen Verurteilungen der Betroffenen vor und insbe- sondere während des laufenden Härtefallverfahrens. Zu 25: In 15 Fällen führten Härtefalleingaben, die von der Härtefallkommission beraten worden waren, nicht zu der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (siehe Beantwortung der Fragen 23 und 24). Be- troffen waren hiervon insgesamt 32 Personen. Grundsätzlich sind aufenthaltsbeendende Maßnah- men - soweit nicht besondere Gründe die Einleitung oder Durchführung hindern (z. B. fehlende Heimreisedokumente) oder obsolet machen (z. B. die freiwillige Ausreise oder die anderweitige Er- teilung eines Aufenthaltstitels, beispielsweise im Wege des Familiennachzugs) - auch einzuleiten. So wurde in vier Fällen (hier sind neun Personen betroffen) eine Abschiebung bereits eingeleitet, endgültig vollzogen wurden diese bislang nicht. Zu 26: Am 31. Dezember 2014 hielten sich in Niedersachsen laut Ausländerzentralregister 12 351 Auslän- derinnen und Ausländer auf, die im Besitz einer gültigen Duldung waren. Zu 27: Im Jahr 2013 wurden in Niedersachsen 66 Personen als Asylberechtigte (Art.16a und Fam.asyl) anerkannt. 1 101 Personen wurde Flüchtlingsschutz gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG und 973 Perso- nen subsidiärer Schutz gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG gewährt. Im Jahr 2014 wurden in Niedersachsen 331 Personen als Asylberechtigte (Art.16a und Fam.asyl) und 3 597 Personen als Flüchtlinge nach § 3 Abs. 1 AsylVfG anerkannt. 447 Personen wurde sub- sidiärer Schutz gemäß § 4 Abs. 1 AsylVfG gewährt. Zu 28: In dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar bis 31. Oktober 2014 wurden 365 Personen aus Nieder- sachsen abgeschoben, bei denen aufgrund der nicht von den niedersächsischen Behörden beein- flussbaren Vorgaben die Abholung aus der Wohnung zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens erfolgen musste. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 9 Zu 29: In dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar bis 31. Oktober 2014 war in 447 Fällen der Beginn der Maßnahme zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens unvermeidbar und wurde der Ter- min den Ausreisepflichtigen rechtzeitig bekanntgegeben. Zu 30 und 31: Die hohe Auslastung der Standorte der Landesaufnahmebehörde infolge der großen Zahl der Flüchtlinge hat Auswirkungen auf sämtliche Aufgabenbereiche der Einrichtung. Die erheblich gestiegene Anzahl an aufzunehmenden Personen, die die vorhandenen Kapazitäten zwischenzeitlich deutlich übersteigt, führt zu einer verdichteten Belegung in den einzelnen Unter- bringungszimmern. Auch alle frei zugänglichen gemeinschaftlich genutzten Bereiche und Behör- deneinrichtungen sind über das eigentliche Maß hinaus belastet, hierzu zählen die Kantine, die sa- nitären Anlagen, die Krankenstation, die Außenanlagen, Aufnahmestelle, Sozialamt, Sozialer Dienst, Hauswarte, Wäscherei, Poststelle, Ausländeramt. Aber auch die nicht unmittelbar mit den Asylsuchenden in Kontakt tretenden Verwaltungs- und Or- ganisationsbereiche werden angesichts der aktuellen Zugangssituation in materieller, personeller und räumlicher Hinsicht deutlich über die vorhandenen Kapazitäten hinaus in Anspruch genommen. Dies betrifft auch das Personal anderer Dienstleister, wie z. B. die Wache und die Küche. Zur Bewältigung der Aufgaben mussten diverse nicht verpflichtende Angebote ausgesetzt und auch einige Aufgabenbereiche vorübergehend eingestellt werden, um hierdurch freiwerdendes Personal für die entsprechenden dringlichsten Aufgaben einsetzen zu können. Darüber hinaus war es notwendig, Asylsuchende nicht nur in den regulären Gebäuden, sondern auch in Wohncontainern und zeitweise in Zelten unterzubringen. Dank der besonderen interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten des Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gab es zwischen den Flüchtlingsgruppen bislang glücklicherweise wenige nen- nenswerte Ausschreitungen. Dennoch kommt es leider aufgrund von Einzelauseinandersetzungen in den Standorten zu Polizeieinsätzen, über die jedoch keine statistischen Erhebungen geführt werden. Zu 32: Niedersachsen hat - dem humanitären Ansatz der Landesregierung in Flüchtlingsangelegenheiten folgend - als eines der ersten Bundesländer bereits am 30. August 2013 eine Anordnung für die Aufnahme syrischer Verwandter erlassen, die es hier lebenden syrischen Staatsangehörigen er- möglicht, ihre von den Kriegswirren betroffenen Verwandten nach Deutschland einzuladen. Diese Anordnung ist aufgrund der nach wie vor katastrophalen Situation in Syrien wiederholt - aktuell bis zum 30. Juni 2015 - verlängert worden. Im Zuge der Umsetzung dieser Anordnung, die eine Be- günstigung nur dann vorsieht, wenn der Einladende sich verpflichtet, den Lebensunterhalt für seine Verwandten sicherzustellen, hat sich herausgestellt, dass die anfallenden Kosten für eine Kranken- versorgung in den meisten Fällen den finanziellen Rahmen der Aufnahmewilligen zu sprengen drohte. Um den humanitären Ansatz der Regelung nicht zu gefährden, wurde beschlossen, die Kosten im Krankheitsfall von der Verpflichtungserklärung auszunehmen. Im Rahmen der o. g. Aufnahmeanordnungen wurden bis zum Stichtag 31. Januar 2015 für 575 Personen Verpflichtungserklärungen abgegeben beziehungsweise Vorabzustimmungen der Aus- länderbehörde zur Visaerteilung an die Deutsche Botschaft im Herkunftsland gesandt. Weitere 100 Personen waren bereits im Besitz von Visa; insgesamt 1 992 Personen sind bereits eingereist. Vorausgesetzt, dass all diejenigen, die noch nicht einreist waren, also Fälle, in denen Verpflich- tungserklärungen vorlagen und Visa erteilt waren - 675 Personen -, dies noch tun werden, handelt es sich damit nach aktuellem Stand um 2 667 Personen, die aufgrund der niedersächsische Auf- nahmeanordnung nach Deutschland kommen bzw. gekommen sind. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 10 Zu 33: Kontingente waren im Rahmen der Bundesprogramme zur Aufnahme von insgesamt 20 000 Flüchtlingen vorgesehen; Niedersachsen konnte im Rahmen des zweiten und dritten Bundesauf- nahmeprogramms für ein Kontingent für insgesamt 994 Personen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vorschläge unterbreiten. Dies ist bereits erfolgt. Um die Aufnahme von weiteren Flüchtlingen zu ermöglichen, ist die niedersächsische Anordnung für die Aufnahme syrischer Verwandter nochmalig verlängert worden. In der niedersächsischen Anordnung ist keine Kontingentierung, sondern vielmehr eine Befristung bis zum 30. Juni 2015 vor- genommen worden. Insofern sind die bereits ansässigen Verwandten weiterhin in der Lage, im Rahmen der Voraussetzungen dieser Aufnahmeanordnung ihre Familienangehörigen einzuladen. Zu 34: Die die Landesregierung tragenden Parteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet, die Lebenssituation von Asylsuchenden zu verbessern und Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang zu schaffen. Das am 6. November 2014 in Kraft getretene „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ sieht bei Asylsuchenden und Geduldeten eine Verkürzung der Wartezeit auf drei Monate vor. Die Landesregierung begrüßt dies. Zu 35: Die Landesregierung hat die inzwischen in Kraft getretene Gesetzesänderung zur Einstufung der Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten zur Kenntnis genommen und beobachtet die Entwicklung der Asylbewerberzugangszahlen aus diesen Staaten sehr sorgfältig. Bisher konnte der von der Bundesregierung mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten erwartete Rückgang der Asylerst- und -folgeantragstellungen aus diesen Ländern nicht festgestellt werden. In Vertretung Stephan Manke Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3033 11 Anlage Gebietskörperschaft Verteilungsstand (Ist) vom 25.10.2012 bis 11.09.2013 Verteilungsstand (Ist) vom 12.09.2013 bis 06.06.2014 Verteilungstand (Ist) vom 07.06.2014 bis 20.11.2014 Braunschweig, Stadt 7 14 27 Salzgitter, Stadt 104 138 204 Wolfsburg, Stadt 100 228 175 Gifhorn 183 350 195 Göttingen ohne Stadt Göttingen 35 43 55 Göttingen, Stadt 155 168 260 Goslar 198 232 252 Helmstedt 114 116 221 Northeim 189 183 165 Osterode am Harz 107 118 189 Peine 124 224 150 Wolfenbüttel 157 173 252 Hannover, Region ohne LHH 841 918 927 Hannover, Landeshauptstadt 511 645 772 Diepholz 214 255 142 Hameln-Pyrmont 167 188 250 Hildesheim 294 453 331 Holzminden 52 94 19 Nienburg (Weser) 136 159 128 Schaumburg 141 248 251 Celle 230 202 67 Cuxhaven 140 342 406 Harburg 286 417 440 Lüchow-Dannenberg 48 69 175 Lüneburg 234 303 396 Osterholz 96 162 249 Rotenburg (Wümme) 242 244 323 Heidekreis 180 197 296 Stade 303 266 361 Uelzen 104 172 26 Verden 97 188 251 Delmenhorst, Stadt 60 146 70 Emden,Stadt 47 154 74 Oldenburg(Oldb), Stadt 322 208 235 Osnabrück, Stadt 164 290 245 Wilhelmshaven, Stadt 55 182 110 Ammerland 130 148 232 Aurich 181 442 311 Cloppenburg 150 202 348 Emsland 189 547 469 Friesland 176 164 174 Grafschaft Bentheim 116 167 268 Leer 180 197 366 Oldenburg 108 217 263 Osnabrück 89 117 116 Vechta 151 210 236 Wesermarsch 76 164 145 Wittmund 54 101 117 Gesamt 8 037 11 165 11 734 (Ausgegeben am 03.03.2015) Drucksache 17/3033 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2140 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Ansgar Focke, Angelika Jahns und Bernd-Carsten Hiebing (CDU), eingegangen am 06.10.2014 Krisen in der Welt - Die Flüchtlingszahlen steigen - Wie ist die Lage in Niedersachsen? Antwort der Landesregierung Anlage