Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3047 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2803 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Hillgriet Eilers, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe, Christian Grascha, Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Almuth von Below-Neufeldt (FDP), eingegangen am 15.01.2015 Fristverlängerungen bei Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung Nach Artikel 24 Abs. 1 NV hat die Landesregierung Anfragen der Abgeordneten unverzüglich zu beantworten. Nach § 33 Abs. 2 GGO beantwortet das fachlich zuständige Ministerium Kleine An- fragen zur schriftlichen Beantwortung namens der Landesregierung innerhalb eines Monats. Kann die Frist nicht eingehalten werden, so ist der Landtag unverzüglich schriftlich über die Hinderungs- gründe zu unterrichten und anzugeben, wann eine Antwort zu erwarten ist. Am 02.09.2014 ist eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Jan-Chris- toph Oetjen (FDP) mit dem Titel „Rechtsgrundlagen der Polizeiarbeit in Niedersachsen“ als Druck- sache 17/1907 ausgegeben worden. Enthalten waren vier Fragen. Während der Bearbeitungszeit teilte das Ministerium dem Abgeordneten mit, dass die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet wer- den könne, und beantragte daher beim Präsidenten des Niedersächsischen Landtages eine Frist- verlängerung. Eine Antwort erhielt der Abgeordnete am 21.10.2014 mit der Drucksache 17/2263. Für die Antwort hat das Innenministerium also mehr als sieben Wochen benötigt. Inhalt der Antwort waren ein Einleitungsteil, bestehend aus einem Satz, und die Beantwortung der vier Fragen des Abgeordneten in je ein bis zwei Sätzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Fristverlängerungen hat sie bisher in der laufenden Wahlperiode bei Kleinen Anfra- gen zu schriftlichen Beantwortung beantragt (bitte auch nach Ministerien aufschlüsseln)? 2. Bei wie viel Prozent der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung in der 17. Wahlperi- ode hat sie eine Fristverlängerung beantragt (bitte auch nach Ministerien aufschlüsseln)? 3. Wieso bedurfte es in dem konkreten Fall der Anfrage in der Drucksache 17/1907 einer Be- antwortungszeit von acht Wochen, wenn die Antwort so knapp ausfiel? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 25.02.2015 - 102 – 2803 (15) - Die Landesregierung beantwortet Anfragen von Abgeordneten immer wie es in Artikel 24 der Nie- dersächsischen Verfassung gefordert ist, möglichst schnell und gründlich recherchiert. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass die nach § 33 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen festgelegte Monatsfrist nicht in jedem Fall eingehalten werden kann. Insbesondere wenn die Anfragen sehr viele Einzelfragen enthalten, ein umfangreicher Rechercheaufwand erfolgen muss (was sich nicht unbedingt in der Länge der Ant- worten widerspiegelt) oder vielfältige Beteiligungen notwendig sind (die einen erhöhten Abstim- mungsbedarf notwendig machen), kann es sein, dass die Abgabefrist verlängert werden muss. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3047 2 Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass ein Zusammenhang zwischen der absoluten Zahl der Fragen und der Beantwortungsdauer besteht. Die Gesamtzahl der Kleinen Anfragen ist seit der letzten Legislaturperiode signifikant gestiegen. In dieser Wahlperiode sind bis zum Stichtag 25.01.2015 schon gut 78 % der Anzahl der Kleinen Anfragen der gesamten letzten Wahlperiode er- reicht. Hochgerechnet bedeutet das, dass in dieser Legislaturperiode mit mehr als doppelt so vielen Kleinen Anfragen als in der letzten gerechnet werden muss. Es ist trotzdem festzustellen, dass trotz der erheblich stärkeren Beanspruchung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung durch Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung die Anzahl der Fristverlängerungen im Ver- gleich zur letzten Wahlperiode insgesamt prozentual nicht gestiegen ist. Weiterhin sind z. B. im Bereich Schule Anfragen zu Verfahren oder zu Statistiken oftmals zu einem Zeitpunkt gestellt worden, zu dem die Verfahren noch nicht abgeschlossen oder die angefragten Daten aufgrund von Stichtagserhebungen noch nicht ausgewertet worden sind. Auch gibt es in- haltsgleiche Anfragen, die z. B. auf jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt und/oder auf jede Schulform in Niedersachsen bezogen, gestellt werden. Wenn in diesen Fällen die gewünschten Da- ten nicht fristgerecht ermittelt werden können, ist folglich eine hohe Anzahl von Fristverlängerungen notwendig. Zu bedenken ist außerdem, dass viele Kleine Anfragen mehrere Ressorts betreffen, und damit eine sehr hohe Zahl an Mitzeichnungen auf Antworten der Kleinen Anfragen erfolgen muss. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt: Zu 1: Es wurden die Fälle gezählt, die bis zum 25.01.2015 vorlagen: Stk 10 MI 75 MF 4 MS 46 MWK 30 MK 179 MW 56 ML 35 MJ 12 MU 60 Zu 2: Es wurden die Fälle als Berechnungsgrundlage genommen, die bis zum 25.01.2015 vorlagen: Ressort Gesamtzahl der Kleinen Anfragen Prozentualer Anteil der Anfragen, bei denen die Frist für die Antwort verlängert wurde Stk 41 24,39 % MI 163 46,01 % MF 33 12,12 % MS 99 46,46 % MWK 67 44,78 % MK 268 66,79 % MW 215 26,05 % ML 126 27,78 % MJ 69 17,39 % MU 140 42,86 % Zu 3: Die Kleine Anfrage in der Drucksache 17/1907 des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) um- fasste vier verschiedene Themenbereiche: das Niedersächsische Versammlungsgesetz, das Nie- dersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, ein Gesetz für die Entsendung Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3047 3 von niedersächsischen Polizeibeamten zu Auslandsmissionen sowie das Niedersächsische Perso- nalvertretungsgesetz. Innerhalb des Ministeriums für Inneres und Sport waren verschiedene Refe- rate bzw. Abteilungen bei der Erarbeitung des Antwortentwurfs zu beteiligen. Dies erforderte einen erheblichen Abstimmungsbedarf, der letztlich auch ursächlich für die Fristverlängerung war. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei (Ausgegeben am 05.03.2015) Drucksache 17/3047 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2803 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Sylvia Bruns, Christian Dürr, Hillgriet Eilers, Björn Försterling, Dr. Marco Genthe, Christian Grascha, Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Horst Kortlang, Jan-Christoph Oetjen und Almuth von Below-Neufeldt (FDP), eingegangen am 15.01.2015 Fristverlängerungen bei Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung Antwort der Landesregierung