Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2761 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Digitale Wirtschaft - Was tut die Landesregierung für ein innovatives Niedersachsen? Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft stellt die niedersächsischen Unternehmen vor große Herausforderungen. Innovationen in diesem Wirtschaftszweig werden künftig einen entscheidenden Einfluss auf die Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung nehmen. Daher forderte der Europäi- sche Rat geeignete Rahmenbedingungen für Massendaten und Cloud-Computing. Mit der Digitalisierung der Wirtschaft sind nach übereinstimmenden Expertenäußerungen jedoch auch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Informationssicherheit erforderlich. Die da- mit verbundenen Risiken wirkten sich hemmend auf die Investitions- und Innovationstätigkeit der Unternehmen und insbesondere der KMU aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Digitalisierung der Wirtschaft bei, insbe- sondere hinsichtlich der Innovationspotenziale für die niedersächsischen Unternehmen? 2. In welchen Branchen können niedersächsische Unternehmen und insbesondere die KMU von Investitionstätigkeiten im Bereich der digitalen Wirtschaft profitieren? 3. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von niedersächsischen Unternehmen und insbeson- dere der KMU ergreift die Landesregierung bezüglich der mit der Digitalisierung der Wirtschaft verbundenen Herausforderungen? 4. Wie sind diese Maßnahmen in ein gesamtdeutsches Konzept bzw. in ein gesamteuropäisches Konzept der Digitalisierung der Wirtschaft eingebunden? 5. Das Konzept des Europäischen Rates sieht die Etablierung eines europäischen Netzes von Kompetenzzentren für das digitale Unternehmertum vor. Plant die Landesregierung die An- siedlung eines solchen Kompetenzzentrums in Niedersachsen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Herstellung eines Ordnungsrahmens der umfassenden Netz- und Informationssicherheit, insbesondere in den Bereichen des Schutzes personenbezogener Daten, der Regeln für Data-Mining sowie der Sicherheit und des Eigentums von Daten und Datenübermittlungen? 7. Wie beurteilt die Landesregierung das Konzept der „standardmäßig offenen Daten“? 8. Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers ergreift die Landesregierung bezüglich des Innovationspotenzials der niedersächsischen Hochschulen in den verschiedenen Bereichen der Digitalisierung der Wirtschaft? (An die Staatskanzlei übersandt am 21.01.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.02.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2761/Digitalisierung - Die Digitalisierung betrifft alle Lebensbereiche - Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben. Die Frage, wie wir künftig wirtschaften, leben und arbeiten werden, wird ganz maßgeblich von dem Prozess der zunehmenden Digitalisierung geprägt. Daher ist die Digitalisierung eine wichtige gesamtwirtschaftliche und politische Gestaltungsaufgabe. Handelnde sind in erster Linie die Unternehmen, die sich den Herausforderungen immer wieder neu stellen müssen, um erfolgreich zu bleiben. Letztlich brauchen alle Unternehmen eine geeignete Strategie, wie sie Digitalisierung und Internetnutzung für sich erfolgreich einsetzen wollen. Die Poli- tik kann ihnen diese Verantwortung nicht abnehmen. Ihre Aufgabe ist es, den Wandel aktiv zu be- gleiten und mitzugestalten, die Beteiligten zu unterstützen und dort, wo es erforderlich ist, auch eindeutige Rahmenbedingungen zu setzen. Eine zentrale Aufgabe wird sein, das Vertrauen und die Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste zu stärken. Dieses kann auch die Marktchancen der deutschen digitalen Sicherheitswirtschaft wei- ter verbessern. In der Zusammenarbeit mit allen Anwenderbranchen, von der Landwirtschaft über die Industrie bis hin zum Handwerk und Handel, bieten sich gerade für die niedersächsischen Soft- wareanbieter Chancen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Digitalisierung der Wirtschaft hat aus Sicht der Landesregierung eine herausragende Bedeu- tung: Bestehende Wertschöpfungsketten verändern sich tiefgreifend und neue Geschäftsmodelle entstehen. Hiervon sind alle Wirtschaftsbereiche betroffen: Anbieter und Nachfrager, große wie kleine Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus fast allen Branchen und Berufs- gruppen. Innovationspotenziale für die niedersächsische Wirtschaft werden insbesondere im Themenfeld „Industrie 4.0“ gesehen. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Zukunftsthema, das viele Chancen bietet. So gilt es beispielsweise den Industriestandort Niedersachsen als Leitanbieter und Leit- markt für Industrie 4.0-Anwendungen zu etablieren und eine flexiblere Produktion zu erzielen, die die Reaktionsfähigkeit bei Störungen oder Eilaufträgen erhöht. In Industrie 4.0 stecken zudem auch Innovationspotenziale in energie-, umwelt- und materialschonenden Fertigungsprozessen, die eine Ressourcenersparnis ermöglichen. Zu 2: Der digitale Wandel erfasst die niedersächsische Wirtschaft auf ganzer Breite. Das bundesweit von den Industrie- und Handelskammern durchgeführte IHK-Unternehmensbarometer „Wirtschaft 4.0: Große Chancen, viel zu tun“ (Januar 2015) hat aufgezeigt, dass die Digitalisierung die Geschäftsund Arbeitsprozesse aller Wirtschaftszweige in vergleichbarem Umfang beeinflusst. Allerdings steigt die positive Bewertung der Digitalisierung im Hinblick auf die Umsatzentwicklung mit der Größe der Unternehmen. Eine Diskrepanz zwischen Großunternehmen und Mittelstand herrscht gerade in der Industrie, für die vielfach ein erheblicher Produktivitätssprung durch die Digitalisie- rung prognostiziert wird. So steht der Mittelstand beim Thema Industrie 4.0 vor größeren Heraus- forderungen als Großunternehmen. Einer aktuellen Studie des Branchenverbandes BITKOM zufolge werden sechs Branchen am stärksten von Industrie 4.0 profitieren. Diese sind: Maschinenbau, Kraftwagen und Kraftwagenteile, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 3 ITK-Branche, Elektrische Ausrüstung, Chemische Erzeugnisse und Land- und Forstwirtschaft (in- klusive Agrartechnik/Landmaschinen). Dies lässt sich auch auf Niedersachsen übertragen, wo die zuvor benannten Branchen besonders stark vertreten und gut aufgestellt sind, gerade auch im Bereich der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer. Vor allem auf der Anbieterseite ergeben sich durch Industrie 4.0 zudem neue Geschäftsmodelle für Dienstleister und Start-ups, die intelligente Produkte, Dienstleistungen und Wissen zu Lösungen für den kundenspezifischen Bedarf bündeln. Zu 3: Die Landesregierung informiert die niedersächsischen KMU über die Chancen und Herausforde- rungen der Digitalisierung im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen zum Themenfeld Indust- rie 4.0 sowie in regelmäßigen Dialogen mit den mittelstandsrelevanten Kammern und Verbänden. Zudem wurde eine spezielle Tagung zum Bereich IT-Sicherheit in Unternehmen angeboten. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat sich das Ziel gesetzt, Industrie 4.0 nach außen und innen sichtbar zu machen. Zudem sollen niedersächsische Unternehmen und hier insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auf Hersteller- und Anwenderseite dabei unterstützt werden, die Potenziale von Industrie 4.0 optimal für sich zu nutzen. Die bereits getroffenen Maß- nahmen reichen von den zuvor benannten Veranstaltungen für Unternehmen bis hin zur Förderung von innovativen Industrie 4.0-Projekten über das Innovationsförderprogramm und spezielle Pro- jektwettbewerbe. In diesem Zusammenhang ist die Ausschreibung eines Projektwettbewerbes Industrie 4.0 erfolgt. Außerdem wird ein Netzwerk der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Multiplika- toren als Anlaufstelle und niedersächsische Plattform für Industrie 4.0 eingerichtet. Geprüft wird zu- dem die Idee einer Modell- und Lernfabrik, die geeignet ist sowohl für wissenschaftliche Begleitung, Forschung und Qualifizierung als auch zur Demonstration von Industrie 4.0-Ansätzen. Daneben sind für 2015 drei Veranstaltungen geplant, mit denen Unternehmen über verschiedene Aspekte von Industrie 4.0 informiert werden sollen. Grundlegende Voraussetzung ist ein leistungsfähiger Breitbandanschluss auch und gerade im länd- lichen Raum. Die Landesregierung treibt deshalb eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen breitbandigen Internetverbindungen durch die neue Landesbreitbandstrategie voran, die das Kabinett am 10.06.2014 beschlossen hat. Das Land wird einen mit 60 Millionen Euro dotierten Förderschwerpunkt Breitband einrichten. Die NBank soll das zentrale Instrument für die Förderung und Finanzierung kommunaler Breitbandvorhaben in Niedersachsen werden und aus Mitteln der Europäischen Investitionsbank Darlehen im Gesamtumfang von 500 Millionen Euro zum Breitband- ausbau für die Landkreise zur Verfügung stellen. Zu 4: Die zahlreichen Initiativen auf europäischer und bundesdeutscher Ebene im Hinblick auf Big Data und Cloud-Computing werden von niedersächsischer Seite intensiv begleitet. Auf Bundesebene ist aktuell insbesondere auf die Digitale Agenda der Bundesregierung hinzuweisen. Mit dem Nationa- len IT-Gipfel und dem ressortübergreifenden Steuerungskreis Digitale Agenda wurden konkrete Plattformen für einen intensiven Austausch mit allen relevanten Gruppen geschaffen. Hier werden die Querschnittsthemen, wie digitale Infrastruktur, digitale Wirtschaft, innovativer Staat und IT-Sicherheit intensiv diskutiert. Zu 5: Derzeit sind die genauen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Etablierung dieser Kompetenzzentren noch nicht bekannt. Auf Bundesebene wird eine Studie erstellt, die die Anwen- dungen von Industrie 4.0 analysieren und bis April Handlungsempfehlungen vorlegen soll. Die fünf Informations- und Kompetenzzentren sollen Teil eines sich anschließenden Gesamtkonzeptes wer- den. In diesem Zusammenhang finden Workshops am Fraunhofer Institut für Materialfluss und Lo- gistik in Dortmund statt, bei denen Niedersachsen vertreten ist. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 4 Zu 6: In den Behörden der niedersächsischen Landesverwaltung wird Informationstechnologie in vielfälti- ger Weise zur Aufgabenerfüllung genutzt. Hierbei ist es ein besonderes Anliegen der Landesregie- rung, die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität aller Daten, die zur Aufgabenerfüllung der öf- fentlichen Verwaltung verarbeitet werden, sicherzustellen. Die Gewährleistung der Sicherheit von Verwaltungsinformationen hat in der öffentlichen Verwaltung eine lange Tradition. Unter dem Be- griff „Informationssicherheit“ lassen sich zahlreiche Anstrengungen der niedersächsischen Landesverwaltung bündeln, die das Ziel haben, überall im Land Niedersachsen ein einheitliches Sicher- heitsniveau bei der Informationsverarbeitung sicherzustellen. Bereits im Jahr 2011 hat der Niedersächsische IT-Planungsrat die Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit (ISLL) beschlossen und in Kraft gesetzt. Als Teil der Organisationsverant- wortung obliegt die Gewährleistung von Informationssicherheit der jeweils zuständigen Behörden- leitung. Die ISLL verpflichtet die niedersächsische unmittelbare Landesverwaltung, ein wirkungsvol- les Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufzubauen sowie dauerhaft aufrechtzuer- halten und weiterzuentwickeln. Das ISMS sorgt für einen sicheren Umgang der Beschäftigten mit ihren Arbeitsplatzsystemen, den sicheren Einsatz von mobilen Endgeräten und die ordnungsgemä- ße Sicherung von Daten. An der Spitze des ISMS steht der Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Security Officer - CISO). Mit dem ISMS sieht sich die nieder- sächsische Landesverwaltung für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der fortschrei- tenden Digitalisierung gut gerüstet. Im Cyber-Raum findet eine immer umfassendere Vernetzung von Informations-, Steuerungs- und Versorgungssystemen statt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und der Staat sind auf die- se weltweit vernetzten Informationsinfrastrukturen angewiesen. Der Ausfall einer Informationsinfra- struktur kann durch Kaskadeneffekte zum Ausfall weiterer Infrastrukturen führen und damit weitrei- chende Krisen auslösen. Neben dem Ausfallrisiko können erhebliche Schäden durch ein Ausspä- hen oder Manipulieren von vertraulichen Informationen entstehen. Daher stehen der Schutz der personenbezogenen Daten und die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im Focus der niedersächsischen Landesverwaltung. Am 27.11.2012 hat die Landesregierung die Cyber-Sicherheitsstrategie für Niedersachsen mit dem Ziel beschlossen, die Informationssicherheit in der niedersächsischen Landesverwaltung weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit mit Kommunen, Unternehmen und privaten Organisationen auf diesem Gebiet zu stärken. Die Cyber-Sicherheitsstrategie umfasst drei Hauptziele: Die Stär- kung der Informationssicherheit in der niedersächsischen Landesverwaltung, das Bereithalten einer erprobten Krisenbewältigungsorganisation und die Optimierung der Informationssicherheit in Nie- dersachsen durch Vernetzung der Aktivitäten auf allen Ebenen. Eine zentrale Maßnahme im Rah- men der Umsetzung der Cyber-Sicherheitsstrategie ist die Errichtung und der Betrieb eines Com- puter Emergency Response Teams (N-CERT), das Ende 2012 beim Ministerium für Inneres und Sport angesiedelt wurde und seit September 2014 Mitglied im Deutschen CERT-Verbund ist, in der deutsche Sicherheits- und Computer-Notfallteams aus Verwaltung und Wirtschaft kooperieren. Das N-CERT, CISO und die Informationssicherheitsbeauftragten der Behörden bewerten ständig die Sicherheitslage für die niedersächsische Landesverwaltung. Gegebenenfalls notwendige orga- nisatorische und technische Maßnahmen werden in direkter Zusammenarbeit mit den IT-Dienst- leistern in der niedersächsischen Landesverwaltung umgesetzt. Dabei werden die nach dem jewei- ligen Stand der Technik angemessenen Schutzmechanismen angewendet, um Daten vor unbe- rechtigtem Zugriff zu schützen. Angesichts der jüngsten, weltweiten IT-Sicherheitsvorfälle begrüßt die Landesregierung den Ent- wurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheits- gesetz) der Bundesregierung vom 29.12.2014. Mindeststandards und Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen können dazu beitragen, die Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland zu verbessern und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren in diesem Zusammenhang zu verstärken. Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle beim Bundesamt für Si- cherheit in der Informationstechnik ermöglicht es, dass Gefährdungen frühzeitig erkannt, branchen- sowie länderübergreifend Informationen gesammelt und diese den betroffenen Stellen zu deren Bekämpfung bereitgestellt werden können. Die Landesregierung unterstützt den Gesetzentwurf Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 5 zwar grundsätzlich, setzt sich aber im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens im Bun- desrat für eine Anpassung des Gesetzentwurfs an die bestehenden Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft ein. Mit dem technologischen Fortschritt findet auch die Verarbeitung personenbezogener Daten in im- mer größeren Ausmaßen und Bereichen statt. Diese Entwicklung stellt den Datenschutz vor die Herausforderung, die Vorschriften an die Entwicklungen anzupassen und einen effizienten rechtli- chen Rahmen zu setzen. Am 13.06.2001 wurde das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) verabschiedet, das die Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öf- fentliche Stellen regelt. Damit erfolgte die Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Richtlinie vom 24.10.1995. Das NDSG ist zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.12.2012 geändert worden. Am 25.01.2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) vorgelegt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die wirtschaftliche Entwicklung das Vertrauen der Verbraucher in die Online-Umgebung voraussetzt. Der Vorschlag der Europäischen Kommission fordert mit Bezug auf den technologischen Fortschritt beim Daten- austausch ein hohes Maß an Datenschutz und bei der elektronischen Kommunikation die Gewähr- leistung der Netz- und Informationssicherheit. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ha- ben dabei geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine sichere Da- tenverarbeitung zu gewährleisten und Störungen oder Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit der Daten beeinträchtigen könnten. Der Bundesrat hat darüber hinaus mit der Stimme Niedersachsens im Bereich des internationalen Datenverkehrs gemeinsame Schutzstandards gefordert und betont, dass Datenschutz durch Technik auch die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen betrifft. Die Datenschutz-Grundverordnung wird derzeit im Rat der EU und danach im Trilog mit dem Euro- päischen Parlament und der Kommission beraten. Die Verordnung wird nach Inkrafttreten im Land Niedersachsen direkt anzuwenden sein. Zu 7: Das Konzept standardmäßig offener Daten ist Teil der von der EU-Kommission verfolgten Digitalen Agenda. Ende 2011 hat die damalige EU-Kommissarin Neelie Kroes eine diesbezügliche EU-Stra- tegie für offene Daten präsentiert. Grundsätzlich sollen danach alle Dokumente, die von öffentli- chen Stellen zugänglich gemacht werden, zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden können. Wesentliches Ziel dabei ist es, die Daten weitgehend kostenfrei und in maschinenlesbaren Forma- ten zu veröffentlichen. Damit ist das Konzept eine Weiterentwicklung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwen- dung von Informationen des öffentlichen Sektors. Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) setzt die Richtlinie weitgehend unverändert um. Das am 19.12.2006 in Kraft getretene Gesetz dient der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen des Bundes und der Länder in Deutschland. Das Gesetz eröffnet keinen Zugang zu Informationen. Wird allerdings der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand eröffnet, etwa aufgrund eines Informationsfreiheitsgesetzes, ist die Weiterverwendung unabhängig von den Verwendungsinteressen der Nutzer nach den Grund- sätzen der Transparenz und Gleichbehandlung - z. B. im Fall der Gebührenerhebung - zu gestat- ten. Mit der auf dem G8-Gipfel in Lough Erne im Juni 2013 beschlossenen Open-Data-Charta haben sich alle G8-Staaten zu einer breiten Veröffentlichung von Verwaltungsdaten im Sinne der EU-Stra- tegie für offene Daten bekannt. Die Unterzeichner der Charta haben sich verpflichtet, Daten aus 14 Kategorien zu veröffentlichen, dazu gehören Datensätze zu Unternehmen, Kriminalität und Justiz, Erdbeobachtung, Erziehung, Energie und Umwelt, Finanzen und Ausschreibungen, Geodaten, Entwicklungshilfe, Transparenz, Rechenschaftslegung und Demokratie, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, soziale Mobilität und Fürsorge sowie Transport und Infrastruktur. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 6 Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Programme zur Digitalen Verwaltung 2020 einen Natio- nalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta vorgelegt. Behörden der Bundesverwal- tung werden danach verpflichtet, in einem bestimmten Umfang Daten in einheitlichen maschinen- lesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen in das im Februar 2013 frei geschaltete Open-Data-Portal für Deutschland - „GovData“ - einzustellen. Die Landesregierung begrüßt den Ansatz, Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger trans- parent zu machen und auf dieser Basis auch neue Formen der Einbindung der Zivilgesellschaft in staatliches Handeln zu erproben. Sie wird dabei auch prüfen, in welchem Umfang Daten über ein internetbasiertes Portal zugänglich gemacht werden und welche Formatvorgaben hierfür gewählt werden können. Dabei wird sie das Interesse der Zivilgesellschaft an der Bereitstellung bestimmter offener Daten im Sinne der EU-Strategie für offene Daten ebenso in die Abwägung einbeziehen wie Interessen des Datenschutzes, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Land, solche Daten bereitzustellen, sowie die fiskalischen Interessen des Landes. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Bürgerinnen und Bürger mit den maschi- nenlesbaren Rohdaten ohne weitere Dokumentationen dazu kaum etwas anfangen können. Bürge- rinnen und Bürger, die in einem Open-Data-Portal vor allem nützliche Informationen über das Han- deln der Verwaltung oder zu konkreten Fragen des Umwelt- oder Verbraucherschutzes, der sozia- len oder verkehrlichen Infrastruktur oder zur Regionalstatistik erwarten, werden insoweit durch die maschinenlesbaren Rohdaten allein nicht erreicht. Hier geben die bestehenden Angebote etwa des Landesamtes für Statistik Niedersachsen durchaus verständlicher Auskunft. Zu 8: In der „Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung“ (RIS3) werden insgesamt sieben Bereiche identifiziert, die weitreichendes Entwicklungspotenzial zur Stärkung des Innovati- onsstandortes Niedersachsen aufweisen. Zu diesen sieben Feldern der intelligenten Spezialisie- rung gehört auch die Digitale und Kreativwirtschaft. Diese Spezialisierungsfelder und deren spezifi- sche Potenzialbereiche werden prioritär weiterentwickelt, um die damit verbundenen Wachstums- chancen optimal zu nutzen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) erarbeitet derzeit die für die Förderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung 2014 bis 2020 zu entwickelnden Richtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer auf Grundlage der RIS3. Gleichzeitig finalisiert das MWK seine eigenen forschungsstrategischen Fördergrundsätze und legt dabei höchste Priorität auf die Förderung des Wissens- und Technologietransfers. Nach bisherigen Planungen wird das MWK im Laufe des Jahres 2015 Richtlinien für die EFRE-För- derperiode 2014 bis 2020 veröffentlichen, die den Bereich Forschungsinfrastruktur sowie Koopera- tionen, Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer umfassen. Anträge von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie sich inhaltlich auf eines der RIS3-Spezialisierungsfelder beziehen. Damit wird deutlich, dass das MWK der Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft durch das Instrument der EFRE-Förderung Priorität beimisst. Die wissenschaftlichen und entwicklungsspezifischen Fragestellungen in dem Bereich der Digitali- sierung sind eng verknüpft mit dem Zukunftsfeld Industrie 4.0. Auf diesem Gebiet verfügt Nieder- sachsen über eine breit aufgestellte und bereits jetzt national und international sehr sichtbare For- schungslandschaft. Der gesamte Themenkomplex gehört daher zu einem der zentralen Handlungs- felder mit einem großen wissenschaftlichen Entwicklungspotenzial, das vor allem unter produkti- onstechnologischen Aspekten in der zukünftigen Förderstrategie des MWK besonderen Raum ein- nehmen wird. Ebenso wie das MWK erarbeitet auch das MW aktuell Richtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer auf Grundlage der RIS3 und somit auch für die Digital- und Krea- tivwirtschaft. In verschiedenen Richtlinien wird dabei der Wissenstransfer von der niedersächsi- schen Wissenschaft in die niedersächsische Wirtschaft unterstützt, z. B. durch eine Beratung von KMU und Vermittlung von wissenschaftlicher Expertise, durch Zusammenarbeit in Innovations- netzwerken oder durch Kooperationsprojekte wissenschaftlicher Einrichtungen mit KMU. Zudem ist beabsichtigt, wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, ein Industrie 4.0-Netzwerk der Akteure aus Wirt- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3051 7 schaft und Wissenschaft sowie Verwaltung und Multiplikatoren einzurichten. Geprüft wird der Auf- bau einer Modell- und Lernfabrik, die geeignet ist sowohl für wissenschaftliche Begleitung, For- schung und Qualifizierung als auch zur Demonstration von Industrie 4.0-Ansätzen. Außerdem fördert das MW anteilig das Institut für Integrierte Produktion Hannover (IPH), zur Unter- stützung des Wissens- und Technologietransfers in wirtschaftsnahen Anwendungen der Produkti- onstechnik. Das IPH hat sich in den vergangenen fünf Jahren gemeinsam mit niedersächsischen Unternehmen in einer Vielzahl von Projekten mit dem Thema Industrie 4.0 auseinandergesetzt und so einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers geleistet. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am 05.03.2015) Drucksache 17/3051 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2761 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Digitale Wirtschaft - Was tut die Landesregierung für ein innovatives Niedersachsen? Antwort der Landesregierung