Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3056 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2667 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Welche neuen Erkenntnisse hat die Innenministerkonferenz gebracht? Am 11. und 12. Dezember 2014 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zuletzt getagt. Während der Tagung in Köln unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger wurde u. a. über das Thema „Polizeieinsätze bei Fußballspielen“ als Schwerpunkt gesprochen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vom 26. September 2014 mit dem Titel „Fan-Sonderzüge in Niedersachsen“ (Drs. 17/2295) verwies die Landesregierung in den Antworten auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 und in ihrer Vorbemerkung auf die (nächste) IMK. Darüber hinaus wurden nach Medienberichten auf der Innenministerkonferenz Maßnahmen gegen sogenannte Intensivtäter bei Fußballspielen diskutiert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Inwiefern wurde das Thema „Fanreiseverkehr“ in Gesprächen der IMK mit dem DFB und der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH thematisiert? Welche Erkenntnisse konnten in diesen Ge- sprächen gewonnen werden? 2. Inwiefern hat sich die IMK mit dem nordrhein-westfälischen Projekt „Länderübergreifende Zu- satzzüge“ befasst? Welche Schlüsse konnte die Landesregierung aus der Vorstellung des Projekts ziehen? 3. Inwiefern wurden bereits gesonderte Gespräche des Innenministeriums mit der DB Regio AG in Hannover bzw. mit niedersächsischen Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Thema „Fanreiseverkehr “ initiiert? 4. Wie hat sich die Berichterstattung Nordrhein-Westfalens zu dem eigenen Vorstoß beim The- ma „Fan-Sonderzüge“ gestaltet? Wie bewertet die Landesregierung das vorgestellte Projekt, und inwiefern erachtet sie es für anwendbar auf Niedersachsen? 5. Hat der Innenminister von Nordrhein-Westfalen vom den Modellprojekt berichtet, bei dem in NRW an den ersten vier Spieltagen der neuen Bundesligasaison die Einsatzstärke der Polizei reduziert wurde? Wenn ja, welches Fazit zog Herr Jäger mit Blick auf Einsatzstunden der Po- lizei, Verletzte, eingeleitete Strafverfahren und die Aufrechterhaltung der Wahrung der öffent- lichen Sicherheit? Wird NRW das Modell fortführen? 6. Hat das Bundesland Bremen von dem eingeführten „Bremer Modell“ berichtet, wonach bei Ri- sikospielen im Weserstadion erhöhte Einsatzkosten der Polizei der Deutschen Fußballiga (DFL) in Rechnung gestellt werden? Wenn ja, hat Herr Mäurer berichtet, ob für das Bundes- ligaspiel Werder Bremen gegen Hannover 96 eine Rechnung an die DFL geschickt wurde? Hat Herr Mäurer berichtet, dass die DFL etwaige Kosten auf den Verein SV Werder Bremen umlegen wird und dieser entsprechende Rücklagen bildet? 7. Die Innenministerkonferenz hat nach Medienberichten einen Beschluss zum effizienteren Vorgehen gegen Intensivtäter im Fußball gefasst. Wie definiert die Innenministerkonferenz „Intensivtäter“ im Zusammenhang mit Fußballspielen? Welche Maßnahmen sollen insbesondere im Informationsaustausch zwischen den Ländern ergriffen werden? Auf welcher daten- schutzrechtlichen Grundlage soll verfahren werden? Wird auch gegen Fußballzuschauer, die bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, vorgegangen? Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3056 2 8. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Rechtmäßigkeit der „Datei Gewalttäter Sport“? Sind in dieser Datei nach Informationen der Landesregierung auch Per- sonen erfasst, die nicht im Rahmen eines Strafverfahrens rechtskräftig verurteilt wurden? Welche Daten werden in der Datei wie lange gespeichert? Werden die betroffenen Personen über die Speicherung informiert, und welche Möglichkeiten zur Prüfung der erhobenen Daten und zum Widerspruch gibt es? Wird es durch die Beschlüsse der IMK eine Reform der „Datei Gewalttäter Sport“ geben? 9. Hat sich die Innenministerkonferenz mit den HoGeSa-Demonstrationen in Köln und Hannover befasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 10. Welche Beschlüsse zum Thema „Polizeieinsätze bei Fußballspielen“ hat die Innenministerkonferenz gefasst? Ist im Sinne der Informationsfreiheit geplant, dass diese Ergebnisse künf- tig zeitnah und ausführlich im Internet abrufbar sind? Wenn nein, warum nicht? 11. Immer mehr Vereine geben Verbandsstrafen, etwa nach dem Abbrennen von Pyrotechnik, an private Dritte weiter. Die von der Sportgerichtsbarkeit festgelegten Strafen richten sich dabei vielfach nach der Anzahl der Vergehen unter Beteiligung des betreffenden Vereines, nicht aber nach Art und Schwere des Vergehens dafür verantwortlicher Zuschauer. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Weitergabe von durch den Sport selbst fest- gelegten Geldstrafen an private Dritte? Wäre es aus Sicht der Landesregierung nicht rechts- staatlich sauberer und plausibler, wenn bei entsprechenden Vergehen, wie dem Abbrennen von Pyrotechnik, Ordnungsämter und Polizei gegen die Verantwortlichen aktiv würden und angemessene Sanktionen verhängten? 12. „Mehr Sicherheit im Fußball - Verbessern der Kommunikationsstrukturen und Optimieren des Fandialogs“ (SiKomFan) oder „Selbstregulierungskompetenz von Fußballfans“ sind nur zwei Beispiele: Aktuell befassen sich mehrere Studien mit der Sicherheitslage im Fußball und mög- lichen Lösungsansätzen zur Reduzierung von Gewalt. Inwiefern hat sich die Innenminister- konferenz bisher mit entsprechenden Studien befasst? Ist eine konzeptionelle Einbeziehung der Forschungsergebnisse aktueller Studien geplant? Steht die Innenministerkonferenz im Di- alog mit den Forschern? Welche Forscher haben zuletzt in der Innenministerkonferenz ihre Einschätzungen oder (Teil-)Ergebnisse präsentiert? 13. Wurde das Modell der verpflichtenden Busanreise für Gästefans, wie es die rot-grüne Landes- regierung in Niedersachsen bei Risikospielen befürwortet, auf der Innenministerkonferenz in Köln thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 14. Gibt es in der Innenministerkonferenz ein Reporting über den Stand der Umsetzung und die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse zum Thema „Gewalt im Fußball“. Wenn ja, in welchem Turnus und mit welchen thematischen Zuständigkeiten und, wenn nein, warum nicht? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.02.2015 für Inneres und Sport - 24.16-12310/5-21/15 - Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) befasst sich in ihren Sitzungen regelmäßig mit dem Themenkomplex „Fußball“. Im Rahmen der 200. Sitzung am 11. und 12. Dezember 2014 in Köln befasste sich die IMK neben dem Thema „Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballeinsätzen“ u. a. auch mit Beschlussvorlagen zu dem Einsatz von länderübergreifenden zusätzlichen Zügen im Fußballfanreiseverkehr, der Präsenz der Polizei bei Fußballspielen sowie mit Maßnahmen gegen Intensivtäter. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3056 3 Die Beschlussfassungen zu diesem Themenkomplex bilden im Rahmen der umfangreichen Tages- ordnungen keinen inhaltlichen Schwerpunkt. Angesichts des hohen Interesses am Fußball in Deutschland sind sie naturgemäß jedoch häufig dazu geeignet, in den Fokus der Medien und damit der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken. Neben dieser Medienberichterstattung werden die frei- gegebenen Beschlüsse der IMK nebst Berichten auch auf der Homepage der Innenministerkonfe- renz im Internet veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Seit der schriftlichen Beantwortung zu der genannten Kleinen Anfrage haben keine erneuten Spit- zengespräche zwischen der IMK und dem DFB und der DFL stattgefunden. Das einmal jährlich vereinbarte Treffen ist für den 4. Mai 2015 in Mainz terminiert. Zu 2 bis 4: Der Beschluss und der Bericht sind veröffentlicht (siehe unter: www.innenministerkonferenz.de/ IMK/DE/termine/to-beschluesse/20141211.html). Die Auffassung der Landesregierung zur Bedeu- tung einer aktiven Rolle der Verbände und Vereine im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines verlässlichen Reisemanagements und attraktiver Reisemöglichkeiten wurde in dem Beschluss auf- genommen. Diese wird auch im Rahmen der Prüfung einer bundesweiten Umsetzung des Projek- tes durch die Verkehrsministerkonferenz verfolgt werden. Angesichts der Beschlussfassung erscheinen gesonderte Gespräche vorerst nicht zielführend. Zu 5: Der Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Über ihn darf die Landesregierung in einer auch der Öffentlichkeit zugänglichen Beantwortung keine Aus- kunft geben. Zu 6: Nein. Zu 7: Der Beschluss zur „Rahmenkonzeption Intensivtäter Gewalt und Sport“ ist veröffentlicht (Link siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 4). Mit der Umsetzung werden Maßnahmen gegen Personen, die maßgeblich zu Gewaltdelikten von besonderer Bedeutung anstiften oder deren Abläufe gestalten und lenken sowie Personen, die selbst solche Gewalttaten ausführen, länderübergreifend intensi- viert. Dabei spielt ein entsprechender personenbezogener Informationsaustausch eine wesentliche Rolle, um Polizei und Justiz in die Lage zu versetzen, im ganzheitlichen Ansatz gegen identifizierte Intensivtäter, und nur um solche geht es, effizient vorzugehen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle noch einmal, die es sich hier um Maßnahmen handelt, die ge- gen eine geringe Zahl von Personen gerichtet ist, die sich bei der Ausführung von Gewalttaten durch eine hohe kriminelle Energie auszeichnen und von denen zu erwarten ist, dass sie solche Handlungen fortsetzen. Zu 8: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datei Gewalttäter Sport begründen. Die Errichtungsanordnung des Bundeskriminalamtes vom 13. Juni 2013 ist Grundlage für die Verwendung in den niedersächsischen Polizeibehörden. Benachrichti- gungen über Speicherungen in der Datei sind in Niedersachsen nicht vorgesehen, die Auskunfts- rechte entsprechen den Grundsätzen des Datenschutzes. Beschlüsse der IMK zu diesem Thema gab es in jüngerer Zeit nicht. Zu 9: Ja. Der Beschluss ist veröffentlicht (Link siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 4). Die IMK hat deshalb den Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AK II) beauftragt, bis zur Frühjahrssitzung 2015 einen Bericht über Verbindungen zwi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3056 4 schen der rechtsextremistischen und der Hooliganszene vorzulegen und hierbei insbesondere de- ren Ursachen bzw. Intentionen darzustellen. Zu 10: Siehe Vorbemerkungen. Zu 11: Die Regressnahme von erkannten Verursachern durch Vereine, die aufgrund deren individueller Handlungen von Verbandsstrafen betroffen sind, ist nach Auffassung der Landesregierung ein ge- eignetes Mittel, eine generalpräventive Wirkung zu entfalten. Es ist nicht bekannt, dass dieses zivil- rechtliche Vorgehen die rechtsstaatliche Verfahrensweise ersetzt, dass festgestellte Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Im Übrigen leitet die Polizei in allen Fällen, die ihnen be- kannt werden, Ermittlungsverfahren ein und leitet diese an die zuständige Staatsanwaltschaft wei- ter. Zu 12: Das Forschungsprojekt „Mehr Sicherheit im Fußball - Verbessern der Kommunikationsstrukturen und Optimieren des Fandialogs“ wird von der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) auf orga- nisatorischer Ebene koordiniert. In den Arbeitspaketen verantworten und bestimmen einzelne Pro- jektpartner die inhaltliche und organisatorische Arbeit selbstständig. Das Projektende ist im Jahr 2016, Ergebnisse und eine damit einhergehende Bewertung liegen noch nicht vor. Die IMK steht weder im Dialog mit den Forschern noch haben diese Einschätzungen oder Teiler- gebnisse präsentiert. Letztmalig hat die Projektleitung der DHPol im Rahmen der Sitzung des AK II am 9./10. April 2014 in Potsdam über den Fortschritt berichtet. Zu dem von DFB und DFL geförderten Verbundprojekt „Selbstregulierungskompetenz von Fußballfans “ der Universität Bielefeld, der Fachhochschule Potsdam und der Universität Kassel liegen der- zeit keine Informationen vor. Zu 13: Nein. Das sogenannte Niedersächsische Modell wurde auf der vorherigen IMK beraten. Der Be- schluss ist veröffentlicht. Zu 14: Die Umsetzung der Beschlüsse der IMK obliegt den Ländern. Dazu werden diese Beschlüsse ge- gebenenfalls auch über die jeweiligen Arbeitskreise zurückgespiegelt, eine Evaluation von ver- schiedenen Maßnahmen geschieht in der Regel im laufenden Prozess. Darüber hinaus finden im Themenbereich Fußball jährliche Spitzengespräche zwischen der IMK und dem DFB und der DFL statt (siehe auch Frage 1). Neben der Erörterung aktueller Themen, die wiederum in Beschlüssen Aufnahme finden können, wird hier auch die Wirksamkeit der eingeleite- ten Maßnahmen betrachtet. In diesen Prozess ist auch der Nationale Ausschuss Sport und Sicher- heit eingebunden. In Vertretung Stephan Manke (Ausgegeben am 06.03.2015) Drucksache 17/3056 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2667 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 19.12.2014 Welche neuen Erkenntnisse hat die Innenministerkonferenz gebracht? Antwort der Landesregierung