Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3083 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2762 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Welche thematisch ausgewählte Beratung wird zukünftig in Niedersachsen gefördert? Niedersachsen fördert die Beratung zu ausgewählten Themen auf landwirtschaftlichen Betrieben. Bisher gilt dafür das sogenannte Zuwendungsrecht. Ab 2015 gelten durch die GAP-Reform neue Regeln, die besagen, dass Niedersachsen EU-weit ausschreiben muss. Es gilt die ELER-VO 1305, § 15 Abs. 3: „(3) Die zur Beratung ausgewählten Behörden oder Stellen müssen über angemessene Ressourcen in Form von regelmäßig geschultem und qualifiziertem Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Bereiche, in denen sie Beratungen erteilen, verfügen. Die im Rahmen dieser Maßnahme Begünstigten werden anhand von Ausschreibungen ausgewählt. Das Auswahlverfahren muss dem für das öffentliche Beschaf- fungswesen geltenden Recht unterliegen und gleichermaßen öffentlichen wie privaten Einrichtun- gen offenstehen. Es muss objektiv sein und den Ausschluss von Bewerbern mit Interessenkonflik- ten vorsehen.“ Ausgeschrieben wird die Förderung der Beratung für landwirtschaftliche Betriebe vom Logistik Zentrum Niedersachsen. Dieses Zentrum ist der Teil der Landesverwaltung Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Verfahrensschritte werden im neuen Auswahlverfahren zur Förderung der Beratung zu ausgewählten Themen auf landwirtschaftlichen Betrieben genutzt, und wie werden diese Verfahrensschritte aufgebaut sein? 2. Welche formalen Kriterien werden bei der Bewerbung vorausgesetzt, und in welchem Maße werden diese die Auswahl geeigneter Bewerber beeinflussen? 3. Nach welchen wissenschaftlichen, praktischen und politischen Kriterien werden die Themen der Beratungsleistungen festlegt, welche gefördert werden sollen? (An die Staatskanzlei übersandt am 21.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 23.02.2015 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 101-01425-251 - Die Förderung der einzelbetrieblichen Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zu ausgewählten Themen war bereits in der vergangenen EU-Förderperiode etabliert. Die Maßnahme zielt auf die Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Leistung landwirtschaftlicher Betriebe unter be- sonderer Beachtung der Aspekte der Eindämmung des Klimawandels, der Verbesserung des Tier- schutzes und des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen. Durch einzelbetriebliche Beratung (one to one on the farm) wird das Wissen zu einer nachhaltigen Unternehmensführung auf die landwirtschaftlichen Betriebe transferiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3083 2 Unterstützt werden Beratungsleistungen auf landwirtschaftlichen Betrieben nur zu ausgewählten Themen, die der Erreichung der genannten Ziele dienen. Derzeit wird die Fördermaßnahme an grundlegende Veränderungen der EU-Vorgaben angepasst. Mit der ELER VO (1305/2013), Artikel 15, ändern sich im Vergleich zur Vorgängerverordnung die Fördermodalitäten. So müssen die Fördermittel in Zukunft an die Beratungsanbieter ausgezahlt werden und nicht mehr, wie bisher, an die landwirtschaftlichen Unternehmen. Des Weiteren ist bei der Auswahl der Beratungsanbieter das öffentliche Vergaberecht zu beachten. Aufgrund des Fördervolumens ist der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung über- schritten, sodass die Ausschreibung auf EU-Ebene zu erfolgen hat. Das Vergabeverfahren endet mit dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit gegebenenfalls mehreren Beratungsanbietern über die Durchführung von einzelbetrieblichen Beratungen auf land- wirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen/Bremen. Die von Niedersachsen/Bremen eingereichten ELER-Maßnahmen liegen der EU-Kommission zur Prüfung und Genehmigung vor. Das Vergabeverfahren für die Maßnahme „einzelbetriebliche Bera- tung“ kann erst nach Bestätigung der Genehmigungsreife der Maßnahme durch die EU-Kommis- sion gestartet werden, da eine nachträgliche Änderung der Ausschreibung nicht vorgenommen werden kann. Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Anschluss an das Vergabeverfahren nach den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Ausschreibung erfolgt europaweit in einem offenen, transparenten Verfahren und unterliegt den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) im Anwendungsbereich der Vergaberichtlinie der EU 2004/18/EG. Geplant ist die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen zur Beratung landwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz in Niedersachsen/Bremen. Das Auswahlverfahren und die Vergabe der Fördermittel gliedern sich in folgende Abschnitte: 1. europaweite, öffentliche Ausschreibung über die Durchführung der Beratung landwirtschaftli- cher Betriebe in Niedersachsen/Bremen zu definierten Beratungsleistungen, 2. Auswahl geeigneter Beratungsanbieter anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwischen den Ländern Niedersachsen/Bremen und den ausgewählten Beratungsanbietern, 3. Bewirtschaftung der Fördermittel nach den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Die durch das Vergabeverfahren ausgewählten Beratungsanbieter stellen Zuwendungsanträge auf Förde- rung für die Durchführung einzelbetrieblicher Beratungen auf landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen/Bremen zu definierten Beratungsleistungen. 4. Zuwendungen werden nur an Beratungsanbieter mit bewilligten Zuwendungsanträgen und nach Vorlage und Kontrolle entsprechender Auszahlungsanträge/Verwendungsnachweise ausgezahlt. Zu 2: Die formalen Anforderungen des Verfahrens unterliegen den Vorgaben der oben genannten Rechtsgrundlagen zur Vergabe. Die ELER-VO 1305/2013, Artikel 15 Abs. 3, stellt Mindestanforderungen an die Eignung der Bera- tungsanbieter. Diese Anforderungen finden sich in der Ausschreibung wieder und werden so er- gänzt, dass sie optimal an Bedürfnisse der Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Nieder- sachsen/Bremen angepasst sind (z. B. Kenntnisse der länderspezifischen landwirtschaftlichen Si- tuation; Vernetzung zu Einrichtungen, die für die Landwirtschaft in Niedersachsen/Bremen relevant sind; Beratung in deutscher Sprache). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3083 3 Die Auswahlkriterien sind so definiert, dass sowohl kleine als auch große Beratungsanbieter glei- che Chancen bei der Bewerbung erhalten. Für die Bewerbung im Vergabeverfahren werden sowohl Einzelunternehmen als auch Bietergemeinschaften zugelassen. Zu 3: Für die Auswahl der förderfähigen Beratungsleistungen macht die ELER-VO 1305/2013 in Arti- kel 15 Abs. 4 enge Vorgaben. Die Beratung muss mit mindestens einer Priorität der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums in Verbindung stehen und erfordert die Auswahl eines bestimm- ten Themas, das mindestens beraten werden muss. Die Länder Niedersachsen/Bremen haben die Beratungsförderung den Prioritäten „Wissenstrans- fer“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ zugeordnet und sich für die Vorgabe nach Artikel 15 Abs. 4 b entschieden und somit das Thema Greening als Mindestberatungsleistung definiert. Für Betriebe, die vom sogenannten Greening befreit sind, ist die Beratung zu Agrarumweltmaßnahmen verpflichtend. Die zusätzlich fakultativ wählbaren Beratungsthemen entsprechen den weiteren Vorgaben des oben zitierten Absatzes des Artikels 15. Danach kann sich „Beratung auch auf andere Fragen, ins- besondere Informationen über die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Auswirkungen, die biologische Vielfalt und den Wasserschutz gemäß Anhang I der VO (EU) Nr. 1307/2013 oder Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebs, einschließlich Aspekten der Wettbewerbsfähigkeit beziehen. Da- zu kann auch Beratung bei der Entwicklung kurzer Versorgungsketten, in Bezug auf ökologi- schen/biologischen Landbau und gesundheitliche Aspekte der Tierhaltung gehören.“ Vor diesem Hintergrund wurden 14 fachlich ausgerichtete förderfähige Beratungsleistungen defi- niert, die im Zusammenhang mit den o. g. Themenbereichen stehen und die Neuausrichtung der ELER-Förderung im Hinblick auf eine nachhaltige und Ressourcen schonende Landwirtschaft und damit gleichzeitig die sanfte Agrarwende in Niedersachsen unterstützen. Diese Beratungsleistun- gen sind dazu geeignet, landwirtschaftliche Betriebe in die Lage zu versetzen, entweder einen ho- hen Gemeinwohlwert oder eine wirtschaftliche Verbesserung des landwirtschaftlichen Betriebes gekoppelt mit einem hohen Gemeinwohlwert zu generieren. Christian Meyer (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 10.03.2015) Drucksache 17/3083 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2762 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Welche thematisch ausgewählte Beratung wird zukünftig in Niedersachsen gefördert? Antwort der Landesregierung