Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3088 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2835 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 20.01.2015 Kindertagespflege in Niedersachsen Unter Kindertagespflege versteht man die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern durch ei- ne geeignete Tagespflegeperson. Sie gehört zum Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und ist im Achten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt, welches bundesweit gilt. Einige Bundesländer, u. a. auch Niedersachsen, haben weitere Ausführungsbestimmungen erlassen. Abgeordnete der FDP-Fraktion sind bereits im vergangenen November in einer Kleinen Anfrage auf die Thematik eingegangen. Unter anderem wurde auch nach dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geplanten Fortbildungsprogramm zur Sozialassistenz gefragt. Vorab hieß es in der HAZ vom 12. November dazu: „Aber auch Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter, die sich zu ‚Sozialassistentinnen ‘ ausbilden lassen können, um in Kinderkrippen als sogenannte dritte Kraft zu ar- beiten, werden gefördert. 1 Million stellt Rot-Grün dafür zur Verfügung.“ In der Antwort auf die Klei- ne Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion wird aber nicht auf das Programm verwiesen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Qualifizierungsmaßnahmen sollen mit dem Betrag von 1 Million Euro zur Verfügung gestellt? 2. Wie hoch ist das bisherige Interesse an diesen Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter? 3. Plant die Landesregierung, diese Mittel gegebenenfalls zu erhöhen, und, wenn ja, in welcher Größenordnung? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 04.03.2015 - 01-0 420/5-2835 - Mit bis zu 1 Million Euro unterstützt das Land Niedersachsen Kräfte in Kindertageseinrichtungen bei der berufsbegleitenden Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Kräften in Kindertagesstätten, die bisher die Qualifikationsanforde- rungen als Fachkräfte nach dem Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) nicht erfüllen, aber die Zugangsvoraussetzungen für den Quereinstieg mitbringen, soll mit der Maßnahme eine berufliche Perspektive in der frühkindlichen Bildung gegeben werden. Hintergrund ist die Finanzierung der „dritten Kraft“ in Krippengruppen: Seit dem 01.01.2015 gewährt das Land für eine regelmäßig in einer Krippengruppe tätige dritte Kraft Finanzhilfe zu den Perso- nalkosten. Durch die Gewährung der Finanzhilfe wird der Personalschlüssel in Krippengruppen verbessert und die Qualifikation von dritten Kräften auf dem Niveau von staatlich geprüften Sozial- assistentinnen und Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik gesichert. Damit leis- tet das Land einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Qualität im frühkindlichen Bereich. Um bestehende Arbeitsverhältnisse von dritten Kräften nicht zu gefährden, wurde ein Bestandsschutz Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3088 2 zur verbindlichen Einführung der dritten Kraft ab dem 01.08.2020 zugesichert. Dieses Personal kann sich jetzt weiterqualifizieren und wird dabei unterstützt. Das ist eine große persönliche Chan- ce für die Beschäftigten und eine qualitätsfördernde Maßnahme für die Einrichtungen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Mit den vorhandenen Mitteln wird die Landesregierung – dritten Kräften in Krippengruppen und weiteren Kräften in Kindertagesstätten, die die Zugangs- voraussetzungen für den Einstieg in die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozial- assistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfüllen, eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Sozialassistenz in 18 Monaten ermöglichen, – einen monatlichen Ausbildungszuschuss in Höhe von 150 Euro je Teilnehmerin oder je Teil- nehmer gewähren, der eine angemessene Kompensation für die zusätzlichen Aufwände bietet, – eine Erstattung des Schulgelds gewähren, wenn ein solches für die berufsbegleitende Ausbil- dung an einer staatlich anerkannten Schule in freier Trägerschaft erhoben wird. Mit diesem Programm werden Anreize für eine Weiterqualifizierung für Betreuungskräfte gesetzt und eine Chance für Beschäftigte eröffnet, in der frühkindlichen Bildung eine berufliche Perspektive zu sehen. Die Mittel werden genutzt, um den beruflichen Anschluss für bereits in Krippengruppen oder Kindertagesstätten tätige Betreuungskräfte zu unterstützen, die bisher die Qualifikationsanfor- derungen des KiTaG nicht erfüllen. Für diesen Personenkreis wird ein Zuschuss für eine tätigkeits- begleitende Ausbildung gefördert, die zu einem staatlich geprüften Abschluss als Sozialassistentin oder Sozialassistent mit Schwerpunkt Sozialpädagogik führt. Ausgehend von derzeit in Aussicht genommenen zehn Schulstandorten, die eine Ausbildung in Teilzeit zum Ausbildungsbeginn am 01.08.2015 und 01.02.2016 platzieren könnten, ständen insge- samt bis zu 220 Ausbildungsplätze in Teilzeit zur Verfügung. Zu 2: Aussagen zum Interesse an dem in der Antwort zu 1 dargestellten Programm können nicht ge- macht werden, da die Maßnahme aktuell erst beworben wird. Zu 3: Eine Erhöhung der Mittel ist derzeit nicht geplant. Die Nachfrage und die Auskömmlichkeit der be- reitgestellten Mittel bleiben zunächst abzuwarten. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 10.03.2015) Drucksache 17/3088 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2835 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 20.01.2015 Kindertagespflege in Niedersachsen Antwort der Landesregierung