Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3140 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2719 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 08.01.2015 Sind beim Kampf gegen Stallbauprojekte alle Mittel erlaubt? Die Zeitschrift Land & Forst berichtete in der Ausgabe Nr. 34 vom 22. August 2013 unter der Über- schrift „Lange Debatten um Freilandhennen“ von einem Landwirt und dessen Sohn, die im Külftal im Landkreis Hildesheim einen Stall mit Auslauf für 39 900 Freilandhennen errichten wollten, aber seit drei Jahren auf den Baustart warteten. In dem Artikel heißt es u. a.: „Zwei Jahre lang wurde der Bauantrag für die Freilandanlage gründlich geprüft. Als die Baugenehmigung erteilt war, haben die beiden Landwirte gehofft, noch im Frühjahr 2013 mit dem Bau beginnen zu können. Doch die Bür- gerinitiative ‚Keine Legehennenfabrik im Külftal‘, angeführt von einer Verwaltungsrichterin aus dem Nachbarort Rott, wehrt sich weiterhin vehement. Vier Bürger hatten gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt. Der wurde mittlerweile abgelehnt, daraufhin drohen die Stallgegner jetzt mit einer Klage.“ Die 1. Sprecherin der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ lud mit E-Mail vom 23. Juli 2013 zu einer Podiumsdiskussion der Bürgerinitiative am 9. August 2013 in Alfeld zum Thema „Moderne Landwirtschaft - Was kostet sie uns?“ ein. In der Einladungsmail heißt es u. a.: „Wenn die Legehennenfabrik, von der wegen der offenen Bauweise eine unvorstellbare Emissionslast ausgehen wird, erst einmal gebaut ist, dann müssen mein Mann und ich überlegen, wo wir künftig unsere abendlichen Radtouren (wo?) machen, ob wir in Zukunft unser Gemüse in einem Gewächshaus aufziehen, unsere Wäsche auch im Sommer im Haus trocknen und bei entspre- chendem Wind auch über Nacht die Schlafzimmerfenster geschlossen halten müssen.“ Weiter heißt es in dem Text: „Bitte kommen Sie zu unserer Podiumsdiskussion und unterstützen Sie unse- re Arbeit gegen die Auswüchse der industriellen Landwirtschaft. Die Teilnehmer, insbesondere der geladene Nds. Landwirtschaftsminister Christian Meyer und Herr Eckehard Niemann von der Ar- beitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sind Experten auf dem Gebiet. Mit Ihnen gilt es auch zu diskutieren, wer die Verantwortung für die Folgen dieses rücksichtslosen Umgangs mit Umwelt, Tier und Nachbarn übernimmt.“ Die Einladungsmail wurde von einer E-Mail-Adresse aus versandt, die mit „@justiz.niedersachsen.de“ endet. Im Juli 2014 verstarb der Landwirt. Auf der Facebook-Seite der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ wurde dies am 23. Juli 2014 unter dem Namen der Bürgerinitiative „Keine Lege- hennen im Külftal“ mit folgenden Worten kommentiert (Rechtschreibfehler im Original): „So unser Bauherr ist im alter von 63 Jahren gestorben, man sagt in der Badewanne, also so wie Uwe Bar- schel!“ Weiter hieß es in dem Text: „Die Polizei geht dem Tot nicht nach und er wird verbrannt so das es hier keine Beweise gibt. So weit hätte es nicht kommen müssen, das die Massentierhaltung so gefährlich, gar tötlich sein kann, ist schon längst bewiesen. Zum Glück kommen so keine MRSA Keime ins Grundwasser, wenn doch noch gebaut wird, wird auch das Sterben weiter gehen!“ Mitt- lerweile ist dieser Text von der Facebook-Seite der Bürgerinitiative entfernt worden. Am 11. Dezember 2014 verhandelte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover über die Klagen zweier Nachbarn gegen die vom Landkreis Hildesheim erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Legehennenstall im Külftal. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Unterstützen die Landesregierung oder einzelne Mitglieder der Landesregierung politisch die Ziele und Aktionen der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“, wenn ja, wie, und, wenn nein, warum nicht? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3140 2 2. Wo und inwiefern sieht die Landesregierung die Ziele und Aktionen von Bürgerinitiativen ge- gen Stallbauten in Niedersachsen, insbesondere diejenigen der Bürgerinitiative „Keine Lege- hennenfabrik im Külftal“, kritisch? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die o. g. Äußerungen der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ auf deren Facebook-Seite vom 23. Juli 2014 zum Tod des Landwirts, insbesondere die Ankündigung der Bürgerinitiative „wenn doch noch gebaut wird, wird auch das Sterben weiter gehen!“? 4. Hat die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des o. g. Facebook-Eintrags auf- genommen, wenn ja, gegen wen und mit welchem Ergebnis, und, wenn nein, warum nicht? 5. Wann und inwiefern ist die Nutzung von Dienstrechnern und dienstlichen E-Mail-Adressen für Zwecke privater Bürgerinitiativen durch Beamte und Angestellte des Landes rechtlich unzu- lässig und wann nicht, gibt es unterschiedliche Regelungen für bestimmte Landesbehörden und Berufsgruppen, wenn ja, welche? 6. Welche Regelungen gelten für die Nutzung von Dienstrechnern und dienstlichen E-MailAdres- sen für Zwecke privater Bürgerinitiativen durch Richterinnen und Richter? 7. Kann die Landesregierung ausschließen, dass bei den Empfängern von E-Mails, die von einer E-Mail-Adresse versandt werden, die auf „@justiz.niedersachsen.de“ endet, der Eindruck ent- stehen kann, es handele sich um einen dienstlichen Vorgang? 8. Kann die Landesregierung ausschließen, dass sich Empfänger von E-Mails, die von einer E- Mail-Adresse versandt werden, die auf „@justiz.niedersachsen.de“ endet, besonders unter Druck gesetzt fühlen und/oder dem in einer derartigen E-Mail vorgebrachten Anliegen auf- grund der dienstlichen Justiz-E-Mail-Adresse eine höhere Bedeutung beimessen, als wenn die E-Mail von einer privaten E-Mail-Adresse versandt worden wäre? 9. Ist die 1. Sprecherin der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ an demselben Gericht als Richterin tätig, an dem zurzeit die Klagen von zwei Nachbarn des mittlerweile ver- storbenen Landwirts gegen die vom Landkreis Hildesheim erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Legehennenstall verhandelt werden? Wenn ja, sind dieser Umstand und das Verwenden der dienstlichen E-Mail-Adresse für E-Mails der Bürgerinitiative geeignet, beim rechtssuchenden Bürger Zweifel an der Neutralität des betroffenen Gerichts und der Justiz insgesamt zu wecken und damit dem Ansehen der Justiz Schaden zuzufügen? 10. War die Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse in dem o. g. konkreten Fall des Versen- dens einer Einladung zu einer Veranstaltung der privaten Bürgerinitiative „Keine Legehennen- fabrik im Külftal“ unzulässig, liegt darin ein Dienstvergehen, ist dieses bereits Gegenstand dis- ziplinarrechtlicher Ermittlungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 11. Wann ist der o. g. konkrete Fall der Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse Landwirt- schaftsminister Christian Meyer, Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Justizstaats- sekretär Wolfgang Scheibel bekannt geworden, und was haben sie daraufhin jeweils wann und aus welchen Gründen veranlasst? 12. Ist Landwirtschaftsminister Meyer die Einladung zu der Diskussionsveranstaltung der Bürger- initiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ in Alfeld am 9. August 2013 ebenfalls von einer dienstlichen E-Mail-Adresse zugeleitet worden, und hat die Korrespondenz im Vorfeld der Teilnahme des Ministers bei der genannten Veranstaltung seitens der Bürgerinitiative eben- falls unter Nutzung einer dienstlichen E-Mail-Adresse stattgefunden? 13. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Landesbedienstete seit März 2013 Dienstrechner und dienstliche E-Mail-Adressen für Zwecke privater Bürgerinitiativen verwen- det haben, wenn ja, wie viele und welche, und was ist seitens der Landesregierung daraufhin jeweils veranlasst worden? 14. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass zukünftig keine Dienstrechner und dienstlichen E-Mail-Adressen von Landesbediensteten, insbesondere von Richterinnen und Richtern, für Zwecke privater Bürgerinitiativen verwendet werden? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3140 3 15. Lehnt die Landesregierung Stallneubauten für die konventionelle Freilandhaltung von Lege- hennen in Niedersachsen politisch ab, wenn ja, warum, und, wenn nein, warum nicht? 16. Sind Bürgerinitiativen gegen Stallbauten und deren Mitgliedern, insbesondere denjenigen, die im Landesdienst beschäftigt sind, in deren Kampf gegen Stallbauten alle Mittel erlaubt? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 09.03.2015 - 2000 I – 101. 1/15 - Die Landesregierung hat ihre Position zu Stallneubauten umfassend in der Koalitionsvereinbarung dargelegt. Darin heißt es u. a.: „Eine Politik, die auf den weiteren Zubau großer Intensivtierhaltungsanlagen abzielt, wird abgelehnt. Deshalb wird sich die rot-grüne Koalition im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Kommunen unter anderem durch eine Novellierung des § 35 Baugesetzbuch effektive Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Im Außenbereich sollen zukünftig nur noch Ställe privi- legiert sein, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. In besonders tierdich- ten Regionen ab zwei Großvieheinheiten pro Hektar soll die Genehmigung neuer Ställe stärker an den Nachweis eigener Futtergrundlagen und eine ortsnahe Gülleverwertung geknüpft werden. Die Emissionen aus Tierhaltungsanlagen verursachen erhebliche Belastungen für Natur und Umwelt und können erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen darstellen. Die rot-grüne Koalition wird die Anwohnerinnen und Anwohner durch eine Fachprüfung des Keimschutzes im Zuge immissions- schutzrechtlicher Genehmigungs-verfahren und im Rahmen der regelmäßigen gewerbeaufsichtli- chen Überprüfung vor diesen Gefahren schützen. Ferner müssen die Emissionen von Stäuben, Stickstoffverbindungen und Keimen aus neu zu genehmigenden Intensivtierhaltungsanlagen ent- sprechend der ,besten verfügbaren Technik‘ minimiert werden.“ Im November 2012 hat der Landkreis Hildesheim die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Legehennenstalls im Külftal mit Volieren- und Freilandhaltung für 39 900 Tiere erteilt. Im Juli 2013 und August 2013 sind beim Verwaltungsgericht Hannover zwei Klagen gegen diese Genehmigung erhoben worden (Az.: 12 A 5865/13 und 12 A 6154/13). Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die beiden Klagen mit Urteilen vom 11. Dezember 2014 abgewiesen. Der Kläger des Verfahrens zu dem Az. 12 A 6154/13 hat am 30. Januar 2015 einen Antrag auf Be- willigung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung ge- gen das Urteil des Verwaltungsgerichts gestellt (Az.: 12 LA 22/15). Das Verfahren vor dem Nieder- sächsischen Oberverwaltungsgericht dauert an. Die Beantwortung der Fragen hat gemäß Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung unter Beachtung schutzwürdiger Interessen Dritter zu erfolgen. Die Fürsorgepflicht gegenüber den Be- troffenen und die Unschuldsvermutung sowie das Recht der Bediensteten auf informationelle Selbstbestimmung gebieten es, zu persönlichen Daten aus laufenden Disziplinarverfahren keine detaillierten Auskünfte zu erteilen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung distanziert sich klar von den in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage zitierten Äußerungen der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ auf deren Facebook- Seite. Grundsätzlich steht die Landesregierung in einem engen Dialog mit Bürgerinnen und Bür- gern und nimmt deren Anliegen sehr ernst. Der Landesregierung sind nicht alle Ziele und Aktionen der Bürgerinitiative bekannt. Die politischen Ziele der Landesregierung im Bereich der Agrarpolitik sind im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3140 4 Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat wegen des Inhalts der Facebook-Seite der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Zu 5: Die Nutzung von Dienstrechnern und dienstlichen E-Mail-Adressen für Zwecke privater Bürgerinitia- tiven durch Beamte und Angestellte des Landes ist grundsätzlich unzulässig. In der Informationssicherheitsrichtlinie über die Nutzung von Informationstechnik durch Anwende- rinnen und Anwender (ISRL_IT-Nutzung - Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 11.06.2013) ist unter Ziffer 5.6.1 festgelegt, dass Regelungen zu treffen sind, ob und in welchem Umfang die dienstlichen IT-Systeme auch zu privaten Zwecken genutzt werden dürfen. Soweit die private Nut- zung des Internetzugangs und des dienstlichen E-Mail-Dienstes gestattet werden, ist dies durch ei- ne Vereinbarung mit den Anwenderinnen und Anwendern zu regeln. Zurzeit ist allein für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums und der diesem nachgeordneten Behörden mittels einer Dienstvereinbarung, die den Vorgaben der geltenden In- formationssicherheitsrichtlinien entspricht, geregelt, wann und in welchem Umfang dienstliche Sys- teme geringfügig privat genutzt werden dürfen. Die Beschäftigten sind insoweit entsprechend in- formiert und haben - sofern sie eine private Nutzung wünschen - eine diesbezügliche Vereinbarung unterschrieben. Zu 6: Die private Nutzung von Dienstrechnern und dienstlichen E-Mail-Adressen ist bislang für Richterin- nen und Richter nicht gestattet. Das Justizministerium hat mit Erlass vom 12. Juni 2001 (1500-103.98) eine „Dienstanweisung für die Benutzung der elektronischen Post (Electronic Mail nach X.400) im Geschäftsbereich des Nie- dersächsischen Justizministeriums“ in Kraft gesetzt, die heute noch Gültigkeit besitzt. Unter Nr. 1.2 Abs. 1 Satz 1 dieser Dienstanweisung wird folgendes bestimmt: „Die Nutzung der elektronischen Post (E-Mail) ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken gestattet.“ Zu 7: Nein. Zu 8: Nein. Zu 9: Die 1. Sprecherin der Bürgerinitiative „Keine Legehennenfabrik im Külftal“ ist Richterin an dem Verwaltungsgericht, das die beiden Klagen gegen die vom Landkreis Hildesheim erteilte immissi- onsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen hat. Sie war nicht an den genannten Entscheidungen beteiligt. Schon deshalb ist die gebotene Neutrali- tät in den beim Verwaltungsgericht geführten Verfahren (siehe Vorbemerkung) gewahrt worden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 8 Bezug genommen. Zu 10: Die Verwendung der dienstlichen E-Mail-Adresse zu privaten Zwecken ist eine Dienstpflichtverlet- zung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3140 5 In dem o. g. Fall dauern die disziplinarrechtlichen Ermittlungen an. Das Verfahren ist noch nicht ab- geschlossen. Zu 11: Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, Herr Minister Meyer und Herr Justizstaatssekretär Scheibel ha- ben durch die Kleine Anfrage von dem Sachverhalt erfahren. Die zuständige Fachabteilung des Justizministeriums hat nach Eingang der Kleinen Anfrage einen Bericht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts angefordert. Zu 12: Die Einladung von Minister Meyer zu der genannten Veranstaltung ging nicht an Minister Meyer di- rekt, sondern an die Mitarbeiter im Ministerbüro. Wie jetzt festgestellt wurde, erfolgte die Kommuni- kation zwischen den Mitarbeitern des Ministerbüros und der Bürgerinitiative ebenfalls über eine dienstliche Mailadresse. Zu 13: Im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist im Zuge dieser Anfrage ein weiterer Fall für die Nutzung dienstlicher E-Mail-Adressen für einen privaten Förderverein aufgefal- len. Eine Prüfung des Falls wurde veranlasst. Weitere Fälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 14: Die bestehenden Regelungen werden als ausreichend angesehen, um die Wahrung des Neutrali- tätsgebotes der Verwaltung und der Justiz zu gewährleisten. Zu 15: Siehe Vorbemerkungen. Zu 16: Nein, es sind selbstverständlich nicht alle Mittel erlaubt. Die Möglichkeit zur Partizipation und Teilhabe, auch durch Engagement in Bürgerinitiativen, ist gleichwohl für die Landesregierung ein hohes Gut. Ehrenamtliches Engagement wird von der Lan- desregierung sehr geschätzt. Die Landesregierung setzt sich intensiv mit den Anliegen der Bürge- rinnen und Bürger auseinander. Die Wahl der Mittel hat die Landesregierung nicht zu beurteilen, so lange es nicht zu rechtswidrigem Verhalten kommt. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 13.03.2015) Drucksache 17/3140 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2719 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 08.01.2015 Sind beim Kampf gegen Stallbauprojekte alle Mittel erlaubt? Antwort der Landesregierung