Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3165 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2875 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 30.01.2015 „Justiz wachsen Verfahren über den Kopf“ (Überschrift in der NWZ vom 06.01.2015) - Lässt Justizministerin Niewisch-Lennartz Polizei und Staatsanwaltschaften im Stich? Presseberichten vom 5. und 6. Januar 2015 ist zu entnehmen, dass das Landeskriminalamt und die Polizeidienststellen wegen der Größe der auszuwertenden Dateien oft nicht in angemessener Frist zu Ergebnissen von Ermittlungen kommen könnten. In der Nordwest-Zeitung vom 6. Januar 2015 heißt es dazu: „Immer größer werdende Computerdatenmengen verzögern häufig Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaften, sagt der Vorsit- zende des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann. ‚Die Bearbeitungsdauer liegt zum Teil zwischen einem Jahr und anderthalb Jahren.‘ Auch der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Ulf Küch, beklagte, dass die Auswertung umfangreicher Computer- dateien oft sehr lange dauere.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Verfahrensmenge und die durchschnittliche Dauer der Ermittlungen in den letzten drei Jahren allgemein und speziell im Bereich der Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Computerkriminalität entwickelt? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um durch umfangreiche Computerdateien verursachte überlange Ermittlungsverfahren zu verhindern? 3. Welche Investitionen in die notwendige Informationstechnik zur Bewältigung der Datenmen- gen hat die Landesregierung für die nächsten drei Jahre geplant? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 11.03.2015 - 4103 I – 404. 227 - Im Jahr 2012 sind bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften 457 304 Ermittlungsverfahren geführt worden. 2013 waren dies 439 334 Verfahren und im Jahr 2014 insgesamt 453 735 Verfah- ren. Diese Zahlen beziehen sich auf Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter (sogenannte Js-Verfahren). Darüber hinaus sind 2012 insgesamt 281 551 Verfahren gegen unbekannte Täter geführt worden (sogenannte UJs-Verfahren). 2013 waren dies 284 324 und 2014 insgesamt 298 816 Verfahren. Die Dauer der Verfahren wird für bestimmte Deliktsgruppen statistisch erhoben, ohne dass eine Dif- ferenzierung in einzelne Straftatbestände erfolgt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer hinsichtlich aller Straftatbestände betrug 1,4 Monate in den Jahren 2012 und 2014 sowie 1,5 Monate im Jahr 2013. Für die Gruppe der Straftaten nach den §§ 184 bis 184 d StGB belief sich die durchschnittli- che Erledigungszeit 2012 auf 4,5 Monate, 2013 auf 3,3 Monate und 2014 auf 4,1 Monate. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3165 2 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornogra- fie werden landesweit zentral von der bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingerichteten Zentral- stelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schrif- ten geführt. Dort wurden im Jahr 2012 insgesamt 1 113 Verfahren gegen bekannte Täter und 93 Verfahren gegen unbekannte Täter geführt. Davon wurden im Zusammenhang mit kinderpornogra- fischen Schriften, d. h. wegen Straftaten gemäß §§ 184 b, c oder d StGB, insgesamt 999 Ermitt- lungsverfahren (Js- und UJs-Verfahren) eingeleitet. 2013 wurden insgesamt 3 589 Verfahren gegen bekannte Täter und 189 Verfahren gegen unbekannte Täter geführt. Davon handelte es sich bei 3 462 Verfahren um Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Schriften. Im Jahr 2014 wurden gegen bekannte Täter 1 706 Verfahren und gegen unbekannte Täter 374 Verfahren eingeleitet, davon insgesamt 1 638 Verfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit kinderpor- nografischen Schriften. Zur Entwicklung der Verfahrenszahlen im Bereich der Computerkriminalität ist anzumerken, dass sich dieser Begriff nicht auf bestimmte Tatbestände bezieht. Nach der AV des MJ zur Errichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit In- formations- und Kommunikationstechnik vom 04.11.2011 fallen unter den Begriff der Computer-, In- ternet- und IuK-Kriminalität im engeren Sinne insbesondere Straftaten nach den §§ 202 a, 202 b, 263 a, 269, 270, 271, 274 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, 303 a, 303 b, 348 StGB sowie weitere Tatbe- stände, wenn zur Strafverfolgung ein besonders hohes Maß an technischem Verständnis oder zur Beweisführung besondere Kenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnologie erforder- lich sind. Der überwiegende Teil von Verfahren der Computerkriminalität, in denen umfangreiche Datenauswertungen erforderlich sind, wird von den bei den Staatsanwaltschaften Göttingen, Osn- abrück und Verden angesiedelten Zentralstellen zur Bekämpfung der IuK-Kriminalität bearbeitet. Justizielle Statistiken zu Anzahl und Dauer der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Com- puterkriminalität sind nicht vorhanden. Eine Beantwortung der vorliegenden Anfrage würde deshalb eine händische Einzelauswertung für den gesamten Zeitraum 2012 bis 2014 erforderlich machen. Damit wäre ein Arbeitsaufwand verbunden, der aufgrund der Arbeitsbelastung der Staatsanwalt- schaften nicht ohne Vernachlässigung deren gesetzlichen Aufgaben geleistet werden könnte und im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage unverhältnismäßig wäre. Ermittlungshandlungen wie die forensische Auswertung von sichergestellten Datenbeständen wer- den in der Regel von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, d. h. den Beamtinnen und Beamten des Polizeidienstes (§§ 161 StPO, 152 GVG) vorgenommen. Vor der forensischen Untersuchung wird jedes Verfahren priorisiert. Dadurch wird eine bevorzugte Untersuchung von Verfahren mit besonderer Bedeutung gewährleistet. Die forensische Aufberei- tung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenverarbeitungsgruppen (DVG). Dem schließt sich eine Sichtung und kriminalistische Bewertung durch die Sachbearbeitung an. Das zu untersuchende Datenvolumen hat sich von 2011 bis 2013 sowohl in den Datenverarbei- tungsgruppen bei den Polizeiinspektionen als auch - in einer noch stärkeren Größenordnung - bei der Zentralen Datenverarbeitungsgruppe (ZDVG) des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen deutlich erhöht. Das LKA Niedersachsen nutzt eine selbstentwickelte Software, die im Deliktsfeld der Kinderporno- grafie eine Sichtung und Kategorisierung großer Datenmengen ermöglicht. Die dabei gewonnenen sogenannten Hashwerte stehen in einer Datenbank des LKA den niedersächsischen Dienststellen für weitere Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Soweit Bild- oder Videomaterial von der Sachbear- beitung dreimal als inkriminiertes Material eingestuft worden ist, gilt diese Einstufung als qualitäts- gesichert und muss kein weiteres Mal gesichtet werden. Während sich die durchschnittliche Auswertedauer trotz eines erhöhten Datenvolumens bei den Datenverarbeitungsgruppen der Polizeiinspektionen im Jahresvergleich nur unwesentlich verändert hat, hat sich bei der ZDVG eine insbesondere dem steigenden Fallaufkommen geschuldete längere Auswertezeit entwickelt. Eine genaue Auswertung der Ermittlungsverfahren im Hinblick auf die je- weils benötigte Auswertungszeit ist im Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei weder vor- gesehen noch möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3165 3 Vonseiten des LKA Niedersachen wird eine fortlaufende Statistik darüber geführt. Diese gibt zum einen Aufschluss über das zu untersuchende Datenvolumen und zum anderen über die durch- schnittliche Auswertungsdauer in Tagen bei den dezentral in den Polizeiinspektionen eingerichteten Datenverarbeitungsgruppen. Der Fünf-Jahres-Vergleich macht deutlich, dass trotz eines fast ver- vierfachten sichergestellten Datenvolumens die durchschnittliche Auswertedauer verringert werden konnte. Dies ist nicht zuletzt deshalb gelungen, weil in den letzten Jahren das Personal in den Poli- zeibehörden belastungsorientiert eingesetzt worden und der Personaleinsatz in den Datenverarbei- tungsgruppen in den letzten Jahren erhöht worden ist. Darüber hinaus wurden insbesondere die Datenverarbeitungsgruppen mit moderner Technik ausgestattet, sodass eine effizientere Aufberei- tung der sichergestellten Daten gewährleistet ist. Interne Arbeitsprozesse unterliegen hierbei einer ständigen Analyse und werden entsprechend angepasst. Nach der Aufbereitung der Daten in den Datenverarbeitungsgruppen erfolgt eine Klassifizierung der sichergestellten Bild- und Videodateien in den jeweiligen Fachkommissariaten der Polizeiinspektionen. Riesige Datenmengen mit zum Teil mehreren hunderttausend Bildern oder mehreren tausend Videodateien führen im Einzelfall zu Be- lastungsspitzen bei der Aus- und Bewertung jedes einzelnen Bildes bzw. jedes einzelnen Videos und damit zum Teil zu einer langen Bearbeitungsdauer. Dieser Deliktsbereich steht bei allen Ver- antwortlichen ganz besonders im ständigen Fokus der Betrachtung. Anlassbezogen werden bei Umfangsverfahren in den Dienststellen Ermittlungsgruppen eingerichtet, um eine zügigere Vor- gangsbearbeitung zu gewährleisten. Bei Belastungsspitzen werden Teil- bzw. Gesamtvorgänge von anderen Dienststellen zur weiteren Bearbeitung übernommen. Um Belastungsspitzen erkennen und entsprechende Steuerung vornehmen zu können, wurde in den Polizeibehörden ein Monitoring eingerichtet. Die Ansprechstelle Kinderpornografie des LKA Niedersachsen hat darüber hinaus eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt und steht den Polizeibehörden ermittlungsunterstützend zur Verfügung. In den letzten Jahren wurde bedarfsorientiert landesweit die Anzahl der Sachbear- beiterinnen und Sachbearbeiter Kinderpornografie erhöht. Die Arbeitsplätze im Bereich der 1. Fach- kommissariate wurden mit entsprechender Technik ausgestattet. Da in der Zukunft auch im Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität große Herausforderungen gesehen werden, ist in der strategischen Ausrichtung der niedersächsischen „Landespolizei 2020“ die Bekämpfung der Cybercrime ein Kernelement. Vor dem Hintergrund der großen Herausforde- rungen, die mit dem Phänomen verbunden sind, hat die Landesregierung am 09.01.2014 eine lan- desweite Arbeitsgruppe (LAG) mit dem Ziel eingesetzt, technische, organisatorische und personelle Anpassungen zu prüfen und zukunftsorientierte Empfehlungen auszusprechen. Der Abschlussbe- richt dieser LAG wurde dem Landespolizeipräsidium am 12.01.2015 vorgelegt und wird aktuell ge- prüft und einer Bewertung unterzogen. Es wurden bereits vielfältige Maßnahmen initiiert, um eine professionelle Bekämpfung dieses Phänomens zu gewährleisten. Dies umfasst einen belastungs- orientierten Einsatz des Personals. Ein umfassendes Aus- und Fortbildungskonzept der nieder- sächsischen Polizeiakademie für den Bereich Cybercrime qualifiziert fortlaufend zielgruppenorien- tiert das Personal der Landespolizei. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1. Siehe Vorbemerkung. Zu 2. Siehe Vorbemerkung. Zu 3. Die geplanten Kosten für den weiteren Ausbau und die Unterhaltung der allein bei der Justiz vorge- haltenen IT-Infrastruktur zur Bewältigung großer Datenmengen für die nächsten drei Jahre belaufen sich auf rund 810 000 Euro. Die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen verfügen über Investitionsmittel, die sie eigenverantwortlich für ihren Ersatz- und Ergänzungsbedarf im Bereich der DV-Technik einset- zen. Landeszentrale DV-Systeme sowie DV-Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung werden mit zentral zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert. Im Einzelnen richtet sich der Beschaffungsum- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3165 4 fang grundsätzlich an den Standards der eingeführten DV-Systeme und an den entsprechend stan- dardisierten Produkten des IT.N Warenkorbes aus. Aus dem o. g. Behördenbudget ist auch der Bedarf an Investitionen zur DV-Unterstützung für Ermittlungen in den Bereichen Kinderpornografie und Computerkriminalität zu decken. Dies umfasst auch besondere DV-Systeme, -Geräte und Software. Daneben werden zentral zur Verfügung stehende oder gestellte allgemeine und spezielle Technikkomponenten eingesetzt. Auf der Basis der Haushaltsplanung 2015 steht den Polizeibe- hörden/der Polizeiakademie Niedersachsen insgesamt ein auskömmliches DV-Investitionsbudget in Höhe von 2 665 000 Euro zur Verfügung. Für die Folgejahre ist im Rahmen verfügbarer Mittel eine Fortschreibung beabsichtigt. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 23.03.2015) Drucksache 17/3165 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2875 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 30.01.2015 „Justiz wachsen Verfahren über den Kopf“ (Überschrift in der NWZ vom 06.01.2015) - Lässt Justizministerin Niewisch-Lennartz Polizei und Staatsanwaltschaften im Stich? Antwort der Landesregierung