Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3173 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2283 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Marco Brunotte (SPD), eingegangen am 27.10.2014 Nach den Ausschreitungen in Köln - Wie geht es mit HoGeSa in Niedersachsen weiter? Am 26.10.2014 haben mehr als 3 000 Hooligans und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet in Köln gegen Salafisten demonstriert. Die Gruppe HoGeSa („Hooligans gegen Salafisten“) hatte die Kundgebung organisiert, die vom ProNRW-Funktionär Dominik Roeseler angemeldet worden war. Die Musikgruppe „Kategorie C“ eröffnete die Kundgebung mit dem eigens komponierten Song „Hooligans gegen Salafisten“. Auf der Veranstaltung wurden Parolen gerufen wie z. B. „Ausländer raus“, „frei, sozial und national“ und „Hier marschiert der nationale Widerstand“. Es kam zu massiven Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die Polizei wurde mit Böllern, Steinen und Flaschen beworfen sowie körperlich atta- ckiert. Auch Journalisten und unbeteiligte Passanten wurden angegriffen. Die Polizei erklärte nach der ersten massiven Gewalteskalation die Versammlung für beendet. Rechtsextremismusexperten sprachen nach der Demonstration der Vereinigung HoGeSa vom größten Neonaziaufmarsch seit Jahren in Deutschland. Unter Kenntnis dieser Umstände frage ich die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Niedersachsen an der Kundgebung der Vereinigung „Hooligans gegen Salafisten“ am 26.10.2014 in Köln? 2. Haben Mitglieder von Hooligan-Gruppen aus Niedersachen teilgenommen? Falls ja, von wel- chen Vereinen? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zusammensetzung der Teilnehmerin- nen und Teilnehmer an der Kundgebung der Vereinigung HoGeSa in Köln? 4. Haben rechtsextreme Gruppierungen aus Niedersachsen an der Veranstaltung am 26.10.2014 teilgenommen? Falls ja, welche? 5. Hatte die Niedersächsische Landesregierung vor der Demonstration der Gruppierung Ho- GeSa in Köln Erkenntnisse über eine Teilnahme von rechtsextremen Gruppen aus Nieder- sachsen an dieser? 6. Gibt es Erkenntnisse der Niedersächsischen Landesregierung über die Teilnahme von Ro- ckergruppen (z. B. Hells Angels, Banditos) aus Niedersachsen am 26.10.2014 in Köln? 7. Sind im Umfeld der HoGeSa-Veranstaltung am 26.10.2014 in Köln Personen aus Niedersach- sen verhaftet bzw. in Gewahrsam genommen worden? 8. Die Vereinigung HoGeSa sieht sich selbst als unpolitischer Zusammenschluss von Hooligans. Wie beurteilt die Niedersächsische Landesregierung diese Vereinigung auch nach den Er- kenntnissen aus der Kundgebung in Köln am 26.10.2014? 9. Auf der Kundgebung am 26.10.2014 in Köln ist die Musikgruppe „Kategorie C“ aufgetreten. Wie beurteilt die Landesregierung diese Band, und in welchen Zusammenhängen ist diese Gruppe in den letzten Jahren in Niedersachsen aufgetreten? 10. Gab es bei der An- und Abreise zur Veranstaltung der Vereinigung HoGeSa am 26.10.2014 in Köln besondere Vorkommnisse in Niedersachsen? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3173 2 11. Welche Aktivitäten erwartet die Landesregierung in den nächsten Monaten von der Vereini- gung HoGeSa in Niedersachsen? 12. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung der Entwicklung um die Initiative HoGeSa begegnen? 13. Welche Auswirkungen hat die Initiative HoGeSa nach Meinung der Niedersächsischen Lan- desregierung auf die Fankultur in niedersächsischen Fußballstadien? 14. Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus den gewalttätigen Ausschreitungen in Köln am 26.10.2014 für den Einsatz von Polizeikräften bei Fußballspielen? 15. Wie viele „Gewalttäter Sport“ hat die Landesregierung für Niedersachsen erfasst? 16. Gab es vor den Ausschreitungen am 26.10.2014 in Köln Hinweise für eine Zusammenarbeit von „Gewalttätern Sport“ und Rechtsextremisten in Niedersachsen? Welche Vorfälle sind be- kannt? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.03.2015 für Inneres und Sport - 23.22-01425/2-2014 - Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung der Arbeitskreise Innere Sicherheit (AK II) und Verfas- sungsschutz (AK IV) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 30.10.2014 hat sich eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) vor dem Hintergrund der gewalt- tätigen Ereignisse im Zusammenhang mit einer HoGeSa-Demonstration am 26.10.2014 in Köln mit der Aktionsform „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) befasst. Mit Datum vom 28.11.2014 wurde von der BLPG, an der Niedersachsen durch einen Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport beteiligt war, ein Bericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt. Darüber hinaus hat die IMK auf ihrer 200. Sitzung am 11./12.12.2014 den AK II beauftragt, in Zu- sammenarbeit mit dem AK IV und dem Bundeskriminalamt bis zur Frühjahrsitzung 2015 einen Be- richt über Verbindungen zwischen der rechtsextremistischen und der Hooliganszene vorzulegen. In diesen sollen auch Erkenntnisse des Berichtes „Rechte/Rechtsextremisten und Fußball“ der AG Analyse im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus der Länder und des Bundes einfließen. Das Ministerium für Inne- res und Sport wird sich an der Erarbeitung des angeforderten Berichtes beteiligen. Auf Veranlassung des Ministers für Inneres und Sport führt das Gemeinsame Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ) ein Auswertprojekt zum Phänomen HoGeSa durch, um in Niedersachsen vorhandene Strukturen und Personenpotenziale des Bündnisses HoGeSa und eventuelle Verbindungen in die rechtextremistische Szene aufzuhel- len sowie vorhandene Erkenntnisse zu verdichten. Bereits im Vorfeld der Demonstration in Hanno- ver am 15.11.2014 wurde ein erster Lagebericht vorgelegt und im Rahmen der Einsatzplanung be- rücksichtigt. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen des Phänomens HoGeSa sowie der im Zu- sammenhang mit der Demonstration in Hannover am 15.11.2014 gewonnenen Erkenntnisse wurde der Bericht bereits zweimal aktualisiert, letztmalig mit Datum vom 05.02.2015. Demnach handelt es sich bei HoGeSa um eine neue Erscheinungsform, die in bislang nicht dage- wesener Form ein Sammelbecken vor allem für gewaltbereite, islamfeindliche Hooligans darstellt, das aber aufgrund seiner thematischen wie zugleich aktionsorientierten Ausrichtung auch eine ho- he Attraktivität für Personen aus der rechtsextremistischen Szene besitzt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3173 3 Neuartig ist hieran laut dem Bericht der BLPG, dass sich die selbst als unpolitisch verstehende Hooliganszene anlässlich eines politischen Themas deutschlandweit vernetzte und hierbei eine Mobilisierung zu Aktionen bzw. Veranstaltungen fernab von Fußballstadien an zentralen städti- schen Orten erfolgte. Zweifelhaft ist allerdings, ob es sich bei HoGeSa um eine homogene Gruppierung handelt. Deutlich wird dies auch durch die Spaltung der Organisation im Dezember 2014 in HoGeSA und dem zwi- schenzeitlich eingetragenen Verein „Gemeinsam-Stark Deutschland e. V.“. Laut Veröffentlichungen im Internet erfolgte die Spaltung infolge interner Differenzen über die Ausrichtung und die Ableh- nung gewaltorientierter Spontanaktionen. Für Rechtsextremisten bieten die Demonstrationen von HoGeSa eine Gelegenheit, die Themen „Islamisierung“ und „kulturelle Überfremdung“ auf die Straße zu bringen und ihren Protest öffent- lichkeitswirksam und in einem großen Rahmen mit mehreren Tausend Teilnehmern zu bekunden. Den Rechtsextremisten dient die Angst vor Islamismus und Salafismus als ein erfolgversprechen- des Mobilisierungsthema, um auf diese Weise an bestehende Vorurteile und ablehnende Haltun- gen in der Bevölkerung gegenüber dem Islam und den (in Deutschland lebenden) Muslimen an- knüpfen zu können. Die verbindende Klammer zwischen Hooligans und Rechtsextremisten dürfte in einem antisalafisti- schen Grundkonsens zu sehen sein. Durch einen Teil der HoGeSa-Anhänger wird darüber hinaus ein diffuser antimuslimischer Rassismus vertreten. Nach den Demonstrationen in Köln am 26.10.2014 und Hannover am 15.11.2014 waren verstärkt Hinweise auf überregionale Einfluss- bzw. Steuerungsversuche durch rechtsextremistische und verfassungsschutzrelevante islamfeindli- che Personen erkennbar. Daher ist es wahrscheinlich, dass Rechtextremisten auch zukünftig ver- suchen werden, die Erscheinungsform HoGeSa für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Durch das weitgehende Ausbleiben von Aktionen seit Ende des Jahres 2014 und der Aufsplitterung der Er- scheinungsform bleibt abzuwarten, ob zukünftig weitere Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landes- kriminalamts Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 5: An der Demonstration „Hooligans gegen Salafisten“ am 26.10.2014 in Köln haben gemäß dem Be- richt der BLPG HoGeSa rund 4 800 Personen teilgenommen. Hiervon gehörten ca. 90 % der Hooliganszene an, rund 10 % wurden der rechtsextremistischen Szene zugerechnet. Aus Niedersachsen nahmen gemäß dem Auswerteprojekt des GIAZ ca. 100 Personen an der De- monstration teil. Hiervon konnten 27 Personen der Hooliganszene und 41 Personen der rechtsext- remistischen Szene zugeordnet werden. Bei den 27 Hooligans handelte es sich um 25 sogenannte Alt-Hools aus Hannover (Vereinszugehörigkeit: Hannover 96) und zwei aus Osnabrück (Vereinszu- gehörigkeit unbekannt). Unter den festgestellten Personen der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen befanden sich Angehörige der Identitären Bewegung Deutschland sowie Personen von der Partei „Die Rech- te“ - Braunschweiger Land bzw. der Gruppierung „Aktionsbündnis 38“ aus Braunschweig und (zum Teil lediglich einzelne) Angehörige der neonazistischen Szenen aus Hannover, Lüneburg, Olden- burg, Schaumburg/Ostwestfalen-Lippe und dem Emsland. Zudem waren niedersächsische Ange- hörige der „Aktionsgruppe Weserbergland“ sowie der „Bruderschaft Nordic 12“, ehemals Angehöri- ge des Chapters Bremen der Gruppierung „Brigade 8“, anwesend. Zu 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Teilnahme von Rockergruppen vor. Zu 7: Der Landesregierung sind keine Fest- bzw. Gewahrsamsnahmen niedersächsischer Personen im Umfeld der Demonstration vom 26.10.2014 bekannt geworden (Stand: 23.02.2015). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3173 4 Zu 8 Siehe Vorbemerkungen. Zu 9: Die Bremer Band „Kategorie C“ ist insbesondere wegen ihrer gewaltverherrlichenden Texte in der rechtsextremistischen Skinhead- und Neonaziszene beliebt. „Kategorie C“ erfüllt die Funktion eines Bindegliedes zwischen der Hooliganszene und der rechtsextremistischen Szene. Zwar vermitteln die auf Tonträgern veröffentlichten Texte keine offenkundig rechtsextremistischen Inhalte, jedoch tragen Konzertauftritte der Band zur Mobilisierung und zum Zusammenhalt der rechtsextremisti- schen und der Hooliganszene bei. Die Organisation der Konzerte von „Kategorie C“ wird oftmals von bekannten Rechtsextremisten übernommen. In zwei auf einem Internetportal veröffentlichten Konzertausschnitten wird eine rechtsextremistische Grundeinstellung von Band und Publikum dokumentiert; sie zeigen die Band und Konzertbesucher beim Intonieren der Textzeile „Hoch auf dem gelben Wagen, sitz ich beim Führer vorn“ und „Eine U-Bahn bauen wir von St. Pauli bis nach Auschwitz“. In den letzten fünf Jahren führte die Band fünf Konzerte in Niedersachsen durch. Sie trat viermal unter dem Namen „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ und einmal unter dem Pseudonym „H.E.R.M.“ auf. Eine Unterstützung bei fremden sogenannten Soli-Veranstaltungen oder Auftritten als musika- lisches Rahmenprogramm von politischen Kundgebungen konnte nicht festgestellt werden. Ein von der Band im Jahr 2013 geplantes „Solikonzert“ wurde rechtskräftig untersagt, ebenso konnte der einzige in Niedersachsen im Jahr 2014 geplante Auftritt nicht durchgeführt werden, nachdem die Vermieter vom Mietvertrag zurücktraten. Sowohl bei dem Konzert am 25.12.2010 als auch am 30.10.2011 beteiligte sich jeweils ein amtsbe- kannter Rechtsextremist als (Mit-)Veranstalter. Datum Ort Kontext/weitere Informationen 25.09.2010 27337 Blender LK Verden Augenscheinlich in eigener Sache. 25.12.2010 38159 Vechelde, OT Vallstedt LK Peine Augenscheinlich in eigener Sache. 30.10.2011 31655 Stadthagen LK Schaumburg Augenscheinlich in eigener Sache. 02.04.2011 31848 Bad Münder, OT Bakede LK Hameln-Pyrmont Augenscheinlich in eigener Sache. 21.01.2012 27741 Delmenhorst Kreisfreie Stadt Delmenhorst Liederabend unter dem Namen H.E.R.M. Zu 10 Erkenntnisse im Sinne der Anfrage liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 11 Nach der bereits durchgeführten Folgekundgebung am 15.11.2014 in Hannover unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Ver- anstaltungen von HoGeSa - auch in Niedersachsen - geplant und durchgeführt werden. Konkrete Hinweise hierzu liegen den Sicherheitsbehörden derzeit allerdings nicht vor. Zu 12 Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden werden die weitere Entwicklung dieser Erscheinungs- form aufmerksam verfolgen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einschreiten. Wie die Einsatzbewältigung anlässlich der unter strengen Auflagen durchgeführten Demonstration am 15.11.2014 in Hannover gezeigt hat, werden in Niedersachsen alle rechtlichen Möglichkeiten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3173 5 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes ausgeschöpft. Im Rahmen von Aktionen von oder gegen HoGeSa-Teilnehmer verübte Straftaten werden konsequent verfolgt. Darüber hinaus wird sich Niedersachsen - wie bereits in den Vorbemerkungen ausgeführt - an der Umsetzung des IMK-Beschlusses beteiligen und an der Erstellung eines Berichts über Verbindun- gen zwischen der rechtsextremistischen und der Hooliganszene aktiv mitwirken. Zu 13 und 14 Nach Bewertung der niedersächsischen Polizeidirektionen werden das Thema HoGeSa und die in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen Versammlungen in den örtlichen Fanszenen zwar diskutiert. Diese Erscheinungsform wird bis auf wenige Ausnahmen abgelehnt und kein direkter Bezug zum Fußball und seinen Anhängern hergestellt. Veränderungen in der Fankultur sind derzeit nicht erkennbar. Die Auswertung der Vorkommnisse in Köln und Hannover befasst sich in erster Linie mit dem Auf- treten von HoGeSa im Rahmen von Versammlungen. Unmittelbare Auswirkungen auf Einsatzkon- zeptionen zur Bewältigung polizeilicher Lagen anlässlich von Fußballspielen sind dabei eher nicht zu erwarten, werden aber gegebenenfalls mit entsprechenden Handlungsoptionen aufgegriffen. Zu 15 Der Erfassung von Personen in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ liegt die Errichtungsanord- nung des Bundeskriminalamtes vom 13.06.2013 zugrunde. Die Erfassung erfolgt u. a. in den je- weils zuständigen Polizeibehörden. Der bundesweite Datenbestand beträgt derzeit ca. 12 300 Personen, davon insgesamt 973 Perso- nen mit niedersächsischer Vereinszuordnung. Die Anzahl von „Gewalttätern Sport“ mit Aufenthalts- ort in Niedersachsen beträgt 2 259 Personen, davon 631 Personen mit niedersächsischer Vereins- zuordnung (Stand: 22.02.2015). Zu 16 Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Boris Pistorius (Ausgegeben am 23.03.2015) Drucksache 17/3173 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2283 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Marco Brunotte (SPD), eingegangen am 27.10.2014 Nach den Ausschreitungen in Köln - Wie geht es mit HoGeSa in Niedersachsen weiter? Antwort der Landesregierung