Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2321 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg, Belit Onay, Meta Janssen-Kucz, Filiz Polat und Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen), eingegangen am 31.10.2014 Hooliganausschreitungen in Köln - welche Rolle spielen Niedersachsens Nazis? Am 26. Oktober 2014 haben mehrere Tausend Anhänger der Vereinigung „Hooligans gegen Sa- lafisten“ (HoGeSa) aus ganz Deutschland in der Kölner Innenstadt gegen Salafisten demonstriert. Bei der HoGeSa handelt es sich nach Angaben des Präsidenten des nordrhein-westfälischen Ver- fassungsschutzes um ein Bündnis von gewaltbereiten Hooligans, denen sich Rechtsextremisten, darunter auch Parteimitglieder von „NPD“, „Die Rechte“ und „Pro NRW“, angeschlossen hätten. Bereits während der Versammlung sowie unmittelbar nach Beginn des Aufmarsches kam es zu schweren gewalttätigen Ausschreitungen mit mehreren Verletzten. Die zum Großteil stark alkoholi- sierten und aggressiven Demonstranten skandierten lautstark zum Teil rechtsradikale Parolen und griffen anschließend Einsatzkräfte mit Gegenständen und Feuerwerkskörpern an. Die Polizei ging mit Schlagstock, Pfefferspray und Wasserwerfer gegen Gewalttäter vor und sprach im Nachhinein von einem „explosionsartigen Ausbruch von Gewalt“. Die vorläufige Bilanz des Einsatzes vermerkt etwa 50 verletzte Beamte von Landes- und Bundespolizei, mehrere Dutzend freiheitsentziehende Maßnahmen sowie mehrere beschädigte Einsatzfahrzeuge der Polizei. Eine Gegenveranstaltung von Parteien und Organisationen des linken Spektrums und Gewerkschaften auf dem Bahnhofs- vorplatz mit anschließendem Aufzug zum Friesenplatz verlief ohne Zwischenfälle. Daran nahmen mehrere Hundert Personen teil. In der Öffentlichkeit und von den Sicherheitsbehörden werden die Ausschreitungen als eine neue Dimension der Gewalt eingestuft. In sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook werden auf HoGeSa-nahen Plattformen wie „Gewalttäter Sport 2.0“ die Ausschreitungen dagegen als „Grün- dungsakt einer Bewegung“ gefeiert. Aus der HoGeSa-Szene gibt es aktuell Hinweise auf weitere geplante Massenaufmärsche in Berlin am 9. November und Hamburg am 15. November. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausschreitungen am Rande der HoGeSa- Demonstration in Köln vom 26 Oktober 2014? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über aus Niedersachsen angereiste Demonst- rationsteilnehmende? a) Wie viele dieser Personen sind der Kategorie „Gewalttäter Sport“ zuzuordnen? b) Wie viele dieser Personen sind dem organisierten Rockermilieu zuzuordnen? c) Wie viele dieser Personen sind der rechtsextremen Szene zuzuordnen? d) Lassen sich teilnehmende Personen noch weiteren Gruppen oder Organisationen zu- ordnen? e) Gab es organisierte Anreisen zu dieser Veranstaltung? Falls ja, aa) aus welchen Städten und durch welche Organisationen oder Gruppen wurden die- se organisiert und/oder beworben? bb) Wie viele Teilnehmende haben an diesen Anreisen teilgenommen? cc) Verliefen diese Anreisen friedlich? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 2 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Beteiligung von Rockern, Rechtsext- remen, Hooligangruppierungen oder weiteren Gruppen an Ausschreitungen am Rande der HoGeSa-Demonstration? 4. Wie unterscheidet die Landesregierung bei solchen Vorfällen zwischen sogenannten Gewalt- tätern Sport und politisch motivierten Gewalt-/Straftaten? 5. Plant die Landesregierung eine Ausdifferenzierung der Kategorie „Gewalttäter Sport“, um ei- ner möglichen politischen Gesinnung der Personen gerecht zu werden? 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über personelle Überschneidungen von Hooligan- Gruppierungen, Rockern und rechtsextremen Personen? 7. Wie unterscheidet die Landesregierung zwischen Ultra-Gruppierungen, Hooligans und ge- waltbereiten Rechten? 8. Gibt es eine Vernetzung von Hooligan-Gruppen untereinander und mit rechten Organisatio- nen sowie Rockern in Niedersachsen? 9. Gab es im letzten Jahr in Niedersachsen Versammlungen zum Thema „Hooligans gegen Sa- lafismus“? Falls ja a) wer hat diese Versammlungen angemeldet? b) Haben Gruppierungen oder Organisationen an der Veranstaltung teilgenommen oder für diese geworben? c) Wie viele Personen haben an den Versammlungen teilgenommen? d) Gab es personelle Überschneidungen bei der Teilnahme an den Versammlung und der Veranstaltung in Köln? 10. Gibt es weitere Veranstaltungen oder Zusammenschlüsse, die der Landesregierung rund um diese Thematik bekannt sind? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.11.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.03.2015 für Inneres und Sport - 23.22-01425/2-2014 - Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung der Arbeitskreise Innere Sicherheit und Verfassungs- schutz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 30.10.2014 hat sich eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) vor dem Hintergrund der gewalttätigen Ereignisse im Zusammenhang mit einer HoGeSa-Demonstration am 26.10.2014 in Köln mit der Aktionsform „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) befasst. Mit Datum vom 28.11.2014 wurde von der BLPG, an der Niedersachsen durch einen Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport beteiligt war, ein Bericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt. Auf Veranlassung des Ministers für Inneres und Sport führt das Gemeinsame Informations- und Analysezentrum Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ) ein Auswertprojekt zum Phänomen HoGeSa durch, um in Niedersachsen vorhandene Strukturen und Personenpotenziale des Bündnisses „Hooligans gegen Salafisten“ und eventuelle Verbindungen in die rechtextremisti- sche Szene aufzuhellen sowie vorhandene Erkenntnisse zu verdichten. Bereits im Vorfeld der De- monstration in Hannover am 15.11.2014 wurde ein erster Lagebericht vorgelegt und im Rahmen der Einsatzplanung berücksichtigt. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen des Phänomens Ho- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 3 GeSa sowie der im Zusammenhang mit der Demonstration in Hannover am 15.11.2014 gewonne- nen Erkenntnisse wurde der Bericht bereits zweimal aktualisiert, letztmalig mit Datum vom 05.02.2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landes- kriminalamts Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, d. h. das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist ein grundrechtlich verbrieftes Recht und somit Kernelement und Ausdruck unserer Demokratie. Zu Recht können Versammlungen aufgrund ihres hohen grundrechtlichen Schutzes nur auf Grundlage der engen Grenzen des Versammlungsrechts beschränkt, mit Auflagen verse- hen oder verboten werden. Gewalttaten und andere Ausschreitungen wie sie in Köln stattfanden, fallen nicht unter den Schutz des Versammlungsrechts und sind aus Sicht der Landesregierung auf das Schärfste zu verurteilen. Daher werden die niedersächsischen Sicherheitsbehörden weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten anwenden, um unter dem Deckmantel des Versammlungsrechts geplante Ausschreitungen und Gewaltexzesse konsequent zu verhindern. Zu 2: Aus Niedersachsen nahmen gemäß dem Auswerteprojekt des GIAZ ca. 100 Personen an der De- monstration teil. Hiervon konnten 27 Personen der Hooliganszene und 41 Personen der rechtsext- remistischen Szene zugeordnet werden. Bei den 27 Hooligans handelte es sich um 25 sogenannte Alt-Hools aus Hannover (Vereinszugehörigkeit: Hannover 96) und zwei aus Osnabrück (Vereinszu- gehörigkeit unbekannt). Unter den festgestellten Personen der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen befanden sich Angehörige der Identitären Bewegung Deutschland sowie Personen von der Partei „Die Rech- te“ - Braunschweiger Land bzw. der Gruppierung „Aktionsbündnis 38“ aus Braunschweig und (zum Teil lediglich einzelne) Angehörige der neonazistischen Szenen aus Hannover, Lüneburg, Olden- burg, Schaumburg/Ostwestfalen-Lippe und dem Emsland. Zudem waren niedersächsische Ange- hörige der „Aktionsgruppe Weserbergland“ sowie der „Bruderschaft Nordic 12“, ehemals Angehörige des Chapters Bremen der Gruppierung „Brigade 8“, anwesend. Von zwei Hooligans ist bekannt, dass sie in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst sind. Da nicht bei allen Teilnehmern die Personalien festgestellt wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Teilnehmer in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind. Sowohl die Mobilisierung als auch die Organisation der Anreisen zu der Veranstaltung in Köln sind in sozialen Netzwerken und auf Kampagnenseiten im Internet thematisiert worden. An der organi- sierten Anreise der Partei „Die Rechte“ - Kreisverband Braunschweiger Land nahmen insgesamt 23 Personen teil. Sowohl die Anreise als auch die Abreise verliefen friedlich. Über die Teilnahme von Personen aus dem organisierten Rockermilieu aus Niedersachsen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 3: Der Landesregierung liegen keine abschließend gesicherten Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rechtsextremisten sich an der Demonstration beteiligt haben. Laut dem von der BLPG erstellten Bericht waren nach ersten Schätzungen ca. 10 % der 4 800 Teilnehmer der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen. Welche Gruppierungen an den Ausschreitungen im Einzelnen direkt beteiligt waren ist der Landes- regierung nicht bekannt. Zu 4 und 5: Der Erfassung von Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ liegt die Errichtungsanordnung des Bundeskriminalamts vom 13.06.2013 zugrunde. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 4 Voraussetzung für die recherchefähige Erfassung in der Datei „Gewalttäter Sport“ sind u. a. eingeleitete oder abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung. Handelt es sich dabei um ein politisch motiviertes Delikt, so wird dieses ent- sprechend erfasst. Die entsprechende Unterscheidung ist demnach abhängig vom Anlass der Feststellung sowie der den Taten zugrunde liegenden Motivation der Täter. Überschneidungen von Erfassungen in unterschiedlichen Dateien sind durch Schnittmengenanaly- sen auswertbar. Änderungen der jetzigen Verfahrensweise sind seitens der Landesregierung der- zeit nicht beabsichtigt. Zu 6: Bei HoGeSa handelt es sich um eine neue Erscheinungsform, die in bislang nicht dagewesener Form ein Sammelbecken für Hooligans sowie verschiedene andere gewaltbereite, islamfeindliche Personen und Gruppierungen darstellt, das aufgrund seiner thematischen wie zugleich aktionsori- entierten Ausrichtung auch eine hohe Attraktivität für Personen aus der rechtsextremistischen Sze- ne besitzt. Die verbindende Klammer zwischen Hooligans und Rechtsextremisten dürfte in einem antisalafistischen Grundkonsens zu sehen sein. Durch einen Teil der HoGeSa-Anhänger wird dar- über hinaus ein diffuser antimuslimischer Rassismus vertreten. Nach den Demonstrationen in Köln am 26.10.2014 und Hannover am 15.11.2014 waren verstärkt Hinweise auf überregionale Einfluss- bzw. Steuerungsversuche durch rechtsextremistische und verfassungsschutzrelevante islamfeindli- che Personen erkennbar. Die Kontakte zwischen den vermeintlich als unpolitisch geltenden Hoolig- ans und Rechtsextremisten ergaben sich in erster Linie aus persönlichen Beziehungen bzw. Kenn- verhältnissen. Hinsichtlich einer personellen Überschneidung zwischen Hooligans und Rockern lassen aus sich den polizeilichen Auskunftssystemen keine validen Daten generieren. In der Datei „Gewalttäter Sport“ werden Einstufungen in die Kategorie Hooligan nicht erfasst. Bei den bekannten Verbindungen zwischen der rechtsextremistischen und der Rockerszene han- delt es sich um punktuelle Kooperationen, freundschaftliche Verhältnisse von Einzelpersonen und wirtschaftliche Interessen. Über vereinzelte persönliche Bekanntschaften hinaus liegen in Nieder- sachsen keine Erkenntnisse über strukturelle Verbindungen zwischen Rockern und der rechtsext- remistischen Szene vor. Zu 7 und 8: Als Hooligans werden Personen bezeichnet, die im Umfeld von Fußballspielen und -ereignissen durch gewalttätige Aktionen gegen Personen oder Sachen auffallen. Dabei sind Hooligans nach außen hin oftmals nicht als solche oder überhaupt als Fußballanhänger zu erkennen und werden aufgrund ihres Outfits oftmals mit der rechtsextremistischen Szene gleichgesetzt. Personelle Über- schneidungen mit der rechtsextremistischen Szene stellen die Ausnahme dar. Bei Ultras handelt es sich nach deren Selbstverständnis um die „wahren Fans“, die ihren Verein bedingungslos unterstützen, sich aber gleichzeitig kritisch zu Vereinen und Funktionären positionie- ren und einer Kommerzialisierung des Fußballs entgegenwirken. Sie treten in Teilen provokativ auf und kommunizieren grundsätzlich nicht mit der Polizei. Dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- werden Straftaten - und somit auch die sie begehenden Personen - zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Be- trachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Dies trifft insbesondere auf Delikte zu, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozia- lismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Sofern eine besondere Gewalt- bereitschaft der Straftäter zu erkennen ist, werden sie der politisch motivierten Gewaltkriminalität zugerechnet. Hinsichtlich der den Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse über strukturelle Verbindun- gen zwischen Rockern und der rechtsextremistischen Szene wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (Drs. 17/2861) verwiesen. Über vereinzelte per- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 5 sönliche Bekanntschaften hinaus liegen keine Erkenntnisse über strukturelle Verbindungen zwi- schen Rockern und der rechtsextremistischen Szene in Niedersachsen vor. In Bezug auf mögliche Schnittmengen zwischen Rockern und Hooligans lassen sich aus den poli- zeilichen Dateien keine Angaben generieren. Eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Rechtsextremisten und Angehörigen der Hooligan- Szene ist aus Sicht der niedersächsischen Sicherheitsbehörden über den Grad der notwendigen Zusammenarbeit im Vorfeld der sogenannten HoGeSa-Veranstaltungen hinaus nicht bekannt. Zu 9: Eine männliche aus Nordrhein-Westfalen stammende Person zeigte für den 15.11.2014 unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ eine Aktion in der hannoverschen Innenstadt an. Der Anzeigende erwartete 4 500 bis 5 000 Teilnehmer. Die durch den Anzeigenden als Versamm- lungsleiter benannte Person aus Oldenburg wurde von der die Versammlungsbehörde, der Polizei- direktion Hannover, als ungeeignet abgelehnt. Als neuer Versammlungsleiter wurde eine Person aus Bayern benannt, die bereits in Köln als Versammlungsleiter eingesetzt war. An der Veranstal- tung beteiligten sich 3 208 Personen. Die Formation setzte sich nach polizeilicher Einschätzung aus jeweils ca. 45 % Hooligans und rechter Klientel sowie 10 % aus nicht kategorisierbaren Perso- nen zusammen. Diese Versammlung wurde von Personen der Partei „Die Rechte“ - Kreisverband Braunschweiger Land aktiv über ein soziales Netzwerk beworben. Unter der Teilnehmern befanden sich Mitglieder der Gruppierungen „Aktionsbündnis 38“ aus Braunschweig, der „Aktionsgruppe Nordheide“ sowie der „Aktionsgruppe Weserbergland“ sowie Mitglieder der rechtsextremistischen Parteien „Die Rech- te“ und der „NPD“ sowie Sympathisanten des islamfeindlichen Internetportals „PI-News“. Darüber hinaus wurden Mitglieder einer Hooligan-Gruppierung mit Bezug zum Verein Hannover 96 erkannt. Welche der teilnehmenden Personen sich im Einzelnen bereits an der Demonstration in Köln betei- ligten ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 10: Im Anschluss an die Veranstaltung der HoGeSa am 15.11.2014 in Hannover kam zu einem Über- griff auf vier Demonstrationsteilnehmer aus Bielefeld. Diese wurden zum Teil schwer verletzt, die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Als Konsequenz auf dieses Ereignis fand am 22.11.2014 eine weitere, von einem Braunschweiger Rechtsextremisten angemeldete Veranstaltung unter dem Thema „Für die Opfer linker Gewalt“ in Hannover statt, an der sich ca. 70 Personen, überwiegend aus dem rechtsextremistischen Spekt- rum, beteiligten. Darüber hinaus sind der Landesregierung folgende weitere Veranstaltungen bekannt geworden: Datum Ort Anlass Teilnehmer 08.02.14 Mönchengladbach (NW) Salafisten-Kundgebung ca. 200 Personen, in der Mehrzahl Hooligans sowie ca. 20 Anhänger der German Defence League (GDL) 23.03.14 Mannheim (BW) Salafisten-Veranstaltung ca. 200 Personen, darunter mindestens 100 Hooligans sowie 15 Rechtsextremisten 29.03.14 Hannover Salafistische Veranstaltung u. a. 15-köpfige Personengruppe mit Hooligans, die dem Bundesligavereins „Hannover 96“ zuzuordnen sind 03.05.14 Nürnberg (BY) Salafistische Veranstaltung ca. 15 Personen aus der Hooliganszene bzw. der rechtsextremistischen Szene 01.06.14 Bremen (HB) Salafisten-Kundgebung u. a. Mitglieder der GDL, der Identitären Bewegung sowie Angehörige der Hooliganszene Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 6 Datum Ort Anlass Teilnehmer 07.06.14 Freiburg (BW) Salafisten-Veranstaltung vier Personen des rechten Spektrums, zehn Personen aus der Hooliganszene 28.06.14 Offenbach (HE) Salafisten-Veranstaltung 400 bis 450 Personen, davon 10 bis 15 Fans des Fußballclubs „Kickers Offenbach“ (OFC) 21.09.14 Essen (NW) Vorgehen gegen Salafisten (ohne konkrete Veranstaltung ) ca. 90 zum Teil aus der Hooliganszene bekannte Personen 27.09.14 Mannheim (BW) HoGeSa-Demonstration ca. 120 Personen der Hooliganund rechten Szene 28.09.14 Dortmund (NW) HoGeSa-Demonstration 300 bis 400 Teilnehmer, davon ca. 30 Angehörige der Partei Die Rechte 08.10.14 Mannheim (BW), Demonstration gegen Angriffe der Terrororganisation Islamischer Staat auf die Stadt Kobane u. a. zehn Hooligans 11.10.14 Frankfurt a. M. (HE) HoGeSa- Demonstration ca. 45 Teilnehmer, darunter vereinzelte Rechtsextremisten Boris Pistorius (Ausgegeben am 23.03.2015) Drucksache 17/3174 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2321 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Julia Hamburg, Belit Onay, Meta Janssen-Kucz, Filiz Polat und Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen), eingegangen am 31.10.2014 Hooliganausschreitungen in Köln - welche Rolle spielen Niedersachsens Nazis? Antwort der Landesregierung