Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3220 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2945 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Clemens Große Macke und Uwe Schüne- mann (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Genehmigt Brüssel Niedersachsens EU-Förderprogramme? Der rundblick am 22. Januar 2015 berichtet: „Die von Niedersachsen bei der EU-Kommission ein- gereichten Multifondsprogramme zur EU-Förderung in der Periode 2014 bis 2020 werden zum Stichtag 31. Dezember 2014 genehmigt. Das hat Ministerpräsident Stephan Weil am Mittwoch im Landtag in seiner Antwort auf eine Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion angekündigt. Er verwies auf eine entsprechende ‚positive Nachricht‘ aus Brüssel, nach der keine offenen Fragen mehr bestünden und das Multifondsprogramm als annehmbar betrachtet werde; die formale Genehmigung werde nun ‚organisiert‘. Weil sieht das Land Niedersachsen materiell nunmehr in derselben Situat i- on wie die übrigen Bundesländer, die ihre formale Genehmigung zum Teil schon Ende des Jahres 2014 bekommen haben“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Was meint der Ministerpräsident, wenn er ausführt, die formale Genehmigung werde nun „organisiert “? 2. Was bedeutet es, wenn der Ministerpräsident sagt, das Land Niedersachsen sei nunmehr ma- teriell in derselben Situation wie die übrigen Bundesländer, die ihre formale Genehmigung zum Teil schon Ende des Jahres 2014 bekommen hätten? 3. Wie hoch sind die Ausgaben für Werbemaßnahmen für die EU-Förderung? 4. Trifft es zu, dass diese aus dem Bereich „technische Hilfe“ bezahlt werden, wenn ja, wie hoch ist der Gesamtetat im Bereich „technische Hilfe“? 5. Welche Ausgaben sind darüber hinaus aus dem Etat „technische Hilfe“ zu bezahlen? 6. Wie hoch waren in der vorherigen Förderperiode die Ansätze für „technische Hilfe“ insgesamt ? 7. Wie weit sind die Planungen bezüglich einer Werbekampagne für die EU-Förderung in Nie- dersachsen fortgeschritten? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 16.03.2015 - 401-06025/4.4 - Begleitet von Glückwünschen „für das schöne Ergebnis“ und dem „Dank für die gute und effektive Zusammenarbeit“ ist das EFRE- und ESF-Multifondsprogramm des Landes für die Förderperiode 2014 bis 2020 am 12. Februar 2015 durch die Europäische Kommission genehmigt worden. Damit stehen dem Land in den nächsten Jahren rund 970 Millionen Euro u. a. für die Umsetzung von För- dervorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen, für Innovati- onen und CO2-Reduzierung und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3220 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In seiner Antwort auf die Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 17/2755) hat Herr Ministerprä- sident Weil am 21. Januar 2015 aus einer E-Mail der EU-Kommission vom 5. Januar 2015 zitiert, nach der die Entscheidung über die formelle Genehmigung des Multifondsprogramms Niedersach- sen 2014 bis 2020 durch die EU-Kommission organisiert wird (s. Stenografischer Bericht der 55. Plenarsitzung, Seite 5162). Zu 2: Die EU-Kommission hat die Niedersachsen zustehenden Fördermittel aus 2014 auf den EU-Haus- halt 2015 im EFRE/ESF-Bereich übertragen. Damit stehen Niedersachsen die entsprechenden EU-Haushaltsmittel in voller Höhe für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Zu 3: Für die Öffentlichkeitsarbeit der ESI-Fonds stehen für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 einschließlich der nationalen Kofinanzierung insgesamt folgende Mittel zur Verfügung: Für den EFRE/ESF ca. 3,2 Millionen Euro und für den ELER ca. 1,5 Millionen Euro. Inwieweit diese Mittel im Laufe der Förderperiode ausgeschöpft werden, hängt von den umzusetzenden öffentlichkeits- wirksamen Maßnahmen für die EU-Förderung ab. Hierzu wurde bereits ein Rahmenvertrag mit der Agentur B&B. aus Hannover abgeschlossen, auf dessen Grundlage ein Leistungsvolumen von ca. 800 000 Euro geplant ist. Zu 4: Die Maßnahmen der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit werden aus Mitteln der Techni- schen Hilfe und den dazugehörigen Kofinanzierungsmitteln des Landes finanziert. Der EU-Gesamt- etat der Technischen Hilfe beläuft sich in der Förderperiode 2014 bis 2020 für EFRE/ESF auf ins- gesamt 39,1 Millionen Euro und für ELER auf 14,9 Millionen Euro. Diese Mittel sind kozufinanzie- ren. Zu 5: Neben der Öffentlichkeitsarbeit werden aus der Technischen Hilfe auch Maßnahmen zur Pro- grammbegleitung, Berichterstattung, Evaluierung einschließlich technischer Ausstattung, Finanz- kontrolle sowie für Sitzungen der Begleitausschüsse anteilig finanziert. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird von der EU verbindlich vorgeschrieben und ist Voraussetzung für die Programm- durchführungen und die Gewährung der EU-Mittel. Zu 6: In der Förderperiode 2007 bis 2013 standen Niedersachsen aus dem EFRE und ESF insgesamt 57,9 Millionen Euro und Niedersachsen/Bremen aus dem ELER 4,37 Millionen Euro an EU-Mitteln als Technische Hilfe zur Verfügung. Zu 7: Nach europaweiter Ausschreibung durch das LZN wurde im Oktober 2014 ein Rahmenvertrag über Kommunikations- und Marketingleistungen mit der Werbeagentur B&B. aus Hannover geschlossen. Die von der Agentur entwickelten Vorschläge für ein Kommunikationskonzept befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei (Ausgegeben am 26.03.2015)