Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3221 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2948 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Was genau fördert das Land bei der D-Linie in Hannover? Mit einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 16. Januar 2015 teilte das Ressort mit, man fördere im Jahr 2015 insgesamt 143 Einzelprojekte im öffentlichen Per- sonennahverkehr mit rund 40 Millionen Euro. Aus der Anlage „In das ÖPNV-Förderprogramm 2015 ff. aufgenommene Projekte - ÖPNV-Flächenprogramm“ ergibt sich, dass die Infrastrukturge- sellschaft in der Region Hannover mit zwei Projekten aus dem Bereich D-West und einem Gesamt- volumen von über 20 Millionen Euro gefördert wird (vgl. Position 13 und 14 der entsprechenden An- lage). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welches Vorhaben steckt hinter der Projektbezeichnung D-West, Projekt Zehn/Siebzehn - Abschnitt 1? 2. Welches Vorhaben steckt hinter dem Projekttitel D-West, Projekt Zehn/Siebzehn - Ab- schnitt 2? 3. In welchem Plan- bzw. Realisierungsstadium befinden sich die in Frage 1 und 2 genannten Projekte? 4. Welche Einwendungen gegen die in Frage 1 und 2 genauer benannten Projekte gab es bis- her? 5. Hat die Landesregierung Erkenntnis darüber, ob bisher gegen die Stadtbahnlinie D einge- reichte Einwendungsschreiben im Verfahren Berücksichtigung gefunden haben? 6. Ist der Landesregierung die Einschätzung der City-Gemeinschaft Hannover e. V., dass mit der Förderung Fakten geschaffen werden und der Bau der umstrittenen Stadtbahnlinie D ein Stück näher rückt, bekannt? Teilt die Landesregierung diese Einschätzung? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2948/Förderung D-Linie - Die Region Hannover als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Gebiet plant mit Unterstützung der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH in fünf Teilabschnitten bauliche Maßnahmen an der D-Strecke in der hannoverschen Innenstadt. Dabei soll die Stadtbahnstrecke zwischen den Haltestellen Glocksee und Hauptbahnhof/Raschplatz barrierefrei ausgebaut und für den Betrieb der silbernen Schienenfahrzeuge vorbereitet werden. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH hat im Auftrag der Region Hannover als Auf- gabenträger auf der Grundlage der Entwurfsplanung Förderanträge bei der Landesnahverkehrsge- sellschaft Niedersachsen mbH gestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3221 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Projektbezeichnung „Hannover, D-West, Projekt Zehn/Siebzehn - Abschnitt 1“ umfasst den Bau der Neubaustrecke Lister Meile (Hamburger Allee - Lister Meile Richtung Innenstadt bis zur Ein- mündung in die Kurt-Schumacher Straße) mit einer Gleisbaulänge von 390 m. Dieser Abschnitt be- inhaltet die Verlegung des Streckenendpunktes vom Aegidientorplatz zum Raschplatz. Zu 2: Die Projektbezeichnung „ Hannover, D-West, Projekt Zehn/Siebzehn - Abschnitt 2“ umfasst den Bau der Haltestelle Hauptbahnhof/Rosenstraße zwischen der Einmündung in die Kurt-Schumacher Straße bis zur Herschelstraße mit einer Gleisbaulänge von 160 m. Die Haltestelle wird barrierefrei mit einem Hochbahnsteig ausgerüstet und ersetzt die derzeitige Niedrighaltestelle auf dem Ernst- August-Platz. Zu 3: Für beide Abschnitte wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durch die Niedersächsische Lan- desbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt. Zu 4: Für den Abschnitt 1 liegen 18 Einwendungen und den Abschnitt 2 20 Einwendungen vor. Dabei beziehen sich 14 Einwendungen gleichlautend auf beide Abschnitte. Die Einwendungen beziehen sich inhaltlich auf die Gesamtkonzeption der D-West Stadtbahnlinie, den Variantenvergleich, die Wirtschaftlichkeit, die Barrierefreiheit, die Verkehrs- und Umsteigebeziehungen sowie die Nachhal- tigkeit. Zu 5: Da das Planfeststellungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen ist, liegen noch keine Er- kenntnisse über den Umfang der Berücksichtigung der Einwendungen vor. Zu 6: Der Landesregierung ist die ablehnende Haltung der City-Gemeinschaft-Hannover e. V. gegen die nunmehr vom Aufgabenträger und der Landeshauptstadt Hannover gewählte Variante bekannt. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung die Einschätzung der City-Gemeinschaft-Hannover e. V. und damit die Auswirkungen auf den Einzelhandel zu bewerten. Die Bewertung ist vom Aufgabenträger im Rahmen der Variantenwahl vorzunehmen. Olaf Lies (Ausgegeben am 26.03.2015) Drucksache 17/3221 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2948 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Was genau fördert das Land bei der D-Linie in Hannover? Antwort der Landesregierung