Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2787 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegan- gen am 14.01.2015 Wirken Förderprogramme des Landes verzerrend auf den Wettbewerb in der Gastronomie? Die Gastronomie in Niedersachsen beschäftigt in über 21 000 Betrieben knapp 170 000 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, davon mehr als 7 000 Auszubildende. Der Jahresumsatz beläuft sich auf ca. 5,5 Milliarden Euro im Jahr. Der Gesetzgeber stellt hohe regulatorische Anforderungen an die berufsmäßig betriebenen Gast- ronomiebetriebe. Zu den einzuhaltenden Vorschriften und Anforderungen gehören z. B. die Le- bensmittelhygiene (HACCP), baurechtliche Vorschriften, wie z. B. Feuerschutz, Jugendschutz, Ar- beitsrecht und insbesondere Arbeitsschutzrecht. Die Betriebe zahlen Steuern, insbesondere Um- satz- und Ertragssteuern, Sozialversicherungsbeiträge, Verwaltungsgebühren, Abfall- und Entsor- gungskosten, Rundfunkgebühren sowie GEMA-Gebühren. Die Branche steht gerade jetzt vor der Herausforderung, dass sich die Struktur der GEMA-Gebühren verändert und der gesetzliche Min- destlohn umzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sieht die berufsmäßig betriebe Gastronomie es kritisch, wenn größere Festveranstaltungen, Partys etc. in einem privaten Umfeld veranstaltet werden, in dem gegebenen- falls die Einhaltung der oben genannten Vorschriften nicht so gewährleistet ist wie bei den berufs- mäßig betriebenen gastronomischen Einrichtungen. Außerdem gehen immer mehr Einzelhandels- und gewerbliche Betriebe dazu über, Speisen und Getränke für den unmittelbaren Vor-Ort-Verzehr anzubieten. Gerade hier legt die Gastronomie insbesondere Wert auf die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von zubereiten Speisen, wie z. B. beim Thekenverkauf von belegten Brötchen. Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes hat dazu ein „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ veröffentlicht, das über den Internetauftritt des Landesverbandes abrufbar ist. In der Gastronomie hat sich gerade in den letzten Jahren ein Wandel vollzogen. So haben bei- spielsweise im Oldenburger Münsterland, also in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta, mehr als 50 traditionsreiche Gastronomiebetriebe geschlossen. Die Gastronomie sieht die öffentliche Förderung für nicht berufsmäßig betriebene gastronomische Einrichtungen kritisch. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung hat die Gastronomie aus Sicht des Landes? 2. Welchen wichtigen künftigen Herausforderungen müssen sich berufsmäßig betriebene Gast- ronomiebetriebe stellen? 3. Ist der Landesregierung das „Schwarzbuch gastronomischer Veranstaltungen“ des DEHOGA- Landesverbandes Niedersachsen bekannt? 4. Teilt die Landesregierung die Kritik der DEHOGA-Landesverbandes Niedersachsen an der Überschneidung staatlichen und kommunalen Handels mit gastronomischer Tätigkeit? 5. In welcher Form wird die Landesregierung tätig werden, um eventuelle Überschneidungen künftig zu minimieren? 6. Wo sieht die Landesregierung eine umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung von gastronomi- schen Angeboten bei Speisen und Getränken? 7. Mit welchem Betrag wurde der Eschpark Kroge-Ehrendorf in der Stadt Lohne gefördert? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 2 8. In welchem Umfang entfiel die Landesförderung auf die Schaffung bzw. Ausweitung des gast- ronomischen Bereichs (Bewirtung und Übernachtung; bitte landesweite Aufschlüsselung)? 9. In welchem Umfang entfiel die Landesförderung auf die Schaffung bzw. Ausweitung des gast- ronomischen Bereichs (Bewirtung und Übernachtung) insbesondere in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Oldenburg (bitte einzeln aufschlüsseln)? 10. Wie viele zusätzliche Übernachtungskapazitäten wurden geschaffen (bitte einzeln nach Land- kreisen aufschlüsseln)? 11. In welchem Verhältnis stehen diese zusätzlichen Übernachtungskapazitäten zur Gesamtüber- nachtungskapazität in der Stadt Lohne? 12. Unterliegt das gastronomische Angebot Im Eschpark Kroge-Ehrendorf den gleichen Anforde- rungen wie berufsmäßig betriebene Gewerbetriebe? Wenn nein, worein begründen sich die Unterschiede? 13. Liegen weitere Anträge auf Förderung vor? 14. Sind weitere Förderungen ähnlicher Art für die Landkreise Vechta, Cloppenburg und Olden- burg erkennbar (bitte einzeln aufschlüsseln)? 15. Wie steht die Landesregierung zu der Tatsache, dass der Getränkegroßhandel über Geträn- kelieferungen an gastronomische Betriebe Nachweise zu führen hat, der Einzelhandel hinge- gen - auch größere Mengen von Getränken - an Betriebe auch ohne Nachweise liefern darf? 16. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass dies zu einem Ungleichgewicht in der wirt- schaftlichen Betätigung zwischen Getränkegroßhandel und Getränkeeinzelhandel führt? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.01.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 12.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2787 - In der Vorbemerkung zu Drucksache 17/2787 wird festgestellt, dass in rund 21 000 Betrieben rund 170 000 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die genannten Zahlen beziehen sich allerdings auf das Gastgewerbe insgesamt. Das Gastgewerbe umfasst das Beherbergungsgewerbe und die Gastro- nomie. In der Gastronomie sind ausweislich der Auswertung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundes- agentur für Arbeit in rund 17 000 Betrieben ca. 134 000 Beschäftigte tätig, davon 80 563 als gering- fügig Beschäftigte. Die Zahl der laut Statistik erfassten gastronomischen Betriebe ist in den vergangenen Jahren zu- rückgegangen. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Neben dem allgemeinen Bevölkerungsrück- gang besonders in ländlichen Räumen, der Nachwuchs- und Nachfolgeproblematik, dem Zuwachs an Mobilität sowie Veränderungen von Arbeitswelt und Freizeitverhalten stellen auch gestiegene Konsumentenerwartungen und ein größeres Preisbewusstsein bei den Gästen sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen das Gastgewerbe im ländlichen Raum vor immer neue Herausfor- derungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 3 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: (s. a. Vorbemerkung). In rund 17 000 Betrieben wird ein Bruttoumsatz von etwa 3,67 Milliarden Eu- ro erwirtschaftet. Damit stellt die Gastronomie für Niedersachsen einen wesentlichen Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor dar. Zu 2: Gewerbsmäßig betriebene Gastronomiebetriebe unterliegen - wie sämtliche Gewerbetreibende - einer Reihe rechtlicher Anforderungen. Dazu gehören neben der Zahlung von Steuern und Sozial- versicherungsbeiträgen diverse Gebühren wie z. B. Verwaltungsgebühren, Abfall- und Entsor- gungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Rundfunkgebühren, GEMA etc. Hinzu kommt die Einhaltung von Lebensmittelhygienevorschriften, baurechtlichen Vorschriften sowie des Jugend- schutz- und Arbeitsschutzrechts. In Zukunft wird es für die Gaststättenbetreiber immer wichtiger werden, klare und zeitgemäße Kon- zepte mit einer klaren Positionierung und Profilierung für den Betrieb zu erarbeiten und die eigenen Stärken positiv umzusetzen. Eine wichtige Herausforderung für die Gastronomie stellt insbesondere die Nachwuchs- und Nach- folgeproblematik das. Zu 3: Ja. Zu 4: Faire Wettbewerbsbedingungen für Gastronomen liegen im ausdrücklichen Interesse der Landes- regierung. In diversen Gesprächen steht das Wirtschaftsministerium hierzu im intensiven Dialog mit dem Branchenverband DEHOGA und den kommunalen Spitzenverbänden. Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung das freiwillige Engagement von Vereinen, örtlichen Gemeinschaften oder sonstigen Initiativen, die durch unterschiedliche Veranstaltungen das gesell- schaftliche und kulturelle Leben bereichern. Die Veranstaltungen tragen zum gesellschaftlichen Zu- sammenhalt bei, bewahren kulturelle Traditionen und nicht selten kommt ein finanzieller Über- schuss sozialen und kulturellen Zwecken zu. Nicht selten profitiert auch die örtliche Wirtschaft von diesen Veranstaltungen, z. B. wenn Gastronomen Speisen und Getränke bei den Festen anbieten Die beschriebenen Wettbewerbsnachteile durch Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime o. ä. sind bekannt und die Landesregierung steht hierzu bereits in intensivem Dialog mit dem Branchenver- band DEHOGA und den kommunalen Spitzenverbänden. Insbesondere soll geklärt werden, inwie- weit Benutzungs- und Mietsatzungen der zumeist von kommunaler Hand betriebenen Veranstal- tungszentren eine weitgehend wettbewerbsneutrale und das Gaststättengewerbe nicht in seiner Existenz bedrohende Nutzung zulassen können. Festgestellt werden kann allerdings, dass Veranstaltungen in Dorfgemeinschaftshäusern, Vereins- heimen o. ä., bei denen mit Gewinnerzielungsabsicht gewerbsmäßig Getränke- oder Speisen an- geboten werden, rechtlich genauso zu behandeln sind wie eine klassische Gaststätte. Zu 5: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6: Verzehrfertig zubereitete Speisen, wie die in der Kleinen Anfrage beispielhaft genannten belegten Brötchen, können umsatzsteuerlich sowohl im Rahmen einer gegebenenfalls nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuerten Lie- ferung als auch im Rahmen einer nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG besteuerten Dienstleistung (Restaurationsleistung) im Sinne des § 3 Abs. 9 UStG abgegeben werden. In Abschnitt 3.6 des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) ist im Einzelnen bundeseinheitlich geregelt, unter wel- chen Umständen bei der Abgabe von Speisen und Getränken eine Lieferung oder eine Dienstleis- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 4 tung vorliegt. Der UStAE differenziert nicht zwischen den Leistungen von Gastronomen und ande- ren Unternehmern. Insoweit erfolgt also eine umsatzsteuerliche Gleichbehandlung gastronomischer Angebote. Unter den näheren Voraussetzungen einzelner Ausnahmetatbestände des UStG kann die Abgabe von Speisen und Getränken unter eine Steuerbefreiung fallen oder dem ermäßigten Steuersatz un- terliegen. In nicht abschließender Aufzählung kann z. B. die Beköstigung von Schülerinnen und Schülern durch den Schulträger nach § 4 Nr. 23 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Grundversorgung von Schülerinnen und Schülern mit Speisen und Getränken an Schulen durch gemeinnützige Schulvereine kann nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuer- satz unterliegen. Nach § 19 UStG wird von Kleinunternehmern, die die in der Norm genannten Umsatzgrenzen nicht überschreiten, keine Umsatzsteuer erhoben; dies kann gegebenenfalls auch Umsätze aus der Ab- gabe von Speisen und Getränken betreffen. Da die genannten Vorschriften auf entsprechenden Vorschriften der Mehrwertsteuer-Systemricht- linie (Richtlinie 2006/112/EG; MwStSystRL) beruhen, ist zunächst nicht zu erkennen, dass durch ih- re Anwendung der dem Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Neutralitätsgrundsatz verletzt würde. Dieser Neutralitätsgrundsatz verlangt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur MwStSystRL zufolge eine umsatzsteuerliche Gleichbehandlung gleichartiger und deshalb mit- einander im Wettbewerb stehender Waren und Dienstleistungen. Zu 7: Aus dem Förderprogramm „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“ wurden in der Förderperio- de 2007 bis 2013 u. a. auch investive Projekte gefördert mit dem Ziel Infrastrukturen für eine nach- haltige Entwicklung aus- und aufzubauen. Hierunter fielen auch Vorhaben, die zur Steigerung der Attraktivität der Regionen, insbesondere im Hinblick auf einen nachhaltigen, naturverträglichen Tourismus oder zum Schutz und zur Förderung und Erhaltung des spezifischen regionalen Natur- und Kulturerbes beitragen. Die Förderung von Gastronomie oder Übernachtungsmöglichkeiten stellten dabei im Rahmen von Umweltbildungsmaßnahmen nur einen sehr geringen Teilaspekt der Projektförderung dar. Die Förderung erfolgte ausschließlich mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFER). Eine Förderung mit Landesmitteln erfolgte nicht. Aus dem EFRE-Förderprogramm „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“ wurde der Eschpark Kroge-Ehrendorf mit einer Fördersumme von 179 864,81 Euro ausschließlich mit EU-Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Mittels der gewährten Förderung wurde die Maßnahme „Umbau einer Stallanlage zu einem ganzjährig zu nutzenden Mehrzweckge- bäude“ umgesetzt. Die Gesamtausgaben für das Projekt beliefen sich auf 413 948,66 Euro. Zu 8: Die Förderung touristisch relevanter Angebote erfolgt u. a. in den Ressorts MW (Federführung), MU und ML. Nachfolgend sind die für die einzelnen Ressorts ausgereichten Förderungen innerhalb des Zeit- raumes 2007 bis 2013 aufgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vereinheitlichung der ange- forderten Aufschlüsselungen aufgrund divergierender Fördertatbestände und unterschiedlicher Er- fassungsmodalitäten in den einzelnen Häusern nicht möglich ist. MW - Förderung des einzelbetrieblichen Beherbergungsgewerbes Mit der Förderung von einzelbetrieblichen Vorhaben in der Beherbergungsbranche soll die Leis- tungs- und Wettbewerbsfähigkeit im niedersächsischen Beherbergungsgewerbe gefestigt bzw. er- höht werden. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Besonderer Wert wird dabei auf eine signifikante Qualitätsverbesserung sowie den innovativen Charakter einer In- vestitionsmaßnahme gelegt. Ziel ist es, Fördermittel für Investitionen im Beherbergungsgewerbe dort einzusetzen, wo durch sichtbare Qualitätssteigerung, durch die Schaffung herausragender, in- novativer, sozial und ökologisch nachhaltiger Angebote sowie die Entwicklung neuer Produkte in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 5 neuen Segmenten die Kundenzufriedenheit gesteigert, das Image Niedersachsens verbessert und vor allem zusätzliche Gäste/Übernachtungen in den touristischen Schwerpunktgebieten generiert werden können. Die Förderung betrifft sowohl die Schaffung von Übernachtungskapazitäten als auch die Schaffung von gastronomischen Angeboten, die den Beherbergungsgästen zur Verfügung stehen (Hotelrestaurant, Frühstücksraum, Hotelbar etc.) sollen. Eine Aufschlüsselung der ausge- reichten Förderung in Bewirtung und Übernachtung erfolgt im Rahmen der Antragsprüfung und Bewilligung nicht. In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit der Förderung geschaffenen Übernachtungskapazitäten dargestellt. Eine ausschließliche Förderung des Gaststättengewerbes aus Mitteln der GRW erfolgt nicht. Landkreis/ kreisfreie Stadt Gesamtinvestition in Mio. Euro Zuschuss in Mio. Euro geschaffene Übernachtungskapazitäten 1 Ammerland 3,975 0,344 16 Aurich 30,573 5,198 518 Bad Bentheim 1,850 0,222 36 Celle 4,279 1,095 80 Cloppenburg 5,746 0,689 140 Cuxhaven 20,294 3,483 504 Friesland 24,379 3,808 660 Gifhorn 5,530 0,664 107 Goslar 21,181 4,984 507 Grafschaft Bentheim 20,593 2,521 450 Holzminden 2,500 0,350 104 Leer 19,271 4,171 350 Lüchow-Dannenberg 4,050 1,823 90 Lüneburg 23,889 4,746 458 Nienburg 9,200 1,380 160 Northeim 17,435 2,464 250 Oldenburg 0,950 0,143 20 Osterode 2,722 0,408 120 Peine 1,792 0,269 40 Schaumburg 1,534 0,184 48 Soltau-Fallingbostel 1,712 0,257 0 Uelzen 12,134 4,596 349 Wesermarsch 1,060 0,127 26 Wittmund 23,764 6,665 208 Stadt Wilhelmshaven 8,200 1,600 300 5 541 1 Übernachtungskapazität = Schlafgelegenheit Definition Schlafgelegenheit: Doppelzimmer zählen als zwei Schlafgelegenheiten; für Campingplätze wird ein Stellplatz in vier Schlafgelegenheiten umgerechnet (lt. LSN) MU - Förderprogramm „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“ Der Fokus der vom MU federführend betreuten Förderrichtlinie liegt auf dem Aufbau von Infrastruk- turen für eine nachhaltige Entwicklung. Hierzu gehören investive Vorhaben, die zur Steigerung der Attraktivität der Regionen, insbesondere im Hinblick auf einen nachhaltigen, naturverträglichen Tourismus oder zum Schutz und zur Förderung und Erhaltung des spezifischen regionalen Natur- und Kulturerbes beitragen. Übernachtungsmöglichkeiten im Rahmen von Umweltbildungsmaßnah- men stellen lediglich einen geringen Teilaspekt der Projektförderung dar. Bei den nachstehend aufgeführten Projekten wurden in geringem Umfang auch Übernachtungs- möglichkeiten oder in einem Fall anteilig ein Gaststättenbetrieb gefördert. Allerdings kann insbe- sondere bei Projekten wie Heuhotels oder Umweltzentren mit Unterkunft für Seminarteilnehmer der Anteil der Förderung für Übernachtungsmöglichkeiten an den Gesamtkosten sowie die Anzahl der Übernachtungen aufgrund variierender Teilnehmerzahlen nicht genau beziffert werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 6 Landkreis Gesamtinvestition in Mio. Euro Zuschuss in Mio. Euro Aurich 0,086 0,042 Lüchow-Dannenberg 0,420 0,315 Harburg 1,113 0,556 Vechta 0,414 0,180 Wittmund 1,452 0,726 Einige weitere Projekte befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Gastronomiebetrieben, die durch die Projektförderung sicherlich positiv beeinflusst werden. Hierzu gehören beziehungsweise das Bio- sphaerium in Bleckede und das Lachs-Infocenter im Klostergut Wöltingerode. Bei allen Projekten erfolgte die Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie mit EU-Mitteln. Eine (Ko-)Finanzierung dieser Projekte mit Landesmitteln erfolgte nicht. ML - Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung Der Tourismus in den ländlichen Räumen ist mit seinen vielen kleinen Angeboten ein wichtiger Bei- trag, um Wirtschaftskraft freizusetzen und zusätzliche Einkommensquellen zu erschließen. Von einer Konkurrenz zu bestehenden gastronomischen Angeboten kann dem Grunde nach nicht die Rede sein. Vielmehr werden die bestehenden Angebote ergänzt sowie die touristische Attrakti- vität gerade in ländlich geprägten Regionen gesteigert. Auf eine Abstimmung mit dem regionalen Gesamtangebot wird geachtet. Regionale Experten und Verantwortliche sind in der Regel eingebunden. Die Einrichtung von Dorfgemeinschaftshäusern wird häufig in den Regionen gewünscht, in denen die bisherigen gastronomischen Angebote nicht mehr vorhanden sind. Bei der Förderung der Er- richtung von Dorfgemeinschaftshäusern wird grundsätzlich darauf Wert gelegt, die örtliche Gastro- nomie in die Bewirtschaftung mit einzubinden, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden und so eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Zudem ist festzuhalten, dass auch die örtliche Gastronomie an der Förderung partizipiert. So wurden auch in der Dorferneuerung Vorhaben gefördert, entspre- chende Einrichtungen der Gastronomie und Beherbergung zu sanieren, modernisieren, das Er- scheinungsbild zu verbessern, Gebäudestrukturen neu zu ordnen oder zu erweitern, die Erreich- barkeit durch Neuordnung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse (Ziel- und Quellverkehr) zu er- höhen sowie durch integrierte Konzepte, Angebote zu koordinieren und die Frequenz zu erhöhen. Bei der Neuausrichtung der Dorfentwicklung erhält die lokale Ökonomie besonderes Augenmerk hinsichtlich der standörtlichen Situation und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Das betrifft auch die Betriebe der Gastronomie und Beherbergung. Seit 2006 wurden im Rahmen der Förderung nach der ZILE-Richtlinie (Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung) insgesamt 47 Projekte mit einem Ge- samtfördervolumen von ca. 3,84 Millionen Euro gefördert. In diese Betrachtung einbezogen wurde auch die Förderung von Dorfgemeinschaftshäusern, Dorfläden, Einrichtungen zur Grundversorgung etc. Dabei handelte es sich insgesamt um 17 För- derfälle mit einem Fördervolumen in Höhe von ca. 2,31 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden Projekte aus dem Bereich der ländlichen Diversifizierung berücksichtigt. Dabei handelte es sich vorrangig um kleinere Umnutzungsmaßnahmen von landwirtschaftlichen Gebäuden zu Ferienwohnungen, Gästezimmern oder Hofcafes. Dies waren zwölf Projekte mit ei- nem Fördervolumen in Höhe von ca. 630 000 Euro. 18 Projekte mit vergleichbaren Inhalten wurden im Rahmen der Dorfentwicklung mit einem Förder- volumen i. H. v. ca. 890 000 Euro gefördert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 7 Landkreis Gesamtinvestitionen in Mio. Euro Zuschuss in Mio. Euro Aurich 0,145 0,044 Celle 0,075 0,049 Celle 0,461 0,304 Celle 0,715 0,446 Cuxhaven 0,322 0,080 Cuxhaven 0,762 0,361 Cuxhaven 0,311 0,075 Emsland 0,435 0,094 Emsland 0,038 0,019 Emsland 0,065 0,020 Emsland 0,422 0,140 Emsland 0,366 0,150 Emsland 0,723 0,272 Emsland 0,154 0,038 Göttingen 0,100 0,030 Grafschaft Bentheim 0,339 0,150 Hameln-Pyrmont 0,107 0,025 Hameln-Pyrmont 0,126 0,038 Hameln-Pyrmont 0,031 0,005 Harburg 0,138 0,020 Harburg 0,102 0,050 Heidekreis 0,272 0,075 Holzminden 0,127 0,035 Holzminden 0,067 0,018 Holzminden 0,047 0,014 Holzminden 0,029 0,009 Lüneburg 0,205 0,062 Oldenburg 0,310 0,149 Oldenburg 0,270 0,075 Osnabrück 0,154 0,046 Peine 0,127 0,038 Peine 0,095 0,024 Region Hannover 0,455 0,075 Region Hannover 0,315 0,075 Region Hannover 0,215 0,064 Rotenburg (Wümme) 0,081 0,061 Rotenburg (Wümme) 0,034 0,025 Schaumburg 0,078 0,039 Schaumburg 0,222 0,067 Schaumburg 0,199 0,060 Schaumburg 0,250 0,075 Schaumburg 0,096 0,017 Stade 0,214 0,052 Verden 0,258 0,077 Verden 0,088 0,026 Verden 0,382 0,150 Wolfenbüttel 0,097 0,027 Die Schaffung von Übernachtungs- und Bewirtungsmöglichkeiten stellt im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung einen Teilaspekt der Projektförderung dar. Die Bezifferung des Umfangs der mit der Förderung geschaffenen Übernach- tungs- und/oder Bewirtungsmöglichkeiten ist auf Basis der ressortintern geführten Datenbank un- möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 8 Zu 9: MW, Förderung des einzelbetrieblichen Beherbergungsgewerbes, siehe auch Erläuterungen zu Frage 8 Landkreis Maßnahme Gesamtinvestition in Mio. Euro Zuschuss in Mio. Euro geschaffene Übernachtungskapazitäten LK Cloppenburg Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte 1,935 0,232 40 LK Cloppenburg Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte 3,811 0,457 100 LK Oldenburg Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte 0,950 0,143 20 MU, Natur erleben und nachhaltige Entwicklung, siehe auch Erläuterungen zu Frage 8 Landkreis Maßnahme Gesamtinvestition in Mio. Euro Zuschuss in Mio. Euro geschaffene Übernachtungskapazitäten LK Vechta Umbau einer Stallanlage 0,414 0,179 9 Neben einem großen Seminarraum wurden sechs Räume mit insgesamt neun Übernachtungsmög- lichkeiten errichtet. Gefördert wurde lediglich der Um- und Ausbau. Einrichtungen sowohl des Se- minarraumes als auch der Übernachtungszimmer wurden nicht gefördert. ML, Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung, siehe auch Erläuterungen zu Frage 8 Landkreis Maßnahme Gesamtinvestition in Mio. Euro Zuschuss in Mio. Euro geschaffene Übernachtungskapazitäten LK Oldenburg Um- und Ausbau sowie Erweiterung eines Dorfgemeinschafts - hauses 0,310 0,149 keine Angaben möglich LK Oldenburg Umnutzung einer ehemaligen Dorfschule zu einem Gästehaus 0,270 0,075 keine Angaben möglich Aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta liegen keine Förderprojekte vor. Zu 10: Siehe Antworten zu den Fragen 8 und 9. Aufgrund des verfügbaren Datenmaterials kann im Ergebnis festgestellt werden, dass 5 550 zu- sätzliche Übernachtungskapazitäten geschaffen wurden. Zu 11: Die Gesamtübernachtungskapazität der Stadt Lohne (123 Übernachtungsplätze) steht zu den zu- sätzlich geschaffenen Übernachtungskapazitäten in Niedersachsen (5 550) in einem Verhältnis von etwa 1 : 45. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 9 Zu 12: Ein gastronomisches Angebot wurde über die Richtlinie „Natur erleben und nachhaltige Entwick- lung“ nicht gefördert. Zu 13: MW: Die einzelbetriebliche Investitionsförderung des Beherbergungsgewerbes wird fortgeführt und es liegen Anträge vor. MU: Die Förderrichtlinie „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung“ ist mit Ablauf der EUFörderperiode 2007 - 2013 ausgelaufen, insofern wird es hier keine weiteren Förderungen geben. ML: Da mit der Beginn der neuen Förderperiode im Rahmen der ZILE-Förderung neue Antragsun- terlagen zur Anwendung kommen werden, können im Hinblick darauf noch keine neuen Anträge vorliegen. Es ist aber davon auszugehen, dass im Rahmen der gegebenen Fördermöglichkeiten wieder Anträge zu Umnutzungen, Basisdienstleistungseinrichtungen und vergleichbaren Projekten gestellt werden - auch aus den benannten Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Vechta. Zu 14: MW: Nein. Daneben ist zu beachten, dass die Landkreise Cloppenburg und Vechta seit 01.07.2014 nicht mehr Bestandteil der GRW-Förderkulisse und somit nicht mehr antragsberechtigt sind, MU: Nein, siehe Antwort zu Frage 13 ML: Siehe Antwort zu Frage 13 Zu 15: Die angesprochene Nachweispflicht ergibt sich aus Artikel 18 der VO (EG) 178/2002, wonach Le- bensmittel durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen verfolgbar sein sollen. Dies geschieht in der Regel durch geordnete Dokumentation der Wareneingänge von den unmittelbaren Vorlieferanten und der Warenausgänge an die direkten gewerblichen Abnehmer. Die Abgabe an Endverbraucher ist nicht zu erfassen. Bei einem Verkauf an den Endverbraucher besteht insofern für den Einzelhandel keine Verpflich- tung zur Rückverfolgung, auch wenn dieser größere Mengen kauft. In einer Großhandelsfunktion (also im B2B-Geschäft) träfe ihn diese Verpflichtung aber sehr wohl. Zu 16: Ein Ungleichgewicht wird in der Form seitens der Landesregierung nicht gesehen. Bei Belieferung von Betrieben hat demnach auch der Handel eine entsprechende Pflicht zur Rückverfolgbarkeit. Diese stellt aber für einen Gewerbetreibenden, der ein mehrwertsteuerpflichtiges Geschäft betreibt und damit Quittungen oder Rechnungen ausstellt im Zusammenhang mit Getränkelieferungen nicht wirklich ein Problem dar. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am ) Drucksache 17/3223 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2787 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 14.01.2015 Wirken Förderprogramme des Landes verzerrend auf den Wettbewerb in der Gastronomie? Antwort der Landesregierung