Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3225 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2919 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Stefan Klein (SPD), eingegangen am 05.02.2015 Deponiekapazitäten in Niedersachsen Das Umweltministerium hat in 2014 mitgeteilt, dass im Bereich der Deponieklasse 1 in Niedersach- sen nur noch Deponiekapazitäten von ca. 3,5 Millionen t vorhanden seien. Diese Zahl stammt aus einer Erhebung aus dem Jahr 2013. Bei einer Ablagemenge von durchschnittlich 1,02 Millionen t pro Jahr (genannte Größe in der Beantwortung der Landesregierung auf eine Anfrage der Land- tagsabgeordneten Behrens aus dem Jahr 2010) liegen die Restkapazitäten unterhalb eines für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit kritischen Planungshorizonts von fünf Jahren. Zuständig für die Ausweisung neuer Entsorgungskapazitäten sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Hierzu habe das Umweltministerium die zuständigen Gebietskörperschaften angeschrieben und auf die Problematik und die Zuständigkeiten hingewiesen. In Rede steht eine ungleiche Verteilung der Deponiekapazitäten in Niedersachsen, ein besonderer Bedarf zur Ausweisung neuer Flächen scheint in der Mitte und im Nordwesten Niedersachsen zu bestehen. Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind aktuell in Niedersachsen die bestehenden Deponiekapazitäten für die Depo- nieklassen 1 und 2? 2. Wo befinden sich diese bestehenden Kapazitäten? 3. Wo wurden seit 2008 neue Deponiekapazitäten der Deponieklasse 1 ausgewiesen? 4. Wie stellen sich die Deponiekapazitäten und die Deponieausbaubedarfe in den einzelnen Ge- bietskörperschaften in Niedersachsen dar? (An die Staatskanzlei übersandt am 13.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 11.03.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/04-0018 - Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Deponierichtlinie waren bis spätestens 15.07.2009 alle Deponien zu schließen, die nicht vollständig dem danach vorgegebenen Stand der Technik entsprachen. Dies führte in Niedersachsen zu einem starken Einschnitt insbesondere bei den De- ponien der Klasse I. Von den 69 vor dem 01.06.2005 betriebenen Boden- und Bauschuttdeponien konnten nach dem 15.07.2009 nur noch neun Standorte als Deponien der Klasse I weiter geführt werden. Für Niedersachsen stand in der Deponieklasse I nach diesem Stichtag bei den öffentlich zugänglichen Deponien nur noch eine rechnerische Restkapazität von 5,2 Millionen t zur Verfü- gung. Bei den Deponien der Klasse II reduzierte sich die Anzahl der Standorte weniger weitgehend von zuvor 37 Hausmülldeponien vor dem 01.06.2005 auf 19 Deponien nach dem 15.07.2009. Der starke Einschnitt bei den Deponien der Deponieklasse I führte in der Folge zu der in der Abfrage zi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3225 2 tierten Verknappung der Gesamtkapazität in dieser Deponieklasse auf 3,5 Millionen t zum Stichtag 31.12.2012. Zuständig für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als pri- vaten Haushaltungen, also solchen Abfällen, die nicht verwertet werden, sind nach § 20 Kreislauf- wirtschaftsgesetz die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, das heißt, die Landkreise, kreisfrei- en Städte und die nach § 6 des Niedersächsisches Abfallgesetzes des Weiteren dazu bestimmten Städte. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können zur Wahrnehmung ihrer Entsorgungs- aufgabe eigene Deponien betreiben oder mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder mit privaten Dritten kooperieren. Ein Ausschluss der betreffenden Abfälle von der öffentlich- rechtlichen Entsorgungspflicht ist nur unter der engen Voraussetzung des § 20 Abs. 2 Kreislaufwirt- schaftsgesetz zulässig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach den aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen zu den Kapazitäten der öffentlich zugänglichen Deponien in Niedersachsen zum 31.12.2013 betrug die Restkapazität in der Deponieklasse I ins- gesamt 2,3 Millionen t und die Restkapazität in der Deponieklasse II insgesamt ca. 16,9 Millionen t. Zu 2: Die vorhandenen Deponiekapazitäten der Klasse I befinden sich an den Standorten Hattorf im Landkreis Osterode am Harz, Dransfeld und Breitenberg im Landkreis Göttingen, Sarstedt-Moor- berg im Landkreis Hildesheim, Delligsen im Landkreis Holzminden, Höfer im Landkreis Celle und Hittfeld im Landkreis Harburg. Hinzu kommt die Massenabfalldeponie Alversdorf im Landkreis Helmstedt. Damit befinden sich die Deponien der Klasse I, mit Ausnahme der Deponie Hittfeld im Randbereich zur Freien und Hansestadt Hamburg, im südlichen und mittleren Niedersachsen. Die 19 Standorte der öffentlich zugänglichen Deponien der Klasse II sind weitgehend gleichmäßig über das Land verteilt. Eine Gesamtübersicht über sämtliche betriebenen Deponien in Niedersach- sen findet sich im Überwachungsplan für Deponien, der im Internetangebot des MU abgerufen werden kann. Zu 3: Seit dem Jahr 2008 wurde eine neue Deponie der Klasse I errichtet, nämlich die Deponie Hittfeld im Landkreis Harburg. Darüber hinaus liegt seit kurzem der Planfeststellungsbeschluss für eine Deponie der Klasse I am Standort Haaßel im Landkreis Rotenburg vor. Erweiterungen öffentlich zugänglicher Deponien der Klasse I in dem erfragten Zeitraum seit dem Jahr 2008 wurden zugelassen für die beiden Deponien an den Standorten Dransfeld und Breiten- berg im Landkreis Göttingen sowie die Deponie Sarstedt-Moorberg im Landkreis Hildesheim. Seit kurzem liegt der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung der Massenabfalldeponie Alvers- dorf im Landkreis Helmstedt vor, wobei die Erweiterungsfläche auch für Abfälle entsprechend der Deponieklasse II zugelassen ist. Zu 4: Aufgrund der ungleichmäßigen Verteilung der Deponiestandorte der Klasse I besteht besonderer Bedarf für die Schaffung neuer Deponiekapazitäten im Norden und Westen Niedersachsens. In den anderen Teilen Niedersachsens besteht Bedarf für Anschlusskapazitäten wegen der zunehmenden Verfüllung der vorhandenen Deponievolumina, soweit die jeweiligen Entsorgungsgebiete nicht durch die wenigen vorhandenen Standorte der Deponien der Klasse I mit ausreichender Restkapa- zität abgedeckt sind. Dieser Bedarf betrifft z. B. auch Bereiche mit erhöhtem Aufkommen an mine- ralischen Abfällen wie z. B. den Raum zwischen Hannover und Hildesheim. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 26.03.2015) Drucksache 17/3225 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2919 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Stefan Klein (SPD), eingegangen am 05.02.2015 Deponiekapazitäten in Niedersachsen Antwort der Landesregierung