Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3232 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2944 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Junglehrer an Gymnasien - Fehlanzeige? Zum 01.08.2014 hat die rot-grüne Landesregierung die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gymnasien erhöht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele angehende Lehrkräfte für das gymnasiale Lehramt haben ihren Vorbereitungsdienst in der Zeit vom 01.08.2014 bis zum 31.01.2015 in Niedersachen abgeschlossen? 2. Wie viele dieser Absolventen sind in den niedersächsischen Landesdienst übernommen wor- den? 3. Wie viele davon sind als Lehrkräfte in niedersächsischen Gymnasien tätig? 4. Für welche Fächer sind die nicht übernommenen Absolventen ausgebildet worden? 5. Sind darunter auch Mangelfächer? 6. Wenn Antwort auf 5. ja: a) Wie viele Gymnasien haben im Schuljahr 2014/2015 eine Lehrerstelle, die mit einem dieser Mangelfächer ausgeschrieben war, nicht unmittelbar zum Schuljahresbeginn be- setzen können? b) Um welche Gymnasien handelt es sich (bitte einzeln auflisten)? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 17.03.2015 - 01-0 420/5-2944 - Das Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen findet halbjährlich in mehreren Schritten statt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden der Niedersächsischen Landes- schulbehörde Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen, die sich aus den frei werdenden Stellen (z. B. aufgrund Pensionierungen) und den zusätzlichen Stellen (z. B. für inklusive Schulen) zusammen- setzen. In einem ersten Schritt wird ein Großteil der zur Verfügung stehenden Stellen per Einstel- lungserlass zugewiesen. Nach Beendigung der sogenannten ersten Auswahlrunde steht ein Kon- tingent nachträglicher Stellen für die Nachsteuerung kurzfristig auftretender Bedarfe zur Verfügung, die per Einzelerlass zugewiesen werden. Beispielsweise wurden der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Einstellungstermin 08.09.2014 mit dem Erlass „Einstellung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen zum 08.09.2014 und Unterrichtsversorgung zum Beginn des 1. Schulhalbjahres 2014/2015“ vom 02.04.2014 (sogenannter Einstellungserlass) insgesamt 1 900 Stellen zugewiesen. Ab Juni 2014 hat das Kultusministerium per Erlass weitere zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3232 2 die den Schulen zur Verfügung gestellt werden konnten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass hierdurch insgesamt über 2 300 Lehrkräfte eingestellt werden konnten. Die Verteilung der Stellen im Rahmen des Einstellungsverfahrens an den öffentlichen allgemeinbil- denden Schulen erfolgt auf der Grundlage einer bedarfsgerechten Ressourcenverteilung. Dabei ist die rechnerische Unterrichtsversorgung der einzelnen Schule bezogen auf die landesweite durch- schnittliche Unterrichtsversorgung der jeweiligen Schulform ausschlaggebend für die Zuweisung von Einstellungsmöglichkeiten. Es gelingt dem Land Niedersachsen regelmäßig, nicht nur Bewerberinnen und Bewerber aus Nie- dersachsen, sondern auch Lehrkräfte mit erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst aus anderen Bundesländern für den Schuldienst zu gewinnen. In jedem stellenbezogenen Auswahlverfahren ist gemäß § 9 des Beamtenstatusgesetzes unter den geeigneten bewerbungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich auf eine Stelle beworben haben, unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die am besten ge- eignete Bewerberin oder der am besten geeignete Bewerber auszuwählen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: In der Zeit vom 01.08.2014 bis zum 31.01.2015 haben in Niedersachsen 497 Lehrkräfte im Vorbe- reitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erfolgreich ihre Staatsprüfung abgelegt und den Vor- bereitungsdienst beendet. Zu 2: Es wurden insgesamt 153 Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien eingestellt, die ihren Vorbe- reitungsdienst zwischen dem 01.08.2014 und dem 31.01.2015 in Niedersachsen erfolgreich absol- viert haben. Alle benannten Einstellungen wurden im Einstellungsverfahren zum 01.02.2015 reali- siert. Hierzu ist anzumerken, dass die besagte Bewerberkohorte, deren Vorbereitungsdienst regulär mit dem 24.07.2014 endete, zum Einstellungstermin 08.09.2014 nach den Regelungen des Einstel- lungsverfahrens nur nachrangig bewerbungsfähig gewesen ist. Zu 3: Von den unter der Antwort zu Frage 2 benannten 153 Lehrkräften sind insgesamt 61 an Gymnasien tätig. Zu 4: Bei den nicht eingestellten Lehrkräften der benannten Kohorte sind alle Fächer vertreten, die in Niedersachsen ausgebildet werden. Zu 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Demzufolge sind darunter auch alle Bedarfsfächer und Fächer des besonderen Bedarfes - sogenannte Mangelfächer - vertreten. Zu 6 a und b: Im Schuljahr 2014/2015 erfolgte an zwei Gymnasien die Stellenbesetzung jeweils einer Einstel- lungsmöglichkeit mit einem Bedarfsfach erst nach dem Einstellungstermin. Es handelt sich hierbei um die Goetheschule in Einbeck und das Schiller-Gymnasium in Hameln. An der Goetheschule wurde eine Einstellungsmöglichkeit zum 08.09.2014 und am Schiller-Gymnasium eine Einstel- lungsmöglichkeit zum 01.02.2015 jeweils nach dem Einstellungstermin besetzt. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 30.03.2015) Drucksache 17/3232 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2944 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Junglehrer an Gymnasien - Fehlanzeige? Antwort der Landesregierung