Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3233 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2251 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Welche Kommunen in Niedersachsen erheben eine Kampfhundesteuer? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15. Oktober entschieden, dass eine „kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2 000 Euro unzulässig sei, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt.“ Geklagt hatte ein Hundehalter gegen die Gemeinde Bad Kohlgrub in Bayern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung Kampfhundesteuern? 2. Bis zu welcher Höhe hält die Landesregierung Kampfhundesteuern für zulässig? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts? 4. Welche Kommunen in Niedersachsen erheben eine Kampfhundesteuer (bitte jeweils auch die Höhe der Steuer angeben)? 5. Welche Hunderassen gelten in den Kommunen mit Kampfhundesteuer jeweils als Kampfhun- de (bitte vollständig für jede Kommune auflisten)? 6. Wird die Landesregierung den Kommunen die Aufhebung der Kampfhundesteuer empfehlen? 7. Gibt es Kommunen, in denen ein Kampfhund eine Einstufung als normal besteuerter Hund erhält, wenn der Halter einen bestandenen Wesenstest, Begleithundeprüfung, Hundeführer- schein oder Ähnliches vorlegt, und, wenn ja, welche? (An die Staatskanzlei übersandt am 28.10.2014) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16.03.2015 für Inneres und Sport - 33.23 - 10422 - Die Hundesteuer findet ihre Rechtsgrundlage in Artikel 105 Abs. 2 a GG i. V. m. § 3 des Nieder- sächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2012 (Nds. GVBl. S. 279). Die Hundesteuer ist eine traditionelle örtliche Aufwandsteuer, denn das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch un- ter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine Steuerregelung auch Lenkungswirkungen mitverfolgen darf, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 – 9 C 8.13 – (Datenbank des BVerwG) entschieden, dass eine Gemeinde auch für Kampfhunde, für die ein individueller Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität erbracht wurde, eine erhöhte Hundesteuer festset- zen darf. Nur eine Kampfhundesteuer, die einem faktischen Verbot der Haltung solcher Hunde gleichkommt („erdrosselnde Wirkung“), kann nicht auf die Steuerkompetenz der Gemeinde für örtli- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3233 2 che Aufwandsteuern gestützt werden. Das Gericht sieht einen Steuersatz für das Halten eines Kampfhundes in Höhe von 2 000 Euro für verfassungswidrig an, da hier eine „erdrosselnde Wir- kung“ vorläge. Zum Sachverhalt: Die Gemeinde Bad Kohlgrub in Bayern erhebt für einen „normalen“ Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 Euro. Für einen sogenannten Kampfhund - in dem Gerichtsverfahren ging es um einen durch Verordnung des Freistaates Bayern gelisteten Rottweiler - erhebt die Gemeinde dagegen ei- ne Jahressteuer von 2 000 Euro. Gegen die in dieser Höhe festgesetzte Hundesteuer erhoben die Halter des Hundes Klage. Das VG München wies die Klage ab. Der VGH München hielt die Rege- lung über die Kampfhundesteuer dagegen für rechtswidrig und gab der Klage der Hundehalter statt. Auch in Niedersachsen liegt es im Ermessen der Kommunen, ob sie im Rahmen der vorliegenden Verwaltungsrechtsprechung einen erhöhten Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in ihren Steu- ersatzungen aufnehmen. Für die Höhe des Steuersatzes gibt es im NKAG keine Vorgaben; die Kommunen legen ihn aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts (Artikel 28 Abs. 2 GG, Artikel 57 Abs. 1 NV) in eigener Verantwortung fest. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das enge Zusammenleben von Menschen und Hunden ist in den überwiegenden Fällen geprägt durch eine sozialpartnerschaftliche Beziehung des Menschen zum Hund. Die tragischen Hunde- bissunfälle haben in der Vergangenheit allerdings auch gezeigt, dass bestimmte Hunde hoch ge- fährlich für den Menschen sind. Vor diesem Hintergrund sehen sich die Kommunen in die Pflicht genommen, durch eine deutlich erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde den Bestand solcher Tiere auf ihrem Gebiet einzudämmen. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine erhöhte Hundesteuer für sogenannte Kampfhunde rechtmäßig ist, sofern die Hö- he keine erdrosselnde Wirkung hat. Die Landesregierung begrüßt daher, dass Kommunen in ihren Hundesteuersatzungen von erhöhten Steuersätzen Gebrauch machen, um die Haltung sogenann- ter Kampfhunde beziehungsweise gefährlicher Hunde auf ihrem Gebiet zumindest einzudämmen und damit mögliche Beißattacken durch sie zu minimieren. Zu 2: Steuergesetze unterliegen dem Verbot der Erdrosselung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 87, 153) formuliert dies so: „Steuergesetze sind in ihrer freiheitsbeschränkenden Wirkung jedenfalls an Artikel 2 Abs. 1 GG zu messen. Dabei ist indes zu berücksichtigen, dass Steuergesetze in die allgemeine Handlungsfrei- heit gerade in deren Ausprägung als persönliche Entfaltung im vermögensrechtlichen und im beruf- lichen Bereich (Artikel 14 Abs. 1, Artikel 12 Abs. 1 GG) eingreifen. Dies bedeutet, dass ein Steuer- gesetz keine ‚erdrosselnde’ Wirkung haben darf: Das geschützte Freiheitsrecht darf nur so weit be- schränkt werden, dass dem Grundrechtsträger (Stpfl.) ein Kernbestand des Erfolges eigener Betä- tigung im wirtschaftlichen Bereich in Gestalt der grundsätzlichen Privatnützlichkeit des Erworbenen und der grundsätzlichen Verfügungsbefugnis über die geschaffenen vermögenswerten Rechtsposi- tionen erhalten bleibt“ (BVerfGE 87, 169). Die „Erdrosselungsgrenze“ stellt die äußerste Schranke der Besteuerung dar. Solange die nieder- sächsischen Kommunen die Erdrosselungsgrenze bei der Festsetzung ihrer Steuersätze für Kampfhunde in ihren Hundesteuersatzungen beachten, liegt es in ihrem Selbstverwaltungsrecht, die Höhe des Steuersatzes ohne Einflussnahme durch die Landesregierung festzusetzen. Zu 3: Die Landesregierung teilt die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3233 3 Zu 4: Niedersächsische Kommunen, deren Hundesteuersatzungen erhöhte Steuersätze für gefährliche Hunde oder Kampfhunde beinhalten, sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die jeweilige Höhe der jährlich zu zahlenden Steuer sind der Anlage ebenfalls zu entnehmen. Zu 5: Mit Beschluss vom 2. Dezember 2011 - 9 A 163/10 - hat das Niedersächsische Oberverwaltungs- gericht ausgeführt, dass die höhere Besteuerung von sogenannten Kampfhunden als sachlich ge- rechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar angesehen werden kann. Der Verzicht auf eine Rasseliste im Niedersächsischen Hundegesetz schließt es nicht aus, dass die Kommunen in ihren Hundesteuersatzungen weiterhin ohne eigene Erhebungen bestimmte Hunderassen höher besteu- ern, die sowohl in einem Bundesgesetz (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Ein- fuhr gefährlicher Hunde in das Inland) als auch in den Hundegesetzen anderer Bundesländer als gefährlich definiert werden. Damit liegt es in der Satzungshoheit der Kommunen - unter Beachtung der Verwaltungsrechtsprechung - zu bestimmen, welche Hunderassen sie mit einem höheren Steuersatz belegen. Soweit in Hundesteuersatzungen niedersächsischer Kommunen Rasselisten enthalten sind, sind die Hunderassen, aufgelistet nach Kommunen, der Anlage zu entnehmen. Zu 6: Die Finanzhoheit ist eines der wesentlichen Prinzipien der in Artikel 28 Abs. 2 GG und Artikel 57 Abs. 1 NV verankerten kommunalen Selbstverwaltung. Die konkrete Ausgestaltung kommunaler Aufwandsteuern, zu denen die Hundesteuer zählt, ist insofern eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltung. Hinsichtlich der Gestaltung von Höhe und Struktur der Hundesteuersätze genie- ßen die Kommunen daher grundsätzlich eine weitgehende Entscheidungsfreiheit. Diese findet ihre Grenzen im Übermaßverbot und im allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Soweit die Kommunen dies bei der Verabschiedung der entsprechenden Steuersatzungen berücksichtigen, bestehen gegen die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunderassen keinerlei Bedenken. Für ei- ne Empfehlung der Landesregierung, den Gemeinden die Aufhebung der erhöhten Steuer zu emp- fehlen, sind vor diesem Hintergrund keine Gründe ersichtlich. Zu 7: Viele Kommunen in Niedersachsen haben darauf verzichtet, sogenannte Kampfhunde mit einem höheren Steuersatz zu belegen. In ihren Satzungen werden solche Hunde (gefährliche Hunde) mit einem höheren Steuersatz veranlagt, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sin- ne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteiger- te Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsisches Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat. Welche Kommunen nach solcher Regelung das Halten von Hunden versteuern, ist der Anlage zu entnehmen. Boris Pistorius (Ausgegeben am 30.03.2015) Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten K r e i s f r e i e S t ä d t e Braunschweig, Stadt Ja 1. Hund: 600,00 € Jeder weitere Hund: 756,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier , Kreuzungen mit diesen Hunden. Delmenhorst, Stadt Ja 1. Hund: 432,00 € 2. Hund: 624,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € 1. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. 2. Gefährliche Hunde sind ferner solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 des Nieders. Gesetzes über das Halten von Hunden (Nieders. Hundegesetz - NHundG) vom 26.05.2011 (Nds. GVBl. 2011, S. 130 und 184) festgestellt hat. Emden, Stadt Ja Je Hund: 615,00 € Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Emden sind solche Hunde, für die von der zuständigen Ordnungsbehörde bestandskräftig eine Feststellung der Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden erfolgt ist. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Oldenburg (Oldenburg), Stadt nein Osnabrück, Stadt Ja Je Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (Niedersächsisches Hundegesetz, nachfolgend NHundG) vom 26. Mai 2011 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2011, S. 130 und 184) festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Salzgitter, Stadt nein Wilhelmshaven, Stadt nein Wolfsburg, Stadt nein K r e i s a n g e h ö r i g e/ R e g i o n s a n g e h ö r i g e G e m e i n d e n Landkreis Ammerland Apen Ja Je Hund: 420,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-BullTerrier , Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bull-Terrier, Dog Argentino und Chinesischer Kampfhund. Bad Zwischenahn Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 des Niedersächsischen Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind ebenfalls Hunde der Rassen American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander. Edewecht Ja Je Hund: 336,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität wiederholt aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, oder die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat Rastede Nein Westerstede, Stadt Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auchdiejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. 2011, S. 130 und 184) festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wiefelstede nein Landkreis Aurich Aurich (Ostfriesland), Stadt Ja 1. Hund: 444,00 € jeder weitere Hund: 540,00 € Gefährliche Hunde im Sinne sind insbesondere diejenigen Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Baltrum Berumbur Dornum Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität wiederholt aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, oder die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat Großefehn – Großheide Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hage, Flecken Hagermarsch Halbemond Hinte Ja Je Hund: 614,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind in jedem Fall: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, oder Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder diesen Typs. Ihlow Ja Je Hund: 500,00 € Juist, Inselgemeinde Ja 1. Hund: 675,00 € jeder weitere Hund: 935,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Krummhörn – Leezdorf – Lütetsburg – Marienhafe, Flecken – Norden, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die von der zuständigen Behörde eine Feststellung der Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden erfolgt ist. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gefährliche Hunde gelten bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde als Hunde im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchstaben a) bis c). Norderney, Stadt Ja 1. Hund: 512,00 € jeder weitere Hund: 610,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Agressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nieders. Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Osteel – Rechtsupweg – Südbrookmerland Ja 1. Hund: 307,00 € 2. Hund: 920,00 € jeder weitere Hund: 1 840,00 € Keine satzungsrechtlichen Ausführungen Upgant-Schott – Wiesmoor, Stadt Ja Je Hund: 700,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Nds Gesetz über das Halten von Hunden festgestellt hat. Wirdum – Landkreis Celle Adelheidsdorf nein Ahnsbeck Ja 1. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 840,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Beedenbostel Ja 1. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 840,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Bergen, Stadt nein Bröckel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Celle, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Als gefährliche Hunde gelten dabei die Hunde der Rassen bzw. Typen Bullterrier , Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit Hunden der genannten Rassen. Als gefährliche Hunde im Sinne der Satzung gelten insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind. Dies ist der Fall, wenn insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach §3 Abs. 2 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt wurde. Eicklingen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Eldingen Ja 1. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 840,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Eschede nein Faßberg Ja Je Hund: 504,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung oder Erziehung die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst über eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire- Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Pitbull- Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Flotwedel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hambühren Ja Je Hund: 1 542,00 € geplant: 660,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire- Terrier, StaffordshireBullterrier , Pitbull- Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gefährliche Hunde sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs.1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden festgestellt hat. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Hohne Ja 1. Hund: 640,00 € jeder weitere Hund: 840,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Lachendorf Ja 1. Hund: 660,00 € je der weitere Hund: 840,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Langlingen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Nienhagen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind: Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind. Dies ist der Fall, wenn insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach §3 Abs. 2 d Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt wurde. Südheide Ja Je Hund: 336,00 € je Hund: 306,00 € zurzeit gelten noch beide Satzungen der ehemaligen Gemeinden Unterlüß und Hermannsburg Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. bzw. Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine besondere Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wathlingen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Unabhängig von den Voraussetzungen in Absatz 2 sind gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchst. d) insbesondere auch Bullterrier, Pitbullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Staffordshire -Bullterrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund , Bandog, Bulldog, sofern ihre Ungefährlichkeit von der zuständigen Behörde nicht festgestellt worden ist. Wienhausen, Klostergemeinde Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wietze Ja Je Hund: 660,00 € Zu den Kampfhunden zählen Hunde der Rassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Winsen (Aller) nein Lohheide, gemeindefreier Bezirk nein Landkreis Cloppenburg Barßel Ja Je Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden . Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Bösel nein Cappeln (Oldenburg) nein Cloppenburg, Stadt Ja Je Hund: 500,00 € Kampfhunde sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen mit einer dieser Rassen sowie solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Emstek nein Essen (Oldenburg) nein Friesoythe, Stadt Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat. Garrel Ja Je Hund: 150,00 € Lastrup Ja Je Hund: 200,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranla- gung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Nds. Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden. Lindern (Oldenburg) nein Löningen, Stadt Ja Je Hund: 250,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihnen besonderer Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöht Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denn eine Gefahr für die öffentliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sicherheit ausgehen, kann. Gefährliche Hunde im Sinne der Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander . Molbergen Ja Je Hund: 510,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsisches Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat. Saterland Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsisches Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat. Derzeit ist kein Hund mit erhöhtem Steuersatz veranlagt. Landkreis Cuxhaven Armstorf nein Belum nein Beverstedt nein Bülkau nein Cadenberge nein Cuxhaven, Stadt Ja Je Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 1 Buchst. d) der Satzung sind Hunde, bei die Fachbehörde die Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird, entsprechend zu besteuern. Geestland, Stadt Ja 1. Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranla- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten 2. Hund: 750,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € gung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Nds. Hundegesetzes festgestellt hat. Geversdorf nein Hagen im Bremischen nein Hechthausen nein Hemmoor, Stadt nein Hollnseth nein Ihlienwort Ja 1. Hund: 200,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Lamstedt nein Loxstedt Ja 1. Hund: 511,20 € 2. Hund: 562,50 € jeder weitere Hund: 664,50 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Bullterrier , Pit-Bull-Terrier, Mastino/Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu. Mittelstenahe nein Neuenkirchen nein Neuhaus (Oste), Flecken nein Nordleda Ja 1. Hund: 400,00 € 2. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Oberndorf nein Odisheim Ja 1. Hund: 200,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Osten nein Osterbruch nein Otterndorf, Stadt Ja 1. Hund: 400,00 € 2. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € 1. Hund: 200,00 € 2. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 350,00 € Hunde nach § 1 Abs. 1 GefTVO Hunde nach § 1 Abs. 1 GefTVO Hunde nach § 1 Abs. 1 GefTVO Hunde nach § 2 Abs. 1 GefTVO Hunde nach § 2 Abs. 1 GefTVO Hunde nach § 2 Abs. 1 GefTVO Schiffdorf nein Steinau Ja 1. Hund: 200,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Stinstedt nein Wanna Ja 1. Hund: 200,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 500,00 € lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wingst nein Wurster Nordseeküste – Landkreis Diepholz Affinghausen Ja Je Hund: 624,00 € American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund (Shar Pei), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pit-BullTerrier , Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. (Eine neue Hundesteuersatzung ist in Vorbereitung. Hier wird nicht mehr die Bezeichnung „Kampfhund“ enthalten sein, sondern es wird der Begriff „Gefährlicher Hund“ aufgenommen.Es wird voraussichtliche die sogenannte Kampfhundesteuer in der Satzung bleiben, dann aber nur noch für solche Hunde erhoben, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Beratungsergebnisse bzw. Beschlüsse aus den politischen Gremien liegen aber noch nicht vor.) Asendorf nein Bahrenbostel Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier Barenburg, Flecken Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier Barnstorf, Flecken Ja Je Hund: 613,56 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Fila Brasileiro , Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastin Espanol Mastino Napoletano, Bandog, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dobermann und Kreuzungen mit diesen Hunden. Barver Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Bassum, Stadt nein Borstel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Brockum Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chinesischer Kampfhund. Bruchhausen-Vilsen, Flecken Ja Je Hund: 612,00 € Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Napoltano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Expanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bandog und Tosa Inu Dickel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Diepholz, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Es wird eine Steuer für „gefährliche Hunde“ erhoben. Hierzu muss vom Veterinäramt festgestellt werden, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Diese Feststellung ist Rasse unabhängig. Aktuell gibt es aber keinen Fall. Drebber Ja Je Hund: 613,56 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Fila Brasileiro , Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastin Espanol Mastino Napoletano, Bandog, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dobermann und Kreuzungen mit diesen Hunden. Drentwede Ja Je Hund: 613,56 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Fila Brasileiro , Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastin Espanol Mastino Napoletano, Bandog, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dobermann und Kreuzungen mit diesen Hunden. Ehrenburg Ja Je Hund: 624,00 € American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund (Shar Pei), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasi- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten scher Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pit-BullTerrier , Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. (Eine neue Hundesteuersatzung ist in Vorbereitung. Hier wird nicht mehr die Bezeichnung „Kampfhund“ enthalten sein, sondern es wird der Begriff „Gefährlicher Hund“ aufgenommen.Es wird voraussichtliche die sogenannte Kampfhundesteuer in der Satzung bleiben, dann aber nur noch für solche Hunde erhoben, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Beratungsergebnisse bzw. Beschlüsse aus den politischen Gremien liegen aber noch nicht vor.) Eydelstedt Ja Je Hund: 614,00 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Fila Brasileiro , Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastin Espanol Mastino Napoletano, Bandog, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dobermann und Kreuzungen mit diesen Hunden. Freistatt Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier Hemsloh Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Hüde Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chinesischer Kampfhund. Kirchdorf Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier Lembruch Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chinesischer Kampfhund. Lemförde, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chine- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten sischer Kampfhund. Maasen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Marl Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chinesischer Kampfhund. Martfeld Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire-Terrier, Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Staffordshire-BullTerrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden anderer, Rassen oder Mischlingen Mellinghausen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Neuenkirchen Ja Je Hund: 624,00 € American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Chinesischer Kampfhund (Shar Pei), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pit-BullTerrier , Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. (Eine neue Hundesteuersatzung ist in Vorbereitung. Hier wird nicht mehr die Bezeichnung „Kampfhund“ enthalten sein, sondern es wird der Begriff „Gefährlicher Hund“ aufgenommen.Es wird voraussichtliche die sogenannte Kampfhundesteuer in der Satzung bleiben, dann aber nur noch für solche Hunde erhoben, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Beratungsergebnisse bzw. Beschlüsse aus den politischen Gremien liegen aber noch nicht vor.) Quernheim Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chinesischer Kampfhund. Rehden Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Scholen Ja Je Hund: 624,00 € American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund (Shar Pei), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pit-BullTerrier , Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. (Eine neue Hundesteuersatzung ist in Vorbereitung. Hier wird nicht mehr die Bezeichnung „Kampfhund“ enthalten sein, sondern es wird der Begriff „Gefährlicher Hund“ aufgenommen.Es wird voraussichtliche die sogenannte Kampfhundesteuer in der Satzung bleiben, dann aber nur noch für solche Hunde erhoben, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Beratungsergebnisse bzw. Beschlüsse aus den politischen Gremien liegen aber noch nicht vor.) Schwaförden ja Je Hund: 624,00 € American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund (Shar Pei), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pit-BullTerrier , Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. (Eine neue Hundesteuersatzung ist in Vorbereitung. Hier wird nicht mehr die Bezeichnung „Kampfhund“ enthalten sein, sondern es wird der Begriff „Gefährlicher Hund“ aufgenommen.Es wird voraussichtliche die sogenannte Kampfhundesteuer in der Satzung bleiben, dann aber nur noch für solche Hunde erhoben, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Beratungsergebnisse Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten bzw. Beschlüsse aus den politischen Gremien liegen aber noch nicht vor.) Schwarme nein Siedenburg, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Staffhorst Ja Je Hund: 600,00 € Stemshorn Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. 2Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, DogueBordeaux , Mastino Expanol, Staffords-hire-Bull-Terrier, Dog Argentiono, Chinesischer Kampfhund. Stuhr nein Sudwalde Ja Je Hund: 624,00 € American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund (Shar Pei), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pit-BullTerrier , Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen mit diesen Hunden. (Eine neue Hundesteuersatzung ist in Vorbereitung. Hier wird nicht mehr die Bezeichnung „Kampfhund“ enthalten sein, sondern es wird der Begriff „Gefährlicher Hund“ aufgenommen.Es wird voraussichtliche die sogenannte Kampfhundesteuer in der Satzung bleiben, dann aber nur noch für solche Hunde erhoben, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Beratungsergebnisse bzw. Beschlüsse aus den politischen Gremien liegen aber noch nicht vor.) Süstedt Ja Je Hund: 612,00 € Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Fila Brasileiro , Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Bandog, Tosa-Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dobermann sowie Krezungen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten mit diesen Hunden. Sulingen, Stadt Ja Je Hund: 800,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bull-Terrier, PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Syke, Stadt Ja 1. Hund: 312,00 € 2.Hund: 612,00 € jeder weitere Hund: 768,00 € Gefährliche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Twistringen, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Für gefährliche Hunde im Sinne des § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG). Varrel Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier Wagenfeld Ja 1. Hund: 610,00 € jeder weitere Hund: 810,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wehrbleck Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier Wetschen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Weyhe Ja Je Hund: 800,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Weiterhin Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nds. Hundegesetz von der zust. Behörde (LK DH) festgestellt wurde. Landkreis Emsland Andervenne nein Bawinkel ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Beesten nein Bockhorst ja Je Hund: 315,00 € keine konkreten Rassen; Veranlagung erfolgt, wenn der besagte Hund auffällig geworden ist. Börger Nein Breddenberg Ja Je Hund: 315,00 € keine konkreten Rassen; Veranlagung erfolgt, wenn der besagte Hund auffällig geworden ist. Dersum Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Dörpen Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Dohren Ja Je Hund: 300,00 € Pitt-Bull-Terrier, Bullterrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espanol, American Staffordshire-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieser Typen. Emsbüren Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Esterwegen Ja Je Hund: 315,00 € keine konkreten Rassen; Veranlagung erfolgt, wenn der besagte Hund auffällig geworden ist. Freren, Stadt Nein Fresenburg Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Geeste Ja Je Hund: 613,50 € Pitt-Bull-Terrier, Bullterrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espanol, American Staffordshire-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Bandog, Bulldog, Chinesischer Kampfhund sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieser Typen. Gersten Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Groß Berßen Nein Handrup Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Haren (Ems), Stadt Ja Je Hund: 400,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Haselünne, Stadt Ja Je Hund: 300,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Heede Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Herzlake Ja Je Hund: 300,00 € Pitt-Bull-Terrier, Bullterrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espanol, American Staffordshire-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieser Typen. Hilkenbrook Ja Je Hund: 315,00 € keine konkreten Rassen; Veranlagung erfolgt, wenn der besagte Hund auffällig geworden ist. Hüven Nein Klein Berßen nein Kluse Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Lähden Ja Je Hund: 300,00 € Pitt-Bull-Terrier, Bullterrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espanol, American Staffordshire-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieser Typen. Lahn Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Langen Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Lathen Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Lehe Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Lengerich Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Lingen (Ems), Stadt ja Je Hund: 613,00 € Zu den Kampfhunden gehören folgende Hunde der Rassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Außerdem wird eine erhöhte Steuer festgesetzt bei Hunden, bei denen nach ihrer Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Lorup Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Lünne Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Meppen, Stadt Ja 1. Hund: 309,00 € jeder weitere Hund: 462,00 € Zu den gefährlichen Hunden zählen die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bull-Terrier, Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier oder Mischlinge der Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Messingen nein Neubörger Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Neulehe Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Niederlangen Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Oberlangen Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Papenburg, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Rastdorf Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Renkenberge Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Rhede (Ems) Ja Je Hund: 511,20 € „Gefährliche Hunde“ sind die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire -Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Salzbergen Ja Je Hund: 612,00 € keine konkreten Rassen; Veranlagung erfolgt, wenn der besagte Hund auffällig geworden ist. Schapen Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Sögel nein Spahnharrenstätte Nein Spelle Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Stavern Nein Surwold Ja Je Hund: 315,00 € keine konkreten Rassen; Veranlagung erfolgt, wenn der besagte Hund auffällig geworden ist. Sustrum Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Thuine Nein Twist Ja Je Hund: 660,00 € „Gefährliche Hunde“ sind insbesondere American Staffordshire-Terrier, Staffordshire -Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Vrees Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Walchum Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Werlte Ja Je Hund: 420,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Werpeloh nein Wettrup Ja Je Hund: 612,00 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Terrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Wippingen Ja Je Hund: 490,80 € American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden Landkreis Friesland Bockhorn nein Jever, Stadt nein Sande nein Schortens, Stadt Ja 1. Hund: 480,00 € Jeder weitere Hund: 940,00 € Als gefährliche Hunde im Sinne unserer Satzung gelten Hunde, a) von denen in Zusammenwirken mit anderen Faktoren wie Erziehung, Ausbil- dung, Haltung, situative Einflüsse oder Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters aufgrund ihrer körperlichen Beschaffenheit wie Größe, Gewicht, sowie Sprung-, Muskel- oder Beißkraft eine potenzielle Gefährlichkeit ausgeht, b) bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, ihrer Charaktereigenschaft oder ihres genetischen Potenzials eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann, c) die bereits in der Öffentlichkeit durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind ebenso Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen . Die Liste der gefährlichen Hunde dieser Satzung orientiert sich an der Bundesliste der als gefährlich eingestuften Hunde (§1 Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz ). Varel, Stadt nein Wangerland Ja 1. Hund: 288,00 € jeder weitere Hund: 576,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Wangerooge, Nordseebad Ja 1. Hund: 450,00 € Jeder weitere Hund: 670,00 € Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde der Rassen AmercianStaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Zetel nein Landkreis Gifhorn Adenbüttel Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 NHundG festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchstaben d) und e) sind nach § 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungsund -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001: Bullterrier , American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen mit Hunden der Buchstaben a) bis d) oder mit anderen Hunden Barwedel – Bergfeld Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bokensdorf – Brome, Flecken Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für öffentliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundesgesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Calberlah Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 360,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Dedelstorf nein Didderse Ja 1. Hund: 480,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 NHundG festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) und e) sind nach § 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungsund -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001: Bullterrier , American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen mit Hunden der Buchstaben a) bis d) oder mit anderen Hunden Ehra-Lessien Ja 1. Hund: 450,00 € jeder weitere Hung: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gifhorn, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 NHundG festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) und e) sind nach § 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungsund -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001: Bullterrier , American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen mit Hunden der Buchstaben a) bis d) oder mit anderen Hunden Groß Oesingen – Hankensbüttel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind: Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull- Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind. Dies ist der Fall, wenn - insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen wurden und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Lei-nen- und/oder Maulkorbzwang angeordnet hat bzw. die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt und eine Erlaubnis nach § 5 NHundG versagt wurde. Hillerse Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Isenbüttel Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 360,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Jembke Leiferde Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Meine Ja Je Hund: 480,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Meinersen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Müden (Aller) Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Obernholz nein Osloß – Parsau Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ribbesbüttel Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 360,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Rötgesbüttel nein Rühen nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sassenburg nein Schönewörde Ja 1. Hund: 258,00 € jeder weitere Hund: 516,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei de-nen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die er-höhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öf-fentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das na-türliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hun-degesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreu-zungen untereinander oder mit anderen Hunden. Schwülper nein Sprakensehl nein Steinhorst nein Tappenbeck Tiddische Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 600,00 E Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Tülau nein Ummern Vordorf Ja Je Hund: 250,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 NHundG festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) und e) sind nach § 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungsund -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) vom 12. April 2001: Bullterrier , American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen mit Hunden der Buchstaben a) bis d) oder mit anderen Hunden Wagenhoff – Wahrenholz – Wasbüttel Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 360,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Wesendorf – Weyhausen – Wittingen, Stadt Nein Landkreis Göttingen Adelebsen, Flecken Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Bilshausen nein Bodensee Ja Hunde werden nicht veranlagt Regelung soll ersatzlos gestrichen werden Bovenden, Flecken Ja Je Hund: 480,00 € Für Hunde, die nach dem NHundG als gefährlich festgestellt wurden. Bühren Ja Je Hund: 700,00 € Gefährliche Hunde werden als solche definiert, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind insbesondere Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier , Bullterrier, Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs. Dransfeld, Stadt Ja 1. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € Duderstadt, Stadt Ja Je Hund: 200,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach §§ 3 Abs. 2, 15 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundG) festgestellt wurde. Ebergötzen Ja 1. Hund: 400,00 € jeder weitere Hund: 576,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr eine Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Friedland Ja Je Hund: 800,00 € Hunderassen, die als sogenannte Kampfhunde gelten, werden in der Hundesteuersatzung nicht aufgeführt. In der Satzung ist vielmehr geregelt, dass gefährliche Hunde solche Hunde sind, für die die Gefährlichkeit nach den Bestimmungen des Nieders. Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt wurde. Gieboldehausen, Flecken nein Gleichen Ja 1. Hund: 620,00 € jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Nds. Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt wurde. Göttingen, Stadt Ja Je Hund: 672,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) fest- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten gestellt wurde. Hann. Münden, Stadt Ja Je Hund: 408,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen die zuständige Behörde nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in der Fassung vom 12.12.2002 (Nieders. GVBl. 2003 S. 2) in der jeweils geltenden Fassung die Gefährlichkeit festgestellt hat, oder die Stadt Hann. Münden einen Maulkorbzwang angeordnet hat. Jühnde Ja Jeder Hund: 550,00 € Krebeck nein Landolfshausen Ja 1. Hund: 204,00 € jeder weitere Hund: 264,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr eine Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Niemetal Ja Jeder Hund: 700,00 € Gefährliche Hunde sind insbesondere: Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrier, Kreuzungen mit den Hunden dieser Rassen oder dieses Typs. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen . Dies ist der Fall, wenn der Hund insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist und die Fachbehörde die Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats in dem die Gefährlichkeit festgestellt als gefährlicher Hund zu besteuern. Für diese Hunde kann auf Antrag eine Steuer als nicht gefährlicher Hund gewährt werden, wenn die Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen Wesenstest im Sinne des § 13 NHundG nachgewiesen ist und die Hundehalterin/der Hundehalter über die Erlaubnis im Sinne des § 10 NHundG verfügt. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Obernfeld Ja Hunde werden nicht veranlagt Regelung soll ersatzlos gestrichen werden. Rhumspringe Nein Rollshausen Nein Rosdorf Ja Je Hund: 620,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2, des Nds. Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt wurde. Rüdershausen nein Scheden Ja Je Hund: 510,00 € Seeburg Ja 1. Hund: 150,00 € jeder weitere Hund: 200,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr eine Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Seulingen Ja 1. Hund: 144,00 € jeder weitere Hund: 204,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr eine Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Staufenberg nein Waake Ja 1. Hund: 204,00 € jeder weitere Hund: 264,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr eine Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wollbrandhausen Ja Hunde werden nicht veranlagt Regelung soll ersatzlos gestrichen werden. Wollershausen Ja Hunde werden nicht veranlagt. Regelung soll ersatzlos gestrichen werden. Landkreis Goslar Bad Harzburg, Stadt nein Braunlage, Stadt nein Clausthal-Zellerfeld, Berg- und Universitätsstadt Ja Je Hund: 660,00 € Gefährliche Hunde sind solche, für die von der zuständigen Fachbehörde eine Feststellung der Gefährlichkeit im Sinne des NHundG erfolgt ist. Aktuell keine Veranlagung. Goslar, Stadt Ja Je Hund: 846,00 € für ehemaliges Gebiet Vienenburg: 564,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nah Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Gefährliche Hunde im Sinne der Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterier, Pittbull - Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen. Neben der mit dem höheren Steuersatz klassifizierten Hunderassen, tritt auch eine erhöhte Steuerpflicht für diejenigen Hunde ein, welche gemäß 3 7 NHundG als gefährliche Hunde, gleich welcher Rasse, durch die Fachbehörde (Landkreis Goslar Veterinäramt) eingestuft werden. Hahausen nein Langelsheim, Stadt nein Liebenburg Ja Je Hund: 644,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Hunde oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Gefährliche Hunde im Sinne sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire - Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Für Hunde nach Abs. 3 Satz 2, die erfolgreich einen Wesenstest nach § 13 NHundG absolviert haben, ist der erhöhte Steuersatz gemäß Abs.1 Nr. 4 nicht zu erheben. Lutter am Barenberge, Flecken Nein Seesen, Stadt Nein Wallmoden nein Landkreis Grafschaft Bentheim Bad Bentheim, Stadt – Emlichheim Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Engden nein Esche Ja Je Hund: 1 200,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde sind die in § 1 Abs. 1 und der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (GefahrtierVerordnung - GefTVO) vom 5.07.2000 in der jeweils gültigen Fassung genannten Tiere, insbesondere Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier , Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs. Georgsdorf Ja Je Hund: 500,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Getelo Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gölenkamp Ja Je Hund: 264,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Halle Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hoogstede Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Isterberg nein Itterbeck Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Laar Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Lage Ja Je Hund: 500,00 € Keine satzungsrechtlichen Regelungen Neuenhaus, Stadt Ja Je Hund: 250,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Nordhorn, Stadt Ja 1. Hund: 540,00 € jeder weitere Hund: 552,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicher-heit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbe-reitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlich-keit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne der Vorschrift sind auch ohne Feststellung der zuständigen Behörde Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire -Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Ohne nein Osterwald Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Quendorf nein Ringe Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Samern nein Schüttorf, Stadt Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Suddendorf nein Uelsen Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wielen Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wietmarschen Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 450,00 € Nur für leinen- und maulkorbpflichtige Hunde Wilsum Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Landkreis HamelnPyrmont Aerzen, Flecken Ja Je Hund: 511,00 € Gefährliche Hunde im Sinne sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charakter-eigenschaft die erhöhte Gefahr Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit entsprechend des Niedersächsisches Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Die evtl. Durchführung eines Wesenstestes nach dem Niedersächsischen Hundegesetz ändert bei Hunden der vorgenannten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne dieser Satzung nicht. Bad Münder am Deister, Stadt Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nds. Hundegesetz festgestellt hat. Bad Pyrmont, Stadt Ja Je Hund: 432,00 € Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft Angriffslust und Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nds. Hundegesetz festgestellt hat. Die Einstufung als gefährlicher Hund ist also rassenunabhängig. Coppenbrügge, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Folgende Hunderassen gelten als gefährlich: American Staffordshire-Terrier, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Emmerthal nein Hameln, Stadt Ja Je Hund: 738,00 € Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nds. Hundegesetz festgestellt hat. Bisher wurde nach dieser Regelung noch keine Steuer erhoben. Hessisch Oldendorf, Stadt Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Salzhemmendorf, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Zu den gefährlichen Hunden laut unserer Satzung gehören jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull -Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Zu den gefährlichen Hunden laut unserer Satzung gehören jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull -Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Region Hannover Barsinghausen, Stadt nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Burgdorf, Stadt nein Burgwedel, Stadt nein Garbsen, Stadt Ja 1. Hund: 612,00 € 2. Hund: 816,00 € Jeder weitere Hund: 1020,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehen kann. Gefährliche Hund sind insbesondere die Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständigen Behörden die Gefährlichkeit festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind weiterhin Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gehrden, Stadt nein Hannover, Landeshauptsadt Ja Je Hund: 600,00 € 2. Als „gefährlich“ im Sinne der Hundesteuersatzung gelten dabei a) Bullterrier, b) Pitbull-Terrier, c) American Staffordshire Terrier d) Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen der vorgenannten Rassen. Darüber hinaus wird auch für die Hunde eine erhöhte Hundesteuer erhoben, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen. Dies ist der Fall, wenn der Hund insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist und die Fachbehörden die Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Hemmingen, Stadt Ja Je Hund: 624,00 € Gefährliche Hunde sind solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Hierzu zählen insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder die wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen haben und für die die Ordnungsbehörden aufgrund dieser Vorfälle einen Maulkorb oder Leinenzwang Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten angeordnet hat bzw. die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 oder § 3 Abs. 2 des Nds. Hundegesetzes festgestellt hat (hieraus ableitend keine spezielle Hunderasse) Isernhagen Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Laatzen, Stadt Ja 1. Hund: 624,00 € jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen die Fachbehörde die Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Langenhagen, Stadt Ja Je Hund: 613,80 € Gefährliche Hunde sind Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gebissen haben oder die wiederholt in aggressiver und damit gefährdender Weise Menschen angesprungen haben und für die die Region Hannover als Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Maulkorb- und Leinenzwang angeordnet hat. Lehrte, Stadt nein Neustadt am Rübenberge , Stadt Ja Je Hund: 613,80 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Pattensen, Stadt Ja Je Hund: 648,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Ronnenberg, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Seelze, Stadt Ja 1. Hund: 612,00 € 2. Hund: 816,00 € jeder weitere Hund: 1 020,00 € Gefährliche Hunde sind: Hunde der Rassen bzw. Typen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen. Dies ist der Fall, wenn der Hund insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe oder ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist und die Fachbehörde die Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Sehnde, Stadt Ja Je Hund: 615,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Springe, Stadt nein Uetze nein Wedemark nein Wennigesen (Deister) nein Wunstorf, Stadt Nein Landkreis Harburg Appel ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereit- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten schaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz Asendorf Ja Je Hund: 600,00 € Erhebt keine Kampfhundsteuer, jedoch eine erhöhte Besteuerung für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde. Zwar ist in der Satzung noch ein Rassenmerkmal aufgeführt, wird jedoch aufgrund der Abschaffung der Kampfhundeliste und Änderung des NHundG nicht mehr angewandt. Eine Satzungsänderung ist für 2016 vorgesehen. Folgende Hunderassen werden in den Satzungen als „gefährlich“ eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bendestorf Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind hierbei solche Hunde, bei denen der Landkreis Harburg die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Brackel Ja Je Hund: 515,00 € Erhebt keine Kampfhundsteuer, jedoch eine erhöhte Besteuerung für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde. Zwar ist in der Satzung noch ein Rassenmerkmal aufgeführt, wird jedoch aufgrund der Abschaffung der Kampfhundeliste und Änderung des NHundG nicht mehr angewandt. Eine Satzungsänderung ist für 2016 vorgesehen. Folgende Hunderassen werden in den Satzungen als „gefährlich“ eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Buchholz i. d. Nordheide, Stadt nein Dohren Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Drage Ja Je Hund: 200,00 € Als Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde gelten grundsätzlich folgende Rassen: American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Darüber hinaus sind Hunde nach Feststellung der Gefährlichkeit durch das Veterinäramt ebenfalls als gefährliche Hunde einzustufen. In der Gemeinde Tespe gilt jedoch die Ausnah- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten me, dass gefährliche Hunde nach erfolgreichem Wesenstest wieder als normale Hunde eingestuft werden können. Drestedt Ja Je Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz Egestorf Ja Je Hund: 511,00 € Erhebt keine Kampfhundsteuer, jedoch eine erhöhte Besteuerung für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde. Zwar ist in der Satzung noch ein Rassenmerkmal aufgeführt, wird jedoch aufgrund der Abschaffung der Kampfhundeliste und Änderung des NHundG nicht mehr angewandt. Eine Satzungsänderung ist für 2016 vorgesehen. Folgende Hunderassen werden in den Satzungen als „gefährlich“ eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Eyendorf Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt wurden, werden erhöhte Hundesteuern erhoben. Garlstorf Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt wurden, werden erhöhte Hundesteuern erhoben. Garstedt Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt wurden, werden erhöhte Hundesteuern erhoben. Gödenstorf Ja Je Hund: 512,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, Masino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bundog, Bulldog. Halvesbostel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz Handeloh Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hanstedt Ja Je Hund: 500,00 € Erhebt keine Kampfhundsteuer, jedoch eine erhöhte Besteuerung für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde. Zwar ist in der Satzung noch ein Rassenmerkmal aufgeführt, wird jedoch aufgrund der Abschaffung der Kampfhundeliste und Änderung des NHundG nicht mehr angewandt. Eine Satzungsänderung ist für 2016 vorgesehen. Folgende Hunderassen werden in den Satzungen als „gefährlich“ eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Harmstorf Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind hierbei solche Hunde, bei denen der Landkreis Harburg die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Heidenau Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hollenstedt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz Jesteburg Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind hierbei solche Hunde, bei denen der Landkreis Harburg die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Kakenstorf Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Königsmoor Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Marschacht Ja Je Hund: 500,00 € Als Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde gelten grundsätzlich folgende Rassen: American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Darüber hinaus sind Hunde nach Feststellung der Gefährlichkeit durch das Veterinäramt ebenfalls als gefährliche Hunde einzustufen. In der Gemeinde Tespe gilt jedoch die Ausnahme , dass gefährliche Hunde nach erfolgreichem Wesenstest wieder als normale Hunde eingestuft werden können. Marxen Ja Je Hund: 600,00 € Erhebt keine Kampfhundsteuer, jedoch eine erhöhte Besteuerung für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde. Zwar ist in der Satzung noch ein Rassenmerkmal aufgeführt, wird jedoch aufgrund der Abschaffung der Kampfhundeliste und Änderung des NHundG nicht mehr angewandt. Eine Satzungsänderung ist für 2016 vorgesehen. Folgende Hunderassen werden in den Satzungen als „gefährlich“ eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Moisburg Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz Neu Wulmstorf Ja 1. Hund: 618,00 € jeden weiteren Hund: 820,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Otter Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Regesbostel Ja 1. Hund: 520,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz und American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Terrier, Pittbull-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Rosengarten nein Salzhausen Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt wurden, werden erhöhte Hundesteuern erhoben. Seevetal nein Stelle Ja Je Hund: 500,00 € der Steuertatbestand stellt auf die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 7 NHundG ab Tespe Ja 1. Hund: 320,00 € jeden weiteren Hund: 640,00 € Als Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde gelten grundsätzlich folgende Rassen: American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Darüber hinaus sind Hunde nach Feststellung der Gefährlichkeit durch das Veterinäramt ebenfalls als gefährliche Hunde einzustufen. In der Gemeinde Tespe gilt jedoch die Ausnahme , dass gefährliche Hunde nach erfolgreichem Wesenstest wieder als normale Hunde eingestuft werden können. Toppenstedt Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt wurden, werden erhöhte Hundesteuern erhoben. Tostedt Ja Je Hund: 512,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Undeloh Ja Je Hund: 500,00 € Erhebt keine Kampfhundsteuer, jedoch eine erhöhte Besteuerung für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde. Zwar ist in der Satzung noch ein Rassenmerkmal aufgeführt, wird jedoch aufgrund der Abschaffung der Kampfhundeliste und Änderung des NHundG nicht mehr angewandt. Eine Satzungsänderung ist für 2016 vorgesehen. Folgende Hunderassen werden in den Satzungen als „gefährlich“ eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Vierhöfen Ja Je Hund: 368,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, Masino/Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bundog, Bulldog. Welle Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wenzendorf Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde können jeder Hund einer Rasse sein, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder hat und eine Fachbehörde (Veterinäramt) diese Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Hundegesetz und Hunderassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Pittbull-Terrier, Bullterrier und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Winsen (Luhe), Stadt nein Wistedt Ja Je Hund: 511,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veran- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Wulfsen Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz als gefährlich festgestellt wurden, werden erhöhte Hundesteuern erhoben. Landkreis Heidekreis Ahlden (Aller), Flecken nein Bad Fallingbostel, Stadt nein Bispingen Ja 1. Hund: 800,00 € 2. Hund: 1 000,00 € jeder weitere Hund: 1 100,00 € Gefährliche Hunde: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden sowie gefährliche Hunde i.S.d. NHundG. Böhme nein Bomlitz Ja Je Hund: 612,00 € keine Rassen, sondern gefährliche Hunde i.S.d. NHundG Buchholz (Aller) nein Eickeloh nein Essel Ja Je Hund: 800,00 € keine Rassen, sondern gefährliche Hunde i.S.d. NHundG wird tatsächlich nicht erhoben Frankenfeld nein Gilten Ja Je Hund: 614,00 € Gefährliche Hunde: Hinweis aus § 3 NHundG, gefährlich sind jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier wird tatsächlich nicht erhoben. Grethem nein Hademstorf nein Häuslingen nein Hodenhagen Ja Je Hund: 612,00 € keine Rassen, sondern gefährliche Hunde i.S.d. NHundG Lindwedel Ja Je Hund: 614,00 € Gefährliche Hunde: Hinweis aus § 3 NHundG, gefährlich sind jedenfalls Ameri- can Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier wird tatsächlich nicht erhoben. Munster, Stadt nein Neuenkrichen Ja 1. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 540,00 € Gefährliche Hunde: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten anderen Hunden sowie gefährliche Hunde i.S.d. NHundG. Rethem (Aller), Stadt nein Schneverdingen, Stadt Ja Je Hund: 614,00 € Gefährliche Hunde: Hinweis aus § 3 NHundG, gefährlich sind jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier wird tatsächlich nicht erhoben. Schwarmstedt Ja Je Hund: 614,00 € Gefährliche Hunde: Hinweis aus § 3 NHundG, gefährlich sind jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier wird tatsächlich nicht erhoben. Soltau, Stadt nein Walsrode, Stadt Ja Je Hund: 660,00 € keine Rassen, sondern gefährliche Hunde i.S.d. NHundG Wietzendorf nein Osterheide, gemeindefreier Bezirk Ja Je Hund: 300,00 € keine Rassen, sondern gefährliche Hunde i.S.d. NHundG Landkreis Helmstedt Bahrdorf nein Beierstedt Nein Büddenstedt Ja 1. Hund: 450,00 € jeder weitere Hund: 504,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Feststellung entstehen, haben die Hundehalter/innen zu tragen. Mit einem höheren Steuersatz werden zurzeit keine Hunde veranlagt. Danndorf Nein Frellstedt Ja 1. Hund: 500,00 € 2. Hund: 1 000 € jeder weitere Hund: 1 500,00 € Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Gevensleben Nein Grafhorst Nein Grasleben Ja 1. Hund: 138,00 € 2. Hund: 264,00 € Als gefährlich gelten Hunde, die vom Veterinärsamt als gefährlich eingestuft werden. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Jeder weitere Hund. 405,00 € Groß Twülpstedt Nein Helmstedt, Stadt Ja Je Hund 450,00 € Als gefährlich gelten Hunde, die vom Veterinärsamt als gefährlich eingestuft werden. Aktuell keine Veranlagung. Ingeleben Nein Jerxheim Nein Königslutter am Elm, Stadt nein Lehre nein Mariental ja 1. Hund: 120,00 € 2. Hund: 216,00 € Jeder weitere Hund. 324,00 € Als gefährlich gelten Hunde, die vom Veterinärsamt als gefährlich eingestuft werden. Querenhorst Ja 1. Hund: 138,00 € 2. Hund: 264,00 € Jeder weitere Hund. 405,00 € Als gefährlich gelten Hunde, die vom Veterinärsamt als gefährlich eingestuft werden. Räbke Ja 1. Hund: 400,00€ 2. Hund: 525,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier-Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Rennau ja 1. Hund: 138,00 € 2. Hund: 264,00 € Jeder weitere Hund. 405,00 € Als gefährlich gelten Hunde, die vom Veterinärsamt als gefährlich eingestuft werden. Schöningen, Stadt Ja Je Hund: 510,00 € „Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchst. d sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Söllingen Nein Süpplingen Ja 1. Hund: 500,00 € 2. Hund: 1 000,00 € jeder weitere Hund: 1 500,00 € Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten mit anderen Hunden Süpplingenburg Ja 1. Hund: 500,00 € 2. Hund: 750,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Twieflingen Nein Velpke Ja 1. Kampfhund 233,00 € 2. Kampfhund 350,00 € Weitere Kampfhunde 466,00 € Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog Warberg Ja 1. Hund:360,00 € 2. Hund: 540,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Wolsdorf Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 1 080,00 € jeder weitere Hund: 1 620,00 € Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Landkreis Hildesheim Adenstedt Ja Je Hund: 250,00 € Einer erhöhten Hundesteuer unterliegen solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann (gefährliche Hunde). Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Alfeld (Leine), Stadt nein Algermissen Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind: American Staffordshire Terrier, Staff- Bullterrier, PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Almstedt Ja Je Hund: 250,00 € Einer erhöhten Hundesteuer unterliegen solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann (gefährliche Hunde). Gefährliche Hun- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten de in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bad Salzdetfurth, Stadt Ja 1. Hund: 368,00 € 2. Hund: 490,00 € jeder weitere Hund: 614,00 € Bullterrier, Pitbull- Terrier, Staff- Bullterrier, American Staff Terrier. Außerdem werden Hunde höher besteuert, bei denen die Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde. Banteln Nein Betheln Nein Bockenem, Stadt Nein Brüggen Nein Coppengrave Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espaniol, Staff Bull- Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander . Despetal Nein Diekholzen Nein Duingen, Flecken Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espaniol, Staff Bull- Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander . Eberholzen Ja Je Hund: 250,00 € Einer erhöhten Hundesteuer unterliegen solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann (gefährliche Hunde). Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind: Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Eime, Flecken Nein Elze, Stadt Nein Everode Ja 1. Hund: 240,00 € 2. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 480,00 € Bullterrier, Pitbull- Terrier, Am. Staff- Terrier, Staff Bullterrier. Außerdem für Hunde, die bereits durch gesteigerte Aggressivität in der Öffentlichkeit aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung ausgeht nach § 7 NHundG. Freden (Leine) Ja 1. Hund: 240,00 € 2. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 480,00 € Bullterrier, Pitbull- Terrier, Am. Staff- Terrier, Staff Bullterrier. Außerdem für Hunde, die bereits durch gesteigerte Aggressivität in der Öffentlichkeit aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung ausgeht nach § 7 NHundG. Giesen Ja Je Hund: 300,00 € Rassen: Am. Staff. Terrier, Bullterrier, Pitbull- Terrier, Staff. Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gronau (Leine), Stadt nein Harbarnsen Ja 1. Hund: 200,00 € 2. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 300,00 € Am. Staff. Terrier, Staff. Bullterrier, Bullterrier, Pitbullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen. Harsum nein Hildesheim, Stadt nein Holle nein Hoyershausen Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espaniol, Staff Bull- Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander . Lamspringe, Flecken Ja 1. Hund: 460,00 € 2. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 550,00 € Am. Staff. Terrier, Staff. Bullterrier, Bullterrier, Pitbullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen. Landwehr La 1. Hund: 240,00 € 2. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 480,00 € Bullterrier, Pitbull- Terrier, Am. Staff- Terrier, Staff Bullterrier. Außerdem für Hunde, die bereits durch gesteigerte Aggressivität in der Öffentlichkeit aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung ausgeht nach § 7 NHundG. Marienhagen Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espaniol, Staff Bull- Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander . Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Neuhof Ja 1. Hund: 250,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 350,00 € Am. Staff. Terrier, Staff. Bullterrier, Bullterrier, Pitbullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen. Nordstemmen Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach den Niedersächsischen Hundegesetz (§ 7) festgestellt hat. Rheden nein Sarstedt, Stadt Ja Jeder Hund: 624,00 € Bullterrier, Pitbull- Terrier, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux- Dogge, Dogo Argentino, Staff. Bullterrier, Mastino Espaniol, Bandog, Bulldog, Römischer Kampfhund, Staff. Terrier, Shar Pei und Kreuzungen untereinander. Schellerten nein Sehlem nein Sibbesse Ja Je Hund: 250,00 € Einer erhöhten Hundesteuer unterliegen solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann (gefährliche Hunde). Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Söhlde nein Weenzen Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastino Espaniol, Staff Bull- Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen untereinander . Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Westfeld Ja Je Hund: 250,00 € Einer erhöhten Hundesteuer unterliegen solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann (gefährliche Hunde). Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Winzenburg Ja 1. Hund: 240,00 € 2. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 480,00 € Bullterrier, Pitbull- Terrier, Am. Staff- Terrier, Staff Bullterrier. Außerdem für Hunde, die bereits durch gesteigerte Aggressivität in der Öffentlichkeit aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit und Ordnung ausgeht nach § 7 NHundG. Woltershausen Ja 1. Hund: 252,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 360,00 € Am. Staff. Terrier, Staff. Bullterrier, Bullterrier, Pitbullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen. Landkreis Holzminden Arholzen Ja 1. Hund: 620,00 € 2. Hund: 770,00 € jeder weitere Hund: 925,00 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Pit-Bull,Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasil, Kaukasischer Owtscharka Mastiff, Mastin Espagnol, Mastino Neapolitano, Rottweiler, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu, DogueBordeaux , Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog. Buldog, Rhodesischer Ridback, Shar Pei sowie Kreuzungen mit mindestens einem Teil aus den vorgenannten Rassen. Bevern, Flecken Ja 1. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Bodenwerder, Münch- Ja Je Hund: 614,00 € American Staffordshirde-Terrier, Staffordshirde-Bullterrier, Bullterrier, PitbulI- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten hausenstadt Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Boffzen Ja Je Hund: 600,00 € Für gefährlich geltende Hunde Brevörde Ja 1. Hund: 620,00 € 2. Hund: 780,00 € jeder weitere Hund: 940,00 € BulI-Terrier, Pit-BulI-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fili Brasil, Dogue- Bordeaus, Mastiono Expanol, Staffordshirde-Terrier, Dog Argentiono, Römischer Kampfhund , Bandog, Bulldog. Deensen Ja 1. Hund: 600,00 € 2. Hund: 760,00 € jeder weitere Hund: 920,00 € Bull-Terrier, Pit-Bull, Mastino/Neapolitano, Fil-Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espagnol, Staffordshire-Bull-Terrier, Gog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog sowie Kreuzungen mit vorgenannten Hunden. Delligsen, Flecken nein Derental Ja Je Hund: 600,00 € Für gefährlich geltende Hunde Dielmissen Ja Je Hund: 650,00 € Kampfhunde sind solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier , Pitt-Bull-Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino. Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Eimen Ja Je Hund: 614,00 € Nicht definiert Eschershausen, Stadt Ja Je Hund: 614,00 € Hunderassen werden in der Satzung nicht genannt. Fürstenberg Ja Je Hund: 600,00 € Für gefährlich geltende Hunde Golmbach Ja 1. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Halle Ja Je Hund: 400,00 € American Staffordshirde-Terrier, Staffordshirde-Bullterrier, Bullterrier, PitbulITerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hehlen Ja 1. Hund: 300,00 € 2. Hund: 450,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € American Staffordshirde-Terrier, Staffordshirde-Bullterrier, Bullterrier, PitbulITerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Heinade nein Heinsen Ja Je Hund: 613,00 € American Staffordshirde-Terrier, Staffordshirde-Bullterrier, Bullterrier, PitbulITerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Heyen nein Holenberg Ja 1. Hund: 360,00 € 2. Hund: 540,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Holzen Ja Je Hund: 614,00 € Nicht definiert Holzminden, Stadt nein Kirchbrak Ja Je Hund: 480,00 € American Staffordshirde-Terder, Staffordshirde-Bullterrier, Bullterrier, PitbulITerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Lauenförde, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Für gefährlich geltende Hunde Lenne Ja 1. Hund: 600,00 € 2. Hund: 760,00 € jeder weitere Hund: 920,00 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit mindestens einem Teil aus den vorgenannten Rassen. Tatsächlich werden zurzeit keine Hunde nach dieser Regelung veranlagt. Lüerdissen nein Negenborn Ja 1. Hund: 310,00 € 2. Hund: 540,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Ottenstein, Flecken Ja 1. Hund: 600,00 € 2. Hund: 800,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € BulI-Terrier, Pit-BulI-Terrier, Mastino/Neapolitana, Fila Brasilieiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Staffordshirde BulI-Terrier, Dog Araentine und Chinesischer Kampfhund. Pegestorf nein Polle, Flecken Ja Je Hund: 616,00 € American Staffordshirde-Terrier, Staffordshirde-Bullterrier, Bullterrier, PitbulITerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Stadtoldendorf, Stadt Ja 1. Hund: 614,00 € 2. Hund: 767,00 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit mindestens einem Teil aus den vorgenannten Rassen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten jeder weitere Hund: 921,00 € Vahlbruch Ja Je Hund: 360,00 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit mindestens einem Teil aus den vorgenannten Rassen Wangelnstedt nein Landkreis Leer Borkum, Stadt Ja Je Hund: 615,00 € Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst über eine das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nds. Hundegesetz festgestellt hat. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PittbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Brinkum Ja 1. Hund: 708,00 € 2. Hund: 852,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind Mastino Neapolitano, Fili Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbul Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bunde Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Detern, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PittbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Filsum Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PittbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Firrel Ja 1. Hund: 708,00 € 2. Hund: 852,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind Mastino Neapolitano, Fili Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbul Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hesel Ja 1. Hund: 708,00 € 2. Hund: 852,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind Mastino Neapolitano, Fili Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbul Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Holtland Ja 1. Hund: 708,00 € 2. Hund: 852,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind Mastino Neapolitano, Fili Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbul Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Jemgum Ja Je Hund: 612,00 € Kampfhunde sind solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Als Kampfhunde i. S. d. Vorschrift gelten: Staffordshire-Bullterrier, Dogue-Bordeaux, Römischer, Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog Bulldog, Bullterrier, Pittbull-Terrier, Dogo Argentino, Mastiff, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Tosa- Inu, Rhodesien Ridgeback und Kreuzzungen mit vorstehenden Hunderassen. Leer (Ostfriesland, Stadt Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PittbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Moormerland Ja Je Hund: 600,00 € Als gefährliche Hunde gelten, die gegenüber sonstigen Hunden über eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit verfügen, oder die über die artgemäße Veranlagung hinaus gewohnheitsmäßig zu aggressiven Verhalten neigen, oder die zu aggressiven Verhalten gezüchtet oder abgerichtet worden sind und die wegen ihrer körperlichen Beschaffenheit schwere Verletzungen verursachen können. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind insbesondere American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder des Typs Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder diesen Typs. Hunde der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Tosa-Inu und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen. Neukampferfehn Ja 1. Hund: 708,00 € 2. Hund: 852,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind Mastino Neapolitano, Fili Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbul Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Nortmoor Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PittbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Ostrhauderfehn nein Rhauderfehn Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde im Sinne der Vorschrift sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, PittbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nach § 1 d. Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) Schwerinsdorf Ja 1. Hund: 708,00 € 2. Hund: 852,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde i. S. d. Vorschrift sind Mastino Neapolitano, Fili Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbul Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Uplengen Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Als Kampfhunde i. S. d. Vorschrift gelten: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullmastiff, Bullterrier, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Pittbull-Terrier, Dogo Argentino, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Fila Brasileiro , Mastin Espanol, Mastino Napo-letano, Tosa- Inu und Kreuzungen mit vorstehenden Hunden. Weener, Stadt nein Westoverledingen Ja Je Hund: 624,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Erhebung erfolgt rassenunabhängig; Gefährliche Hunde, soweit vom Veterinäramt als verhaltensauffällig festgestellt. Landkreis LüchowDannenberg Bergen an der Dumme, Flecken Ja Je Hund: 624,00 € Clenze, Flecken Ja Je Hund: 624,00 € Damnatz Ja Je Hund: 620,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Dannenberg (Elbe), Stadt Ja Je ‚Hund: 700,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Gartow, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind insbesondere Bullmastiff, Bullterrier, American Staffordshire- Terrier, Pitbull-Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka , Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa -Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Göhrde Ja Je Hund: 650,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Gorleben Ja Je Hund: 300,00 € Kampfhunde sind insbesondere Bullmastiff, Bullterrier, American Staffordshire- Terrier, Pitbull-Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka , Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa -Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Gusborn Ja Je Hund: 620,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Hitzacker (Elbe), Stadt Ja Je Hund: 624,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Höhbeck Ja Je Hund: 300,00 € Kampfhunde sind insbesondere Bullmastiff, Bullterrier, American Staffordshire- Terrier, Pitbull-Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka , Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, To- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten sa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Jameln Ja Je Hund: 600,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Karwitz Ja Je Hund: 620,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Küsten Ja Je Hund: 624,00 € Langendorf Ja Je Hund: 620,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Lemgow Ja Je Hund: 624,00 € Luckau (Wendland) Ja Je Hund: 600,00 € Lübbow Ja Je Hund: 624,00 € Lüchow (Wendland), Stadt Ja Je Hund: 624,00 € Neu Darchau Ja Je Hund: 800,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Prezelle Ja Je Hund: 500,00 € Kampfhunde sind insbesondere Bullmastiff, Bullterrier, American Staffordshire- Terrier, Pitbull-Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka , Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa -Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Schnackenburg, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind insbesondere Bullmastiff, Bullterrier, American StaffordshireTerrier , Pitbull-Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka , Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa -Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Schnega Ja Je Hund: 624,00 € Trebel Ja Je Hund: 624,00 € Waddeweitz Ja Je Hund: 500,00 € Woltersdorf Ja Je Hund: 624,00 € Wustrow (Wendland), Stadt Ja Je Hund: 624,00 € Zernien Ja Je Hund: 600,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Landkreis Lüneburg Adendorf Ja Je Hund: 500,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff , Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Tosa-Inu sowie Kreuzungen mit den vorgenannten Rassen. Amelinghausen nein Amt Neuhaus Ja Jeder Hund: 600,00 € Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Artlenburg, Flecken nein Bardowick, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Barendorf Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Abs.1 Buchst. d sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Barnstedt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Barum Ja Je Hund: 624,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Betzendorf nein Bleckede, Stadt nein Boitze Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß Satzung: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Brietlingen nein Dahlem Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß Satzung: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Dahlenburg, Flecken Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß Satzung: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Deutsch Evern Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Echem Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Embsen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Handorf Ja 1. Hund: 400,00 € jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Hittbergen nein Hohnstorf (Elbe) nein Kirchgellersen Ja 1. Hund: 512,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ebenfalls gelten Hunde als gefährlich , bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nds. HundG festgestellt hat Lüdersburg nein Lüneburg, Hansestadt Ja Je Hund: 680,00 € Gefährlich Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach§ 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) durch die Fachbehörde festgestellt wurde. Mechtersen Ja Je Hund: 620,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Melbeck Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Nahrendorf Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß Satzung: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Neetze Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Abs.1 Buchst. d sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Oldendorf (Luhe) nein Radbruch Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Rehlingen nein Reinstorf Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Reppenstedt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ebenfalls gelten Hunde als gefährlich , bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nds. HundG festgestellt hat Rullstorf Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (HundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pitbull-Terrier, Bandog sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Scharnebek nein Soderstorf nein Südergellersen Ja Je Hund: 306,00 € Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ebenfalls gelten Hunde als gefährlich , bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nds. HundG festgestellt hat Thomasburg Ja 1. Hund: 192,00 € Jeder weitere Hund: 384,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Tosterglope Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 300,00 € Zu den gefährlichen Hunden zählen gemäß Satzung: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Vastorf Ja Je Hund: 486,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen: American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Vögelsen Ja Je Hund: 614,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wendisch Evern Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Westergellersen Ja Je Hund: 306,00 € Gefährliche Hunde sind jedenfalls Hunde der Rassen American StaffordshireTerrier , Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ebenfalls gelten Hunde als gefährlich , bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Nds. HundG festgestellt hat Wittorf Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs.3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Landkreis Nienburg (Weser) Balge Ja 1. Hund: 250, € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veran- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten jeder weitere Hund: 400,00 € lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Binnen Ja 1. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat Bücken, Flecken nein Diepenau, Flecken Ja Je Hund: 650,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Drakenburg, Flecken Ja 1. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Estorf Ja Je Hund: 600,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Eystrup nein Gandesbergen nein Hämelhausen nein Hassel (Weser) nein Haßbergen Ja 1. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Heemsen Ja 1. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hilgermissen nein Hoya, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Hundegesetzes festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire- Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier, Pitbull- Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hoyershagen nein Husum Ja Je Hund: 600,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Landesbergen Ja Je Hund: 600,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Leese Ja Je Hund: 600,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Liebenau, Flecken Ja 1. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat Linsburg nein Marklohe Ja 1. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Nienburg (Weser), Stadt Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind diejenigen, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Pennigsehl Ja 1. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Raddestorf Ja Je Hund: 613,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Rehburg-Loccum, Stadt Ja Je Hund: 618,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino/Neapolitano, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund. Rodewald nein Rohrsen Ja 1. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € „Gefährliche Hunde“ sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Schweringen nein Steimbke nein Steyerberg, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen bzw. Typen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden. Gefährliche Hunde sind ebenfalls solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Stöckse nein Stolzenau nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Uchte, Flecken Ja Je Hund: 613,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Warmsen Ja Je Hund: 613,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach dem Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Warpe nein Wietzen Ja 1. Hund: 250,00 € jeder weitere Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Landkreis Northeim Bad Gandersheim, Stadt Ja Je Hund: 576,00 € Für als gefährlich eingestufte Hunde im Sinne der §§ 7 u. 17 NHundG (keine Rassenliste) Bad Bodenfelde, Flecken Ja Je Hund: 620,00 € Für als gefährlich eingestufte Hunde im Sinne der §§ 7 u. 17 NHundG Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff , Dog de Bordeaux, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesien Ridgeback , Tosa-Inu, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Dassel, Stadt Ja Je Hund: 366,00 € Bullterrier, Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Dobermann , Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Kreuzungen untereinander Einbeck, Stadt Nein Hardegsen, Stadt Ja 1. Hund: 800,00 € 2. Hund: 1 200,00 € jeder weitere Hund: 2 400,00 € Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen /Mischlinge der vorgenannten Rassen. Kalefeld Ja 1. Hund: 600,00 € 2. Hund: 1 200,00 € jeder weitere Hund: 1 800,00 € Für als gefährlich eingestufte Hunde im Sinne der §§ 7 u. 17 NHundG (keine Rassenliste) Katlenburg-Lindau Ja Je Hund: 600,00 € Bullterrier, Pit Bull, Terrier, American Staffordshire Terrier und deren Kreuzungen . Moringen, Stadt Ja 1. Hund: 720,00 € jeder weitere Hund: 1 020,00 € als gefährlich festgestellte Hunde i. S. d. NHundG American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Nörten-Hardenberg, Flecken Nein Northeim, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Für als gefährlich eingestufte Hunde im Sinne der §§ 7 u. 17 NHundG (keine Rassenliste) Uslar, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Als gefährlich festgestellt Hunde i. S. d. NHundG Fila Brasilero, Mastino Napoletano, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull und Kreuzungen mit diesen Hunden. Landkreis Oldenburg Beckeln nein Colnrade nein Dötlingen – Dünsen Ja 1. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständi- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten ge Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden . Ganderkesee nein Groß Ippener nein Großenkneten nein Harpstedt, Flecken nein Hatten Ja 1. Hund: 108,00 € jeder weitere Hund: 216,00 € Nur für leinen- oder maulkorbpflichtige Hunde Hude (Oldenburg) nein Kirchseelte nein Prinzhöfte nein Wardenburg Ja 1. Hund: 230,00 € 2. Hund: 394,00 € jeder weitere Hund: 476,00 € Kampfhunde sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino /Neapolitano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire -Bull-Terrier, Dog Argentino, Chinesischer Kampfhund, Römischer Kampfhund und Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden Wildeshausen, Stadt nein Winkelsett nein Landkreis Osnabrück Alfhausen Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier , American Staffordshire-Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Ankum Ja Je Hund: 420,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire -Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol , Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Bad Essen Ja Je Hund: 684,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino-Neapolitani, Fila Brasil, DogueBordeaux , Mastino Espaniol, StaffordshireBullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Bad Iburg, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Bad Laer Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Bad Rothenfelde Ja Jeder Hund: 636,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Badbergen nein Belm Ja 1. Hund: 624,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Berge Ja Je Hund: 312,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bersenbrück, Stadt Ja Je Hund: 420,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gestei- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten gerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire -Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol , Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Bippen Ja Je Hund: 312,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bissendorf Nein Bohmte Ja Je Hund: 615,00 € Keine Regelung Bramsche, Stadt Nein Dissen am Teutoburger Wald, Stadt Ja Je Hund: 636,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Eggermühlen Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier , American Staffordshire-Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Fürstenau, Stadt Ja Je Hund: 618,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gehrde Ja Je Hund: 420,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire -Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol , Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Georgsmarienhütte, Stadt Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nie- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten dersächsisches Hundegesetz fest-gestellt hat. Sowie für die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes genannten Hunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden). Glandorf Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz fest-gestellt hat. Hagen am Teutoburger Wald Ja Je Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Neapolitani, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Hasbergen Ja Je Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hilter am Teutoburger Wald nein Kettenkamp Ja Je Hund: 420,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire -Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol , Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Melle, Stadt nein Menslage Nein Merzen – Neuenkirchen – Nortrup Nein Ostercappeln – Quakenbrück, Stadt nein Rieste Ja Je Hund: 420,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Tiere und Menschen gebissen und Menschen gebissen oder sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire -Terrier, sowie Kreuzungen mit diesen Hunden, dazu noch Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol , Mastino Napoletano, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit diesen Hunden. Voltlage – Wallenhorst Ja Je Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veran- lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Landkreis Osterholz Axstedt nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Grasberg Ja je Hund: 613,50 € Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1, Buchstaben d) und e) sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine -über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull -Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hambergen nein Holste nein Lilienthal nein Lübberstedt nein Osterholz-Scharmbeck, Stadt nein Ritterhude nein Schwanewede Ja Je Hund: 368,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasileiro, DogueBordeaux , Mastino Espaniol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog, Tosa-Inu und deren Kreuzungen. Vollersode nein Worpswede Ja 1. Hund: 400,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 2 Buchst. a und b sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) vom 12.12.2002 (Nds. GVBl. Nr. 1, 2003 Seite 2), geändert am 30.10.2003 (Nds. GVBl. Nr. 25/2003 S. 367) festgestellt hat. Landkreis Osterode am Harz Bad Grund (Harz) Ja Jeder Hund: 480,00 € Mit dem Steuersatz für gefährliche Hunde werden lediglich American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden versteuert. Weiterhin werden alle anderen Hunde mit dem erhöhten Satz besteuert, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG im Einzelfall festgestellt hat. Bad Lauterberg im Harz, Stadt Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen die zuständige Behörde nach dem HundG die Gefährlichkeit festgestellt hat oder einen Beißkorbzwang angeordnet hat. Bad Sachsa, Stadt nein Elbingerode ja jeder Hund: 613,20 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Bei folgenden Rassen wird diese Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines amtsärztlichen Tierarztes nachgewiesen wird, daß dieser keine Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier aufweist: American Staffordshire-Terrier, Bandog, Bulldog, Billmastiff, Bull-Terrier, Chinesischer Kampfhund, Dog Argentino, Dog de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano, Pit-Bull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa-Inu. Darüberhinaus gelten als Kampfhund im Sinne dieser Satzung alle Kreuzungen, an denen die vorgenannten Hunderassen beteiligt sind sowie alle Hunde, bei denen sich die Eigenschaft als Kampfhund im Einzelfall aus ihrer Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigertenAggressivität und Gefährlichkeit ergibt. Hattorf am Harz Ja jeder Hund: 613,20 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Bei folgenden Rassen wird diese Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines amtsärztlichen Tierarztes nachgewiesen wird, daß dieser keine Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier aufweist: American Staffordshire-Terrier, Bandog, Bulldog, Billmastiff, Bull-Terrier, Chinesischer Kampfhund, Dog Argentino, Dog de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Espaniol, Mastino Neapolitano, Pit-Bull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa-Inu. Darüberhinaus gelten als Kampfhund im Sinne dieser Satzung alle Kreuzungen, an denen die vorgenannten Hunderassen beteiligt sind sowie alle Hunde, bei denen sich die Eigenschaft als Kampfhund im Einzelfall aus ihrer Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigertenAggressivität und Gefährlichkeit ergibt. Herzberg am Harz, Stadt nein Hörden am Harz Ja jeder Hund: 613,20 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Bei folgenden Rassen wird diese Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines amtsärztlichen Tierarztes nachgewiesen wird, daß dieser keine Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier aufweist: American Staffordshire-Terrier, Bandog, Bulldog, Billmastiff, Bull-Terrier, Chinesischer Kampfhund, Dog Argentino, Dog de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano, Pit-Bull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa-Inu. Darüberhinaus gelten als Kampfhund im Sinne dieser Satzung alle Kreuzungen, an denen die vorgenannten Hunderassen beteiligt sind sowie alle Hunde, bei denen sich die Eigenschaft als Kampfhund im Einzelfall aus ihrer Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigertenAggressivität und Gefährlichkeit ergibt. Osterode am Harz, Stadt Ja 1. Hund: 500,00 € Jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen und Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben und für die die Ordnungsbehörde aufgrund dieser Vorfälle einen Maulkorb- und Leinenzwang angeordnet hat bzw. die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Walkenried Ja 1. Hund: 645,00 € 2. Hund: 845,00 € Jeder weitere Hund: 1 030,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Hunde oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wieda Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Hunde oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wulfen am Harz Ja jeder Hund: 613,20 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Bei folgenden Rassen wird diese Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines amtsärztlichen Tierarztes nachgewiesen wird, daß dieser keine Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier aufweist: American Staffordshire-Terrier, Bandog, Bulldog, Billmastiff, Bull-Terrier, Chinesischer Kampfhund, Dog Argentino, Dog de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano, Pit-Bull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire-Bull-Terrier, Tosa-Inu. Darüberhinaus gelten als Kampfhund im Sinne dieser Satzung alle Kreuzungen, an denen die vorgenannten Hunderassen beteiligt sind sowie alle Hunde, bei denen sich die Eigenschaft als Kampfhund im Einzelfall aus ihrer Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigertenAggressivität und Gefährlichkeit ergibt. Zorge nein Landkreis Peine Edemissen nein Hohenhameln Ja Je Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Ilsede Ja Für die Ortschaften Adenstedt, Gadenstedt , Groß Lafferde, Oberg und Münstedt (Gemeindefusion zum 01.01.2015) 1. Hund: 600,00 € Jeder weitere Hund: 800,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Lengende nein Peine, Stadt nein Vechelde Ja Je Hund: 600,00 € Dieser Steuersatz wird nur in den Fällen erhoben, in denen die Gefährlichkeit eines Hundes durch das Veterinäramt des Landkreises zuvor festgestellt wurde. Wendeburg nein Landkreis Rotenburg (Wümme) Ahausen nein Alfstedt nein Anderlingen ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind auch ohne Feststellung Hun- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten de der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier , Pitbullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden . Basdahl nein Bötersen Bothel Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden solange nicht durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest (§9 NHundG) dieser Hunde gegenüber der Gemeinde Bothel bzw. der Samtgemeinde Bothel nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Breddorf nein Bremervörde, Stadt Ja 1. Hund: 360,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde sind jedenfalls American Staffordshire-Terrier, Bandog, Bulldog, Billmastiff, Bull-Terrier, Chinesischer Kampfhund, Dog Argentino , Dog de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano , Pit-Bull-Terrier, Römischer Kampfhund, Rhodesian Ridgeback, Staffordshire -Bull-Terrier, Tosa-Inu. Brockel Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden solange nicht durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest (§9 NHundG) dieser Hunde gegenüber der Gemeinde Brockel bzw. der Samtgemeinde Bothel nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Bülstedt nein Deinstedt Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Ebersdorf nein Elsdorf Ja 1. Hund: 153,00 € 2. Hund: 215,00 € Jeder weitere Hund: 276,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Farven Ja Je Hund: 240,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Fintel Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Insbesondere sind die Rassen American Staffordshire-Terrier, Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen angegeben . Gnarrenburg nein Groß Meckelsen Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gyhum Ja 1. Hund: 153,00 € 2. Hund: 215,00 € jeder weitere Hund: 276,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hamersen Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hassendorf – Heeslingen Ja 1. Hund: 153,00 € 2. Hund: 215,00 € Jeder weitere Hund: 276,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Hellwege – Helvesiek Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Hemsbünde Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden solange nicht durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest (§9 NHundG) dieser Hunde gegenüber der Gemeinde hemsbünde bzw. der Samtgemeinde Bothel nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Hemslingen Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden solange nicht durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest (§9 NHundG) dieser Hunde gegenüber der Gemeinde hemslingen bzw. der Samtgemeinde Bothel nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Hepstedt nein Hipstedt nein Horstedt – Kalbe Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Kirchtimke nein Kirchwalsede Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden solange nicht durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest (§9 NHundG) dieser Hunde gegenüber der Gemeinde Kirchwalsede bzw. der Samtgemeinde Bothel nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Klein Meckelsen Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Lauenbrück Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Lengenbostel Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Oerel nein Ostereistedt Ja Je Hund: 240,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Reeßum – Rhade Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Rotenburg (Wümme), Stadt nein Sandbostel Ja Je Hund: 240,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Scheeßel nein Seedorf Ja Je Hund: 240,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Selsingen Ja Je Hund: 240,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Sittensen Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Sottrum – Stemmen Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Tarmstedt nein Tiste Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Vahlde Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Vierden Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund: 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Visselhövede, Stadt Ja 1. Hund: 250,00 € 2. Hund: 365,00 € Jeder weitere Hund: 486,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstaben d) bis f) sind solche Hunde , bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier , Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen. Vorwerk nein Westertimke nein Westerwalsede Ja Je Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG) festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden solange nicht durch einen erfolgreich abgelegten Wesenstest (§9 NHundG) dieser Hunde gegenüber der Gemeinde Westerwalsede bzw. der Samtgemeinde Bothel nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Wilstedt Ja 1. Hund: 288,00 € 2. Hund: 384,00 € jeder weitere Hund: 480,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde sind insbesondere Bull-Terrier, Pit-BullTerrier , Mastino-Neapolitano, Fila Brasil, Doque Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire-Bull-Terrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund. Wohnste Ja 1. Hund: 240,00 € jeder weitere Hund. 528,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Zeven, Stadt Ja 1. Hund: 153,00 € 2. Hund: 215,00 € Jeder weitere Hund: 276,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Landkreis Schaumburg Ahnsen Ja 1. Hund: 540,00 € 2. Hund: 900,00 € jeder weitere Hund: 1 296,00 € Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind: Bullterrier, Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunderassen. Apelern nein Auetal – Auhagen nein Bad Eilsen Ja 1. Hund: 540,00 € 2. Hund: 900,00 € jeder weitere Hund: 1 296,00 € Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind: Bullterrier, Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunderassen. Bad Nenndorf, Stadt nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Beckedorf nein Buchholz Ja 1. Hund: 540,00 € 2. Hund: 900,00 € jeder weitere Hund: 1 296,00 € Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind: Bullterrier, Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunderassen. Bückeburg, Stadt Ja 1. Hund: 300,00 € 2. Hund: 500,00 € jeder weitere Hund: 700,00 € Für die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbullterrier sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Rassen wird eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Hagenburg, Flecken nein Haste nein Heeßen Ja 1. Hund: 540,00 € 2. Hund: 900,00 € jeder weitere Hund: 1 296,00 € Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind: Bullterrier, Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunderassen. Helpsen ja 1. Hund: 150,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind: Bullterrier, Pittbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden. Hespe Ja 1. Hund: 150,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind: Bullterrier, Pittbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden. Heuerßen Ja Je Hund: 614,00 € Bullterrier; Pit-Bull-Terrier; Bullmastiff; Dogo Argentino; Fila Brasileiro; Kaukasischer Owtscharka; American Staffordshire Terrier; Mastiff; Mastino Espanol; Mastino Napoletano; Staffordshire Bullterrier; Tosa-Inu; Römischer Kampfhund; Chinesischer Kampfhund; Bandog; Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen Hohnhorst nein Hülsede Nein Lauenau, Flecken nein Lauenhagen nein Lindhorst Ja 1. Hund: 369,00 € 2. Hund: 663,00 € jeder weitere Hund: 902,00 € American-Staffordshire-Terrier; Bullterrier; Pitbull-Terrier; StaffordshireBullterrier ; Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs. Lüdersfeld Ja 1. Hund: 1 000,00 € 2. Hund: 1 600,00 € jeder weitere Hund: 2 200,00 € Bullterrier; Pit-Bull-Terrier; Bordeaux Dogge; Mastino Espanol; Dogo Argentino; Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund; Bandog; Tosa Inu; Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen. Luhden Ja 1. Hund: 540,00 € 2. Hund: 900,00 € jeder weitere Hund: 1 296,00 € Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind: Bullterrier, Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunderassen. Meerbeck nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Messenkamp nein Niedernwöhren nein Nienstädt Ja 1. Hund: 150,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind: Bullterrier, Pittbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden. Nordsehl Nein Obernkirchen, Stadt nein Pohle nein Pollhagen nein Rinteln, Stadt Ja 1. Hund: 180,00 € jeder weitere Hund: 240,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind jedenfalls Bullterrier, Pittbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden. Gefährliche Hunde sind weiterhin diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine ihre das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 HundG festgestellt hat. Rodenberg, Stadt nein Sachsenhagen, Stadt nein Seggebruch ja 1. Hund: 150,00 € 2. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 450,00 € Gefährliche Hunde im Sinne unserer Hundesteuersatzungen sind: Bullterrier, Pittbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen miteinander oder mit anderen Hunden. Stadthagen, Stadt nein Suthfeld nein Wiedensahl, Flecken nein Wölpinghausen nein Landkreis Stade Agathenburg nein Ahlerstedt nein Apensen Ja 1. Hund: 600,00 € 2. Hund: 800,00 € jeden weiteren Hund: 1 000,00 € Gefährliche Hunde sind insbesondere: American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro , Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Esponal, Mastino Napolitano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu: Sowie die Miniatur- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Züchtungen der Nummern 1-12 Kreuzungen mit Hunden der Nummer 1-13, wobei es ausreichend für die Eigenschaft „gefährlich“ ist, wenn ein Elternteil einer der vorgenannten Rassen angehört. Nach dem erhöhten Steuersatz wurde noch kein Hund veranlagt. Balje Ja Je Hund: 500,00 € Es sind jedoch keine Hunderassen bezeichnet, die als Kampfhunde gelten. Es wurde bisher keine Hundesteuer für einen Kampfhund erhoben. Bargstedt nein Beckdorf Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind insbesondere: American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro , Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Esponal, Mastino Napolitano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu: Sowie die MiniaturZüchtungen der Nummern 1-12 Kreuzungen mit Hunden der Nummer 1-13, wobei es ausreichend für die Eigenschaft „gefährlich“ ist, wenn ein Elternteil einer der vorgenannten Rassen angehört. Nach dem erhöhten Steuersatz wurde noch kein Hund veranlagt. Bliedersdorf nein Brest nein Burweg Ja 1. Hund: 480,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Buxtehude, Hansestadt nein Deinste Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Dies ist der Fall, wenn Hunde sich als bissig erwiesen haben, Hunde wiederholt in Gefahr bringender Weise Menschen anspringen , Hunde durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh oder Wild hetzen oder reißen, Hunde über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbe- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten reitschaft, Angriffslust oder Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Veranlagung, Eigenschaften oder Erziehung gezeigt haben, Hunde aufgrund einer Feststellung nach dem HundG als gefährlich eingestuft wurden. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Tosa Inu, Miniaturzüchtungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Dollern Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 200,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Drochtersen Ja Je Hund: 432,00 € Bull-Terrier, Pit-Bull-Terrier, Mastino Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bandog und Bulldog Düdenbüttel Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Engelschoff Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Estorf Ja 1. Hund: 420,00 € jeder weitere Hund: 540,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Fredenbeck Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Dies ist der Fall, wenn Hunde sich als bissig erwiesen haben, Hunde wiederholt in Gefahr bringender Weise Menschen anspringen , Hunde durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh oder Wild hetzen oder reißen, Hunde über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Veranlagung, Eigenschaften oder Erziehung gezeigt haben, Hunde aufgrund einer Feststellung nach dem HundG als gefährlich eingestuft wurden. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Tosa Inu, Miniaturzüchtungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Freiburg (Elbe), Flecken Ja Je Hund: 750,00 € Es sind jedoch keine Hunderassen bezeichnet, die als Kampfhunde gelten. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Es wurde bisher keine Hundesteuer für einen Kampfhund erhoben. Großenwörden Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Grünendeich Ja Je Hund: 360,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Guderhandviertel Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Hammah Ja Je Hund: 624,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Harsefeld, Flecken nein Heinbockel Ja 1. Hund: 420,00 € jeder weitere Hund: 540,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Himmelpforten Ja Je Hund: 516,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hollern-Twielenfleth Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesonde- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten re auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Horneburg, Flecken Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 200,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Jork Ja Je Hund: 576,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 12.12.2002 (Nds. GVBl. 2003 Seite 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2003 (Nds. GVBl. Seite 367) festgestellt hat. Derzeit werden keine gefährlichen Hunde veranlagt. Kranenburg Ja 1. Hund: 432,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Krummendeich Ja Je Hund: 500,00 € Es sind jedoch keine Hunderassen bezeichnet, die als Kampfhunde gelten. Es wurde bisher keine Hundesteuer für einen Kampfhund erhoben. Kutenholz Ja Je Hund: 612,00 € Gefährliche Hunde sind solche, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind und von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Dies ist der Fall, wenn Hunde sich als bissig erwiesen haben, Hunde wiederholt in Gefahr bringender Weise Menschen anspringen , Hunde durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh oder Wild hetzen oder reißen, Hunde über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Veranlagung, Eigenschaften oder Erziehung gezeigt haben, Hunde aufgrund einer Feststellung nach dem HundG als gefährlich eingestuft wurden. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napolitano, Tosa Inu, Miniaturzüchtungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Mittelnkirchen Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Neuenkirchen Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Nottensdorf nein Oederquart Ja Je Hund: 500,00 € Es sind jedoch keine Hunderassen bezeichnet, die als Kampfhunde gelten. Es wurde bisher keine Hundesteuer für einen Kampfhund erhoben. Oldendorf Ja 1. Hund: 525,00 € jeder weitere Hund: 675,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Sauensiek Ja Je Hund: 307,00 € In der Satzung werden folgende Hunderassen unter der Einstufung „Kampfhunde “ abgebildet: American Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier. Sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Nach dem erhöhten Steuersatz wurde noch kein Hund veranlagt. Stade, Hansestadt nein Steinkirchen Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und /oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat. Wischhafen Ja Je Hund: 500,00 € Es sind jedoch keine Hunderassen bezeichnet, die als Kampfhunde gelten. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Es wurde bisher keine Hundesteuer für einen Kampfhund erhoben. Landkreis Uelzen Altenmedingen nein Bad Bevensen, Stadt Ja Je Hund: 500,00 € Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Stafford-shire-Terrier, StaffordshireBullterrier sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen Bad Bodenteich, Flecken Ja Je Hund: 600,00 € Als Kampfhund gelten folgende Rassen (auch Mischlinge, die eine der genannten Rassen enthalten): American Stofford, Bullterrier, Pittbull-Terrier Barum Ja Je Hund: 300,00 € Bullterrier, Pitbull-Terrier, MastinoNeapoli-tano, Fila Brasil, Dogue Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund , Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog Bienenbüttel Ja Je Hund: 720,00 € Gefährliche Hunde sind solche, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nds. Hundegesetz festgestellt hat. Ebstorf, Klosterflecken Ja Je Hund: 600,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Eimke Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 396,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bull-Terrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, sonstige gefährliche Hunde, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Emmendorf Ja Je Hund: 300,00 € Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Pitbull-Terrier, Bull-Mastiff, Dobermann , Dago-Argentino, FilaBrasilio, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, MastinoEspanol ,MastinoNeapolitano, Rottweiler, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu sowie Kreuzungen mit Hunden dieser Art Gerdau Ja 1. Hund: 480,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bull-Terrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, sonstige gefährliche Hunde, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Hanstedt Ja Je Hund: 600,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Himbergen Ja Je Hund: 500,00 € Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Jelmstorf nein Lüder Ja Je Hund: 600,00 € Als Kampfhund gelten folgende Rassen (auch Mischlinge, die eine der genannten Rassen enthalten): American Stofford, Bullterrier, Pittbull-Terrier Natendorf Ja Je Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull-Terrier, MastinoNeapolitano, Fila Brasil, Dog Bordeaux, Masti- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten no Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldogge Oetzen nein Rätzlingen nein Römstedt nein Rosche nein Schwienau Ja Je Hund: 308,00 € Bullterrier, Pitbull-Terrier, MastinoNeapolitano, Fila Brasil, Dog Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldogge. Soltendieck Ja Je Hund: 600,00 € Als Kampfhund gelten folgende Rassen (auch Mischlinge, die eine der genannten Rassen enthalten): American Stofford, Bullterrier, Pittbull-Terrier Stoetze nein Suderburg Ja 1. Hund: 580,00 € jeder weitere Hund: 660,00 € American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bull-Terrier, PitbullTerrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, sonstige gefährliche Hunde, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Suhlendorf nein Uelzen, Stadt nein Weste nein Wrestedt Ja Je Hund: 840,00 € Diese Steuer ist von allen Hundebesitzer zu zahlen, dessen Hunde bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind. Wriedel Ja Je Hund: 600,00 € Bullterrier, Pitbull-Terrier, MastinoNeapolitano, Fila Brasil, Dog Bordeaux, Mastino Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldogge. Landkreis Vechta Bakum Nein Damme, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Dinklage, Stadt Ja Unbekannt Für gefährliche Hunde Goldenstedt Ja Je Hund: 600,00 € Für Hunde, die negativ auffällig geworden sind (aggressives Verhalten bzw. Beißattacken). Bisher liegt ein solcher Fall nicht vor. Holdorf Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier , Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier u. Tosa-Inu. Lohne (Oldenburg), Stadt Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Neuenkirchen-Vörden Ja 1. Hund: 700,00 € jeder weitere Hund: 1 400,00 € Gefährliche Hunde sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier , Staffordshire Bullterrier. Steinfeld (Oldenburg) Ja 1. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nds. Hundegesetz festgestellt hat. Vechta, Stadt Nein Visbek nein Landkreis Verden Achim, Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Als gefährliche Hunde gelten die im § 2 Abs. 1 Satz 1 der Hundeverbringungsund Einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12.04.2001 genannten Hunde. Des Weiteren werden Hunde als gefährliche Hunde eingestuft, wenn gegen die Halterin oder den Halter eine Verwaltungsverfügung erlassen wurde, die die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten vom 26.05.2011 feststellt. Blender Ja Je Hund: 336,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivitätaufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Dörverden Ja 1. Hund: 480,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden laut gelten als gefährliche Hunde und werden mit den entsprechenden Nachweisen auch nur als gefährliche Hunde versteuert. Emtinghausen Ja Je Hund: 336,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivitätaufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Kirchlinteln Ja 1. Hund: 480,00 € jeder weitere Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Langwedel, Flecken Ja Je Hund: 480,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/ oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Als gefährliche Hunde gelten in jedem Fall Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Ottersberg, Flecken – Oyten Ja Je Hund: 500,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veran- lagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, ausgenommen sind Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats und dienstlich geführter Hunde öffentlicher Stellen. Riede Ja Je Hund: 336,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivitätaufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffs- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten lust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Thedinghausen Ja Je Hund: 336,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivitätaufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Verden (Aller), Stadt Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde sind: Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire -Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullter-rier und deren Kreuzungen untereinander , Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht . Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits durch eine gesteigerte Aggressivität aufge-fallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, wenn die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hun-den festgestellt hat. Landkreis Wesermarsch Berne Ja 1. Hund: 300,00 € Jeder weitere Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde nach unserer Satzung sind: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Brake (Unterweser), Stadt nein Butjadingen nein Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Elsfleth, Stadt Nein Jade Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde nach der Satzung sind Hunde der Rassen: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen. Das ist der Fall, wenn der Hund insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist und die Fachbehörde die Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26.05.2011 festgestellt hat. Lemwerder nein Nordenham, Stadt nein Ovelgönne nein Stadland Ja 1. Hund: 600,00 € 2. Hund: 700,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € Landkreis Wittmund Blomberg Nein Dunum Ja Je Hund: 250,00 € Gefährlicher Hund ist ein solcher Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist , insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird, entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. d) zu besteuern. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Esens, Stadt Ja Je Hund: 250,00 € Gefährlicher Hund ist ein solcher Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist , insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird, entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. d) zu besteuern. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Eversmeer Nein Friedeburg Ja Je Hund: 250,00 € Für gefährliche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen, wird eine erhöhte Steuer erhoben. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das Maß hinausgehende Kampfbereitschaft , Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständig Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 des Nds. Hundegesetztes festgestellt hat. Holtgast Ja Je Hund: 250,00 € Gefährlicher Hund ist ein solcher Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist , insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird, entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. d) zu besteuern. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Langeoog Ja 1. Hund: 491,00 € jeder weitere Hund: 614,00 € Erhebt für leinen- und maulkorbpflichtige Hunde eine erhöhte Hundesteuer. Die entsprechenden Hunderassen ergeben sich aus der Gefahrtierverordnung § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Anlage 1 vom 05.07.2000 - alte Fassung: Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs Moorweg nein Nenndorf Nein Neuharlingersiel Ja Je Hund: 250,00 € Gefährlicher Hund ist ein solcher Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist , insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Neuschoo Nein Ochtersum Nein Schweindorf Nein Spiekeroog Ja 1. Hund: 675,00 € je weiteren Hund: 935,00 € Hunderassen werden in der Satzung nicht genannt. Stedesdorf Ja Je Hund: 250,00 € Gefährlicher Hund ist ein solcher Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist , insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Hunden. Utarp Nein Werdum Ja Je Hund: 250,00 € Gefährlicher Hund ist ein solcher Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist , insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des Monats, in dem die Gefährlichkeit festgestellt wird. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, StaffordshireBullterrier , Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Westerholt nein Wittmund, Stadt Ja 1. Hund: 300,00 € jeder weitere Hund: 500,00 € Ein gefährlicher Hund ist ein Hund, der eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist, soweit die zuständige Fachbehörde gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt hat, dass der Hund gefährlich ist. In diesem Fall ist der Hund ab dem Ersten des auf die Feststellung folgenden Monats entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. d) oder e) zu besteuern Landkreis Wolfenbüttel Baddeckenstedt Ja 1. Hund: 450,00 € 2. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsische Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und Pitbull- Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Börßum Ja Je Hund: 408,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Pit-Bull-Terrier, Rottweiler, Fila Brasiliero, Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano , Bandog, Tosa- Inu, Bullmastif, Dog Argentino, Dobermann, DoqueBordeaux , Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Kreuzungen mit Hunden aus den vorgenannten Rassen Burgdorf ja 1. Hund: 510,00 € 2. Hund: 720,00 € jeder weitere Hund: 1 020,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsische Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Cramme Ja 1. Hund: 216,00 € 2. Hund: 300,00 € 3. Hund: 480,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Pit-Bull-Terrier, Rottweiler, Fila Brasiliero, Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano , Bandog, Tosa- Inu, Bullmastif, Dog Argentino, Dobermann, DoqueBordeaux , Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Kreuzungen mit Hunden aus den vorgenannten Rassen Cremlingen Ja Je Hund: 800,00 € (soweit kein Wesenstest), darunter fallen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Dahlum nein Denkte Ja 1. Hund: 780,00 € jeder weitere Hund: 900,00 € American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Dettum Ja 1. Hund: 400,00 € 2. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach §3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Saffordshire -Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden. Dorstadt Ja Je Hund: 480,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Pit-Bull-Terrier, Rottweiler, Fila Brasiliero, Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano , Bandog, Tosa- Inu, Bullmastif, Dog Argentino, Dobermann, DoqueBordeaux , Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Kreuzungen mit Hunden aus den vorgenannten Rassen. Elbe Ja 1. Hund: 450,00 € 2. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsische Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Erkerode Ja 1. Hund: 400,00 € 2. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaften die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, Pitbull-Terrier, Mastino, Neapolitano, Fila Brasiliero, DogueBordeaux , Mastino Espaniol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund und Bandog Evessen Ja 1. Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten 2. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach §3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Saffordshire -Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden. Flöthe Ja 1. Hund: 264,00 € 2. Hund: 312,00 € 3. Hund: 360,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Pit-Bull-Terrier, Rottweiler, Fila Brasiliero, Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano , Bandog, Tosa- Inu, Bullmastif, Dog Argentino, Dobermann, DoqueBordeaux , Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Kreuzungen mit Hunden aus den vorgenannten Rassen Haverlah ja 1. Hund: 450,00 € 2. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsische Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Hedeper Ja 1. Hund: 720,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. Heere Ja 1. Hund: 450,00 € 2. Hund: 660,00 € jeder weitere Hund: 960,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsische Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Heiningen nein Kissenbrück Ja Je Hund: 600,00 € Bullterrier, Mastino-Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino-Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Kneitlingen Ja Je Hund: 200,00 € Bullterrier, Mastino-Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino-Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Ohrum Ja 1. Hund: 450,00 € 2. Hund: 600,00 € 3. Hund: 750,00 € Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Pit-Bull-Terrier, Rottweiler, Fila Brasiliero, Kaukasischer Oftscharka, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Neapolitano , Bandog, Tosa- Inu, Bullmastif, Dog Argentino, Dobermann, DoqueBordeaux , Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Kreuzungen mit Hunden aus den vorgenannten Rassen Remlingen Ja Je Hund: 620,00 € Bullterrier, Mastino-Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino-Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Roklum Ja 1. Hund: 540,00 € jeder weitere Hund: 720,00 € American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. Schladen-Werla Ja Je Hund: 650,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, für die die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 HundG festgestellt wurde. Schöppenstedt, Stadt Ja Je Hund: 640,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinaus gehende Kampfbereitschaft, Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nieders. Hundegesetz festgestellt hat. Sehlde Ja 1. Hund: 474,00 € 2. Hund: 684,00 € jeder weitere Hund: 984,00 € Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung , Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsische Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull-Terrier, Bull-Terrier und PitbullTerrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Semmenstedt Ja Je Hund: 650,00 € Bullterrier, Mastino-Neapolitano, Fila Brasil, Dogue-Bordeaux, Mastino-Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Dog Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Bulldog. Sickte Ja 1. Hund: 560,00 € 2. Hund: 1 120,00 € jeder weitere Hund: 2 240,00 € Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach §3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Saffordshire -Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden. Uehrde Ja Je Hund: 300,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinaus gehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nieders. Hundegesetz festgestellt hat. Vahlberg Ja Je Hund: 400,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) sind solche Hunde, bei denen Anlage zu Frage 4 und 5 Erhebung erhöhter Hundesteuer für Kampfhunde Erhöhte Steuer für Kampfhunde/ gefährliche Hunde (ja/nein) Höhe der Steuer (jährlich) Gefährliche Hunde bzw. Rassen, die als Kampfhunde gelten nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinaus gehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nieders. Hundegesetz festgestellt hat. Veltheim (Ohe) Ja 1. Hund: 400,00 € 2. Hund: 600,00 € jeder weitere Hund: 1 000,00 € Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach §3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat. Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Saffordshire -Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, sowie deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Hunden. Winnigstedt nein Wittmar Ja Je Hund: 600,00 € Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchst. d) sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinaus gehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Nieders. Hundegesetz festgestellt hat. Wolfenbüttel, Stadt nein Drucksache 17/3233 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2251 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 21.10.2014 Welche Kommunen in Niedersachsen erheben eine Kampfhundesteuer? Antwort der Landesregierung Anlage zu Frage 4 und 5