Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3234 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2937 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Gabriela König (FDP), eingegangen am 09.02.2015 Wie bewertet die Landesregierung alternative Gewässerschutzkonzepte am Dümmer? Im Januar 2013 gründete sich die Gewässerschutzkooperation Dümmer/Obere Hunte. Mitglied die- ser Gewässerschutzkooperation sind Landwirte, die Landwirtschaftskammer, das NLWKN, das LBEG, der Landkreis Osnabrück, der Kreislandvolkverband Wittlage sowie der Hunte-Wasser- verband. Das Gremium hat ein Konzept zur Sanierung des Dümmers und der umliegenden Ge- wässer erarbeitet. Dieses Konzept sieht neben der Selbstverpflichtung der Landwirte zu einer 30-prozentigen Reduzierung des Phosphateintrags auch Gewässerschutzmaßnahmen wie Gewäs- serschutzstreifen, Grünlandumwandlung oder konservierende Bodenbearbeitung vor. Nach Be- rechnungen der Gewässerschutzkooperation Dümmer/Obere Hunte würden diese Maßnahmen ca. 400 000 Euro pro Jahr kosten. Die Landesregierung gewährt davon allerdings lediglich 270 125 Euro aus dem Niedersächsischen-Bremischen Agrarumweltprogramm. Experten zufolge könnten die Maßnahmen der Gewässerschutzkooperation Dümmer/Obere Hunte Konzepte wie den Schilfpolder oder die Umverlegung der Hunte günstiger und erfolgreicher ersetzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge der Gewässerschutzkooperation Düm- mer/Obere Hunte? 2. Weshalb fördert die Landesregierung die landwirtschaftlichen Gewässerschutzmaßnahmen, welche die Gewässerschutzkooperation Dümmer/Obere Hunte erarbeitet hat, nicht in vollem Maße? 3. In welcher Weise und in welchem Umfang wird die Landesregierung die Gewässerschutzko- operation Dümmer/Obere Hunte in Zukunft unterstützen? 4. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass es Gewässerschutzkonzepte gibt, die einen Schilfpolder ersetzen können und günstiger sind? 5. Wie teuer soll der Schilfpolder nach aktuellen Planungen werden? 6. Wie hat sich die Gewässerqualität am Dümmer in den vergangenen Jahren geändert? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 19.03.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/02-0075 - Der Dümmer ist der zweitgrößte See in Niedersachsen. Im Bundesvergleich der großen Seen mit mehr als 6 km 2 Wasserfläche ist er das flachste Gewässer. Er liegt in einem flachen Grundmorä- nenbecken von rund 300 km 2 Größe nördlich des Wiehengebirges im Landkreis Diepholz. Sein Einzugsgebiet liegt im Wesentlichen im Landkreis Osnabrück. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3234 2 Der Dümmer ist stark eutrophiert. Er wird übermäßig mit Nährstoffen belastet, insbesondere durch Phosphor als limitierenden Faktor. Dadurch wird die Ökologie des Sees stark beeinträchtigt und die Bewirtschaftungsziele gemäß den europarechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie werden verfehlt. In den Sommermonaten kommt es regelmäßig zu massiven Gewässergüteproblemen, z. B. durch Algenblüten. Mit der Sanierung des Dümmer Sees haben sich seit Mitte der 1980er-Jahre mehrere Landesregie- rungen befasst. Die Landesregierung hatte bereits 1987 ein „Konzept zur langfristigen Sanierung des Dümmerraumes“ beschlossen. Das Dümmersanierungskonzept sollte eine wegen konkurrie- render Nutzungsansprüche bestehende Konfliktsituation zwischen Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landwirtschaft unter Berücksichtigung touristischer Belange lösen. Teile dieses Konzeptes sind realisiert worden: Die Kläranlagen im Einzugsgebiet wurden ausge- baut, der Bornbach wurde umgeleitet, im Bereich Naturschutz wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. Während das Dümmersanierungskonzept von 1987 sich im Wesentlichen auf den Dümmer selbst und sein unmittelbar angrenzendes Umland beschränkt hat, findet im aktuellen „Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung“ (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, NLWKN 2012) insbesondere eine weitergehende Einbeziehung des ge- samten Einzugsgebietes des Dümmers statt. Die Dümmersanierung wird zurzeit entsprechend des „Rahmenentwurfes zur Fortsetzung der Dümmersanierung“ fortgesetzt. Hierzu wurde ein mittelfristiges Umsetzungskonzept des Rahmen- entwurfs zur Dümmersanierung für die Jahre 2013 bis 2015 erarbeitet. Dies sieht eine Ausfüh- rungsplanung zur Errichtung eines Großschilfpolders sowie ergänzende Maßnahmen im Einzugs- gebiet der oberen Hunte zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen im Dümmer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes und der ökonomischen Anforderungen nach der EG-Wasser- rahmenrichtlinie vor. Die Dümmersanierung fußt auf den Säulen Bornbachumleitung, die mittlerwei- le umgesetzt ist, und den beiden weiteren Säulen Schilfpoldersystem/Gewässerentwicklungs- maßnahmen/Hochwasserrückhaltung sowie der Reduzierung der Phosphateinträge aus der Land- wirtschaft. Die Dümmersanierung wird nur in Kombination von Maßnahmen aller Säulen den ge- wünschten Erfolg bringen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung unterstützt die Vorschläge der Gewässerschutzkooperation. Sie sieht die Ge- wässerschutzberatung und die freiwilligen Gewässerschutzmaßnahmen als notwendige Bestandtei- le der Dümmersanierung an (siehe Vorbemerkungen). Das Beratungs- und Maßnahmenkonzept der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beab- sichtigt eine flächendeckende Reduzierung des Phosphoreintrages in die Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der oberen Hunte und damit in den Dümmer. Auf Grundlage der guten fachlichen Praxis soll durch die freiwillige Umsetzung von flächenbezoge- nen Gewässerschutzmaßnahmen seitens der Bewirtschafter mit fachlicher Unterstützung durch die Gewässerschutzberatung eine Minderung des Phosphoreintrages erreicht werden. Dieses Maß- nahmenbündel soll eine mindestens 30-prozentige Phospor-Reduktion bewirken und ist entspre- chend bei der Planung und Dimensionierung des Schilfpolders durch den NLWKN eingeflossen. Das Beratungs- und Maßnahmenkonzept ist Bestandteil des Rahmenentwurfes zur Fortsetzung der Dümmersanierung vom 30.11.2012 unter Federführung des NLWKN, Betriebsstelle Sulingen. Es wurde von der LWK unter Beteiligung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erstellt. Ein wesentlicher Baustein sind freiwillige Maßnahmen seitens der Bewirtschafter, die über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis und das Ordnungsrecht hinausgehen. Um eine hohe Akzeptanz und Umsetzung zu erreichen und damit die Wirksamkeit für den Gewässerschutz zu er- höhen, sieht das Konzept eine aktive und kooperative Einbindung der Landwirte in die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen vor, um gemeinsam regionale Lösungsansätze zu erarbeiten, die in der Praxis umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund gründete sich u. a. die erste Koope- ration für Oberflächengewässerschutz in Niedersachsen: Dümmer/Obere Hunte. Mitglieder dieser Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3234 3 Gewässerschutzkooperation sind Sprecher der Landwirte, LWK, NLWKN, LBEG, Landkreis Osnab- rück, der Kreislandvolkverband Wittlage sowie der Unterhaltungsverband Obere Hunte und die Gemeinde Bohmte. Seit Ende 2012 ist eine Vollzeitkraft an der Bezirksstelle Osnabrück der LWK mit der Umsetzung der Gewässerschutzberatung beauftragt. Eine zweite Vollzeitkraft ist seit Anfang 2014 in diesem Bereich tätig. Die Gewässerschutzberatung arbeitet zielorientiert auf Grundlage von wissenschaftli- chen Untersuchungen zu Eintragspfaden in die Gewässer, die durch das LBEG durchgeführt wer- den. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen den beteiligten Institutionen gewährleistet eine fort- während an neue Erkenntnisse angepasste Beratung. Zu 2: Über das neue Agrarumweltprogramm (NiB-AUM) wurden bisher, bezogen auf das Dümmer- Einzugsgebiet, Anträge auf AUM mit Schutzwirkung auf die Oberflächengewässer in Höhe von et- wa 130 000 Euro pro Jahr abgeschlossen. Die Höhe der abgeschlossenen AUM-Anträge steht un- ter Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung ab 2015. Darüber hinaus werden über die Greening-Anforderungen weitere Flächen als ökologische Vor- rangflächen im Sinne des Gewässerschutzes genutzt. Dazu liegen jedoch zurzeit noch keine Zah- len vor, da die Antragstellung und Festlegung der ökologischen Vorrangflächen bis zum 15.05.2015 erfolgen wird. Als weitere Maßnahme wurde von der Kooperation die Konzeption und Umsetzung freiwilliger Ver- einbarungen nach dem Vorbild der Trinkwassergewinnungsgebiete vorgeschlagen. Voraussetzung dafür ist eine Notifizierung der Maßnahmen durch die EU-Kommission für den Zweck des Oberflä- chengewässerschutzes im Dümmer-Einzugsgebiet. Die Landesregierung hat die Vorschläge auf- gegriffen und erarbeitet zurzeit, in Zusammenarbeit mit dem NLWKN und der LWK, einen Katalog der freiwilligen Vereinbarungen mit einer erweiterten Zielkulisse, die das Dümmer-Einzugsgebiet umfassen soll. Dieser Katalog enthält die von der Kooperation vorgeschlagenen Maßnahmen und soll sobald möglich der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Die Landesregierung beabsichtigt, auch für diese weiteren freiwilligen Maßnahmen erstmals ab dem Haushaltsjahr 2016 Mittel bereitzustellen. Damit sind die aufgezeigten Maßnahmen, für die im Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung Kosten in Höhe von 324 680 Euro veran- schlagt wurden, nach Auffassung der Landesregierung in vollem Maße berücksichtigt. Zu 3: Die Landesregierung finanziert die Stellen der Gewässerschutzberatung bei der LWK einschließlich der notwendigen Untersuchungen, z. B. des LBEG. Es ist beabsichtigt, die Finanzierung bis Ende 2018 sicherzustellen. Zudem werden in 2015 Mittel für eine Studie zum Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel im Einzugsgebiet des Dümmers, basierend auf freiwilligen Betriebsbe- fragungen, bereitgestellt. Zur Finanzierung freiwilliger Vereinbarungen zum Gewässerschutz mit den Kooperationslandwirten ist zunächst die Notifizierung durch die EU-Kommission abzuwarten. Es ist geplant, freiwillige Ver- einbarungen ab 2016 anzubieten, die Mittel werden für den Haushalt 2016 angemeldet werden. Zu 4: Im 324 km 2 großen Einzugsgebiet der oberen Hunte findet auf 170 km 2 eine intensive landwirt- schaftliche Nutzung statt. Nachdem die Nährstofffrachten aus den punktuellen Quellen der kommu- nalen Kläranlagen im Einzugsgebiet des Dümmers seit den 1980er-Jahren deutlich rückläufig sind und mittlerweile weniger als 5 % der Gesamtphosphorbelastung des Sees ausmachen, findet nun- mehr der Haupteintrag über diffuse Eintragspfade statt. Die zeitnahe Reduktion der Belastung aus diffusen Quellen ist aus wirtschaftlichen und geologischen Gründen im gesamten Einzugsgebiet nur schwer umsetzbar. Um eine nachhaltige Reduktion der Nährstofffrachten, die über die Hunte in den Dümmer eingetra- gen werden, zu gewährleisten, wurde bereits in dem limnologischen Sanierungskonzept von RIPL (1983), die Umleitung des stark nährstoffbelasteten Bornbaches und die Reinigung der Hunte über Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3234 4 einen Schilfpolder vorgeschlagen. Die Bornbachumleitung wurde von der damaligen Landesregie- rung beschlossen und ist mittlerweile erfolgreich umgesetzt worden. Die Frachten der Hunte an Gesamtphosphor (P Ges, dem für Seen kritischen Nährelement) konn- ten durch diese Maßnahme mittlerweile nachweislich mehr als halbiert werden. Die volumenge- wichtete Gesamtphosphor-Konzentration beträgt mit durchschnittlich etwa 187 μg P/l aber immer noch mehr als das Dreifache der für den Dümmer zuträglichen Phosphorkonzentration, die im „Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung“ mit einen Zielwert von 50 μg P/l definiert ist (siehe Abb. 1). Auch die Ergebnisse des in den letzten Jahren durch den NLWKN und das LBEG intensivierten Monitorings der Fließgewässer im Einzugsgebiet der oberen Hunte belegen, dass dieser Zielwert derzeit in keinem der Hunte zuströmenden Gewässer eingehalten wird. Abb 1: Volumengewichtete Gesamtphosphorkonzentrationen - Hunte Schäferhof (GÜN) Erst in einem Konzentrationsbereich von 50 μg P/l wird eine Massenentwicklung von planktischen Algen, insbesondere auch Blaualgen (Cyanobakterien), nachhaltig unterdrückt und der See durch eine langfristige Wiederbesiedlung mit einheimischen Unterwasserpflanzen stabilisiert. Unter den bereits im Konzept von 1987 formulierten Randbedingungen, wonach eine Lösung zu verfolgen ist, die einerseits den Belangen des Naturschutzes gerecht wird, anderseits die Existenz- ansprüche der Landwirtschaft und des Fremdenverkehrs sichert und dabei auch die wasserwirt- schaftlichen Funktionen des Dümmerraumes berücksichtigt, ist die Anlage eines Schilfpoldersys- tems das grundlegende Ergebnis und unverzichtbare Säule der anlässlich des „Rahmenentwurfs zur Fortsetzung der Dümmersanierung“ durchgeführten Untersuchungen. Lediglich um den Ausbaugrad des Schilfpoldersystems zu begrenzen, wurde bei der Bemessung eine um 30 % reduzierte Phosphoreingangsbelastung durch eine gewässerschonende Landbewirt- schaftung - ausgehend von einer guten fachlichen Praxis - zugrunde gelegt. Dieses aufgrund der Flächengröße des Einzugsgebietes und der begrenzten Flächenverfügbarkeit für eine Maßnah- menumsetzung an sich schon ambitionierte Reduktionsziel könnte zwar durch weitere flankierende Maßnahmen (siehe Antwort zu Frage 5) gestützt werden. Die Summe dieser zusätzlichen Phos- phor-Retentionsmaßnahmen hätte jedoch lediglich Einfluss auf den über den ersten Bauabschnitt hinausgehenden Flächenbedarf des Schilfpoldersystems oder die Steigerung der Wahrscheinlich- keit des Sanierungserfolges. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3234 5 Allein für das Erreichen des 30-prozentigen Phosphor-Reduktionszieles ist für die Gewässerschutz- beratung, freiwillige Vereinbarungen mit der Landwirtschaft und die Anlage von Gewässerrandstrei- fen bis zum Jahr 2025 eine Summe von 11,3 Millionen Euro einkalkuliert. Für die Fortführung der Gewässerschutzberatung und Maßnahmen im Bereich einer gewässerschonenden Landbewirt- schaftung ist auch über das Jahr 2025 hinaus mit erheblichen weiteren Kosten zu rechnen wie die langjährigen Erfahrungen im Bereich der Grundwasserschutzberatung zeigen. Insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit gilt es zu beachten, dass das gutachterlich empfohlene Schilfpoldersystem im Vergleich zu Gewässerrandstreifen eine bis zu 50-fach höhere Phosphorretention pro Hektar und Jahr erreicht. Vor diesem Hintergrund ist fachlich nicht davon auszugehen, dass alternative Gewässerschutzkon- zepte die Anlage eines Schilfpoldersystems verzichtbar machen könnten, einen geringeren Flä- chenbedarf hätten bzw. kostengünstiger wären. Zu 5: Die im „Rahmenentwurf zur Fortsetzung der Dümmersanierung“ dargestellten Kosten für Bau, Flä- chenerwerb, Planung und Bauüberwachung des Schilfpolders belaufen sich auf 20,89 Millionen Eu- ro. Die Baukosten beziehen sich auf den Ausbau bis zum ersten Bauabschnitt der Gesamtanlage. Inwiefern ein weiterer Ausbau des Schilfpoldersystems daraufhin noch notwendig ist, steht in enger Abhängigkeit zum Erfolg einer gewässerschonenden Landwirtschaft und dauerhaften Maßnah- menumsetzung (Gewässerrandstreifen, Begrünung von Tiefenlinien etc.) im Einzugsgebiet sowie weiterer additiver Maßnahmen (Verlegung des Beginns der Gülleausbringung auf den 15. April, Hochwasserabschläge in den Mittellandkanal, Bornbach/Randkanal, Umleitung des hochbelasteten Venner Moorkanals, Phosphorrückhalt durch Neuanlage von Retentionsflächen im Einzugsgebiet, separate Behandlung von Hochwasserwellen im Schilfpoldersystem). Maßgeblich für einen weiteren optionalen Ausbau des Schilfpoldersystems ist letztendlich die posi- tive Entwicklung des Sees und die Stabilisierung des guten ökologischen Zustandes, was durch ein kontinuierliches Monitoring der physikalisch-chemischen Parameter und der biologischen Qualitäts- komponenten im See dokumentiert wird. Zu 6: Nach der Bornbachumleitung im Jahr 2009 kam es zu der erwarteten deutlichen Reduktion der Ge- samt-Phosphorfrachten, die seither bei durchschnittlichem jährlichen Abfluss bei 14 t pro Jahr lie- gen. Diese liegt mit mehr als 10 t über dem anzustrebenden Zielwert von 3,8 t pro Jahr. Trotz der witterungsbedingt verhältnismäßig geringen Abflüsse kam es in den letzten vier Jahren - insbesondere aufgrund der hohen Phosphorkonzentrationen im Zufluss Hunte - weiterhin zu extre- men sommerlichen Massenentwicklungen toxischer Blaualgen (Cyanobakterien) im See. Lediglich aufgrund einer temporären Verschiebung im aquatischen Nahrungsnetz des Dümmers kam es in den letzten drei Jahren trotz anhaltend hoher Phosphorkonzentrationen zu einer positi- ven Entwicklung einer Unterwasservegetation, die im Jahr 2014 in den nördlichen Seebereichen sogar die Blaualgenmassenentwicklung temporär verhindern konnte und als natürliche Barriere ge- gen das Anschwemmen der Blaualgen in die Ufer- und Hafenbereiche wirkte. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Sonderentwicklung von auf hochproduktiven Standorten wachsenden Was- serpflanzen, deren Dominanz aufgrund weiterhin zu hoher Phosphor-Gehalte im See nicht stabili- siert ist. Die parallele Massenentwicklung toxischer Blaualgen im von Wasserpflanzen nahezu freien südli- chen Bereich des Dümmers zeigte auch im Jahr 2014 das weiterhin hohe trophische Potenzial des Sees. Der ökologische Zustand des Dümmer Sees ist anhand der biologischen Qualitätskomponente Phytoplankton in den zurückliegenden Jahren mit „schlecht“ zu bewerten. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 30.03.2015) Drucksache 17/3234 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2937 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe und Gabriela König (FDP), eingegangen am 09.02.2015 Wie bewertet die Landesregierung alternative Gewässerschutzkonzepte am Dümmer? Antwort der Landesregierung