Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3239 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2953 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf die beabsichtigte Änderung des Energie- leitungsausbaugesetzes? In der Neuen Osnabrücker Zeitung ist berichtet worden, dass im Bundeswirtschaftsministerium ein Referentenentwurf vorgelegt wurde, der auch beim Energieleitungsausbaugesetz Änderungen vor- sehe. Danach soll auch eine Teilerdverkabelung der Leitung Wehrendorf–Gütersloh zur Einführung in die Umspannanlage Lüstringen ermöglicht werden. Derzeit laufe die Abstimmung mit den Bun- desländern. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Haben niedersächsische Regierungsvertreter vor der Vorlage des Referentenentwurfs Ein- fluss auf die Ausgestaltung genommen? 2. Haben Regierungsvertreter im Abstimmungsprozess beispielsweise bei der mündlichen Anhö- rung am 12. Januar 2015 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Stellungnahmen abgegeben? 3. Welche Änderungen haben die Regierungsvertreter vorgeschlagen? 4. Wird die Regierung sich dafür einsetzen, dass weitere bisher als Freileitungen vorgesehene Projekte wie die Strecke im südlichen Osnabrücker Stadtgebiet (EnLAG - Projekt Nr. 18 Lüst- ringen–Westerkappeln) teilverkabelt werden können? 5. Wird die Regierung sich dafür einsetzen, dass eine Trasse nicht realisiert wird und aus dem EnLAG gestrichen wird, wenn sich herausstellt, dass die Leitung nicht mehr unbedingt erfor- derlich ist? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.03.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/11-0047 - Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass bei allen Neubauleitungsvorhaben im Stromnetz- ausbau die Option der Teilerdverkabelung eingesetzt werden kann, um zu möglichst konfliktarmen Trassenführungen zu kommen. In der Vergangenheit konnte im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) die Teilerdverkabelungsop- tion nur für bestimmte Pilotstrecken eingesetzt werden. Dazu gehörten nicht die geplanten Maß- nahmen im Osnabrücker Raum. Die Landesregierung hat daher im Mai 2014 im Zusammenhang mit den Beratungen des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes im Bundesrat die Initiative ergriffen und eine Ausweitung der Teilerdver- kabelungsoption auf alle Netzausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Diese Initiative fand zwar im Bundesratsverfahren noch keine ausreichende Mehrheit, führte aber dazu, dass die Bundesregie- rung zumindest für alle neuen Gleichstromausbaumaßnahmen Teilerdverkabelung ermöglichen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3239 2 wollte und entsprechende Rechtsänderungen vom Bundestag beschlossen wurden. Darüber hin- aus leitete das Bundeswirtschaftsministerium Gespräche mit den Netzbetreibern und den vom Netzausbau besonders betroffenen Bundesländern ein, um weiteren Reformbedarf zu ermitteln. In diesen Gesprächen setzte sich die Landesregierung dafür ein, die Teilerdverkabelungsmöglichkei- ten auch für die Netzausbaumaßnahmen im vermaschten Drehstromnetz auszuweiten. Zum Jahreswechsel 2014/2015 legte das Bundeswirtschaftsministerium dann den Bundesländern und den Netzbetreibern einen noch nicht in der Bundesregierung abgestimmten Referentenentwurf zur Stellungnahme vor, der diverse Veränderungen des Netzausbaurechts beinhaltet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung hat sich intensiv für eine bürgerfreundlichere Ausgestaltung des Netzausbau- rechts auch in allen Arbeitskontakten zum Bundeswirtschaftsministerium eingesetzt. Zu 2: Ja. Zu 3: Die Landesregierung hat sich insbesondere dafür ausgesprochen, die Anwendung der Teilerdver- kabelungsoption möglichst für alle neuen Netzausbaumaßnahmen zu ermöglichen und darüber hinaus auch zur Lösung naturschutzfachlich bedingter Konflikte einsetzen zu können. Zu 4: Das EnLAG-Projekt Nr. 18 (Lüstringen–Westerkappeln) mit Berührung des Osnabrücker Stadtge- bietes insbesondere in den Ortsteilen Hellern, Nahne und Voxtrup sowie des Ortsteils Gaste der Gemeinde Hasbergen ist ein Vorhaben, bei dem es sich um eine Umbeseilung auf vorhandenen Masten handelt, die nach der im Jahr 1982 im Anzeigeverfahren nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz a. F. erteilten Genehmigung bereits für den Betrieb mit 2 x 110-kV-, 2 x 220-kV- und 2 x 380-kV- Stromkreisen errichtet wurden. Aus dem im Jahr 1982 durchgeführten Anzeigeverfahren sind die Errichtung des Freileitungsge- stänges zur Aufnahme von jeweils zwei Stromkreisen auf den Spannungsebenen 110 kV, 220 kV und 380 kV sowie der Betrieb der 110-kV- und 220-kV-Spannungsebenen genehmigt. Derzeit sind die vorhandenen Masten mit zwei 110-kV-Stromkreisen und zwei 220-kV-Stromkreisen belegt, während die Übertragungsmöglichkeit auf der 380-kV-Spannungsebene bisher ungenutzt blieb. Mit der von der Firma Amprion geplanten Umbeseilung sollen an den Masten keine zusätzli- chen Traversen montiert werden. Es ist beantragt, dass zwei 380-kV-Stromkreise (4er-Bündel) auf- gelegt und die vorhandenen 110-kV-Stromkreise demontiert werden sollen. Die 220-kV-Beseilung (2er-Bündel) soll erhalten bleiben. Es ist seitens der Antragsteller beabsichtigt, diese aber zukünftig nur noch mit 110 kV zu betreiben. In der rechtlichen Bewertung der Antragsteller handelt es sich beim EnLAG-Projekt Nr.18 (Lüstrin- gen–Westerkappeln), welches sich aktuell im Planfeststellungsverfahren befindet, somit nicht um einen Leitungsneubau im Sinne des § 2 EnLAG, sondern um eine Umbeseilung auf bestehenden Tragmasten auf Basis einer gültigen Genehmigung aus dem Jahr 1982. Von dieser Genehmigung will die Firma Amprion unverändert Gebrauch machen und hat auf dieser Grundlage einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt. Eine Umbeseilung zum Betrieb der zwei 380-kV-Stromkreise würde daher kein Zu- lassungshindernis für das Projekt darstellen, sofern schädliche Umwelteinwirkungen nach der gülti- gen 26. Bundesimmissionsschutzverordnung auszuschließen sind. Die geplante Umbeseilungsmaßnahme gehört nicht zu den Netzausbauprojekten, für die eine Teil- erdverkabelungsoption im EnLAG vorgesehen ist. Es ist in den Gesprächen der Landesregierung mit dem Bundeswirtschaftsministerium deutlich geworden, dass die Bundesregierung auch nicht beabsichtigt, diese Maßnahme zur Teilerdverkabelung vorzusehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3239 3 Da der Übertragungsnetzbetreiber Amprion an der Nutzung der vorhandenen Genehmigungen für die EnLAG-Maßnahme Nr. 18 festhalten will, ist derzeit kein Handlungsansatz erkennbar, der hier zu einer Erdverkabelung führen könnte. Nur auf der Grundlage veränderter Planungsüberlegungen für eine grundlegend veränderte Trassenführung des Übertragungsnetzbetreibers und des Ver- zichts auf die Nutzung der bestehenden Genehmigungen, wäre auch eine politische und rechtliche Neubewertung zu erreichen. Zu 5: Die Landesregierung setzt sich grundsätzlich dafür ein, den Netzausbau auf das unbedingt not- wendige Maß zu beschränken, um die Belastungen der Menschen durch diese Leitungsneubauten möglichst gering zu halten. Insoweit unterstützt die Landesregierung die Bemühungen der Bundes- netzagentur aktiv, nur solche Netzausbaumaßnahmen in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen, deren Notwendigkeit zweifelsfrei nachgewiesen worden ist. Soweit sich belastbare Hinweise darauf ergeben, dass sich Bedarfe im Laufe der Entwicklung verändern sollten, können auch bereits be- stätigte Maßnahmen aus der Bundesbedarfsplanung wieder herausgenommen werden. Bisher lie- gen derartige Hinweise für die in Niedersachsen geplanten Netzausbaumaßnahmen nach dem EnLAG aber nicht vor. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 31.03.2015) Drucksache 17/3239 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2953 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung auf die beabsichtigte Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes? Antwort der Landesregierung