Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3242 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2993 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Christian Grascha, Almuth von Below- Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.02.2015 Der Informatikunterricht an Niedersachsens Schulen In einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion zu konkreten Maßnahmen im MINT- Bereich ist die Landesregierung in ihrer Antwort auch auf den Informatikunterricht eingegangen. In der Antwort heißt es u. a.: „Bislang ist somit das Fach Informatik als Wahlfach, Wahlpflichtfach im Sekundarbereich I oder in der gymnasialen Oberstufe vorgesehen. Damit ist die Möglichkeit einer nachhaltigen schulischen Bildung der Schülerinnen und Schüler im Fach Informatik sichergestellt. Eine Einführung des Faches Informatik als Pflichtfach an allen Schulformen der Sekundarbereiche I und II würde einen deutlichen Mehrbedarf erzeugen, der kurz- und mittelfristig nicht fächerspezi- fisch abgedeckt werden könnte.“ Zahlreiche Experten fordern aber eine verpflichtende Einführung des Faches Informatik. Und auch neuste Studien zeigen in diesem Bereich Handlungsbedarf auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch wäre der genaue Mehrbedarf bei einer flächendeckenden Einführung des Faches Informatik als Pflichtfach hinsichtlich der Lehrerstellen, Stundenzahlen und finanziellen Res- sourcen für die einzelnen Schulformen und Klassenstufen? 2. Womit begründet die Landesregierung die Aussage, dass die zur Verfügung stehenden Studi- enplatzkapazitäten in Niedersachsen in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft worden sind? 3. Kann sich die Landesregierung vorstellen, Informatik zum Pflichtfach zu machen, und, wenn ja, wann könnte so ein Vorhaben frühestens wie umgesetzt werden? 4. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung in Bezug auf den Informatikunterricht? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 24.03.2015 - 01-0 420/5-2993 - Die Landesregierung erkennt die weitreichende Bedeutung der Fächer des gesamten mathema- tisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereichs (MINT) an und setzt sich kontinuierlich mit vielfäl- tigen Maßnahmen für deren Stärkung ein. Dabei steht die Förderung der MINT-Fächer mit Blick auf den demografischen Wandel in einem besonderen Fokus. Die vielfältige Verankerung speziell des Faches Informatik entlang der gesamten Bildungskette wurde bereits ausführlich im Rahmen der Beantwortung der Anfrage „Konkrete Maßnahmen für den MINT-Bereich“ (Drs. 17/2812) dargestellt. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass das Fach In- formatik an den Schulformen im Sekundarbereich I im Wahlpflichtbereich im Fachbereich Arbeit- Wirtschaft-Technik oder im Bereich der Naturwissenschaften oder in Form von Arbeitsgemeinschaf- ten - etwa zur Robotik - angeboten wird. Die Möglichkeit, dass das Fach Informatik im Sekundarbe- reich I des Gymnasiums Bestandteil des Profilunterrichts sein kann, wird mit der aktuell vonseiten Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3242 2 der Landesregierung angestrebten Weiterentwicklung des Gymnasiums noch gestärkt. Am Gymna- sium mit besonderem Schwerpunkt in Mathematik/Naturwissenschaften sollen künftig in den Schul- jahrgängen 8 bis 10 die in der Stundentafel vorgegebenen Wochenstunden für den Profilunterricht im mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld einschließlich des Faches Informatik ver- wendet werden (vgl. Nr. 3.3.4 der Anhörungsfassung des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgän- gen 5 bis 10 des Gymnasiums“). Damit entfällt die bisher notwendige Beantragung einer gesonder- ten Unterrichtsgenehmigung für das Fach Informatik, es wird im Profilunterricht den anderen Na- turwissenschaften gleichgestellt. Dies ist auch möglich geworden, weil es seit dem 01.08.2014 Kerncurricula für die Naturwissenschaften und für das Fach Informatik für den Sekundarbereich I gibt. An Schulen mit gymnasialer Oberstufe ist das Fach Informatik als wählbares Abiturfach mit zentra- len Aufgabenstellungen bereits langjährig etabliert. Das Fach Informatik kann bisher anstelle einer zweiten Naturwissenschaft sowohl auf erhöhtem als auch auf grundlegendem Anforderungsniveau angewählt und als Schwerpunktfach im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt belegt werden. Künftig soll zusätzlich die Möglichkeit eröffnet werden, Mathematik und Informatik als Schwerpunktfächer des mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkts zu wählen (siehe § 10 Abs. 2 der Anhörungsfassung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe). Somit erfolgt auch in der gymnasialen Oberstufe die Gleichstellung des Faches Informatik mit den Naturwissen- schaften in Bezug auf die Schwerpunktgestaltung. Derzeit wird ein Kerncurriculum für Informatik für die gymnasiale Oberstufe erarbeitet. Einer möglichen flächendeckenden Einführung des Faches Informatik als Pflichtfach in den Schul- jahrgängen 9 und 10 des geplanten neunjährigen gymnasialen Bildungsganges und der anderen Schulformen des Sekundarbereichs I steht entgegen, dass die für das Fach Informatik vorgesehe- nen Pflichtstunden zulasten des Stundenumfangs anderer Pflichtfächer gingen. So sind z. B. auch die künstlerisch-musischen sowie die Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen Bereichs von großer pädagogischer Bedeutung. Mit Blick auf den geplanten neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums ist dabei zu berücksichtigen, dass i. d. R. die Stundentafel in den Schuljahrgängen 9 und 10 künftig 30 Wochenstunden anstatt wie bisher 33 und 34 Wochenstunden umfassen soll. Zu- sätzlich steht einer Einführung des Faches Informatik als Pflichtfach entgegen, dass gegenwärtig die dafür erforderlichen Lehrkräfte nicht in der dafür erforderlichen Anzahl vorhanden sind. Vor dem Hintergrund des Bildungsauftrags der weiterführenden Schulformen ist es unter Berück- sichtigung des allgemeinbildenden Aspekts angezeigt, ein angemessenes Spektrum an Fächern für den Pflichtunterricht vorzusehen. Zur Ermöglichung einer individuellen Schwerpunktsetzung, die an jeder Schulform zu gewährleisten ist, wird das Fach Informatik auch künftig im Wahlpflicht- und im Wahlbereich im Sekundarbereich I bis hin zur Abiturprüfung angemessen gestärkt und gefördert werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Auf Basis der Daten des Stichtags 22.09.2014 wäre für eine flächendeckende Einführung des Fa- ches Informatik als einstündiges Pflichtfach in den Schuljahrgängen 9 und 10 an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereiches I (ohne Förderschulen) ein Bedarf von rund 240 Stellen zu erwarten. Die Anzahl der benötigten Lehrerstunden und Stellen pro Schuljahrgang und Schulform sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schulform Schuljahrgang Stunden Stellenbedarf Hauptschule 9 660 25 10 540 20 Realschule 9 1 010 40 10 1 080 40 Gymnasium 9 940 35 10 1 070 40 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3242 3 Schulform Schuljahrgang Stunden Stellenbedarf Integrierte Gesamtschule 9 290 10 10 210 10 Kooperative Gesamtschule 9 270 10 10 280 10 Anmerkung: Basis ist der Stichtag 22.09.2014. Die Stunden sind auf Zehner und der Stellenbedarf auf Fünfer gerundet. Zu 2: Die Auslastung der Studienplatzkapazitäten in den zurückliegenden Jahren ist in der nachfolgen- den Tabelle dargestellt. Daraus ergibt sich die Begründung für die Aussage, dass die zur Verfü- gung stehenden Studienplatzkapazitäten in Niedersachsen in den letzten Jahren nicht ausge- schöpft worden sind (vgl. Drs. 17/2812). Informatik - Kapazitäten und Studienanfänger 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen für das Lehramt an Gymnasien Studienjahr 2014/2015 Studienjahr 2013/2014 Studienjahr 2012/2013 Studienjahr 2011/2012 Hochschule K a p a z it ä t F ä lle *) S tu d ie n a n fä n g e r* *) K a p a z it ä t F ä lle *) S tu d ie n a n fä n g e r K a p a z it ä t F ä lle *) S tu d ie n a n fä n g e r K a p a z it ä t F ä lle *) S tu d ie n a n fä n g e r U Göttingen 6 Daten liegen noch nicht vor. 6 4 6 2 6 3 U Oldenburg 20 Daten liegen noch nicht vor. 20 9 20 2 20 2 U Osnabrück 14 Daten liegen noch nicht vor. 14 5 14 3 14 1 Summe Land 40 Daten liegen noch nicht vor. 40 18 40 7 40 6 *) Zwei Fälle entsprechen einem Studienplatzvollzeitäquivalent. **) Für das Studienjahr 2014/2015 (WS 2014/2015 und SS 2015) liegen noch keine Einschreibdaten vor. Zu 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 31.03.2015) Drucksache 17/3242 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2993 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Christian Grascha, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.02.2015 Der Informatikunterricht an Niedersachsens Schulen Antwort der Landesregierung