Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3246 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2990 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.02.2015 Sprachlernklassen in Niedersachsen - insbesondere an berufsbildenden Schulen Die Zahl der Sprachlernklassen ist von 61 zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 auf rund 118 zum Schuljahr 2014/2015 gestiegen. Berichten zufolge wird auch diese Anzahl der Klassen in den kommenden Wochen und Monaten nicht mehr ausreichen, da weiter mit einem Anstieg der Flücht- lingszahlen aus den Kriegs- und Krisenregionen dieser Welt zu rechnen ist. Die FDP-Fraktion im Landtag hat dazu bereits einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht, in dem sie u. a. nicht nur die Verdoppelung der Anzahl der Sprachlernklassen, sondern auch den Ausbau des Schulbudgets, mehr pädagogisches Personal und die Bereitstellung von mehr Förderstunden for- dert. In verschiedenen Kleinen und Mündlichen Anfragen haben Mitglieder der FDP-Fraktion bereits auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Aus der Antwort auf die Anfrage „Sprachlernklassen in Niedersachsen “ vom 26. Januar 2015 geht hervor, dass in Niedersachsen gegenwärtig 1 717 Schüle- rinnen und Schüler in einer Sprachlernklasse unterrichtet werden. Ergänzend dazu verweist die Landesregierung in ihrer Antwort ebenso auf die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. In der Antwort heißt es dazu: „Mit der Statistik zum Stichtag 15.11.2014 wurde die Zahl der Sprachlern- klassen, an berufsbildenden Schulen BVJ-Sprachförderklassen genannt, zum ersten Mal gesondert erhoben. Derzeit wird diese Statistik durch das Kultusministerium umfassend geprüft. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung kann daher voraussichtlich erst im März erfolgen.“ Darüber hinaus verweist die Landesregierung in ihrer Antwort auf Maßnahmen innerhalb der Lehr- amtsausbildung und ein Kontingent von 36 900 Unterrichtsstunden für weitere Sprachfördermaß- nahmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Sprachlernklassen existierten zum Stichtag 15.11.2014 an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen (bitte nach Landkreisen, Anzahl der Sprachlernklassen sowie Schülerinnen- und Schülerzahlen auflisten)? 2. Wie genau setzt sich die Aufstockung der Fortbildungsangebote zur Qualifizierung von Lehr- kräften aller Schulformen im Bereich Deutsch als Zweitsprache zusammen, und wie sind die- se genau ausgestaltet? 3. Wie viele der 36 900 Unterrichtsstunden sind an den allgemeinbildenden Schulen bewilligt worden, und wie viele dieser Unterrichtsstunden wurden tatsächlich verzeichnet? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 25.03.2015 - 01-0 420/5-2990 - Aufgrund des starken zahlenmäßigen Anstieges der Flüchtlinge sowie der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten, die insbesondere im letzten Jahr nach Niedersachsen gekommen sind, haben die Schulen eine erhöhte Anzahl von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3246 2 mit teilweise erheblichem Sprachförderbedarf zu verzeichnen. Die Bedarfe im Zusammenhang mit Sprachförderung steigen derzeit dementsprechend an. Gute Sprachkenntnisse bilden für alle Schülerinnen und Schüler die Grundvoraussetzung für sozia- le Teilhabe und einen erfolgreichen Schulbesuch. Daher sind die vom Land Niedersachsen zur Ver- fügung gestellten schulischen Angebote im Bereich der Sprachförderung - insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Flüchtlings- und Zuwanderungsströme - wichtig und notwendig. Wie von der Landesregierung bereits in der Landtagsdrucksache 17/2826 angeführt, wurden mit der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15.11.2014 die Zahl der Sprachlernklassen - an berufsbildenden Schulen BVJ-Sprachförderklassen genannt - gesondert erhoben. Die Ergebnisse der Stichtagserhebung wurden geprüft und liegen mittlerweile vor. Demnach sind im laufenden Schuljahr an den öffentlichen berufsbildenden Schulen landesweit insgesamt 36 BVJ-Sprachförderklassen ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die Anzahl der BVJ-Sprachförderklassen an berufsbildenden Schulen sowie die Anzahl der Schüle- rinnen und Schüler in diesen Klassen aufgeteilt nach Landkreisen und kreisfreien Städten zum Sta- tistikstichtag 15.11.2014 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Öffentliche berufsbildende Schulen Landkreis Schule Ort Anzahl Klassen Anzahl Schüler Gifhorn BBS Gifhorn II Gifhorn 1 15 Göttingen BBS Göttingen II Göttingen 1 14 Osterode am Harz BBS Osterode II Osterode am Harz 1 13 Peine BBS Peine Peine 1 13 Region Hannover BBS Anna-Siemsen, H Hannover 3 46 Region Hannover BBS Hannover 6 Hannover 10 129 Diepholz BBS Diepholz Diepholz 1 17 Diepholz BBS Syke Syke 1 14 Hameln-Pyrmont BBS Hameln -Agrarw.- Hameln 2 26 Hildesheim BBS Walter-Gropius, HI Hildesheim 4 39 Lüneburg BBS Lüneburg II Lüneburg 3 38 Heidekreis BBS Walsrode Walsrode 1 9 Stade BBS Stade III Stade 1 11 Stadt Osnabrück BBS am Westerberg, OS Osnabrück 2 22 Cloppenburg BBS Cloppenburg Museumsd. Cloppenburg 1 15 Wesermarsch BBS Wesermarsch Brake 3 27 Summe 36 448 Berufsbildende Schulen i. fr. Tr. Stadt Braunschweig BFS O.-Kämmer-Sch. Braunschweig 1 14 Summe 1 14 Summe öff.+fr. Tr. 37 462 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung in der Drucksache 17/2826 verwiesen. Zu 2: Für das Haushaltsjahr 2015 sind nach derzeitiger Planung die vorgesehenen Haushaltsmittel für Fortbildungsangebote zur Qualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache von 20 000 Euro auf 200 000 Euro erhöht worden. Die Mittel wurden kurzfristig aufgestockt, um den steigenden Bedarf im Bereich Deutsch als Zweitsprache abdecken zu können. Die Erhöhung wirkt Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3246 3 sich schwerpunktmäßig auf die Finanzierung von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte in Sprach- lernklassen aus. Im Einzelnen werden die zusätzlichen Mittel für folgende Bereiche eingesetzt: – Für den Grundschulbereich und für den Sekundarbereich I ist eine weitere Basisqualifikation Deutsch als Zweitsprache mit jeweils sechs Modulen für 2015/2016 vorgesehen. – Aufbauend auf eine Basisqualifizierung Deutsch als Zweitsprache im Sekundarbereich I sind vertiefende Fortbildungsangebote für 2015/2016 mit jeweils sechs Modulen für Sprachlernklas- sen und das Deutsche Sprachdiplom geplant. – Eine Basisqualifikation mit acht Modulen ist für den berufsbildenden Bereich für 2015/2016 ge- plant. – Nach der Basisqualifikation Deutsch als Zweitsprache sind vertiefende Fortbildungen für Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen in Sprachlernklassen und für das Deutsche Sprachdiplom vorgesehen. Das Fortbildungsangebot für Lehrkräfte in Sprachlernklassen durch die Fachberatungen Interkultu- relle Bildung wurde ebenfalls ausgeweitet. Hier können keine konkreten Zahlen genannt werden, da die Fachberatungen mit den Schulen eigenständig Fortbildungen vereinbaren. Zu 3: Nach dem Runderlass des Kultusministeriums zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen (sogenannter Klassenbildungserlass) erhalten Schulen von den Schulbehörden für folgende besondere Fördermaßnahmen im Rahmen eines durch Erlass be- stimmten Kontingents zusätzliche Lehrerstunden, sofern hierfür nicht gemäß Nr. 3.6 des Klassen- bildungserlasses eine zusätzliche Klasse gebildet worden ist, genügend Lehrerstunden zur Verfü- gung stehen und die Fördermaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden: – Sprachförderung vor der Einschulung, – Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse einschließlich des Unterrichts in För- derkursen und Förderklassen sowie zum Erwerb der Pflichtfremdsprachen, – Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept für – Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und erheblichen Verhaltensauffälligkeiten an Grundschulen, Hauptschulen und Gesamtschulen, sofern der Anteil solcher Schülerinnen und Schüler min- destens 20 % in einem Schuljahrgang beträgt sowie – Schülerinnen und Schüler mit diagnostiziertem Autismus. Das Kontingent setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 1. Sprachlernklassen, 2. A-Klassen 1 (zusätzliche Klasse gemäß Nr. 3.6 des o. g. Erlasses), 3. Zusatzbedarf 071: – Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, – Förderunterricht, – Fördermaßnahmen auf der Grundlage besonderer Sprachförderkonzepte, – Sonstige Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept, 4. Zusatzbedarf 076: Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. 1 Schulen mit einem Anteil von mindestens 40 % in einem Schuljahrgang an a) Schülerinnen und Schülern aus zugewanderten Familien mit Defiziten in der deutschen Sprache b) Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten kann auf Antrag die Bildung einer zusätzlichen Klasse je Schuljahrgang in Abweichung von der Schülerhöchstzahl und den übrigen Bestimmungen zur Klassenbildung durch die Schulbehörde genehmigt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3246 4 Das o. g. Kontingent umfasst insgesamt 36 910 Lehrer-Soll-Stunden und wurde der Niedersächsi- schen Landesschulbehörde mit Erlass vom 14.11.2003 zugewiesen. Dieses Kontingent ist seit Jah- ren unverändert geblieben, Schwankungen in der Inanspruchnahme sind immer wieder aufgetre- ten. Es hat lediglich anteilige Verlagerungen zwischen den Regionalabteilungen der Niedersächsi- schen Landesschulbehörde gegeben. In der Statistik wurden über 1 000 Stunden weniger ausge- wiesen als per Kontingent zugewiesen wurde. Aus den Daten des izn-Stabil Prognoseverfahrens zum 01.02.2015 wird jedoch eine Überzeichnung dieser Stundenzahl von rund 3 000 Stunden er- kennbar. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Prognoseverfah- rens u. a. zur behördeninternen Planung des Einstellungsverfahrens in den Schuldienst dienen. Diese Daten werden im Gegensatz zu den Werten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung nicht einer vergleichbaren Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund ist der o. g. Wert aus der Fach- anwendung izn-Stabil Prognose zum Stichtag 01.02.2015 stark gerundet. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 31.03.2015) Drucksache 17/3246 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2990 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.02.2015 Sprachlernklassen in Niedersachsen - insbesondere an berufsbildenden Schulen Antwort der Landesregierung