Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2947 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Welche Konsequenz hat die von Ministerpräsident Weil angekündigte landesinterne Prioritä- tensetzung für den Bau der A 39 und der weiteren betroffenen Vorhaben? In Abstimmung mit den beteiligten Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen-Anhalt hat das Bundesverkehrsministerium im Juli 2002 ein länderüber- greifendes Verkehrskonzept beschlossen, das eine wesentliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung im norddeutschen Raum vorsieht. Zu diesem Konzept gehörten der Lückenschluss der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg, der Neubau der A 14 von Magdeburg nach Schwerin und als Verbindung zwischen beiden Autobahnen die Querspange B 190 n. Das Gesamtvorhaben ist im geltenden Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf auf- genommen und vom Land Niedersachsen für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans für die Jahre 2015 bis 2030 angemeldet. Das Land Niedersachsen führt im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Planungen für den Lückenschluss der A 39 und den auf niedersächsischem Gebiet liegenden Teil der Querspange B 190 n durch. Der Bau der A 39 ist in sieben Abschnitte geteilt, alle Abschnitte sowie der westliche Abschnitt der B 190 n befinden sich in den Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in der aktiven Planungsphase. Der erste Abschnitt bei Lüneburg befindet sich seit dem 3. Mai 2012 im Planfeststellungsverfahren. Für den siebten Ab- schnitt bei Wolfsburg wurde das Planfeststellungsverfahren am 9. Oktober 2014 eingeleitet. Mit Ab- schluss der Planfeststellungsverfahren ist für den jeweiligen Abschnitt die Baureife erlangt. Zur weiteren Entwicklung der A 39 äußerte sich Ministerpräsident Stephan Weil bei einem Besuch in Uelzen am 23. Dezember 2014. Bei einem Empfang im Uelzener Kreishaus kündigte er eine lan- desweite Prioritätensetzung an und stellte vonseiten Niedersachsens den Bau der A 39 zur Dispo- sition. Seine Aussagen sind in der Ausgabe der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger vom 24. De- zember 2014 als Zitate dokumentiert: „Das erste Nadelöhr für die A 39 sei die aktuelle Kosten- Nutzen-Analyse durch das Bundesverkehrsministerium, erläuterte der Ministerpräsident. Und wenn die positiv für einen Bau ausfalle, sei dies ‚Grundlage für eine landesinterne Prioritätensetzung‘, so Weil. Und dabei müsse man sich auch die Frage stellen, welche niedersächsischen Projekte man durchsetzen könne.“ Ergänzend dazu kündigte die SPD-Landtagsabgeordnete Andrea SchröderEhlers „eine landesweite Debatte“ an. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann und in welchem Zeitrahmen wird die landesinterne Prioritätensetzung erfolgen? 2. Nach welchen Kriterien wird die Landesregierung eine landesinterne Priorisierung vorschla- gen? 3. Wie transparent wird die Landesregierung den landesinternen Priorisierungsprozess gestal- ten? 4. Wer soll an dem Priorisierungsprozess beteiligt werden? Ist eine Beteiligung des Landtages vorgesehen? 5. Sollen alle von der Landesregierung angemeldeten Vorhaben im Land Niedersachsen in die landesinterne Prioritätensetzung einbezogen werden? Wenn nein: Welche sollen nicht einbe- zogen werden? Mit welcher Begründung? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 2 6. Welche Konsequenz gegenüber dem Bau der A 39 und der weiteren betroffenen Vorhaben wird die Landesregierung aus der angekündigten landesinternen Prioritätensetzung ziehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2947/Bau A 39 - Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde von der Bundesregierung im Jahr 2003 für den Zeitraum bis 2015 beschlossen. Für die Zeit danach entwickelt die Bundesregierung derzeit ei- ne neue Bundesverkehrswegeplanung. Der neue BVWP gilt dann für den Zeitraum bis 2030. Das Land hatte nach Einbezug der regionalen Planungsebene die in Niedersachsen für den BVWP erwogenen Bundesfernstraßenprojekte beim Bundesverkehrsministerium angemeldet. Zu den für den BVWP gemeldeten Maßnahmen gehört in Niedersachsen auch der Neubau der A 39 von der Anschlussstelle Lüneburg-Nord (B 216) bis zur Anschlussstelle Weyhausen (B 188) sowie der Neubau der B 190 von Breitenhees (B 4) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen- Anhalt. Als Alternative zum Neubau der A 39 wurde der Ausbau der B 4 von nördlich Gifhorn (B 188) bis südlich Lüneburg (B 209) gemeldet. Für die Projekte wird vom Bund eine Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt; weiterhin wird eine um- welt- und naturschutzfachliche, eine städtebauliche und eine raumordnerische Bewertung der Maßnahmen vorgenommen. Ergebnisse werden nach derzeitigen Aussagen vom Bund für das zweite Halbjahr 2015 erwartet. Den Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan - Teil Straße will der Bund mit den Ländern abstim- men. Dazu wird das Land eine eigene Prioritätenliste erstellen. Die Landesverwaltung erarbeitet derzeit die Konzeption, die Kriterien und das Bewertungsschema für diese Liste. Die Bearbeitung wird bis zum Vorliegen der Bundesbewertungen abgeschlossen werden. Zur Landesprioritätenliste wird vom Land eine transparente Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die erste Stufe (Bereitstellung von Informationen) wurde am 05.05.2014 gestartet. Die zweite Stufe (Online-Konsultation zur vorläufigen Landesprioritätenliste) erfolgt nach derzeiti- gem Stand im zweiten Halbjahr 2015. Die am Ende des Prozesses von der Landesregierung beschlossene Landesprioritätenliste wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen der Länderbeteiligung zum BVWP dem BMVI übermittelt. Letztendlich erfolgt dann die Festlegung der Dringlichkeiten nach der Bun- desverkehrswegeplanung im Gesetzgebungsverfahren zum Fernstraßenausbaugesetz bzw. Be- darfsplan für die Bundesfernstraßen nach Beratungen im Deutschen Bundestag. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Zu 2: Auskünfte zu den Kriterien können erteilt werden, wenn deren Erarbeitung abgeschlossen ist. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 3 Zu 3: In einem zweistufigen Kommunikations- und Beteiligungsprozess erfolgt zunächst die Bereitstellung von Informationen und dann eine landesweite Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung. Für die ge- nannte zweite Stufe des Dialogprozesses werden die landesinternen Kriterien und die sich daraus ergebende Landesprioritätenliste veröffentlicht. Zu 4: Wie dargestellt sollen die Öffentlichkeit und Bürger beteiligt werden. Die Beteiligung des Landtages wird selbstverständlich im Rahmen des Informationsrechts des Landtages erfolgen. Zu 5: Auskünfte zu den einzubeziehenden Projekten können erteilt werden, wenn die Erarbeitung der Konzeption für die Landesprioritätenliste abgeschlossen ist. Auf die Vorbemerkungen wird verwie- sen. Zu 6: Als Konsequenz aus der Landesprioritätenliste wird die Landesregierung die Ergebnisse dieser Lis- te gegenüber dem Bau der A 39 und anderer Projekte in geeigneter Weise in den Gesetzgebungs- prozess zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen einbringen. In Vertretung Daniela Behrens (Ausgegeben am 01.04.2015) Drucksache 17/3249 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2947 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Welche Konsequenz hat die von Ministerpräsident Weil angekündigte landesinterne Prioritä-tensetzung für den Bau der A 39 und der weiteren betroffenen Vorhaben? Antwort der Landesregierung