Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3250 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3002 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 18.02.2015 Bisherige und zukünftige Planungskosten für die Elbquerung Um Auskunft zu folgenden Fragen wird gebeten: 1. Welche Kosten sind bislang für die Planungen der Elbquerung sowie für die Änderungspla- nung bei Drochtersen/A 26 entstanden? 2. Mit welchen Kosten insgesamt wird für die Planung beider Projekte gerechnet? 3. Nach welchem Schlüssel werden die bisher entstandenen und die weiterhin auftretenden Kos- ten zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein aufgeteilt? 4. Welche haushaltsrechtlich bindende Vereinbarung wurde diesbezüglich vom Land Nieder- sachsen mit Schleswig-Holstein geschlossen? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese? 5. In welcher Höhe wird die Rückfinanzierung durch den Bund erfolgen? 6. Wie ist die Aufteilung der Rückfinanzierung mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/3002/Elbquerung - Mit seiner großen wirtschaftlichen und verkehrlichen Wirkung ist der Neubau der Küstenautobahn A 20 von Westerstede nach Drochtersen/Glückstadt einschließlich der festen Elbquerung als zent- rales und unverzichtbares Element ein wichtiges Infrastrukturvorhaben für Niedersachsen und die anderen norddeutschen Küstenländer. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung deshalb die klare Vereinbarung getroffen, die Planung zur A 20 fortzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Drucksachen 17/2271 vom 03.11.2014 sowie 17/3007 vom 27.02.2015 verwiesen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach Angaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sind für die Planungen der Elbquerung sowie für die Änderungsplanung bis einschließlich 2014 Kosten in Höhe von ca. 7,0 Millionen Euro entstanden. Zu 2: Nach Angaben der NLStBV sind in Niedersachsen derzeit weitere 250 000 Euro disponiert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3250 2 Zur Höhe der Gesamtkosten der Planung lassen sich aus heutiger Sicht keine belastbaren Aussa- gen treffen, da erst mit dem Vorliegen beider Planfeststellungsbeschlüsse in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie nach dem Ablauf der Klagefristen geprüft und festgestellt werden kann, ob und inwieweit sich aus möglichen Klagen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse gegebenen- falls Änderungs- bzw. Ergänzungsplanungen ergeben. Darüber hinaus steht noch die Planfeststel- lung für die Änderungsplanung in Niedersachsen aus. Zu 3 und 4: Für den Neubau des Abschnittes „Elbquerung einschließlich Elbtunnel“ wurde im Jahr 2005 auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§§ 54 ff.) zwischen den Straßenbaubehörden der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Zweck der Vereinbarung ist die Regelung der Zuständigkeiten und der Kostenverteilung für Planung, Ent- wurf einschließlich Entwurfsvorlage und Planfeststellung. Nach dieser Vereinbarung trägt Schleswig-Holstein 40 % der länderübergreifenden Planungskosten und Niedersachsen 60 %. Zu 5 und 6: Gemäß Artikel 90 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verwalten die Länder die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes. Nach Artikel 104 a GG trägt das Land dabei die Kosten der Planung. Der Bund erstattet nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs die bei der Entwurfsbearbeitung entstehenden Zweckausgaben durch Zahlung einer Pauschale in Höhe von 2 % der Baukosten. Gemäß der Planungsvereinbarung werden die vom Land Niedersachsen zu tragenden anteiligen Kosten an das Land Schleswig-Holstein halbjährlich auf Anforderung erstattet. Olaf Lies (Ausgegeben am 01.04.2015) Drucksache 17/3250 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3002 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 18.02.2015 Bisherige und zukünftige Planungskosten für die Elbquerung Antwort der Landesregierung