Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3253 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2955 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Neubau von Bushaltestellen an der B 211 - Industriegebiet Schafjückenweg Im Industriegebiet Schafjückenweg an der B 211 in Rastede haben sich mittlerweile einige Unter- nehmen erfolgreich angesiedelt. Ungelöst ist jedoch seit Längerem das Problem der Erschließung des Industriegebiets für den öffentlichen Personennahverkehr. Es mangelt an der Errichtung von Bushaltestellen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der dort ansässigen Unternehmen, die über kein eigenes Auto verfügen, und insbesondere für die Auszubildenden, die keinen Führerschein besitzen, ist es fast unmöglich, dass Industriegebiet zu erreichen und dort zu arbeiten. Schichtarbeit im Lager- und Logistikbereich erschwert zusätzlich die Möglichkeit der Bildung von Fahrgemeinschaften. Bei Er- weiterungen des Industriegebiets wird dieses Problem zukünftig noch stärker in den Vordergrund treten. Die Gemeinde, die für den Bau der Bushaltestellen Aufwendungen in Höhe von ca. 150 000 Euro veranschlagt, ist auf Zuschüsse angewiesen. Eine Bezuschussung von bis zu 80 % sei nach Anga- ben der Gemeinde möglich. Die Landesnahverkehrsgesellschaft komme als Zuschussgeber nicht mehr in Betracht. Zuschussgeber sei die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständi- ger Straßenbaulastträger. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Vorbedingungen durch die Gemeinde sind nach jetzigem Stand zu erfüllen, damit ei- ne Bezuschussung vonseiten des Landes infrage kommt, und welche Behörde ist für die Be- zuschussung zuständig? 2. Wann kann die Gemeinde Rastede mit der Bezuschussung der Errichtung von Bushaltestel- len an der B 211 beim Industriegebiet Schafjückenweg rechnen? 3. Wann kann - einen optimalen Verlauf vorausgesetzt - der Baubeginn der Haltestelleninfra- struktur an der B 211 Industriegebiet Schafjückenweg frühestens erfolgen? 4. Ist es grundsätzlich möglich, beispielsweise über die Einrichtung von Hilfs- oder Bedarfshalt- stelle auch vor Errichtung entsprechender fester Haltepunkte Nahverkehrsinfrastruktur an der B 211 Industriegebiet Schafjückenweg zu errichten? 5. Wenn ja, welche Voraussetzungen wären dafür zu erfüllen? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2955/ Bushaltestellen - Für die Finanzierung von Haltestellen des Busverkehrs gilt grundsätzlich, dass die straßenseitigen Maßnahmen (z. B. Busbucht, Lichtsignalanlage, etc.) vom jeweiligen Straßenbaulastträger zu tra- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3253 2 gen sind. Durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) werden nur haltestellenbezogene Maßnahmen gefördert (z. B. Wartehaus, etc). Die genannte Bushaltestelle liegt an der Bundesstraße 211 außerhalb einer geschlossenen Ort- schaft. Im Zug der Planung und Errichtung des Gewerbegebiets Schafjückenweg wurde im Januar 2009 zwischen der Gemeinde Rastede und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Vereinbarung getroffen, dass die Kosten für die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebiets durch die Gemeinde zu tragen sind. Damit sind auch die Kosten für die Einrich- tung der Bushaltestellen von der Gemeinde Rastede aufzubringen. Die Vereinbarung basiert auf einer entsprechenden Ausbauplanung der Gemeinde Rastede. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Grundsätzlich sind der Neu- oder Ausbau sowie die Grunderneuerung von Einzel- oder Umsteige- haltestellen, schulbezogenen Sammelhaltestellen sowie zentralen Omnibusbahnhöfen zuschussfä- hig. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Die Förderung der LNVG beschränkt sich auf o. g. haltestellenbezogene Maßnahmen wie Warte- haus o. ä. und setzt ein fachplanerisches Gesamtkonzept inklusive der straßenseitigen Maßnah- men voraus. Auch muss die Finanzierung und Umsetzung der zugehörigen straßenseitigen Halte- stellenmaßnahmen durch den Baulastträger gesichert sein. Anträge auf Programmaufnahme von Vorhaben des straßengebundenen ÖPNV sind bei der Lan- desnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) als zuständiger Bewilligungsbehörde bis zum 31.05. eines jeden Jahres einzureichen. Die LNVG stellt dann zum jeweiligen Jahreswechsel die landesweiten ÖPNV-Förderprogramme auf und legt sie anschließend dem Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Verkehr zur Genehmigung vor. Ein Förderantrag der Gemeinde ist bei der LNVG bislang nicht eingegangen. Zu 4 und 5: Die Frage, ob eine Hilfs- oder Bedarfshaltestelle eingerichtet werden kann, kann nur auf fachplane- rischer Ebene unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse beantwortet werden. Es sei aber auf die hohen Sicherheitsanforderungen für Bushaltestellen an Bundesstraßen hingewiesen, die unter Um- ständen eine Lichtsignalanlage zur sicheren Wiedereingliederung der Busse in den fließenden Ver- kehr und gegebenenfalls eine Geschwindigkeitsreduktion im Straßenabschnitt sowie eine sichere Zuwegung der Fahrgäste erfordern. Insofern ist ein solches Provisorium im Bereich der Bundes- straße grundsätzlich auszuschließen. In wie weit eine Hilfs- oder Bedarfshaltestelle im Gewerbege- biet möglich ist, muss von der Gemeinde Rastede fachplanerisch geprüft werden. Olaf Lies (Ausgegeben am 01.04.2015) Drucksache 17/3253 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2955 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Neubau von Bushaltestellen an der B 211 - Industriegebiet Schafjückenweg Antwort der Landesregierung