Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3254 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2992 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Ansgar Focke, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Helmut Dam- mann-Tamke, André Bock, Clemens Große Macke, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU), einge- gangen am 17.02.2015 Schleswig-Holstein darf nicht - Bayern will nicht: Wo bleiben die Castorbehälter beim nächs- ten Castortransport? Das Bundesverwaltungsgericht hat am 8. Januar 2015 entschieden, dass die Beschwerde des Bundesamtes für Strahlenschutz gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schles- wig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2013 zurückgewiesen wird. Das Ober- verwaltungsgericht hat seinerzeit der Klage eines Anwohners gegen das Standortzwischenlager Brunsbüttel zum ganz überwiegenden Teil stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, dass die angefochtene Genehmigung in mehrfacher Hinsicht mit § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG nicht in Einklang ste- he. Damit fällt Brunsbüttel als Standort der für 2016 oder später erwarteten 26 Castorbehälter aus La Hague und Sellafield aus. Auch in Baden-Württemberg ist die Aufnahme von fünf Behältern aus Frankreich problematisch. Der zu knapp 47 % im Besitz des Landes Baden-Württemberg stehende Energiekonzern EnBW hatte bis September 2014 der Lagerung von Castoren im Zwischenlager am Kernkraftwerk Phi- lippsburg nicht zugestimmt. Auch in Bayern hält sich die Landesregierung bei dieser Frage zurück. Zwar geht das Kernkraft- werk Grafenrheinfeld Ende Mai 2015 vom Netz, die Anwohner rund um das Kernkraftwerk haben der Lagerung von zusätzlichen Castorbehältern aber bereits eine deutliche Absage erteilt. In Niedersachsen stehen im zentralen Zwischenlager Gorleben inzwischen 113 Castorbehälter, die Aufnahme weiterer Behälter war im Jahr 2013 zwischen Bund und Ländern ausgeschlossen wor- den. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Bis wann müssen die verbleibenden 26 Castorbehälter aus dem Ausland zurückgenommen werden, und wo ist das rechtlich oder vertraglich geregelt? 2. Welche Kosten würden durch die verspätete Rücknahme der Behälter entstehen, und von wem würden diese getragen werden? 3. Welche Zwischenlager stehen für diese 26 Castorbehälter verbindlich zur Verfügung, und welche Voraussetzungen müssen für die Lagerung gegebenenfalls noch geschaffen werden? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Rücknahme der im Ausland stehenden Castor- behälter fristgerecht zu ermöglichen? 5. Wo in Niedersachsen gibt es genehmigte Zwischenlager, die diese Behälter aufnehmen könn- ten, und besteht die Gefahr, dass niedersächsische Zwischenlager einige dieser oder alle 26 Castorbehälter aufnehmen müssen? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2015) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3254 2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.03.2015 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - MinBüro-01425/17/7/08-0029 - Durch das Standortauswahlgesetz wurde auch das Atomgesetz (AtG) geändert. Unter anderem wurde § 9 a Abs. 2 a AtG eingefügt, der am 01.01.2014 in Kraft getreten ist. Danach haben die Energieversorgungsunternehmen dafür zu sorgen, dass die aus der Aufarbeitung bestrahlter Kern- brennstoffe im Ausland stammenden verfestigten Spaltproduktlösungen zurückgenommen und in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden. Diese Regelung betrifft die restlichen Glaskokil- len aus der 2005 beendeten Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien, die noch aufgrund internationaler Vereinbarungen nach Deutschland zurückgeführt werden müssen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach Mitteilung der Abfallverursacher im aktuellen Entsorgungsvorsorgenachweis gemäß § 9 a Abs. 1 b AtG (Stand 31.12.2014) sind erste Transporte aus La Hague und Sellafield nicht vor dem Jahr 2017 vorgesehen. Feste Endtermine der vollständigen Rücknahme existieren nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen nicht. Die Landesregierung geht davon aus, dass die konkreten Randbedingungen der Rückführung der im Ausland verbliebenen Wiederaufarbeitungsabfälle in Verträgen zwischen den Abfallverursachern und den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield geregelt ist. Diese Verträge liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 2: Der Landesregierung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Informationen darüber vor, ob und welche Kosten durch die verspätete Rücknahme der Behälter anfallen können. Zu 3: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht kein verbindlicher Standort/Zwischenlager zur Verfügung. Zur Zwischenlagerung in einem standortnahen Zwischenlager ist jeweils eine Aufbewahrungsge- nehmigung nach § 6 AtG für die zur Einlagerung vorgesehene Behälterbauart mit dem eingepack- ten, radioaktiven Inventar erforderlich. Für die Erteilung der Genehmigung ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Zu 4: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, eine „fristgerechte“ Rücknahme der Wiederaufarbei- tungsabfälle zu ermöglichen. Hierfür sind vielmehr die Abfallverursacher auf der Grundlage der mit den Wiederaufarbeitungsanlagen geschlossenen Verträge verantwortlich. Zu 5: In Niedersachsen gibt es kein genehmigtes Zwischenlager, das die o. g. Behälter aufnehmen könn- te. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass das Land durch das Transportbehälterlager Gor- leben, das Endlager Konrad und die Schachtanlage Asse II schon weit überdurchschnittlich mit der Lagerung radioaktiver Abfälle belastet ist, sodass ein Standortzwischenlager an einem niedersäch- sischen Kernkraftwerk für die Lagerung der aus der Wiederaufarbeitung zurückkehrenden Glasko- killen nicht mehr in Betracht kommen kann. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 01.04.2015) Drucksache 17/3254 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2992 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Ansgar Focke, Axel Miesner, Frank Oesterhelweg, Helmut Dammann-Tamke, André Bock, Clemens Große Macke, Ulf Thiele und Lutz Winkelmann (CDU), eingegangen am 17.02.2015 gangen am 17.02.2015Schleswig-Holstein darf nicht - Bayern will nicht: Wo bleiben die Castorbehälter beim nächsten Castortransport? Antwort der Landesregierung