Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3257 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3039 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below- Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.02.2015 Asylgrund sexuelle Verfolgung Wer als homosexueller, bisexueller, transsexueller, transgender oder intersexueller Mensch Asyl beantragt, muss nach einem EuGH-Urteil vom November 2014 Nachfragen in Kauf nehmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurde in Niedersachsen bisher Homosexualität, Bisexualität, Transsexua- lität, Intersexualität oder Transgender als Asylgrund angegeben (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? 2. Wie gehen die zuständigen Behörden mit Fällen, in denen die sexuelle Orientierung als Asylgrund angegeben wird, um? 3. Klären die Behörden die Antragsteller über sexuelle Orientierung als möglichen Asylgrund auf? 4. Wie geht die zuständige Behörde mit Fällen um, in denen die Antragsteller erst im späteren Verlauf des Verfahrens die sexuelle Orientierung als Asylgrund angeben? 5. Welche Möglichkeiten zur Überprüfung haben die zuständigen Behörden? 6. In wie vielen Fällen wurde Asylbewerbern in Niedersachsen Asyl aus Gründen der sexuellen Orientierung gewährt (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? 7. In wie vielen Fällen wurde Asylbewerbern in Niedersachsen, die ihre sexuelle Orientierung als Asylgrund angegeben haben, Asyl verweigert (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Pro- zent zur Gesamtzahl)? 8. Wie vielen Personen dieser Gruppe wurde aus anderen Gründen Asyl gewährt (Angabe bitte in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtzahl)? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24.03.2015 für Inneres und Sport - 61.11 – 12235 – 14-121 - Die Landesregierung tritt für die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ein und unterstützt die Belan- ge von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür ein, dass verfolgte Angehörige dieses Personenkreises Zu- flucht in unserem Land erhalten und mit ihren Interessen und Anliegen angemessen und respekt- voll umgegangen wird. Hierzu finden auf Landesebene u. a. Austausche zwischen den zuständigen Ressorts statt sowie Gespräche mit nichtstaatlichen Organisationen (u. a. mit dem Queeren Netz- werk Niedersachen e. V. und regionalen Aidshilfen). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3257 2 Sowohl die Durchführung der Asylverfahren aller asylsuchenden Personen als auch die Entschei- dung über Asylanträge obliegen dabei allerdings dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gehört. Die Landesregie- rung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse über Asylgründe, Fallzahlen bzw. Verfahrensfragen. Zu den vorliegenden Fragestellungen ist das BAMF um entsprechende Informationen gebeten wor- den. Das Bundesamt hat jedoch um Verständnis gebeten, dass es keinen Beitrag zur Verfügung stellen kann. Als Bundesbehörde unterliege das BAMF nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag des Landes Niedersachsen. Eine freiwillige mögliche Beantwortung sei aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 8: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Boris Pistorius (Ausgegeben am 01.04.2015) Drucksache 17/3257 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3039 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.02.2015 Asylgrund sexuelle Verfolgung Antwort der Landesregierung