Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3258 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3014 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Wann werden die Aufzüge am Bahnhof Bersenbrück gebaut? In der „Eisenbahntechnischen Rundschau“ von Juni 2013 erklärt die Deutsche-Bahn-Tochter „DB Station&Service AG“, dass Stationen mit mehr als 1 000 Reisenden am Tag mit Aufzügen oder langen Rampen ausgestattet werden müssen, um einem Kriterium der Barrierefreiheit zu genügen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Reisende sind täglich nötig, um die sogenannte Untergrenze für die Ausstattung mit einem Fahrstuhl oder einer Rampe zu überschreiten? 2. Erfüllt der Bahnhof Bersenbrück diese Voraussetzungen? 3. Warum wurde der Bahnhof Bersenbrück bisher nicht mit einer der genannten Maßnahmen barrierefrei ausgestaltet? 4. Wann ist der Bau eines Fahrstuhles (oder einer Rampe) am Bahnhof Bersenbrück geplant? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/3014/ Bahnhof Bersenbrück - Die Verantwortung für die Schieneninfrastruktur, zu welcher auch die Bahnstationen gehören, liegt gemäß Artikel 87 e Abs. 3 des Grundgesetzes beim Bund und der Deutschen Bahn AG. Das Eisenbahnbundesamt und die DB-Tochter DB Station&Service haben sich auf eine Prioritäts- regel verständigt, nach der zunächst Bahnhöfe mit mehr als 1 000 Reisenden je Werktag barriere- frei ausgestattet werden sollen. Rampen und Aufzüge sind zu diesem Zweck gleichermaßen geeig- net, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. In Bersenbrück ist die Situation so, dass aus Sicht der DB AG der nahegelegene Bahnübergang bereits eine barrierefreie Verbindung zwischen den Bahnsteigen herstellt. Darum sieht die DB AG keinen Spielraum, Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und der DB AG zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren würde der Bau von Aufzügen - bei bereits gegebener Barrierefreiheit - eine Anlagenmehrung darstellen, die den Einsatz von LuFV- Mitteln ausschließt. Ein weiterer Aspekt, der die Errichtung eines Aufzuges erschwert, ist, dass die DB AG nicht Eigen- tümer des Grund und Bodens ist, auf dem die Aufzüge errichtet werden würden. Daher wäre die DB AG auch nicht Eigentümer der Anlagen und kann diese somit auch nicht bauen und finanzieren. Im Mai 2014 hat die Stadt Bersenbrück ihren Antrag bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) auf Nachrüstung der Fußgängerbrücke mit Aufzügen erneuert. Bei den Investitionskosten hat die LNVG bereits angekündigt, dass sie bereit wäre, 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3258 2 für die Errichtung der Aufzüge zu übernehmen. Allerdings hat die Stadt Bersenbrück nun zunächst probeweise einen Taxi-Shuttleservice eingerichtet und aus diesem Grund ihren Förderantrag um ein Jahr verschoben. Als problematisch erweist sich die Finanzierung der Betriebs- und Instandhaltungskosten über die Dauer der Zweckbindung (20 Jahre). Aufgrund der Tatsache, dass die Aufzüge auf dem Gebiet der Stadt errichtet werden würden, ist die Stadt für die Unterhaltskosten zuständig. Diese Betriebskos- ten sind nicht förderfähig durch die LNVG. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2: Ja, der Bahnhof Bersenbrück erfüllt mittlerweile die Voraussetzungen. Zu 3 und 4: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In Vertretung Daniele Behrens (Ausgegeben am 01.04.2015) Drucksache 17/3258 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3014 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Wann werden die Aufzüge am Bahnhof Bersenbrück gebaut? Antwort der Landesregierung