Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3261 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2991 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.02.2015 Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen Die Einführung bzw. Errichtung einer Ganztagsschule, das Führen von Ganztagsschulzügen und die Änderung der Organisationsform müssen durch die Landesschulbehörde genehmigt werden. Grundlage bildet dabei der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“. In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Wie gestalten sich die Bewerbungsverfahren niedersächsi- scher Grundschulen für die Genehmigung zur Ganztagsschule?“ von Abgeordneten der FDP-Fraktion spricht die Landesregierung von bisher 68 Anträgen von Grundschulen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Schulformen wechselten zur offenen, teilgebundenen und vollgebundenen Ganz- tagsform und änderten somit ihr Angebot seit dem 01.08.2013 (bitte nach den einzelnen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen sowie Landkreisen und nach den Umwand- lungszeitpunkten auflisten)? 2. Wie viele Ressourcen (in Lehrerstunden und kapitalisiert) wurden im ersten Schulhalbjahr 2014/2015 aufgrund des o. g. Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ aufgewendet? 3. Wie viele Ressourcen (in Lehrerstunden und kapitalisiert) wären im ersten Schulhalbjahr 2014/2015 aufzuwenden gewesen, wenn die Änderung der o. g. Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ nicht erfolgt wäre? 4. Sieht die Landesregierung nach den bisherigen Erfahrungen, die seit der Einführung des Er- lasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ gemacht worden sind, Handlungsbedarf, den Erlass nochmal zu modifizieren und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen? (An die Staatskanzlei übersandt am 24.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 27.03.2015 - 01-0 420/5-2991 - Der zum 01.08.2014 in Kraft getretene Erlass zur Arbeit in der Ganztagsschule (SVBl. S. 386) er- weitert den pädagogischen und organisatorischen Gestaltungsspielraum der Ganztagsschulen. Seitdem ist es nicht nur möglich, einen Antrag auf Errichtung einer offenen Ganztagsschule zu stel- len, sondern auch andere Organisationsformen, wie teilgebunden oder voll gebunden, zu beantra- gen. Die bei einer teilgebundenen oder voll gebundenen Organisationsform vorgesehene Rhythmi- sierung soll zu einer verbesserten Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten führen. Nach Nummer 10 des o. g. Erlasses bedürfen Anträge zum Errichten einer Ganztagsschule sowie zur Änderung der Organisationsform der Genehmigung durch die Niedersächsische Landesschul- behörde. Diese Anträge sind bis zum 01.12. eines Jahres für das kommende Schuljahr einzu- reichen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3261 2 Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Im Vorgriff auf das Inkrafttreten des o. a. Erlasses wurde für das Schuljahr 2014/2015 für 17 Ganz- tagsschulen die Änderung der Organisationsform beantragt: Lfd. Nr. Landkreis/kreisfreie Stadt Schulform Neue Organisationsform Name der Schule 1 Osterholz IGS teilgebunden IGS Lilienthal 2 Hannover IGS gebunden IGS Hämelerwald 3 Nienburg/W. IGS teilgebunden IGS Nienburg 4 Hannover IGS gebunden IGS Hannover Stöcken 5 Hannover IGS gebunden IGS Büssingweg 6 Hannover IGS gebunden IGS Hannover Südstadt 7 Hannover IGS gebunden ÍGS Hannover Bothfeld 8 Hannover IGS gebunden IGS Mellendorf 9 Schaumburg IGS teilgebunden IGS Helpsen 10 Schaumburg IGS teilgebunden IGS Rodenberg 11 Schaumburg IGS teilgebunden IGS Obernkirchen 12 Oldenburg IGS gebunden IGS Kreyenbrück 13 Emden IGS teilgebunden IGS Emden 14 Wittmund IGS teilgebunden KGS A. von Humboldt 15 Aurich KGS teilgebunden IGS Pewsum 16 Osnabrück IGS gebunden IGS Eversburg 17 Friesland IGS teilgebunden IGS Friesland Schortens Für das Schuljahr 2015/2016 liegen nach derzeitigem Stand 74 Neuanträge und zwölf Anträge zur Änderung der Organisationsform vor (Stand: 13.03.2015). Zu 2: Im Zuge der Umstellung auf einen teilnehmerbezogenen Ganztagszuschlag mit Schuljahresbeginn 2014/2015 wurde kommuniziert, dass der Zusatzbedarf zur Ausgestaltung der Ganztagsschule von dem bislang beschränkten, klassenbezogenen Zusatzbedarf - rund einem Viertel der Ausstattung nach dem sogenannten Klassenbildungserlass entsprechend - auf drei Viertel der vollen Ausstat- tung angehoben wird. Die obigen Ausführungen beschreiben die Entscheidung der Landesregierung, Ganztagsschulen künftig bedarfsgerechter mit mehr Ressourcen auszustatten. In der operativen Umsetzung variiert die Höhe des Ganztagszusatzbedarfs jedoch in Abhängigkeit zu der Zahl der teilnehmenden Schü- lerinnen und Schüler, d. h. an Ganztagsschulen mit hoher Teilnehmerzahl hat sich die Ressourcen- zuweisung zum Teil verachtfacht, während es auch Schulen mit geringerer Nachfrage an den Ganztagsangeboten gibt, bei denen sich die Ressourcen beispielsweise „nur“ verdoppelt haben. Auch ist bei Beantwortung dieser Frage in den Blick zu nehmen, dass die Schulen sich erst auf den Weg machen und gegebenenfalls ihre Konzepte überarbeiten bzw. neu ausrichten. Von daher sind die u. g. Daten ohne Betrachtung der weiteren Entwicklung in den nächsten Jahren nur bedingt aussagekräftig. Im Schulhalbjahr 2014/2015 wurden 60 932,90 Stunden an Zusatzbedarf aufgewendet. Davon be- trägt das Budget 18 178,80 Stunden. Zu 3: Auf Basis der Daten zum Stichtag 22.09.2014 und unter der Annahme, dass die Verteilung der Schülerinnen und Schüler bezüglich der Teilnahme am Ganztagsbetrieb mit der geringeren Res- sourcenausstattung in Schüleranzahl und Teilnahmetagen identisch mit der tatsächlichen Datenla- ge ist und auch alle neuen Ganztagsschulen entstanden wären, hätten für die öffentlichen allge- meinbildenden Ganztagsschulen (ohne Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung) voraussichtlich rund 48 000 Stunden anerkannt werden können. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3261 3 Zu einer Differenz bei der Ressourcenzuweisung zwischen der neuen teilnehmerbezogenen Zu- weisung und der vorherigen, nach Nummer 8.2 des seinerzeitigen Ganztagserlasses beschränkten Zuweisung kann es nur bei den beschränkt ausgestatteten bzw. nach Faktor ausgestatteten Ganz- tagsschulen kommen. In den tatsächlich rund 61 000 zugewiesenen Stunden Zusatzbedarf Ganz- tag sind insgesamt 31 000 Stunden von vollausgestatteten Ganztagsschulen enthalten, bei denen es keine Veränderung in der Ressourcenzuweisung geben kann. Übrig bleibt ein Volumen von rund 30.000 Stunden für die Ganztagsschulen, die nach Faktor aus- gestattet sind. Zum Stichtag 22.08.2013 wurden die Ganztagsschulen nach Nummer 8.2 des sei- nerzeitigen Ganztagserlasses (beschränkt) mit rund 16 600 Stunden ausgestattet. Bei der Modell- berechnung wären diesen Ganztagsschulen und den zusätzlichen neuen Ganztagsschulen zum Stichtag 22.09.2014 voraussichtlich rund 17 200 Stunden zugewiesen worden. Dieser Anstieg von rund 600 Stunden ist durch die neuen Ganztagsschulen und u. a. durch die aufsteigenden Integrier- ten Gesamtschulen zu begründen. Daraus ergibt sich, dass für die teilnehmerbezogene, nach Faktor ausgestattete Ganztagsschulen rund 13 000 Stunden mehr als nach der Modellberechnung unter Annahme der alten Regelungen anerkannt wurden. Im Vergleich wurden die Ressourcen in absoluten Werten fast verdoppelt (rund 17 000 zu 30 000), relativ betrachtet vervielfacht. Zu der Anzahl der möglichen kapitalisierten Ressourcen kann keine Aussage getroffen werden, da das Anwahlverhalten von Schulen auf dieser Basis nicht bekannt ist. Zu 4: Nein. Das Schuljahr 2014/2015 ist als Übergangszeit zu sehen, in dem die Schulen zunächst Erfah- rungen bei der Umsetzung des neuen Erlasses sammeln. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am 02.04.2015) Drucksache 17/3261 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2991 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.02.2015 Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen Antwort der Landesregierung