Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3011 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Ansgar Bernhard Focke (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Hört die Justizministerin auf den scheidenden Oldenburger Oberlandesgerichtspräsiden- ten? In der Kreiszeitung Wesermarsch vom 31.01.2015 zog der scheidende Präsident des OLG Olden- burg Bilanz für das Jahr 2014. Die Fallzahlen in Zivil-, Familien- u. Strafsachen seien im Vergleich zu 2013 um ca. 2 % zurückge- gangen. Zudem erläuterte er, ab spätestens 2022 seien die Anwälte durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten gehalten, mit der Justiz ausschließlich auf elekt- ronischem Weg zu kommunizieren. Sein Stellvertreter führte ergänzend an, um das von dem scheidenden OLG-Präsidenten ins Leben gerufene Gesundheitsmanagement beneide man das OLG überall in der Republik. Mitarbeiter sei- en oft in anderen Bundesländern unterwegs, um das Verfahren vorzustellen. Der scheidende OLG- Präsident erklärte ferner, das Ministerium unterstütze das Gesundheitsmanagement finanziell nicht. Dies gelte auch für die Sicherheit der Justizmitarbeiter vor Ort. Er bedauere, dass das Sicherheits- konzept des Landes eine engmaschige Kontrolle der Gerichtsbesucher nicht vorsehe. Wir fragen die Landesregierung: 1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass künftig wegen des Rückgangs der Fallzahlen im Jahr 2014 Stellen am OLG Oldenburg sowie im OLG-Bezirk Oldenburg eingespart wer- den? 2. Welche konkreten Fallzahlen liegen der Landesregierung für die OLG-Bezirke Braunschweig und Celle für die Jahre 2013 und 2014 vor? 3. Wie ist der konkrete Stand der Vorbereitungen auf die Einführung des elektronischen Rechts- verkehrs in den übrigen Gerichtsbezirken aller Gerichtszweige (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Gerichtsbezirken)? 4. Wie sieht das Konzept zum Gesundheitsmanagement am OLG Oldenburg aus, und seit wann wird es angewendet? 5. Wurde dieses Gesundheitsmanagement-Konzept schon an anderen niedersächsischen Be- hörden bzw. Gerichten vorgestellt? 6. Wenn ja, wann und wo und mit welchen konkreten Ergebnissen? 7. Unterstützt Justizministerin Niewisch-Lennartz das Gesundheitsmanagement am OLG Olden- burg finanziell? 8. Wenn nein, warum nicht? 9. Gibt es an anderen Behörden bzw. Gerichten in Niedersachsen ein Konzept für das Gesund- heitsmanagement, wenn ja wo und wie? 10. Wird das Gesundheitsmanagement an anderen Behörden/Gerichten finanziell unterstützt und, wenn ja, wo und warum? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 2 11. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung zum Schutz der Gerichtsbe- diensteten? 12. Wie viele Angriffe gegen Justizbedienstete und sonstige gewalttätige Vorfälle gab es an den niedersächsischen Gerichten in den Jahren 2013 und 2014, wo fanden sie statt, und welche Folgen hatten sie? 13. Hätten diese Angriffe und sonstigen gewalttätigen Vorfälle durch Kontrollmaßnahmen bzw. Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden können, und, wenn ja, durch welche? 14. Welche Veränderungen will Justizministerin Niewisch-Lennartz wann am Sicherheitskonzept für die niedersächsischen Gerichte vornehmen? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 27.03.2015 - 2000 I – 101. 3/15 - Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein dauerhaf- tes und strategisches Ziel sämtlicher personeller Maßnahmen innerhalb der niedersächsischen Justiz. Es ist ein besonders wichtiges Anliegen der Justizministerin, das Gesundheitsmanagement als integralen Bestandteil von Personalmanagement, Personalführung und Organisation zu verste- hen und kontinuierlich fortzuführen. Grundlage aller Maßnahmen des Gesundheitsmanagements in niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist das in der Niedersächsischen Rechtspflege 09/2013, S. 270 ff. veröffent- lichte „Allgemeine Konzept zum Gesundheitsmanagement bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften“. Das Justizministerium unterstützt den Ausbau des Gesundheitsmanagements in Gerichten und Staatsanwaltschaften seit zehn Jahren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch finanziell. Die geförderten Maßnahmen sind vielfältig. Sie umfassen beispielsweise organisatorische Verän- derungen und Verbesserungen von Arbeitsabläufen, Fragen der Teambildung und der Konflikt- schlichtung, die Implementierung von Ansprechpartnern für Suchtfragen sowie die beratende Un- terstützung in anderen belastenden beruflichen Situationen. Darüber hinaus bietet das Justizminis- terium zahlreiche zentrale Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Gesundheitsmanagement“ an. Seit dem Haushaltsjahr 2015 sind alle Gerichte und Staatsanwaltschaften budgetiert und können daher auch eigene zusätzliche Schwerpunkte im Bereich des Gesundheitsmanagements setzen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Rückgang der Fallzahlen in einzelnen Geschäftsbereichen gibt keinen Anlass, Stellen einzu- sparen, weil die Entwicklung der Verfahrenszahlen im OLG-Bezirk Oldenburg nicht dazu führt, dass das Personal in diesem Gerichtsbezirk nicht hinreichend ausgelastet wäre. Die Landesregierung beabsichtigt daher nicht, aus Anlass des Rückgangs der Fallzahlen in einzelnen Geschäftsberei- chen im OLG-Bezirk Oldenburg für das Jahr 2014 Stelleneinsparungen in den Haushaltsplanent- wurf 2016 aufzunehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 3 Zu 2: Bezogen auf die in der Anfrage ausdrücklich benannten Geschäftsbereiche liegen nachfolgende Zahlen vor: Verfahrenseingänge in Familiensachen OLG-Bezirk Braunschweig Celle Jahr 2013 2014 2013 2014 Amtsgerichte 11 569 10 949 34 373 33 212 Oberlandesgerichte 544 549 1 927 1 981 Verfahrenseingänge in Strafsachen OLG-Bezirk Braunschweig Celle Jahr 2013 2014 2013 2014 Amtsgerichte 9 946 9 638 29 896 28 149 Landgerichte I. Instanz 199 213 624 615 Landgerichte Berufungsinstanz 574 583 2 020 1 946 Oberlandesgerichte I. Instanz 0 0 0 0 Oberlandesgerichte Revisionsinstanz 81 84 238 289 Verfahrenseingänge in Bußgeldsachen OLG-Bezirk Braunschweig Celle Jahr 2013 2014 2013 2014 Amtsgerichte 6 292 5 895 15 603 16 931 Oberlandesgerichte 244 224 589 619 Verfahrenseingänge in Zivilsachen OLG-Bezirk Braunschweig Celle Jahr 2013 2014 2013 2014 Amtsgerichte 15 492 15 321 51 825 52 116 Landgerichte I. Instanz 8 927 4 181 13 970 13 277 Landgerichte Berufungsinstanz 730 752 2 912 2 932 Oberlandesgerichte 620 585 2 626 2 498 Zu 3: Das Justizministerium hat das Programm „eJuNi - elektronische Justiz Niedersachsen“ aufgesetzt, um die zeit- und sachgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechts- verkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) sicherzustellen. Danach sollen die niedersächsischen Gerichte ab dem 1. Januar 2018 elektronische Schriftsätze von Verfahrens- beteiligten entgegennehmen. Das Gesetz verpflichtet zwar nicht zur Führung elektronischer Akten, unterstellt aber deren Existenz und Funktionsfähigkeit. Die Einbindung elektronischer Kommunika- tion in durchgängig elektronische Geschäftsprozesse stellt eine besondere technische und organi- satorische Herausforderung dar. Um die verschiedenen, für den Einsatz ab dem 1. Januar 2018 vorgesehenen Soft- und Hardwareprodukte in durchgehend elektronischen Abläufen von Praktikern erproben zu können, ist aus jedem Oberlandesgerichtsbezirk jeweils ein Landgericht als so be- zeichnetes eJustice-Testgericht benannt worden. Dort sollen am Beispiel der Zivilsachen Anpas- sungsbedarfe an den sich noch in der Entwicklung befindlichen Softwareprodukten, an den Ge- schäftsprozessen sowie an der Arbeitsplatzausstattung identifiziert werden. Dazu besteht folgen- der, vom tatsächlichen Projektfortschritt abhängiger Zeitplan: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 4 1. September 2015: Landgericht Oldenburg, 1. März 2016: Landgericht Hannover, 1. Juni 2016: Landgericht Göttingen. Die Entscheidung über eine eventuelle rechtsverbindliche Zulassung des (fakultativen) elektroni- schen Rechtsverkehrs an den eJustice-Testgerichten und die weitere Praxiseinführung soll im Jahr 2016 auf Basis der dann vorliegenden Erfahrungen getroffen werden. Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits in mehreren Bereichen eröffnet worden. Das betrifft im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit das zentrale Mahngericht sowie die Insolvenz- und Regis- terabteilungen der Amtsgerichte und im Bereich der Fachgerichtsbarkeit flächendeckend die Ver- waltungs- und Arbeitsgerichte. Die einzelnen Gerichte ergeben sich aus der Anlage zu § 1 der Nie- dersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. GVBl. 2011, S. 367, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.10.2014, Nds. GVBl. S. 284). In diesem Jahr wird die Sozialgerichtsbarkeit hinzukommen. Das Landessozialgericht und das Sozialgericht Braunschweig werden den elektronischen Rechtsverkehr zum 1. Mai und die übrigen Sozialgerich- te zum 1. November eröffnen. Die Finanzgerichtsbarkeit wird spätestens im Jahr 2016 folgen. Zu 4: Siehe Vorbemerkungen. Das Oberlandesgericht Oldenburg bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheitsmanagements bereits seit dem Jahr 2007 Unterstützung durch Supervisions- und Be- ratungsangebote einer Diplom-Pädagogin an. Anfang 2012 wurde bei dem Oberlandesgericht Oldenburg ein Referat für „Gesundheitsmanagement und Soziales“ eingerichtet. Die Arbeit dieses Referats orientiert sich an den seit Jahren vorhandenen Landeskonzepten und Leitfäden zum Gesundheitsmanagement im Rahmen der Verwaltungsreform des Landes Nieder- sachsen. Grundlage ist eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im Oberlandesge- richtsbezirk Oldenburg, in der die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Referats beschrieben sind. Die gegenwärtigen Arbeitsschwerpunkte sind das Gesundheitsmanagement und der Arbeitsschutz, die Gesundheitsförderung und die Gesundheitsbildung, die psychosoziale Beratung und die Supervisi- on sowie die Krisenintervention. Das Referat verfolgt einen interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz durch die Verzahnung von psychosozialer Beratung und Supervision sowie betrieblicher Gesundheitsförderung und Gesund- heitsmanagement. Zu 5: Die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Referats Gesundheit und Soziales wurden zunächst den Land- und Amtsgerichten des Bezirks und der Abteilung Ambulanter Justizsozialdienst Niedersach- sen des Oberlandesgerichts Oldenburg sowie in der Steuerungsgruppe „Gesundheitsmanagement“ des Niedersächsischen Justizministeriums vorgestellt. Darüber hinaus hat das Referat bei dem Verwaltungsgericht, dem Sozialgericht und dem Arbeitsgericht Oldenburg (2013), und bei dem Amtsgericht Lüneburg (2014) über seine Arbeit berichtet. Zu 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Durch die Bekanntgabe der Aufgaben und der Arbeitsweise des Referats sind zunehmende Koope- rationen zu den Fragen des Gesundheitsmanagements zwischen den verschiedenen Justizinstituti- onen in Niedersachsen entstanden. Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 5 Zu 7: Die den Mittelbehörden und der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege im vergangenen Jahr (2014) für das Gesundheitsmanagement zugewiesenen Haushaltsmittel verteilen sich wie folgt: Oberlandesgericht Braunschweig 2 500 Euro Oberlandesgericht Celle 4 850 Euro Oberlandesgericht Oldenburg 4 000 Euro Generalstaatsanwaltschaft Celle 1 500 Euro Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 1 000 Euro Landessozialgericht 2 000 Euro Nds. Oberverwaltungsgericht 1 000 Euro Landesarbeitsgericht 1 000 Euro Nds. Finanzgericht 500 Euro Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege 600 Euro Summe: 18 950 Euro Zu 8: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 7. Zu 9: Siehe Vorbemerkungen. In Umsetzung des Allgemeinen Konzepts zum Gesundheitsmanagement in der niedersächsischen Justiz werden bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften vielfältige Maßnah- men des Gesundheitsmanagements entsprechend den jeweiligen örtlichen Erfordernissen und Nachfragen umgesetzt. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle ist das Gesundheitsmanagement beispielsweise eng mit der Organisationsentwicklung verzahnt. Diese Konzeption, die systematische und individuelle Un- terstützungsangebote verbindet, trägt dazu bei, dass die Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganzheitlich verbessert und keine punktuelle Fixierung auf Einzelaspekte des berufli- chen Alltags vorgenommen wird. Durch Analyse der Strukturen und Abläufe in Gerichten und Abtei- lungen werden Maßnahmen entwickelt, die krankheitsbedingten Ausfällen, Fluktuation und vorzeiti- gem Leistungsabbau vorbeugen, wodurch Arbeitsmotivation und Arbeitsproduktivität steigen. Die niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit hat in Anlehnung an das allgemeine Gesundheitsma- nagementkonzept im Jahr 2013 ein Handlungskonzept für die Arbeitsgerichtsbarkeit erarbeitet. Dieses Handlungskonzept enthält die Ziele und wesentlichen Handlungsfelder des Gesundheits- managements sowie konkrete Vorgehensweisen anhand der Beispiele „GesundheitsmanagementZirkel “ und „Arbeitsbewältigungscoaching“ sowie Informationen zu Ansprechpartnern, Finanzierung und Berichtspflichten. Im niedersächsischen Justizvollzug ist im Jahr 2009 ein Konzept zum „Anstaltsspezifischen Gesundheitsmanagement “ eingeführt worden. Gegenwärtig setzen zehn von 13 Justizvollzugseinrich- tungen dieses Konzept um. Die auf der Grundlage des „Allgemeinen Konzeptes zum Gesundheitsmanagement bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften“ durch die jeweiligen Gerichte und Staatsanwalt- schaften ergriffenen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements unterliegen einer kontinuierlichen Evaluierung durch das Justizministerium. Zu 10: Siehe Vorbemerkungen und Antwort zu Frage 7. Die Kosten für das Gesundheitsmanagement der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen werden im Rahmen der Personalentwicklung durch Fortbildungsmittel aus dem Kapitel 11 05 Ti- tel 525 11 getragen. Daneben bieten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Gesund- heit und Beratung des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzugs für die Justizvoll- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 6 zugseinrichtungen spezifische Beratungsangebote an. Eine direkte finanzielle Unterstützung durch Zuweisung von Haushaltsmitteln erfolgt nicht. Zu 11: Es wird auf die Nummern 1 bis 7 in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marco Genthe (FDP) vom 17. Dezember 2014 (Drs. 17/2644) verwiesen. Die Antwort der Landes- regierung ist mit folgenden Ergänzungen noch aktuell: Zu Nummer 1: Die Befragung zur Evaluation des Aus- und Fortbildungskonzepts läuft bereits. Zu Nummer 2: Die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sicherheitsfragen sind bereits benannt worden. Für Ende März ist eine Auftaktveranstaltung in Hannover anberaumt, in der das Konzept für die Implementierung erarbeitet werden wird. Zu Nummer 6.: Die im Haushaltsplan 2015 vorgesehene Personalverstärkung von 20 VZE für den Justizwacht- meisterdienst ist zwischenzeitlich im Einzelplan 11 des Haushaltsplans für 2015 eingestellt worden. Zu 12: Im Jahr 2013 gab es an niedersächsischen Gerichten ausweislich der dem Justizministerium aus dem Geschäftsbereich vorliegenden Berichte am Landgericht Aurich einen Angriff auf Justizbe- dienstete, außerdem an den Amtsgerichten Celle, Hannover und Varel sowie am Fachgerichtszent- rum Osnabrück jeweils einen sonstigen gewalttätigen Vorfall, am Verwaltungsgericht Lüneburg zwei sonstige gewalttätige Vorfälle. Im Jahr 2014 gab es danach an den Amtsgerichten Hannover und Salzgitter, am Landgericht Aurich sowie am Sozialgericht Hannover jeweils einen Angriff auf Justizbedienstete; an den Amtsgerichten Hannover, Helmstedt, Jever, Osnabrück, Peine und Wes- terstede und sowie an den Landgerichten Braunschweig und Hildesheim gab es danach jeweils ei- nen sonstigen gewalttätigen Vorfall. Wegen der Einzelheiten wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen. Übersicht über die dem Niedersächsischen Justizministerium gemeldeten Angriffe gegen Justizbe- dienstete und sonstige gewalttätige Vorfälle an den niedersächsischen Gerichten in den Jahren 2013 und 2014 in chronologischer Reihenfolge Kalenderjahr 2013: Ort Art des Vorfalls Folgen Amtsgericht Hannover Körperliche Auseinandersetzung zwischen gegnerischen Parteien und deren Familien während einer Gerichtsverhandlung . - Verwaltungsgericht Lüneburg Selbstverletzung eines ausländischen Staatsbürgers mittels Rasierklinge. Ärztliche Behandlung der Wunde, Einweisung in psychiatrische Klinik. Amtsgericht Celle Störung einer Gerichtsverhandlung durch Zuschauer, anschließende Sachbeschädigung. Sachschaden Fachgerichtszentrum Osnabrück Ein Bürger randaliert vor dem Gerichtsgebäude . - Verwaltungsgericht Lüneburg Androhung eines Suizidversuchs eines ausländischen Staatsbürgers vor dem Gerichtsgebäude. Zuführung in die psychiatrische Klinik. Amtsgericht Varel Kindesmutter wird gegenüber den übrigen Prozessbeteiligten im Anschluss an eine Verhandlung wegen Sorgeund Umgangsrecht handgreiflich. - Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 7 Ort Art des Vorfalls Folgen Landgericht Aurich Ein gerade Verurteilter widersetzt sich der Verbringung in die Justizvollzugsanstalt und geht dabei aggressiv auf einen Justizvollzugsbeamten los. Daraufhin setzt ein Justizwachtmeister Pfefferspray ein. Der Verurteilte wird in der Justizvollzugsanstalt ärztlich behandelt . Kalenderjahr 2014: Ort Art des Vorfalls Folgen Amtsgericht Salzgitter Im Anschluss an einen Haftprüfungstermin unterbindet ein Justizwachtmeister aus Sicherheitsgründen körperliche Umarmungen des Gefangenen mit anwesenden Familienangehörigen . Der Justizwachtmeister wird daraufhin vom Gefangenen und dessen Familie verbal bedroht und auch körperlich attackiert. Der attackierte Justizwachtmeister erleidet Verletzungen (Prellungen, Abschürfungen, ein leichtes Schädel-HirnTrauma , eine Schulterverletzung ), die zu einer Dienstunfähigkeit von insgesamt fünf Wochen führt. Amtsgericht Jever Körperliche Auseinandersetzung zwischen gegnerischen Parteien während einer Verhandlungspause vor Gerichtsgebäude . Ein Beteiligter erleidet eine Kopfverletzung. Landgericht Hildesheim Tumulte im Rahmen einer Urteilsverkündung , die sich zu körperlichen Auseinandersetzungen vor dem Sitzungssaal ausweiten. - Landgericht Aurich Während einer Verhandlungspause leistet ein Angeklagter durch plötzliches und kräftiges Ziehen an den Handschellen körperlichen Widerstand . Der Angeklagte sowie der mitgefesselte Justizwachtmeister erleiden Rötungen und Druckstellen am Unterarm . Am Unterarm des weiterhin gefesselten Angeklagten wird ein Verband angelegt. Amtsgericht Peine Ein jugendlicher Gefangener randaliert in der Vorführzelle und reißt oder tritt dabei das Waschbecken aus der Verankerung . Geringer Sachschaden. Amtsgericht Westerstede Randalieren nach Gespräch mit der zuständigen Familienrichterin im Flur. Sachschäden Amtsgericht Hannover Der Gefangene randaliert in der Vorführzelle und verletzt sich dabei selbst. Verletzter Gefangener. Amtsgericht Helmstedt Körperliche Auseinandersetzung zwischen Besuchern einer Gerichtsverhandlung vor dem Saal. Verletzte Beteiligte. Landgericht Osnabrück Unbekannte zünden einen Sprengkörper vor dem Nachtbriefkasten. Sachschaden. Amtsgericht Braunschweig Nach der Urteilsverkündigung fügt sich der Verurteilte noch im Gerichtssaal mittels Klinge eines Einwegrasierers Schnittwunden an seinem Hals und linken Unterarm zu. Keine lebensbedrohlichen Verletzungen nach Aussage des behandelnden Arztes. Amtsgericht Hannover Ein Gefangener randaliert in der Vorführzelle . Fünf Justizwachtmeister überwältigen ihn. Ein verletzter Justizwachtmeister (Schürfwunde durch Glassplitter, Sachschäden. Sozialgericht Hannover Ein Bürger möchte zur Rechtsantragsstelle und weigert sich, nach Betreten des Gebäudes sich der anlassunab- Zwei leicht verletzte Justizwachtmeister (Prellungen, Abschürfungen ). Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3264 8 Ort Art des Vorfalls Folgen hängigen Einlasskontrolle zu unterziehen . Die Lage eskaliert. Die Justizwachtmeister legen dem Bürger schließlich Handschellen an und übergeben ihn an die herbeigerufene Polizei . Zu 13: Jeder einzelne Vorfall wird im Rahmen der bestehenden Sicherheitskonzeption analysiert und da- raufhin überprüft, ob hieraus Handlungsbedarfe abgeleitet werden können. Mögliche und notwendi- ge Konsequenzen, die sich aus der Analyse einzelner Vorfälle ergeben, finden so Eingang in die bestehende Sicherheitskonzeption. Zu 14: Justizministerin Niewisch-Lennartz hat das Sicherheitskonzept 2014 nach umfangreicher Beteili- gung des Geschäftsbereichs sowie der Richter- und Personalvertretungen erst vor wenigen Mona- ten in Kraft gesetzt. Aktuell sind deshalb keine Änderungen des gerade in Kraft gesetzten Konzepts vorgesehen. Die Sicherheitssituation in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsein- richten wird aber sowohl im nachgeordneten Geschäftsbereich als auch im Justizministerium fort- während analysiert. Neu gewonnene Erkenntnisse und etwa hieraus resultierender Handlungsbe- darf können so zeitnah in die Konzeption aufgenommen werden. In Vertretung Wolfgang Scheibel (Ausgegeben am 02.04.2015) Drucksache 17/3264 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3011 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann und Ansgar Bernhard Focke (CDU), eingegangen am 24.02.2015 Hört die Justizministerin auf den scheidenden Oldenburger Oberlandesgerichtspräsidenten? Antwort der Landesregierung