Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2848 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 28.01.2015 Sprachförderung an Schulen in Niedersachsen Sprache ist der Schlüssel, um sich in einem fremden Land zurechtzufinden. Das gilt auch für Flüchtlinge, die in den letzten Monaten zahlreich auch nach Niedersachsen gekommen sind. Viele der Kinder, die nach Niedersachsen kommen, sind schulpflichtig, sprechen aber nur sehr wenig oder gar kein Deutsch. In den Beratungen zum Haushalt 2014 hat die rot-grüne Landtagsmehrheit den CDU-Antrag zur verstärkten Sprachförderung für Schulkinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen abge- lehnt. Die CDU-Fraktion hatte vorgeschlagen, zusätzlich 4 Millionen Euro für Sprachlernklassen, Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ sowie Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkennt- nisse bereitzustellen. Damit hätten ab dem 01.01.2015 landesweit zusätzlich 80 Vollzeitlehrerein- heiten zur Verfügung gestanden. Rot-Grün hat für den gleichen Zweck ein Achtel der Summe, also 500 000 Euro, zur Verfügung gestellt. Am 22.01.2015 hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt im Landtag erklärt: „Wir sind uns be- wusst, dass die Anzahl der Flüchtlinge und Arbeitsmigrantinnen und -migranten auch in diesem und in den kommenden Jahren voraussichtlich weiterhin hoch bleibt oder sogar noch steigen wird.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass deutsche Sprachkenntnisse das wichtigste Mittel zur Integration und Orientierung für Menschen sind, die als Zuwanderer oder Flüchtlinge nach Niedersachsen kommen? 2. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die aus dem Ausland nach Niedersachsen gekommen sind, seit Januar 2013 entwickelt? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen derzeit an den verschiedenen Maßnahmen zur Sprachförderung in Schulen teil, und wie hoch war die jeweilige Zahl vor einem Jahr und vor zwei Jahren (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln: Sprachlernklassen, Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ sowie Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Her- kunftssprache, übrige Maßnahmen)? 4. Welche Ressourcen (in Euro und Lehrerstunden) stehen für die verschiedenen Maßnahmen zur Sprachförderung im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung, und aus welchen Haushaltstiteln werden diese jeweils finanziert? 5. Ist die Landesregierung angesichts der steigenden Anzahl von Flüchtlingen der Ansicht, dass die für 2015 im Landeshaushalt bereitstehenden Mittel für die Sprachförderung an Schulen ausreichen werden? 6. Mit welcher Steigerung der Anzahl schulpflichtiger Kinder nicht deutscher Herkunftssprache mit Bedarf an Sprachförderung rechnet die Landesregierung bis Ende 2015 und bis Ende 2016? 7. Welche Vorsorge hat die Landesregierung für die unter 6. genannte Entwicklung getroffen a) in Bezug auf die Quantität der Angebote, also im Landeshaushalt, und b) in Bezug auf die Qualität der Angebote, insbesondere im Bereich der Lehrerfortbildung? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 2 8. Wie viele Sprachlernklassen könnten 2015 mit zusätzlich 4 Millionen Euro an niedersächsi- schen Schulen eingerichtet werden? 9. Nach welchen Kriterien werden die von der Kultusministerin angekündigten 240 zusätzlichen Sprachlernklassen auf die Schulen im Land verteilt? 10. Wie viele und welche Schulen in Niedersachsen wurden im 1. Schulhalbjahr 2014/2015 von mehr als zehn Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache besucht, die we- gen eines hohen Unterstützungsbedarfs in der deutschen Sprache dem Unterricht in der Re- gelklasse noch nicht folgen können? 11. An welchen niedersächsischen Schulen gibt es bereits Sprachlernklassen? 12. An welchen niedersächsischen Schulen plant die Landesregierung für das Jahr 2015 die Ein- richtung zusätzlicher Sprachlernklassen? 13. An welchen der in der Antwort auf Frage 10 genannten Schulen ist keine Einrichtung einer Sprachlernklasse geplant? 14. An welchen Standorten hat die Landesregierung innerhalb der vergangenen zwölf Monate dem Wunsch von Schulen bzw. Kommunen nicht entsprochen, eine Sprachlernklasse einzu- richten? 15. Welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachförderung für Schulkinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen plant die Landesregierung für 2015? 16. Stehen für die geplanten Maßnahmen zur verstärkten Sprachförderung für Schulkinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung? Wenn nein, wie beabsichtigt die Landesregierung, Abhilfe zu schaffen? 17. Wie berät die Landesregierung Schulen bei der Einrichtung von Sprachlernklassen und bei der Aufnahme weiterer Sprachfördermaßnahmen? 18. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung ergriffen, um die Eltern von schulpflichtigen Flüchtlingskindern einzubinden? (An die Staatskanzlei übersandt am 04.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 31.03.2015 - 01-0 420/5-2848 - Zu 1: Ja. Zu 2: Es existieren keine Erhebungen, die sich explizit auf die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter beziehen, die aus dem Ausland nach Niedersachsen gekommen sind. Erfasst sind lediglich Kinder der Altersgruppe 6 bis 15, die sich in der Landesaufnahmebehörde Nieder- sachsen befunden haben und für die ein Asylerstantrag oder ein Folgeantrag gestellt wurde. Dies traf im Jahr 2013 auf insgesamt 1 363, im Jahr 2014 auf 2 678 und im Jahr 2015 (bis zum 19.03.2015) bereits auf 980 Kinder und Jugendliche zu. Auch wenn Personen, für die beispielswei- se eine Duldung erteilt wurde, die über das humanitäre Aufnahmeprogramm oder aber als Arbeits- migrantinnen und Arbeitsmigranten eingereist sind, in dieser Statistik nicht erfasst werden, so ist dennoch eine Entwicklung der Zugangszahlen erkennbar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 3 Zu 3: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die seit dem Schuljahr 2012/2013 an öffentlichen allge- meinbildenden Schulen an verschiedenen Maßnahmen zur Sprachförderung, aber auch sonstigen Fördermaßnahmen teilgenommen haben, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl von Schülerinnen und Schülern in Stichtag 1 2 3 4 5 14.09.2012 639 16.746 12.725 17.080 38.057 22.08.2013 763 16.022 13.138 16.447 35.508 22.09.2014 1.717 14.076 12.265 14.961 34.948 Legende: 1: Sprachlernklassen (Nr. 3.2 des RdErl. vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“); 2: Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ (Nr. 3.3 des vorgenannten RdErl.); 3: Förderunterricht (Nr. 3.4 des vorgenannten RdErl.); 4: Fördermaßnahmen nach Sprachförderkonzept (Nr. 3.5 des vorgenannten RdErl.); 5: sonstige Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept - betrifft nicht ausschließlich Sprach- förderung. Zu 4 und 5: Nach dem Erlass des Kultusministeriums „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 07.07.2011, zuletzt geändert durch Erlass vom 05.05.2014, erhalten Schulen von den Schulbehörden für besondere Fördermaßnahmen im Rahmen eines durch Erlass bestimmten Kontingents zusätzliche Lehrerstunden, sofern hierfür nicht gemäß Nr. 3.6 eine zusätzliche Klasse gebildet worden ist, genügend Lehrerstunden zur Verfügung stehen und die Fördermaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt werden. Das Kontingent setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 1. Sprachlernklassen, 2. A-Klassen 1 (zusätzliche Klasse gemäß Nr. 3.6 des o. g. Erlasses), 3. Zusatzbedarf 071: – Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“, – Förderunterricht, – Fördermaßnahmen auf der Grundlage besonderer Sprachförderkonzepte, – sonstige Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept, 4. Zusatzbedarf 076: Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Das o. g. Kontingent umfasst insgesamt 36 910 Lehrer-Soll-Stunden. Bei Zugrundelegung der Voll- kostenrechnung werden hierfür Haushaltsmittel in Höhe von rund 112 Millionen Euro für die vorge- nannten Fördermaßnahmen bereitgestellt. Eine Darstellung der ausschließlich für Sprachförder- maßnahmen vorgesehenen Haushaltsmittel ist bislang nicht möglich. Die Bezüge und Entgelte der Lehrkräfte werden aus den Haushaltstiteln des Personalkostenbud- gets (PKB) der Kapitel 07 10 bis 07 18, Titel 422 11, 428 11 und 428 27 gebucht. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 100 000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2015 bei Kapitel 07 10 Titel 427 21 - nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte - zur Verfügung. Angesichts der gestiegenen Zuwanderungszahlen wurden für die Sprachförderung an berufsbil- denden Schulen vom Kultusministerium seit Ende 2014 zusätzlich 13 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Für 13 Vollzeitlehrereinheiten sind bei Vollkostenrechnung und ganzjähriger Vollzeitbeset- zung rund 1 Million Euro zu veranschlagen. Zusätzlich wurden vom Gesetzgeber 0,4 Millionen Euro 1 „Schulen mit einem Anteil von mindestens 40 % in einem Schuljahrgang an a) Schülerinnen und Schülern aus zugewanderten Familien mit Defiziten in der deutschen Sprache b) Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten kann auf Antrag die Bildung einer zusätzlichen Klasse je Schuljahrgang in Abweichung von der Schülerhöchstzahl und den übrigen Bestimmungen zur Klassenbildung durch die Schulbehörde genehmigt werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 4 für Sprachunterricht an berufsbildenden Schulen im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt. Die Bezüge und Entgelte der Lehrkräfte werden aus Kapitel 07 20 Titel 422 11 sowie 428 11 veraus- gabt. Vor dem Hintergrund der andauernden Flüchtlings- und Zuwanderungsströme ist hier von einem anhaltenden hohen oder gar steigenden Bedarf an Sprachfördermaßnahmen auszugehen. Zu 6: Hierzu können angesichts der nicht planbaren Entwicklung der Zuwanderungszahlen derzeit keine seriösen Zahlen genannt werden. Zu 7 a: Die Landesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, die vorhandenen und bereits zusätzlich zur Ver- fügung gestellten Ressourcen bedarfs- und zielgerichtet einzusetzen. Die im Kultusministerium ein- gerichtete Arbeitsgruppe „Sprachfördermaßnahmen“, in der auch die Niedersächsische Landes- schulbehörde (NLSchB) vertreten ist, befasst sich derzeit intensiv mit der Frage, wie der Ressour- ceneinsatz noch optimiert werden kann. Die Mittel für Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache wurden für 2015 um 180 000 Euro aufgestockt. Zu 7 b: Die Landesregierung hat hierzu verschiedene Initiativen ergriffen: – Einrichtung einer Stelle im Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung zur Erstellung eines Fortbildungskonzepts Sprachbildung für Niedersachsen. Die beste- henden Angebote sollen optimal aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls aufgestockt wer- den, um dauerhaft dem steigenden Fortbildungsbedarf entsprechen zu können. – Bildung einer Kommission zur Erarbeitung eines Kerncurriculums für Sprachlernklassen. – Teilnahme am Projekt „Umbrüche gestalten“ mit dem Ziel der Implementierung der Themen Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache als verpflichtende Module jedes Lehramtsstu- diums, sodass alle angehenden Lehrkräfte von vornherein besser auf die sich in diesem Zu- sammenhang stellenden Anforderungen vorbereitet sind. Zugleich wird der Grundaussage des Erlasses vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ Rechnung getragen, wonach Sprachbildung Aufga- be eines jeden Unterrichtsfachs sein muss. Die Fortbildungsangebote sind eng verzahnt mit den bestehenden Beratungs-und Unterstützungsangeboten der Fachberatungen Interkulturelle Bildung und der DaZNet-Zentren, damit sie auch im Schulentwicklungsprozess der Schulen wirksam werden können. – Änderung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. Master -VO) und damit Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ergänzung der Studi- eninhalte um den vorgenannten Themenkomplex. Zu 8: Mit 4 Millionen Euro könnten bei Zugrundelegung des Durchschnittsbetrages für eine Lehrerstelle im Eingangsamt in Vollkostenrechnung (79 083 Euro/Planstelle für Beamte) rund 50,58 Vollzeitleh- rereinheiten (VZLE) zur Verfügung gestellt werden. Diese 50,58 VZLE werden mit einem durch- schnittlichen Stundensatz von 26,0 Std. multipliziert. Danach würden 1 315 Stunden für Sprach- lernklassen bereitgestellt werden können. a) Der Unterricht an Grundschulen in den Schuljahrgängen 1 bis 4 umfasst 23 Wochenstunden. Würden die gesamten 1 315 Stunden in den Bereich der Grundschulen gegeben werden, könn- ten rund 57 zusätzliche Sprachlernklassen entstehen. b) In den Schuljahrgängen 5 bis 10 umfasst der Unterricht 30 Wochenstunden. Würden die ge- samten 1 315 Stunden in den Bereich des Sekundarbereichs I gegeben werden, könnten rund 44 zusätzliche Sprachlernklassen ausgestattet werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 5 Zu 9: Die NLSchB richtet Sprachlernklassen auf der Grundlage der in dem Erlass vom 01.07.2014 „För- derung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunfts- sprache“ festgelegten Kriterien ein. Maßgeblich sind demnach die Bedarfslage unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstschülerzahl, die notwendige fachliche Kompetenz auf Seiten der Schule und die zur Verfügung stehenden Ressourcen. In diesem Zusammenhang werden auch die Auslastung der Sprachlernklassen an benachbarten Schulen betrachtet und Möglichkeiten der Ko- operation geprüft. Zudem müssen geeignete Räumlichkeiten vonseiten des Schulträgers zur Verfü- gung gestellt werden können. Zu 10: In der Erhebung zur Unterrichtsversorgung werden keine Angaben zu Schülerinnen und Schülern erfasst, die aufgrund eines hohen Unterstützungsbedarfes im Bereich der deutschen Sprache dem Unterricht in der Regelklasse nicht folgen können. Erfasst werden hingegen die Schülerinnen und Schüler, die eine Sprachlernklasse besuchen oder an Fördermaßnahmen teilnehmen. Hierzu wird auf die Antwort zu 3 verwiesen. Zu 11: An folgenden öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen werden Sprachlernklassen bzw. BVJ Sprachförderklassen vorgehalten: a) Anzahl der gemeldeten Sprachlernklassen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum 2. Schulhalbjahr 2014/2015 nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Schulen Landkreis/ kreisfreie Stadt Schule Ort Anzahl Sprach- lernklassen Braunschweig GS Lamme Braunschweig 1 Braunschweig GS Altmühlstraße Braunschweig 1 Braunschweig GS Ilmenaustraße Braunschweig 1 Braunschweig GS Isoldestraße Braunschweig 1 Braunschweig GS Diesterwegstraße Braunschweig 1 Braunschweig HS Sophienstraße Braunschweig 2 Braunschweig HS Heidberg Braunschweig 2 Braunschweig RS Sidonienstraße Braunschweig 2 Salzgitter GS Am Fredenberg Salzgitter 1 Salzgitter GS Am Ziesberg Salzgitter 1 Salzgitter HS am Fredenberg Salzgitter 1 Salzgitter HS an der Klunkau Salzgitter 1 Salzgitter GY am Fredenberg Salzgitter 1 Wolfsburg GS Detmerode Wolfsburg 1 Wolfsburg GS Regenbogenschule Wolfsburg 1 Wolfsburg OBS Wolfsburg Wolfsburg 4 Wolfsburg HS Fallersleben Wolfsburg 2 Wolfsburg IGS Leonardo da Vinci Wolfsburg 2 Gifhorn GS Adam Riese Gifhorn 1 Gifhorn GHS Freiherr vom Stein Gifhorn 2 Gifhorn GS Meinersen Meinersen 1 Gifhorn HS Meinersen Meinersen 1 Gifhorn GY Europaschule Humboldt Gifhorn 1 Göttingen GS Brüder Grimm Göttingen 1 Göttingen GS Egelsbergschule Göttingen 2 Göttingen GS Erich Kästner Göttingen 1 Göttingen GS Astrid-Lindgren Göttingen 1 Göttingen GS Hagenberg Göttingen 2 Göttingen HS Käthe Kollwitz Göttingen 2 Göttingen HS Heinrich Heine Göttingen 2 Göttingen RS Voigt Göttingen 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 6 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schule Ort Anzahl Sprach- lernklassen Göttingen GY Felix Klein Göttingen 1 Göttingen GY Otto Hahn Göttingen 1 Goslar OBS an der Deilich Bad Harzburg 1 Helmstedt GS Pestalozzistraße Helmstedt 1 Helmstedt GS an der Driebe Königslutter 1 Helmstedt GS Schöningen Schöningen 1 Helmstedt HS Helmstedt Helmstedt 2 Helmstedt HS Schöningen Schöningen 1 Northeim GS Uslar Uslar 1 Northeim GS Kreiensen Einbeck 1 Northeim GS Geschwister Scholl Einbeck 1 Northeim OBS Auetal Altes Amt Kalefeld 1 Northeim RS Northeim Northeim 1 Osterode/Harz GS an der Sieber Hattorf 1 Osterode/Harz GS Am Jacobitor Osterode 1 Osterode/Harz GS Bad Sachsa Bad Sachsa 1 Osterode/Harz HS Neustädter Osterode 1 Osterode/Harz OBS Herzberg am Harz Herzberg 1 Peine GS Hinrich Wilhelm Kopf Peine 1 Peine GS Eichendorff Peine 1 Peine HRS Bodenstedt/Willhelm Peine 2 Peine GHS Groß Ilsede Ilsede 1 Wolfenbüttel GS Karlstraße Wolfenbüttel 1 Wolfenbüttel GS am Geitelplatz Wolfenbüttel 1 Wolfenbüttel HS Erich-Kästner Wolfenbüttel 2 Wolfenbüttel HRS Remlingen Remlingen 1 Hannover (Stadt) GS Fichte Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Goetheplatz Hannover 1 Hannover (Stadt) GS am Lindener Markt Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Wendlandstraße Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Pestalozzi Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Alemannstraße Hannover 1 Hannover (Stadt) HRS Bertha-von-Suttner Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Am Stöckener Bach Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Mühlenberg Hannover 1 Hannover (Stadt) HS Peter-Ustinov Hannover 1 Hannover (Stadt) GS Wilhelm Busch Hannover 1 Hannover (Stadt) HS Ada Lessing Hannover 1 Hannover (Stadt) HS Pestalozzi Hannover 1 Hannover (Stadt) RS Johannes Kepler Hannover 1 Hannover (Stadt) GY Herschelschule Hannover 1 Hannover (Stadt) IGS Linden Hannover 2 Hannover (Stadt) IGS Mühlenberg Hannover 1 Hannover (Stadt) IGS Roderbruch Hannover 1 Hannover (Stadt) IGS Hannover-Stöcken Hannover 2 Hannover (Stadt) IGS Büssingweg Hannover 2 Hannover (Stadt) IGS Kronsberg Hannover 1 Diepholz OBS Rehden Rehden 1 Diepholz KGS Kirchweyhe Weyhe-Kirchweyhe 2 Hameln-Pyrmont GS Rohrsen Hameln 1 Hameln-Pyrmont GOBS Wilhelm - Raabe Hameln 2 Hameln-Pyrmont GHS Klüt Hameln 1 Hameln-Pyrmont RS Theodor Heuss Hameln 1 Hameln-Pyrmont GY Schiller Hameln 1 Hameln-Pyrmont KGS Bad Münder Bad Münder 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 7 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schule Ort Anzahl Sprach- lernklassen Hannover (Region) GS Regenbogenschule Seelze 1 Hannover (Region) GHRS Brinker Schule Langenhagen 1 Hannover (Region) GS Saturnring Garbsen 1 Hannover (Region) HS Nikolaus-Kopernikus Garbsen 1 Hannover (Region) HS Uetze Uetze 1 Hannover (Region) KGS Albert Einstein Laatzen 2 Hannover (Region) KGS Carl Friedrich Gauß Hemmingen 1 Hannover (Region) KGS Neustadt Neustadt 1 Hannover (Region) HRS Otto Hahn Wunstorf 1 Hannover (Region) GY Langenhagen Langenhagen 1 Hannover (Region) GY Georg Büchner Seelze 1 Hannover (Region) GY Großburgwedel Burgwedel 1 Hannover (Region) GY Johannes Kepler Garbsen 1 Hannover (Region) GY Lehrte Lehrte 1 Hannover (Region) IGS Garbsen Garbsen 1 Hannover (Region) IGS Springe Springe 1 Hannover (Region) KGS Sehnde Sehnde 1 Hannover (Region) KGS Barsinghausen Barsinghausen 1 Hannover (Region) KGS Ronnenberg Ronnenberg 1 Hannover (Region) KGS Ernst Reuter Pattensen 1 Hannover (Region) KGS Wennigsen Wennigsen 1 Hildesheim HS Geschwister Scholl Hildesheim 2 Hildesheim GY Scharnhorst Hildesheim 1 Hildesheim IGS Oskar-Schindler Hildesheim 1 Holzminden HS Holzminden Holzminden 2 Nienburg/Weser GHS Nordertor Nienburg 1 Schaumburg OBS Bückeburg Bückeburg 1 Schaumburg OBS am Schloßpark Stadthagen 2 Schaumburg IGS Obernkirchen Obernkirchen 1 Celle GS Eugen Naumann Bergen 1 Celle GS Altstädter Celle 1 Celle GS Hehlentor Celle 1 Celle OBS Celle I Celle 3 Cuxhaven HS Bleickenschule Cuxhaven 1 Harburg (Winsen/Luhe) HS Neu Wulmstorf Neu Wulmstorf 1 Harburg (Winsen/Luhe) HS Tostedt Tostedt 1 Lüneburg GS Heiligengeistschule Lüneburg 1 Lüneburg OBS Lüneburg Lüneburg 1 Lüneburg OBS Stadtmitte Lüneburg 3 Lüneburg IGS Embsen Embsen 1 Osterholz IGS Lilienthal Lilienthal 1 Osterholz IGS Osterholz-Scharmbeck Osterholz-Scharmbeck 1 Heidekreis OBS Bad Fallingbostel Bad Fallingbostel 1 Heidekreis KGS Schneverdingen Schneverdingen 1 Stade IGS Stade Stade 2 Stade IGS Buxtehude Buxtehude 1 Stade KGS Elbmarschen Drochtersen 2 Uelzen OBS Uelzen Uelzen 1 Uelzen KGS Fritz Reuter Bad Bevensen 1 Verden HS Achim Achim 2 Verden HS Klaus Stoertebeker Verden 1 Delmenhorst OBS Wilh.v.d.Heyde Delmenhorst 2 Delmenhorst HS Delmenhorst West Delmenhorst 1 Delmenhorst OBS Süd Delmenhorst 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 8 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schule Ort Anzahl Sprach- lernklassen Emden GS Grüner Weg Emden 2 Emden GS Cirksena Emden 1 Emden GS Westerburg Emden 1 Emden OBS Barenburgschule Emden 2 Emden OBS Am Herrentor Emden 1 Oldenburg (Stadt) GS Haarentorschule Oldenburg 1 Oldenburg (Stadt) OBS Alexanderstraße Oldenburg 1 Oldenburg (Stadt) OBS Osternburg Oldenburg 1 Oldenburg (Stadt) OBS Eversten Oldenburg 2 Oldenburg (Stadt) GS Kreyenbrück Oldenburg 2 Osnabrück (Stadt) GS Pye Osnabrück 1 Osnabrück (Stadt) GS Eversburg Osnabrück 1 Osnabrück (Stadt) GS Waldschule Osnabrück 1 Osnabrück (Stadt) GS Widukindland Osnabrück 1 Osnabrück (Stadt) HRS Käthe Kollwitz Osnabrück 2 Osnabrück (Stadt) HS Innenstadt Osnabrück 2 Osnabrück (Stadt) RS Möser-Westerberg Osnabrück 1 Osnabrück (Stadt) RS E.-M.-Remarque Osnabrück 1 Osnabrück (Stadt) IGS Eversburg Osnabrück 1 Wilhelmshaven GS Rheinstraße Wilhelmshaven 1 Wilhelmshaven OBS Stadtmitte Wilhelmshaven 5 Ammerland (Westerstede ) GS Rostrup Bad Zwischenahn 2 Ammerland (Westerstede ) HS Bad Zwischenahn Bad Zwischenahn 2 Aurich GS Lamberti Aurich 1 Aurich GS Hage Hage 1 Aurich GS Im Spiet Norden I Norden 2 Aurich OBS Norden Norden 2 Aurich IGS Aurich-West Aurich 2 Cloppenburg GS Sankt-Andreas (kath.) Cloppenburg 1 Cloppenburg HS Barßel Barßel 1 Emsland OBS Esterwegen Esterwegen 1 Emsland GOBS Lathen Lathen 1 Emsland GS Sögel Sögel 1 Emsland OBS Werlte Werlte 1 Emsland HRS Friedensschule Lingen 1 Emsland OBS Papenburg Papenburg 1 Grafschaft Bentheim (Nordhorn) HRS Nordhorn-Mitte Nordhorn 1 Leer GS Ihrhove Westoverledingen 1 Leer HS Erich-Kästner Rhauderfehn 1 Leer HS Gutenbergschule Leer 1 Leer RS Friesenschule Leer 1 Oldenburg (Land) GS Wallschule Wildeshausen 1 Oldenburg (Land) HS Wildeshausen Wildeshausen 1 Oldenburg (Land) OBS Graf von Zeppelin Ahlhorn Großenkneten 1 Osnabrück (Land) GS Hesepe Bramsche 2 Osnabrück (Land) HS Bramsche Bramsche 2 Osnabrück (Land) RS Georgsmarienhütte Georgsmarienhütte 1 Osnabrück (Land) OBS Artland Quakenbrück 1 Summe 238 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 9 b) Anzahl der gemeldeten Klassen im Berufsvorbereitungsjahr - Sprachförderklassen an öffentli- chen berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15.11.2014 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schule Ort Anzahl Sprachför- derklassen Gifhorn BBS Gifhorn II Gifhorn 1 Göttingen BBS Göttingen II Göttingen 1 Osterode/Harz BBS Osterode II Osterode am Harz 1 Peine BBS Peine Peine 1 Hannover (Region) BBS Anna-Siemsen Hannover 3 Hannover (Region) BBS Hannover 6 Hannover 10 Diepholz BBS Diepholz Diepholz 1 Diepholz BBS Syke Syke 1 Hameln-Pyrmont BBS Hameln - Agrarw.- Hameln 2 Hildesheim BBS Walter-Gropius Hildesheim 4 Lüneburg BBS Lüneburg II Lüneburg 3 Heidekreis BBS Walsrode Walsrode 1 Stade BBS Stade III Stade 1 Osnabrück (Stadt) BBS am Westerberg Osnabrück 2 Cloppenburg BBS Clp. Museumsdorf Cloppenburg 1 Wesermarsch (Brake) BBS Wesermarsch Brake 3 Summe 36 Auf die Vorbemerkung der Landesregierung in der Drucksache 17/2826 wird hingewiesen. Zu 12: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnten konkrete Schulen lediglich von der Regionalabteilung Lüne- burg der NLSchB namentlich benannt werden. Hier ist die Einrichtung zusätzliche Sprachlernklas- sen für das Jahr 2015 an folgenden Schulen beabsichtigt: – OBS Visselhövede, – GS Klenkendorfer Mühle, – OBS Salzhausen, – OBS Meckelfeld, – GHS Meckelfeld, – OBS Winsen/Aller, – OBS Walsrode, – OBS Soltau. Über verschiedene Anträge in den übrigen Regionalabteilungen ist noch nicht abschließend ent- schieden worden. Zu 13: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Zu 14: Die Einrichtung von Sprachlernklassen erfolgt auf Grundlage der in dem Erlass vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Her- kunftssprache“ festgelegten Kriterien. Insofern wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 9. Sofern somit etwa keine den Vorgaben des Erlasses entsprechende Bedarfslage unter Berücksichtigung der Mindestschülerzahl gegeben ist, unterbleibt die Einrichtung einer Sprachlernklasse. Auch wer- den die Auslastung der Sprachlernklassen an benachbarten Schulen betrachtet und Möglichkeiten der Kooperation geprüft. An den folgenden Schulen wurde - aufgelistet nach den vier Regionalabteilungen der NLSchB - je eine Sprachlernklasse beantragt, aber nicht eingerichtet: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 10 a) Regionalabteilung Hannover Hannover Stadt – IGS Vahrenheide-Sahlkamp, – IGS List, – GY Helene-Lange, – GY Elsa-Brandström, – HRS Heisterberg, – GS Fuhsestraße, – GS Beuthener Straße, – GS Egestorff, – GS Fridtjof-Nansen, – GS Hägewiesen, – GS Kastanienhof, – GS Ahlem, – GS Tegelweg, – GS An der Feldbuschwende, – GS Hinrich-Wilhelm-Kopf. Hannover Region – HS Geschwister-Scholl, – HS Lehrte, – HS Konrad-Adenauer, – HS Uetze, – HRS Leineschule, – RS Robert-Koch, – GS Am Castrum, – GS Theodor-Heuss, – GS Albert-Schweitzer-Lehrte, – GS Ratsschule Garbsen, – OBS Laatzen. Nienburg – OBS Hoya, – GHS Landesbergen, – GS Liebenau, – GS Stolzenau. Diepholz – GS Am Lindhof Syke, – GS Mühlenkampschule, – OBS Bruchhausen-Vilsen. b) Regionalabteilung Osnabrück – GS Feldbreite. c) Regionalabteilung Lüneburg – HS Bremervörde. d) Regionalabteilung Braunschweig Bisher keine Ablehnungen. Zu 15: Die Landesregierung hat im Hinblick auf die Sprachfördermaßnahmen für neu zugewanderte Kin- der und Jugendliche bereits umfassende Maßnahmen initiiert, die 2015 weiterentwickelt werden. Mit dem RdErl. vom 01.07.2014 „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ wurden darüber hinaus gute rechtliche Grundlagen für Sprachfördermaßnahmen in Schulen geschaffen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter der Federführung des Kultusministeriums, die vor dem Hin- tergrund der Flüchtlingskonferenz eingerichtet worden ist, werden weiterführende Maßnahmen zur Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 11 Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnisse beraten. Hier liegt der Schwerpunkt auch auf einer besseren Koordination bzw. Ergänzung vorhandener Angebo- te des Landes, der Kommunen und weiterer außerschulischer Partner. Zu 16: Die Zusatzqualifikation der Lehrkräfte „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) und „Deutsch als Fremd- sprache“ (DaF) wird in der Erhebung zur Unterrichtsversorgung nicht ermittelt und kann daher sta- tistisch nicht dargestellt werden. Aufgrund der vermehrten Anzahl an Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die dem Regelunterricht in der deutschen Sprache nicht folgen können, wurden zum Einstellungstermin 08.09.2014 insgesamt 103 Lehrkräfte und zum Einstel- lungstermin 01.02.2015 insgesamt 45 Lehrkräfte mit der entsprechenden Zusatzqualifikation DaZ/DaF eingestellt. Auch für das kommende Einstellungsverfahren zum 31.08.2015 ist geplant, Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation DaZ/DaF einzustellen. Insgesamt geht die Landesregierung davon aus, dass durch die Zusatzqualifikation der neu einge- stellten Lehrkräfte einerseits und durch das erweiterte Fortbildungsangebot für die bereits an den Schulen Tätigen andererseits kurz- bzw. mittelfristig ausreichend qualifiziertes Personal für die Durchführung der Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung stehen wird. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 7 b. Zu 17: Die Beratung der Schulen erfolgt weit überwiegend durch die NLSchB, genauer gesagt durch die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten, die schulfachlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die Fachberaterinnen und Fachberater für Interkulturelle Bildung sowie die Fachberaterinnen und Fachberater für Unterrichtsqualitätsentwicklung. Des Weiteren stehen den Schulen unterstüt- zend die Lehrkräfte aus dem „Netzwerk niedersächsischer Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte (Migranetz)“ zur Seite. Darüber hinaus steht den Schulen ein Beratungsnetzwerk über das Projekt DaZNet zur Verfügung. Zu 18: Seitens der Landesregierung gibt es verschiedene Initiativen, die die Einbindung der Eltern von zu- gewanderten Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben: Im Rahmen des Integrationslotsenprogramms des MS werden Elternlotsen bzw. Bildungslotsen qualifiziert. Diese Personen, überwiegend mit eigener Migrationsgeschichte, tragen in ihren Regio- nen in unterschiedlicher Art und Weise dazu bei, zwischen Bildungseinrichtungen und Eltern als kulturelle Mittler zu Problemlösungen beizutragen. Darüber hinaus informieren, motivieren und er- mutigen sie zugewanderte Eltern, sich aktiv für die Bildungsbelange ihrer Kinder einzusetzen. Sie können auch den Bildungsinstitutionen Impulse und Anregungen geben, wie sie sich stärker als bisher den Belangen der zugewanderten Eltern öffnen und die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und verstärken können. Den Elternlotsen kommt hierbei eine Art Brücken- bzw. Vermittlungsfunkti- on zwischen den Eltern und den Institutionen zu. Nach wie vor besteht Handlungsbedarf darin, zu einem sinnvollen Einsatz dieser ehrenamtlich tätigen Lotsen beizutragen. Das Kultusministerium plant in diesem Zusammenhang eine Vernetzung der Lotsen insbesondere mit den Schulen, die Sprachlernklassen führen und an denen ein höherer Anteil von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beschult wird. Die Stärkung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaften stellt darüber hinaus eine Schwer- punktsetzung in der Fachberatung Interkulturelle Bildung und im Projekt DaZNet dar. Ein Teil der DaZNet-Netzwerkschulen arbeitet an innovativen Ansätzen partizipativer Elternkooperationen im Rahmen der Schulentwicklung und erarbeitet insbesondere Ansätze für bislang schwer erreichbare Zielgruppen. In einer didaktischen Werkstatt im DaZNet-Zentrum Hannover I wird derzeit in Koope- ration mit einer Migrantenorganisation ein Leitfaden für Schulen zur interkulturellen Elternkoopera- tion entwickelt, der anschließend landesweit zur Verfügung gestellt und in der Umsetzung erprobt werden soll. Darüber hinaus ist geplant, aus der Praxis hervorgehende gelingende Ansätze zu- sammenzufassen und über den Projektkontext hinaus bekannt zu machen. Ferner wird seit 2011 in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen/Migranten und Flücht- linge in Niedersachsen ein niedersächsisches Migrantenelternnetzwerk aufgebaut. Der große Vor- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3267 12 teil dieses Netzwerks ist darin zu sehen, dass mehr als 25 Migrantenorganisationen mitarbeiten. Die Arbeit ist einerseits darauf ausgerichtet, Eltern mit Migrationshintergrund in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung zu stärken und zu aktivieren, mit Bildungseinrichtungen zu kooperieren und in Gremien mitzuwirken. Auf der anderen Seite werden regionale Netzwerke geschaffen, die darauf abzielen, Migrantenorganisationen mit Akteuren von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Verwaltung zusammenzubringen, um gemeinsam Ansätze zur Zusammenarbeit und zur interkultu- rellen Öffnung zu entwickeln. Auch in der Zeit des Übergangs von der Schule in den Beruf üben Eltern einen großen Einfluss auf die Überlegungen ihrer Kinder zum angestrebten beruflichen Werdegang aus. Hier setzt das derzeit vom MS geförderte Projekt „Interkulturelle Elternmoderatorinnen und Elternmoderatoren zur Berufsorientierung (ELMO)“ an. Es befähigt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die selbst über ei- nen Migrationshintergrund verfügen, anderen Eltern mit Migrationshintergrund auf sogenannten El- terntreffs das deutsche Schulsystem oder mögliche Ausbildungswege für ihre Kinder auch in den jeweiligen Herkunftssprachen zu erklären. Derzeit erarbeitet das Kultusministerium eine Broschüre „Mein Kind kommt in die Schule“, die eine gute Informationsgrundlage über das niedersächsische Schulsystem und den Schulalltag darstellt und vom sprachlichen Niveau her so verfasst ist, dass die meisten Eltern einen Zugang zu ihr fin- den können. Es ist geplant, auch Übersetzungen in die an den Schulen am häufigsten vorkommen- den Herkunftssprachen vorzuhalten. Zusätzlich wird unter Einbindung von Migrantenelternorganisa- tionen an der Erstellung eines Handbuchs zur Elternarbeit an Schulen gearbeitet. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 09.04.2015) Drucksache 17/3267 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2848 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 28.01.2015 Sprachförderung an Schulen in Niedersachsen Antwort der Landesregierung