Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3268 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2961 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Karl-Heinz Bley und Rainer Fredermann, (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Ein neuer Job für den abgewählten Langenhagener Bürgermeister? Wie die Nordhannoversche Zeitung und die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 17. Januar 2015 übereinstimmend berichten, leitet der im Mai vergangenen Jahres abgewählte Ex-Bürgermeister Langenhagens (SPD) seit dem 15. Januar 2015 den Geschäftsbereich Hannover des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Er ist damit Nachfolger des bisherigen Behördenleiters, der der Zei- tung zufolge ins Ministerium gewechselt ist. Zu den Aufgaben, für die der neue Leiter des Geschäftsbereichs Hannover des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zukünftig zuständig sein wird, zählen u. a. die A 2 in Niedersachsen, die A 7 zwischen Mellendorf und dem Dreieck Hannover Süd, die 352 und die Autobahn rund um Braunschweig. Hinzu kommen die Landes- und Bundesstraßen in der Region sowie die Kreisstra- ßen in Hildesheim und auch die Ortsdurchfahrten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat es eine Stellenausschreibung bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gege- ben, auf die sich der ehemalige Bürgermeister von Langenhagen (SPD) beworben hat? 2. Wenn ja, gab es andere Bewerbungen? 3. Wenn ja, wie viele Bewerbungen gab es, und wie war das Auswahlverfahren ausgestaltet? 4. Waren Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und gegebenenfalls die Schwerbehinderten- vertretungen in das Auswahlverfahren eingebunden? 5. Kann die Aussage des neuen Amtsinhabers: „Ich bin gefragt worden und freue mich auf die Aufgabe“, wie sie die HAZ und die Nordhannoverscher Zeitung überstimmend zitieren, dahin gehend gedeutet werden, dass dieser gezielt darauf angesprochen wurde, sich auf die Positi- on zu bewerben? 6. Von wem ist der neue Amtsinhaber wann „gefragt worden“, ob der die Position übernehmen wolle? 7. Welche Gründe gab es für die Versetzung des bisherigen Amtsinhabers in das Ministerium? 8. Erfolgte die Versetzung mit dem Einverständnis des Betroffenen? 9. Ist dies für den Betroffenen mit einer Beförderung oder der Aussicht auf eine Beförderung verbunden? 10. Wie ist die Position des Leiters des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbe- reich Hannover vergütet bzw. besoldet? 11. Ist der neue Amtsinhaber dort als Beschäftigter oder als Beamter tätig? 12. Gab es zu dieser Angelegenheit eine Kabinettsbefassung? Wenn ja, hat das Kabinett der Personalie zugestimmt bzw. diese zur Kenntnis genommen? 13. Musste zur Einstellung des neuen Amtsinhabers eine Ausnahmeentscheidung durch das MF getroffen oder der Landespersonalausschuss beteiligt werden? Wenn ja, mit welchem Ergeb- nis erfolgte dies? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3268 2 14. Welche zusätzlichen Versorgungslasten entstehen dem Land durch die Berufung des neuen Amtsinhabers auf die Position des Leiters des Geschäftsbereich Hannover im Landesamt für Straßenbau und Verkehr? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2961/Neuer Job - Aufgrund einer höhengleichen Umsetzung innerhalb der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) war der Dienstposten der Leitung des regionalen Geschäftsbe- reichs Hannover nachzubesetzen. Nach Durchführung eines Auswahlverfahrens wurde der Dienst- posten zum 15.01.2015 mit Herrn Friedhelm Fischer als geeignetstem Bewerber besetzt. Herr Fischer war vor seiner Tätigkeit als Bürgermeister der Stadt Langenhagen seit 1988 in der NLStBV tätig, zuletzt als Leiter des Straßenbauamtes (heute: Regionaler Geschäftsbereich) Lüneburg. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Dienstposten wurde öffentlich vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ausgeschrie- ben. Auf die Ausschreibung hat sich der ehemalige Bürgermeister der Stadt Langenhagen bewor- ben. Zu 2: Es gab noch eine weitere Bewerbung. Zu 3: Da der weitere Bewerber aufgrund seines Werdegangs die Anforderungen der Ausschreibung in erheblich geringerem Umfang erfüllte (insbesondere mangelnde Führungserfahrung) konnte mit Zustimmung der personalrechtlichen Gremien nach Aktenlage entschieden werden. Zu 4: In das Auswahlverfahren waren die Personalvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte einge- bunden. Zu 5: Der neue Amtsinhaber ist auf die Stellenausschreibung hingewiesen worden. Zu 6: Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wel- che mit dem Auswahlverfahren betraut oder in den Entscheidungsprozess einbezogen waren, ist der neue Amtsinhaber nicht angesprochen worden. Zu 7: Der bisherige Amtsinhaber wurde nicht in das Ministerium versetzt, sondern aus personalwirtschaft- lichen Gründen innerhalb der NLStBV auf den höhengleichen Dienstposten der Leitung des zentra- len Geschäftsbereichs „Mobilität“ umgesetzt. Zu 8: Die Umsetzung erfolgte mit dem Einverständnis des Betroffenen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3268 3 Zu 9: Die höhengleiche Umsetzung ist nicht mit einer Beförderung oder der Aussicht auf eine Beförde- rung verbunden. Zu 10: Die Position des Leiters des regionalen Geschäftsbereichs Hannover ist mit Besoldungsgruppe A 16 BBesO bewertet. Zu 11: Der neue Amtsinhaber ist dort als Beamter tätig. Zu 12: In dieser Angelegenheit war eine Kabinettsbefassung nicht erforderlich. Zu 13: Eine Ausnahmeentscheidung des MF oder eine Beteiligung des Landespersonalausschusses war nicht erforderlich. Zu 14: Für Herrn Fischer ergeben sich voraussichtlich zusätzliche Versorgungslasten i. H. v. ca. 176 000 Euro. Olaf Lies (Ausgegeben am 09.04.2015) Drucksache 17/3268 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2961 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer, Karl-Heinz Bley und Rainer Fredermann, (CDU), eingegangen am 11.02.2015 Ein neuer Job für den abgewählten Langenhagener Bürgermeister? Antwort der Landesregierung