Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode Drucksache 17/3270 1 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2942 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 09.02.2015 Tatsächliche Breitband- und Mobilfunkversorgung in der Fläche Da ein Unterschied im Versorgungsgrad mit Mobilfunk in der Fläche gegenüber den Städten be- stand, waren die UMTS-Lizenzvergaben mit Verpflichtungen der Mobilfunkanbieter verbunden. Zu- erst sollte die Fläche versorgt werden. Wenn hier ein Versorgungsgrad von 80 % erreicht war, durf- te man das Netz in den Städten aufbauen. Auch beim Konjunkturpaket II, das Förderungen für den Breitbandausbau vorsah, gab es Mindeststandards, die zu erreichen waren. Für den LTE-Ausbau gab es für die Förderung eine ähnliche Regelung wie für den UMTS-Ausbau. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie die Versorgung mit Breitband und Mobilfunk mit den jeweiligen Techniken ADSL, ADSL2+, VDSL, VDSL2 (Vektoring), Kabel und Glasfaser (FttB, FttH) als kabelgebundenen Techniken sowie mit den nicht kabelgebundenen Techniken Mo- bilfunk (GMS, UMTS, LTE), Funk und Satellit tatsächlich ist und welche Leistungen erreicht werden? 2. Wenn ja, beruht diese auf Mitteilungen der Netzbetreiber und Provider, oder wurden auch konkret eigene Daten, d. h. Messungen und Abfragen bei Kunden, erhoben? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob mit dem Handy tatsächlich flächendeckend Notrufe getätigt werden können? Vor allem: Ist dies an den Orten gewährleistet, an denen Notrufsäulen entfernt wurden? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie frei die Kunden ihren Anbieter wählen können, d. h. stehen die Anbieter tatsächlich im Wettbewerb, oder ist es so, dass gerade Kunden in der Fläche nur einen Anbieter nehmen können und damit auf Zusatzangebote, die andere Anbie- ter kostenfrei in ihrem Portfolio haben, verzichten müssen? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie sich der noch mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Anbieter gegenüber Kommunen verhält, die den Breitbandausbau vorantreiben möchten? Ist er bereit, die Leerrohrinfrastruktur anzumieten? Ist er bereit, die notwendigen Daten zur Ver- fügung zu stellen? 6. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie gut der Informationsfluss von der Telekom zu den Konkurrenten läuft, wenn diese Ausschreibungen gewonnen haben bzw. wenn er für Aus- schreibungen notwendig ist? 7. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie groß für einen Gewerbebetrieb der Kostenunterschied für die Leistung für Breitband und Mobilfunk ist, die er in einer Großstadt, in einer Stadt, in ei- ner Kleinstadt, in einem Dorf oder außerhalb oder am Rande eines Dorfes beziehen kann? 8. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Definitionen „Ländlicher Raum“, „Mit- telstädtischer Raum“ und „Städtischer Raum“ auf die Pflichten, die Anbieter zu erfüllen haben, auswirken? 9. Kann die Landesregierung nach Beantwortung aller Fragen ausschließen, dass Verstöße ge- gen Förderrichtlinien bestehen? 10. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, wenn Verstöße vorliegen? 11. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie sich die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden und Kreise auf die Versorgungslage mit diesen Techniken auswirkt? Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3270 2 12. Wenn es Unterschiede gibt, wie gedenkt die Landesregierung diese auszugleichen? 13. Wie unterscheiden sich die verschiedenen Techniken im Energiebedarf, und wer trägt die Kosten? 14. Die analoge Telefonleitung wird viel in der Sicherheitstechnik genutzt, weil sie über eine vom normalen Stromnetz unabhängige Spannungsversorgung verfügt. Glasfaserleitungen können nur Daten übertragen. Die Spannungsversorgung muss daher gesondert gewährleistet wer- den. Sind hier Probleme zu erwarten? (An die Staatskanzlei übersandt am 26.02.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27.03.2015 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/2942/ Breitband und Mobilfunk - Die kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Landesregierung liegen die Daten aus dem Breitbandatlas des Bundes und dem niedersächsi- schen Breitbandatlas vor. Diese basieren auf Meldungen der Unternehmen und sind nach ver- schiedenen Übertragungstechniken darstellbar. Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Es werden keine Messungen oder Umfragen seitens der Landesregie- rung durchgeführt. Zu 3: Die drei in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefonica) sind gemäß § 108 des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet, unentgeltlich Notrufe zu den Notrufnummer 112 und 110 zu ermöglichen und unverzüglich durchzustellen. Die fachlichen und technischen Bedingungen werden in der Notruf-Verordnung und der Technischen Richtlinie Notruf definiert. Diese sehen aktuell vor, dass bei Anwahl einer der genannten Notrufnummern von einem Mobiltelefon automatisch das nächste verfügbare Mobilfunknetz für die Übertragung des Notrufs genutzt wird. Die Notrufmöglichkeit ist daher nicht auf das Netz des jeweils durch den Anru- fer genutzten Telefondienstanbieters (Provider) beschränkt. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass an dem jeweiligen Standort eines Anrufers mindes- tens eines der drei genannten Mobilfunknetze verfügbar ist und ein Notruf über Mobilfunk daher flä- chendeckend in Niedersachsen entgegen genommen werden kann. Einzelfallprüfungen an be- stimmten Orten, beispielsweise aufgrund von Bürgeranfragen, haben dies bestätigt. Eine Messung oder flächendeckende Überprüfung aller denkbaren Punkte ist nicht möglich, da neben den nicht leistbaren Aufwänden die Mobilfunknetze ständig verändert und optimiert werden und Übertragun- gen im Mobilfunk auch von äußeren Einflüssen (Wetter, Tag/Nacht, atmosphärische Störungen, etc.) abhängig sind. Im Zuge der Aufkündigung der Verträge für den Betrieb der Notruftelefone (NRT80) an Bundes-, Land- und Kreisstraßen durch die Deutsche Telekom AG wurde eine gleichartige Alternativlösung nicht mehr angeboten, da insbesondere durch die hohe und weitgehend flächendeckende Verfüg- barkeit der Mobilfunknetze und die Verbreitung von Mobiltelefonen die nur punktuell installierten Notruftelefone tatsächlich nicht mehr genutzt wurden. Eine Überprüfung der Verfügbarkeit der Mo- bilfunknetze an den bisherigen Standorten der Notruftelefone ist daher nicht erfolgt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3270 3 Es wurden daher ca. 1 200 Notruftelefone NRT 80 ersatzlos abgebaut. Beeinträchtigungen sind nicht bekannt geworden. Zu 4: Nein. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Kunden können ihren Anbie- ter frei unter den Unternehmen wählen, die den Interessenten ein Angebot unterbreiten. Zu 5: Nein. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 6: Nein. Zu 7: Nein. Hier sind keine verallgemeinernden Aussagen möglich. Die Kosten von Unternehmen für Breitband sind von verschiedenen Faktoren abhängig und nicht nur von ihrem Standort. Zu 8: Nein, aber nach Auffassung der Landesregierung gibt es keine Auswirkungen. Zu 9: Nein, zumal noch nicht alle Verwendungsnachweise abschließend geprüft wurden. Bisher sind der Landesregierung keine Verstöße bekannt. Zu 10: Bei Verstößen gegen einen Förderbescheid wird die Rückforderung der Fördermittel geprüft. Zu 11: Nein. Zu 12: Siehe Antwort zu Frage 11. Zu 13: Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 14: Nein. Olaf Lies (Ausgegeben am 09.04.2015) Drucksache 17/3270 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2942 - Wortlaut der Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 09.02.2015 Tatsächliche Breitband- und Mobilfunkversorgung in der Fläche Antwort der Landesregierung